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   BGH, 06.07.1998 - AnwZ (B) 7/98   

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https://dejure.org/1998,13091
BGH, 06.07.1998 - AnwZ (B) 7/98 (https://dejure.org/1998,13091)
BGH, Entscheidung vom 06.07.1998 - AnwZ (B) 7/98 (https://dejure.org/1998,13091)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 1998 - AnwZ (B) 7/98 (https://dejure.org/1998,13091)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulassung eines DDR-Diplomjuristen zur Rechtsanwaltschaft - Zulassungsvoraussetzung einer mindestens zweijährigen juristische Praxis in der Rechtspflege - Anerkennung einer Tätigkeit als Untersuchungsführer des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der DDR

  • BRAK-Mitteilungen

    Versagung der Zulassung eines Diplom-Juristen wegen fehlender zweijähriger juristischer Praxis

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 782
  • NJW-RR 1999, 782
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.10.1994 - AnwZ (B) 27/94

    Juristische Tätigkeit - Anwaltszulassung

    Auszug aus BGH, 06.07.1998 - AnwZ (B) 7/98
    Die Vorschriften der §§ 4 BRAO, 5 Abs. 1 DRiG werden durch § 4 RAG dahin modifiziert, daß die Diplom-Prüfung gleichsam an die Stelle des ersten Staatsexamens tritt und außerdem in einer zweijährigen juristischen Praxis in der Rechtspflege oder in einem rechtsberatenden Beruf die im Hochschulstudium gewonnenen theoretischen Kenntnisse vertieft und so praktisch erfahren werden, daß der Diplom-Jurist einen Stand erreicht, der dem nach einem Vorbereitungsdienst abgelegten zweiten Staatsexamen angenähert ist (Senatsbeschluß vom 24. Oktober 1994 - AnwZ (B) 27/94 - BRAK-Mitt. 1995, 30 m.w.N.; vom 26. Mai 1997 - AnwZ (B) 66/96 - BRAK-Mitt. 1997, 198).

    Tätigkeiten in Verwaltungsbehörden verschaffen demgemäß keine juristische Praxis in der Rechtspflege (vgl. Senatsbeschluß vom 24. Oktober 1994, aaO).

  • BGH, 26.05.1997 - AnwZ (B) 66/96

    Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Ablehnung wegen fehlender

    Auszug aus BGH, 06.07.1998 - AnwZ (B) 7/98
    Die Vorschriften der §§ 4 BRAO, 5 Abs. 1 DRiG werden durch § 4 RAG dahin modifiziert, daß die Diplom-Prüfung gleichsam an die Stelle des ersten Staatsexamens tritt und außerdem in einer zweijährigen juristischen Praxis in der Rechtspflege oder in einem rechtsberatenden Beruf die im Hochschulstudium gewonnenen theoretischen Kenntnisse vertieft und so praktisch erfahren werden, daß der Diplom-Jurist einen Stand erreicht, der dem nach einem Vorbereitungsdienst abgelegten zweiten Staatsexamen angenähert ist (Senatsbeschluß vom 24. Oktober 1994 - AnwZ (B) 27/94 - BRAK-Mitt. 1995, 30 m.w.N.; vom 26. Mai 1997 - AnwZ (B) 66/96 - BRAK-Mitt. 1997, 198).
  • BGH, 04.12.1989 - AnwZ (B) 46/89

    Zulassung eines in der DDR zugelassenen Rechtsanwalts in der Bundesrepublik

    Auszug aus BGH, 06.07.1998 - AnwZ (B) 7/98
    Die Vorschrift des § 4 Abs. 1 RAG trägt einerseits dem Umstand Rechnung, daß die in der früheren DDR ausgebildeten Juristen keine Möglichkeit hatten, ein zweites juristisches Examen abzulegen und die Befähigung zum Richteramt im Sinne von § 5 Abs. 1 DRiG zu erwerben, andererseits berücksichtigt sie, daß das juristische Diplom dem zweiten juristischen Staatsexamen nicht gleichwertig ist (vgl. BGHZ 109, 286, 290).
  • AGH Brandenburg, 01.12.1997 - AGH 3/97
    Auszug aus BGH, 06.07.1998 - AnwZ (B) 7/98
    Den vom Antragsteller daraufhin gestellten Antrag auf gerichtliche Entscheidung hat der Anwaltsgerichtshof mit Beschluß vom 1. Dezember 1997 (AnwBl. 1998, 97) zurückgewiesen.
  • EGH Berlin, 02.03.1994 - I EGH 37/92
    Auszug aus BGH, 06.07.1998 - AnwZ (B) 7/98
    In dieser von der Entstehungsgeschichte des RAG gestützten Auslegung (vgl. dazu EGH Berlin, DtZ 1994, 253 unter II, 2 a; Kleine-Cosack, BRAO, 2. Aufl., § 4 Rdn. 9) erfaßt der Begriff diejenige Tätigkeit, die von einem Organ der Rechtspflege in einem justizförmigen Verfahren letztendlich auf die Herbeiführung einer gerichtlichen Entscheidung ausgerichtet ist (Feuerich/Braun, BRAO, 3. Aufl., § 4 Rdn. 3; Kleine-Cosack, aaO).
  • BGH, 13.03.2000 - AnwZ (B) 26/99

    Zulassung eines DDR-Diplom-Juristen als Rechtsanwalt

    Diesem Sinn und Zweck der Vorschrift ist Rechnung zu tragen, wenn es um die Bestimmung dessen geht, was als juristische Praxis in der Rechtspflege oder in einem rechtsberatenden Beruf anzusehen ist (vgl. Senatsbeschluß vom 6. Juli 1998 - AnwZ (B) 7/98 - BRAK-Mitt. 1998, 284 m.w.N.).
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