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   BGH, 19.06.1995 - AnwZ (B) 6/95   

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https://dejure.org/1995,9740
BGH, 19.06.1995 - AnwZ (B) 6/95 (https://dejure.org/1995,9740)
BGH, Entscheidung vom 19.06.1995 - AnwZ (B) 6/95 (https://dejure.org/1995,9740)
BGH, Entscheidung vom 19. Juni 1995 - AnwZ (B) 6/95 (https://dejure.org/1995,9740)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nicht erfolgte Ablegung der zweiten juristischen Staatsprüfung als Grund für die Rücknahme der Zulassung zur Anwaltschaft - Voraussetzungen für die Zulassung zur Anwaltschaft - Rücknahme der Anwaltszulassung nach dem Gesetz zur Prüfung von Rechtsanwaltszulassungen, ...

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJ 1996, 52
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 14.03.1994 - AnwZ (B) 78/93

    Rechtsanwalt - Zulassung - Unwürdigkeitsprüfung - Spionagetätigkeit

    Auszug aus BGH, 19.06.1995 - AnwZ (B) 6/95
    Hierbei handelt es sich um Beobachtungen, die der Antragsteller im Rahmen der Kontrolle der ausländischen Aktivitäten an der MLU und der dem MfS obliegenden Spionageabwehr weitergeben durfte (vgl. dazu auch Senatsbeschluß vom 14. März 1994 - AnwZ (B) 78/93, BRAK-Mitt. 1994, 179 = AnwBl. 1994, 422 = DtZ 1995, 57).

    Solche bewußt unwahren Angaben eines Anwaltsbewerbers zwecks Täuschung der Zulassungsbehörde können ihn für den Beruf eines Rechtsanwalts unwürdig erscheinen lassen (vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 24. Oktober 1994 - AnwZ (B) 28/94 und 36/94 , vom 14. März 1994 - AnwZ (B) 78/93, BRAK-Mitt. 1994, 179 = AnwBl 1994, 422 = DtZ 1995, 57, und vom 21. Februar 1994 - AnwZ (B) 55/93, AnwBl 1994, 421 = BGHR DDR-RAG § 7 Nr. 2 Verhalten unwürdiges 1).

  • BGH, 24.10.1994 - AnwZ (B) 28/94

    Stasi - Rechtsanwaltschaft

    Auszug aus BGH, 19.06.1995 - AnwZ (B) 6/95
    Jede Form von Automatismus zwischen Fehlverhalten und Berufsversagung widerspricht dem Gebot einer einzelfallbezogenen Gewichtung aller für und gegen den Zulassungsbewerber sprechenden Umstände (st. Rspr., z.B. Senatsbeschlüsse vom 20. Januar 1995 - AnwZ (B) 16/94 - und vom 24. Oktober 1994 - AnwZ (B) 28/94).

    Solche bewußt unwahren Angaben eines Anwaltsbewerbers zwecks Täuschung der Zulassungsbehörde können ihn für den Beruf eines Rechtsanwalts unwürdig erscheinen lassen (vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 24. Oktober 1994 - AnwZ (B) 28/94 und 36/94 , vom 14. März 1994 - AnwZ (B) 78/93, BRAK-Mitt. 1994, 179 = AnwBl 1994, 422 = DtZ 1995, 57, und vom 21. Februar 1994 - AnwZ (B) 55/93, AnwBl 1994, 421 = BGHR DDR-RAG § 7 Nr. 2 Verhalten unwürdiges 1).

  • BVerfG, 08.03.1983 - 1 BvR 1078/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Zulassung zur

    Auszug aus BGH, 19.06.1995 - AnwZ (B) 6/95
    Auch das Bundesverfassungsgericht hat in der einen KBW-Bewerber betreffenden Entscheidung BVerfGE 63, 266, 286, 288 die Notwendigkeit hervorgehoben, bei der Beschränkung des Grundrechts auf freie Berufswahl den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit strikt zu wahren, die Gesamt Persönlichkeit des Bewerbers im Zeitpunkt der Entscheidung zu würdigen und dabei neben seinem Fehlverhalten auch sein früheres und späteres Wohlverhalten und seine Lebensverhältnisse im ganzen zu berücksichtigen.
  • BGH, 05.06.1961 - AnwZ (B) 13/61

    Zulassung zur Rechtsanwaltschaft (Versicherungsangestellter)

    Auszug aus BGH, 19.06.1995 - AnwZ (B) 6/95
    Dessen Stellungnahme entfaltet aber nur dann eine die Landes Justizverwaltung bindende Sperrwirkung, wenn er den Versagungsgrund bejaht (Senatsbeschluß vom 5. Juni 1961 - AnwZ (B) 13/61, insoweit in BGHZ 35, 199 nicht mit abgedruckt); nur in diesem Fall ist nach § 38 BRAO das gerichtliche Verfahren gegen die Rechtsanwaltskammer zu führen.
  • BGH, 20.01.1995 - AnwZ (B) 16/94

    Unwürdigkeit der Advokatur - DDR-Strafjustiz

    Auszug aus BGH, 19.06.1995 - AnwZ (B) 6/95
    Jede Form von Automatismus zwischen Fehlverhalten und Berufsversagung widerspricht dem Gebot einer einzelfallbezogenen Gewichtung aller für und gegen den Zulassungsbewerber sprechenden Umstände (st. Rspr., z.B. Senatsbeschlüsse vom 20. Januar 1995 - AnwZ (B) 16/94 - und vom 24. Oktober 1994 - AnwZ (B) 28/94).
  • BGH, 13.02.1995 - AnwZ (B) 57/94

