Rechtsprechung
   BGH, 17.10.2005 - AnwZ (B) 73/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4734
BGH, 17.10.2005 - AnwZ (B) 73/04 (https://dejure.org/2005,4734)
BGH, Entscheidung vom 17.10.2005 - AnwZ (B) 73/04 (https://dejure.org/2005,4734)
BGH, Entscheidung vom 17. Oktober 2005 - AnwZ (B) 73/04 (https://dejure.org/2005,4734)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,4734) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 859
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.10.2004 - AnwZ (B) 43/03

    Vermögensverfall des Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 17.10.2005 - AnwZ (B) 73/04
    Dadurch entfällt die von einer fortgesetzten Berufstätigkeit des Antragstellers ausgehende Gefahr für die Rechtsuchenden nicht in einem Maße wie in dem Fall des Senatsbeschlusses vom 18. Oktober 2004 - AnwZ(B) 43/03 (NJW 2005, 511).

    Anders als in dem mit Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2004 - AnwZ(B) 43/03 (NJW 2005, 511) entschiedenen Fall erscheint vorliegend der Name des Antragstellers auf dem Briefkopf seiner (Einzel-)Kanzlei, und er selbst schließt die Verträge mit den Mandanten im eigenen Namen und für eigene Rechnung.

    Auch insoweit besteht ein nicht unerheblicher Unterschied zu dem mit Beschluss vom 18. Oktober 2004 - AnwZ(B) 43/03 (NJW 2005, 511) entschiedenen Fall.

  • BGH, 12.11.1979 - AnwZ (B) 16/79

    Wegfall des Rücknahmegrundes

    Auszug aus BGH, 17.10.2005 - AnwZ (B) 73/04
    Für eine Widerlegung der Vermutung oder auch nur für eine Konsolidierung der Vermögensverhältnisse des Antragstellers (vgl. BGHZ 75, 356; 84, 149) ist nichts ersichtlich.
  • BGH, 18.10.2004 - AnwZ (B) 70/03

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Gefährdung

    Auszug aus BGH, 17.10.2005 - AnwZ (B) 73/04
    (2) Zudem ist die Möglichkeit einer Hereinnahme von Schecks oder Bargeld, welche für die Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden spricht (vgl. BGH, Beschl. v. 18. Oktober 2004 - AnwZ(B) 70/03, BRAK-Mitt. 2005, 27), nicht hinreichend sicher ausgeschlossen.
  • BGH, 17.05.1982 - AnwZ (B) 5/82

    Wegfall des Versagungsgrundes bei Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Auszug aus BGH, 17.10.2005 - AnwZ (B) 73/04
    Für eine Widerlegung der Vermutung oder auch nur für eine Konsolidierung der Vermögensverhältnisse des Antragstellers (vgl. BGHZ 75, 356; 84, 149) ist nichts ersichtlich.
  • BGH, 24.03.2011 - AnwZ (Brfg) 4/11

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Falle des Vermögensverfalls des

    Die Erklärung, keine Fremdgelder entgegenzunehmen, stellt eine dem Berufsbild des Rechtsanwalts fremde "Selbstbeschränkung" dar, die nach außen nicht erkennbar und deren Einhaltung nicht kontrollierbar sowie jederzeit aufgebbar ist (Senat, Beschlüsse vom 12. Februar 2001 - AnwZ (B) 7/00, juris Rn. 8; vom 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 70/03, aaO; vom 17. Oktober 2005 - AnwZ (B) 73/04, NJW-RR 2006, 859; vom 3. Juli 2006 - AnwZ (B) 63/05, juris Rn. 4; und vom 17. September 2007 - AnwZ (B) 75/06, AnwBl. 2008, 66, 67).

    Im Übrigen würde selbst der Abschluss eines - vom Kläger nicht vorgetragenen - Treuhandvertrags mit seinem Verfahrensbevollmächtigten regelmäßig keinen ausreichenden Schutz bieten (Senat, Beschluss vom 17. Oktober 2005, aaO).

