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   BGH, 08.10.2007 - AnwZ (B) 65/06   

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https://dejure.org/2007,19012
BGH, 08.10.2007 - AnwZ (B) 65/06 (https://dejure.org/2007,19012)
BGH, Entscheidung vom 08.10.2007 - AnwZ (B) 65/06 (https://dejure.org/2007,19012)
BGH, Entscheidung vom 08. Oktober 2007 - AnwZ (B) 65/06 (https://dejure.org/2007,19012)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Heilung einer etwaigen Verletzung rechtlichen Gehörs durch Anhörung des Antragstellers im Beschwerdeverfahren vor dem Anwaltsgerichtshof; Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei Vermögensverfall; Begriff des Vermögensverfalls

  • Judicialis

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7
    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall; Berücksichtigung von Verfahrensfehlern im Verfahren vor dem Anwaltsgerichtshof

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.05.2004 - AnwZ (B) 48/03

    Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft eines aus Altersgründen aus dem

    Auszug aus BGH, 08.10.2007 - AnwZ (B) 65/06
    Durch die Anhörung des Antragstellers im Beschwerdeverfahren wird eine etwaige Verletzung des rechtlichen Gehörs im Verfahren vor dem Anwaltsgerichtshof geheilt (BGH, Beschl. vom 13. Oktober 2003 - AnwZ(B) 36/02; Beschl. vom 17. Mai 2004 - AnwZ (B) 48/03).
  • BGH, 13.10.2003 - AnwZ (B) 36/02

    Vermögensverfall des Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 08.10.2007 - AnwZ (B) 65/06
    Durch die Anhörung des Antragstellers im Beschwerdeverfahren wird eine etwaige Verletzung des rechtlichen Gehörs im Verfahren vor dem Anwaltsgerichtshof geheilt (BGH, Beschl. vom 13. Oktober 2003 - AnwZ(B) 36/02; Beschl. vom 17. Mai 2004 - AnwZ (B) 48/03).
  • BGH, 22.03.2010 - AnwZ (B) 29/09

    Widerruf einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Heilung

    Durch die Anhörung des Antragstellers im Beschwerdeverfahren wird eine etwaige Verletzung des rechtlichen Gehörs im Verfahren vor dem Anwaltsgerichtshof geheilt (BGH, Beschl. vom 2. Juli 2007 - AnwZ (B) 65/06; Beschl. vom 10. Dezember 2007 - AnwZ (B) 11/07).
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