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   BGH, 19.11.2001 - AnwZ (B) 71/00   

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https://dejure.org/2001,6974
BGH, 19.11.2001 - AnwZ (B) 71/00 (https://dejure.org/2001,6974)
BGH, Entscheidung vom 19.11.2001 - AnwZ (B) 71/00 (https://dejure.org/2001,6974)
BGH, Entscheidung vom 19. November 2001 - AnwZ (B) 71/00 (https://dejure.org/2001,6974)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Standesrecht - Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Kanzleipflicht - Widerruf

  • Judicialis

    BRAO § 35 Abs. 1 Nr. 5; ; BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 6; ; BRAO § 42

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 42 Abs. 1
    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen eine Entscheidung des Anwaltsgerichtshofs

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.03.1997 - AnwZ (B) 57/96

    Sofortige Beschwerde gegen AGH-Entscheidung

    Auszug aus BGH, 19.11.2001 - AnwZ (B) 71/00
    Danach ist sie weder gegen die Feststellung der Erledigung der Hauptsache noch gegen die Kostenentscheidung oder die Festsetzung des Geschäftswerts gegeben (vgl. Senatsbeschluß vom 3. März 1997 - Anwz (B) 57/96 - BRAK-Mitt. 1997, 128 m.N.).

    Eine unstatthafte sofortige Beschwerde gegen die Feststellung der Erledigung der Hauptsache bleibt unzulässig, auch wenn nachträglich die Feststellung der Rechtswidrigkeit der ursprünglichen Widerrufsverfügung beantragt wird (Senatsbeschluß vom 3. März 1997 aaO).

  • BGH, 01.03.1993 - AnwZ (B) 29/92

    Ausübung des Berufs des Rechtsanwalts im Nebenberuf - Vereinbarkeit mit der

    Auszug aus BGH, 19.11.2001 - AnwZ (B) 71/00
    Das setzt aber voraus, daß der Antragsteller anderenfalls ohne effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) bliebe, obwohl er in seinen Rechten beeinträchtigt ist und die begehrte Feststellung eine Rechtsfrage klären hilft, die sich der Justizverwaltung und dem Antragsteller bei künftigen Gelegenheiten ebenso stellen wird (vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 137, 200, 201 f; vom 1. März 1993 - AnwZ (B) 29/92 - BRAK-Mitt. 1993, 105, 106).
  • BGH, 24.11.1997 - AnwZ (B) 38/97

    Entziehung der Zulassung eines von der Residenzpflicht befreiten Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 19.11.2001 - AnwZ (B) 71/00
    Das setzt aber voraus, daß der Antragsteller anderenfalls ohne effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) bliebe, obwohl er in seinen Rechten beeinträchtigt ist und die begehrte Feststellung eine Rechtsfrage klären hilft, die sich der Justizverwaltung und dem Antragsteller bei künftigen Gelegenheiten ebenso stellen wird (vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 137, 200, 201 f; vom 1. März 1993 - AnwZ (B) 29/92 - BRAK-Mitt. 1993, 105, 106).
  • BGH, 21.02.2007 - AnwZ (B) 88/05

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde im anwaltsgerichtlichen Verfahren

    Gegen die Entscheidung des Anwaltsgerichtshofs hierüber wäre die sofortige Beschwerde nicht gegeben gewesen (Senat, Beschl. v. 7. Dezember 1981, AnwZ (B) 14/81, BRAK-Mitt. 1982, 75; Beschl. v. 3. März 1997, AnwZ (B) 57/96, BRAK-Mitt. 1997, 128; Beschl. v. 19. November 2001, AnwZ (B) 71/00, NJOZ 2002, 771, 772; Beschl. v. 29. September 2003, AnwZ (B) 66/02, NJW 2004, 1173).
  • BGH, 29.09.2003 - AnwZ (B) 66/02

    Zulässigkeit einer Kostenbeschwerde in Zulassungssachen

    Danach ist sie weder gegen die Feststellung der Erledigung der Hauptsache noch gegen die Kostenentscheidung oder die Festsetzung des Geschäftswerts gegeben (vgl. Senatsbeschlüsse vom 19. November 2001 - AnwZ (B) 71/00 - und vom 3. März 1997 - AnwZ (B) 57/96 - BRAK-Mitt. 1997, 128 m.Nachw.).
  • BGH, 12.12.2007 - AnwZ (B) 41/07

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Kostenentscheidung des

    Danach ist sie weder gegen die Feststellung der Erledigung der Hauptsache noch gegen die Kostenentscheidung oder die Festsetzung des Geschäftswerts gegeben (st. Rspr., vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 19. November 2001 - AnwZ (B) 71/00; vom 3. März 1997 - AnwZ (B) 57/96 - BRAK-Mitt. 1997, 128; vom 29. September 2003 - AnwZ (B) 66/02, BGHR BRAO § 42 Abs. 1 Hauptsache - Erledigung 1 und vom 6. Juni 2005 - AnwZ (B) 94/04).
  • BGH, 23.08.2010 - AnwZ (B) 45/10

    Sofortige Beschwerde gegen eine nach der Rücknahme oder Erledigung des Antrags

    Danach ist ein Rechtsmittel gegen die vom Anwaltsgerichtshof getroffene Kostenentscheidung, die dieser nach der Rücknahme oder Erledigung des Antrags auf gerichtliche Entscheidung getroffen hat, nicht gegeben (st. Rspr. des Senats, vgl. BGH, Beschluss vom 3. März 1997 - AnwZ (B) 57/96, BRAK-Mitt. 1997, 128; Beschluss vom 19. November 2001 - AnwZ (B) 71/00; Beschluss vom 29. September 2003 - AnwZ (B) 66/02, BGHR BRAO § 42 Abs. 1 Hauptsache-Erledigung 1; Beschluss vom 13. Februar 2007 - AnwZ (B) 101/06, juris).
  • BGH, 06.06.2005 - AnwZ (B) 94/04

    Kostenentscheidung nach Erledigung des anwaltsgerichtlichen Verfahrens

    Danach ist sie weder gegen die Feststellung der Erledigung der Hauptsache noch gegen die Kostenentscheidung oder die Festsetzung des Geschäftswerts gegeben (vgl. Senatsbeschlüsse vom 19. November 2001 - AnwZ (B) 71/00 - und vom 3. März 1997 - AnwZ (B) 57/96 - BRAK-Mitt. 1997, 128 m.Nachw.).
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