    Mangels objektivierbarer Sicherungsmaßnahmen ist die Gefährdung der Mandanteninteressen dann nicht beseitigt (Senat, Beschlüsse vom 12. Februar 2001, aaO Rn. 9; vom 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 70/03, aaO; vom 17. Oktober 2005, aaO S. 860; und vom 17. September 2007, aaO; siehe auch bereits Beschlüsse vom 21. September 1987 - AnwZ (B) 20/87, BRAK-Mitt. 1988, 50, 51; und vom 25. März 1991 - AnwZ (B) 73/90, BRAK-Mitt. 1991, 102).

    d) Entgegen der Auffassung des Klägers verstößt § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO - wie bereits der Anwaltsgerichtshof zutreffend ausgeführt hat - nicht gegen Art. 12 GG (siehe auch Senat, Beschlüsse vom 12. Februar 2001, aaO Rn. 13; und vom 17. Oktober 2005, aaO S. 859; BVerfG NJW 2005, 3057 zur Parallelvorschrift des § 50 Abs. 1 Nr. 6 BNotO).

  • BGH, 11.05.2023 - AnwZ (Brfg) 33/22

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft; Gefährdung der Interessen der

    Auch danach besteht weder eine den Anforderungen der Senatsrechtsprechung genügende rechtliche Absicherung dagegen, dass der Kläger mit Mandantengeldern in Berührung kommt, noch eine effektive Überwachung seiner Tätigkeit durch die anderen Berufsträger, durch die eine - möglicherweise auch nur ausnahmsweise - Hereinnahme von Zahlungen durch den Kläger sicher ausgeschlossen wäre (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Oktober 2005 - AnwZ (B) 73/04, NJW-RR 2006, 859, 860 und vom 17. September 2007 - AnwZ (B) 75/06, AnwBl. 2008, 66, 67).
  • BGH, 05.12.2005 - AnwZ (B) 14/05

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    In einer Einzelkanzlei ist - schon aus strukturellen Gründen - eine effektive Kontrolle in Bezug auf den Umgang mit Mandantengeldern, insbesondere in Fällen der Urlaubsabwesenheit oder Krankheit des Kanzleiinhabers nicht gewährleistet (vgl. auch Senatsbeschluss vom 17. Oktober 2005 - AnwZ(B) 73/04).
  • BGH, 02.07.2012 - AnwZ (Brfg) 16/11

    Prüfung der Vermögensverhältnisse im Rahmen eines Widerrufs der

    Die Regelung des § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO ist verfassungsgemäß (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 12. Februar 2001 - AnwZ (B) 7/00, juris Rn. 13, vom 17. Oktober 2005 - AnwZ (B) 73/04, NJW-RR 2006, 859, vom 24. März 2011 - AnwZ (Brfg) 4/11, juris Rn. 9 und vom 22. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 12/11, juris Rn. 6; BVerfG, NJW 2005, 3057 zur Parallelvorschrift des § 50 Abs. 1 Nr. 6 BNotO); die Tatbestandsvoraussetzungen für den Widerruf liegen wie ausgeführt vor.
  • BGH, 18.09.2017 - AnwZ (Brfg) 33/17

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Eintragung

    Soweit danach eine Fortführung anwaltlicher Tätigkeit bei Vermögensverfall nur in den Ausnahmefällen einer besonderen Absicherung vor den in solchen Fällen generell gegebenen Gefährdungen zu gestatten ist, verstößt dies weder gegen Art. 12 GG noch gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (st. Senatsrechtsprechung, vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 2001 - AnwZ (B) 7/00, juris Rn. 13; vom 17. Oktober 2005 - AnwZ (B) 73/04, NJW-RR 2006, 859; vom 22. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 12/11, juris Rn. 6; siehe auch BVerfG, NJW 2005, 3057 zur Parallelvorschrift des § 50 Abs. 1 Nr. 6 BNotO).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 20.11.2015 - 1 AGH 32/15