    Rücknahme der Anwaltszulassung wegen Tätigkeit für das MfS der ehemaligen DDR

    Auszug aus BGH, 19.06.1995 - AnwZ (B) 6/95
    An den Grundsätzen der Menschlichkeit und der Rechtsstaatlichkeit hat sich vergangen, wer zur Unterstützung des repressiven Systems der ehemaligen DDR freiwillig und gezielt, insbesondere auch durch Eindringen in die Privatsphäre anderer und Mißbrauch persönlichen Vertrauens Informationen über Mitbürger gesammelt, an das auch in der DDR für seine repressive und menschenverachtende Tätigkeit bekannte MfS weitergegeben und dabei jedenfalls in Kauf genommen hat, daß diese Informationen zum Nachteil der denunzierten Person, namentlich zur Unterdrückung ihrer Menschen- und Freiheitsrechte benutzt würden (st. Rspr., zuletzt Senatsbeschluß vom 13. Februar 1995 - AnwZ (B) 57/94).
  • BGH, 21.02.1994 - AnwZ (B) 55/93

    Ablehnung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Verschweigen der früheren

    Auszug aus BGH, 19.06.1995 - AnwZ (B) 6/95
    Solche bewußt unwahren Angaben eines Anwaltsbewerbers zwecks Täuschung der Zulassungsbehörde können ihn für den Beruf eines Rechtsanwalts unwürdig erscheinen lassen (vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 24. Oktober 1994 - AnwZ (B) 28/94 und 36/94 , vom 14. März 1994 - AnwZ (B) 78/93, BRAK-Mitt. 1994, 179 = AnwBl 1994, 422 = DtZ 1995, 57, und vom 21. Februar 1994 - AnwZ (B) 55/93, AnwBl 1994, 421 = BGHR DDR-RAG § 7 Nr. 2 Verhalten unwürdiges 1).
  • BGH, 11.07.1994 - AnwZ (B) 7/94

    Berücksichtigung eines neuen Gutachtens

    Auszug aus BGH, 19.06.1995 - AnwZ (B) 6/95
    Allerdings weist die Bundesrechtsanwaltsordnung (§§ 8, 9) die Prüfung des Versagungsgrundes des § 7 Nr. 5 BRAO zunächst dem Vorstand der Rechtsanwaltskammer zu (vgl. Senatsbschluß vom 11. Juli 1994 - AnwZ (B) 7/94, BRAK-Mitt. 1994, 236 = AnwBl. 1994, 519).
  • BVerfG, 04.11.1992 - 1 BvR 79/85

    Syndikusanwalt - Art. 12 GG, Verfassungsmäßigkeit der §§ 7 Nr. 8, 14 Abs. 2 Nr. 9

    Auszug aus BGH, 19.06.1995 - AnwZ (B) 6/95
    Bei der Entwicklung typisierender Versagungsgründe durch die Rechtsprechung ist Zurückhaltung geboten (vgl. BVerfGE 87, 287, 322).
  • BGH, 21.06.1999 - AnwZ (B) 79/98

    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Unwürdigkeit

    In einem solchen Fall hat das von der Rechtsanwaltskammer abgegebene Gutachten keine Sperrwirkung (BGH, Beschl. v. 19. Juni 1995 - AnwZ (B) 6/95, BRAK-Mitt. 1995, 208, 209; Odersky, Festschrift für Horst Sendler 1991 S. 539, 542; Feuerich/Braun, § 9 BRAO Rdnr. 1).

    Diese Frage ist zu verneinen, falls die Landesjustizverwaltung schon bei der ersten Beteiligung der Rechtsanwaltskammer auch den Sachverhalt unterbreitet hatte, den sie jetzt zur Grundlage der Ablehnung machen will, und die Rechtsanwaltskammer somit Gelegenheit gehabt hat, sich auch zu diesem Versagungsgrund zu äußern (BGH, Beschl. v. 19. Juni 1995, aaO; Feuerich/Braun, § 8 BRAO Rdnr. 14).

  • BGH, 17.06.1996 - AnwZ (B) 54/95

    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen vorhergehenden unwürdigen

    Ebenso können bewußt unwahre Angaben eines Anwaltsbewerbers zur Annahme seiner Unwürdigkeit i.S. von § 7 Nr. 5 BRAO führen, insbesondere wenn es sich um planmäßig über einen längeren Zeitraum geübte arglistige Machenschaften handelt oder die unwahren Angaben im Zulassungsverfahren zwecks Täuschung der Zulassungsbehörde gemacht werden (vgl. Feuerich/Braun a.a.O. § 7 BRAO Rn. 48 m.N.; aus der Senatsrechtsprechung s. etwa Beschlüsse vom 24. Oktober 1994 - AnwZ (B) 28/94, BRAK-Mitt. 1995, 166 und AnwZ (B) 36/94; Beschluß vom 19. Juni 1995 - AnwZ (B) 6/95, BRAK-Mitt. 1995, 208).
  • OLG Brandenburg, 09.02.2022 - 1 Reha 3/21

    Antrag auf Entschädigung nach StrRehaG ; Kapitalentschädigung trotz Tätigkeit für

    An diesen Grundsätzen hat sich vergangen, wer zur Unterstützung des repressiven Systems in der ehemaligen DDR freiwillig und gezielt, insbesondere auch durch das Eindringen in die Privatsphäre anderer und den Missbrauch des persönlichen Vertrauens, Informationen über Mitbürger gesammelt und an die - auch in der DDR als repressiv und menschenverachtend bekannte - Staatssicherheit weitergegeben und es dabei jedenfalls in Kauf genommen hat, dass diese Informationen zum Nachteil der denunzierten Person, namentlich zur Unterdrückung ihrer Menschen- und Freiheitsrechte genutzt wurden (vgl. Rechtsprechung des BGH in NJW 1994, 283 ff., NJ 1995, 165; OLG Rostock NJ 1996, 52).
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