    Widerruf, Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, Vermögensverfall, Prüfungszeitpunkt,

    Der Rechtsanwalt kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs den Nachweis, dass eine solche Gefährdung ausgeschlossen ist, grundsätzlich nicht durch Maßnahmen führen, die in seiner Hand liegen, die er jederzeit verändern kann und die durch die Kammer nicht kontrolliert werden können (BGH NJW-RR 2006, 859 Tz.8 f; BGH BRAK-Mitt. 2005, 27 Tz.4; BGH, Beschl. v. 12.02.2001, AnwZ (B) 7/00 Tz.9; BGH BRAK-Mitt. 1988, 50 Tz.14; Henssler a.a.O., § 14 Rn.34).
  • BGH, 15.04.2011 - AnwZ (Brfg) 8/11

    Widerruf der Anwaltszulassung wegen Vermögensverfall

    Mangels objektivierbarer Sicherungsmaßnahmen ist die Gefährdung der Mandanteninteressen dann nicht beseitigt (Senat, Beschlüsse vom 12. Februar 2001 - AnwZ (B) 7/00, juris Rn. 9; vom 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 70/03, aaO; vom 17. Oktober 2005 - AnwZ (B) 73/04, NJW-RR 2006, 859, 860; und vom 17. September 2007 - AnwZ (B) 75/06, AnwBl. 2008, 66, 67; siehe auch bereits Beschlüsse vom 21. September 1987 - AnwZ (B) 20/87, BRAK-Mitt. 1988, 50, 51; und vom 25. März 1991 - AnwZ (B) 73/90, BRAK-Mitt. 1991, 102).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 30.08.2019 - 1 AGH 73/17
    Die erklärte Absicht des in Vermögensverfall geratenen Rechtsanwalts, keine Fremdgelder entgegenzunehmen, beseitigt die Gefährdung nicht, ebenso wenig der Abschluss eines Treuhandvertrages mit einer Bürogemeinschaft (BGH NJW-RR 2006, 859).
  • BGH, 24.09.2015 - AnwZ (Brfg) 14/15

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Im Übrigen hat der Anwaltsgerichtshof, auf dessen ausführliche Begründung der Senat Bezug nimmt, zutreffend entschieden, dass diese Vereinbarung nicht geeignet ist, eine Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden durch den Vermögensverfall des Klägers, der nach wie vor als selbständiger Einzelanwalt tätig ist, auszuschließen (siehe ergänzend zur Bürogemeinschaft auch Senat, Beschlüsse vom 17. Oktober 2005 - AnwZ (B) 73/04, NJW-RR 2006, 859 f.; vom 10. Mai 2010 - AnwZ (B) 37/09, HFR 2010, 1353, 1354 und vom 28. September 2011 - AnwZ (Brfg) 29/11, ZInsO 2012, 140 Rn. 6).
  • BGH, 08.11.2011 - AnwZ (Brfg) 17/11

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögenverfalls

    Die Auffassung des Klägers, § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO sei als unverhältnismäßiger Eingriff in die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) verfassungswidrig, teilt der Senat nicht; die Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung ist geklärt (vgl. nur Senat, Beschlüsse vom 12. Februar 2001 - AnwZ (B) 7/00, juris Rn. 13, vom 17. Oktober 2005 - AnwZ (B) 73/04, NJW-RR 2006, 859, vom 24. März 2011 - AnwZ (Brfg) 4/11, juris Rn. 9, und vom 22. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 12/11, juris Rn. 6; BVerfG, NJW 2005, 3057 zur Parallelvorschrift des § 50 Abs. 1 Nr. 6 BNotO).
  • BGH, 21.03.2011 - AnwZ (Brfg) 5/10

    Widerruf der Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls

  • BGH, 20.01.2022 - AnwZ (Brfg) 38/21

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Gefährdung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht