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   BGH, 19.09.2003 - AnwZ (B) 74/02   

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BGH, 19.09.2003 - AnwZ (B) 74/02 (https://dejure.org/2003,1189)
BGH, Entscheidung vom 19.09.2003 - AnwZ (B) 74/02 (https://dejure.org/2003,1189)
BGH, Entscheidung vom 19. September 2003 - AnwZ (B) 74/02 (https://dejure.org/2003,1189)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und als Rechtsanwalt - Zulassung in Deutschland nach Entlassung aus dem inländischen Vorbereitungsdienst und Zulassung in den USA als Attorney-at-Law

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Keine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft für Attorneyat-Law (New York) ohne Zweites Staatsexamen

  • Anwaltsblatt

    § 4 BRAO, § 206 BRAO, § 2 EuRAG

  • Judicialis

    BRAO § 4; ; BRAO § 206; ; EuRAG § 2 Abs. 1; ; EG Art. 43; ; EG Art. 49; ; EG Art. 81

  • BRAK-Mitteilungen

    Zulassung - Antrag eines in Großbritannien niedergelassenen Deutschen mit amerikanischer Rechtsanwaltsausbildung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsstellung eines deutschen Absolventen einer Rechtsanwaltsausbildung in den USA

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anwaltsrecht - Amerikanische Rechtsanwaltsausbildung: Zulassung als Anwalt?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 3706
  • MDR 2004, 180 (Ls.)
  • EuZW 2003, 770
  • BB 2004, 75
  • AnwBl 2004, 53
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 30.11.1995 - C-55/94

    Gebhard / Consiglio dell'Ordine degli Avvocati e Procuratori di Milano

    Auszug aus BGH, 19.09.2003 - AnwZ (B) 74/02
    Deswegen steht es nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes jedem Mitgliedstaat in Ermangelung besonderer gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften grundsätzlich frei, die Ausübung des Rechtsanwaltsberufs für sein Hoheitsgebiet zu regeln (EuGH. Urt. v. 12. Juli 1984 - Rs. 107/83 - Klopp, NJW 1985, 1275, 1276 Rz. 17; v. 30. November 1995 - Rs. C-55/94 - Gebhard, NJW 1996, 579 Rz. 36; v. 19. Februar 2002 - Rs. C-309/99 - Wouters, NJW 2002, 877, 881 Rz. 99).

    Nationale Regelungen, welche die Ausübung der gemeinschaftsrechtlichen Freiheiten behindern oder weniger attraktiv erscheinen lassen, müssen allerdings vier Voraussetzungen erfüllen: Sie müssen in nichtdiskriminierender Weise angewandt werden, aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt sein, sie müssen geeignet sein, die Verwirklichung des mit ihnen verfolgten Zieles zu gewährleisten, und sie dürfen nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung dieses Zieles erforderlich ist (EuGH, Urt. v. 30. November 1995 - Rs. C-55/94 - Gebhard, NJW 1996, 579 Rz. 37; vgl. ferner BGH, Beschl. v. 18. November 1996 - AnwZ (B) 28/96, EuZW 1997, 282, 283 m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes ist davon auszugehen, daß die Behörden eines Mitgliedstaates, die mit einem Antrag eines Gemeinschaftsangehörigen auf Zulassung zu einem Beruf befaßt sind, dessen Aufnahme nach nationalem Recht vom Besitz eines Diploms oder einer beruflichen Qualifikation oder von Zeiten praktischer Erfahrung abhängt, einen in einem anderen Mitgliedstaat erworbenen Befähigungsnachweis sowie die dort erworbenen einschlägigen Erfahrungen berücksichtigen und mit den nach nationalem Recht vorgeschriebenen Kenntnissen und Fähigkeit vergleichen müssen (EuGH, Urt. v. 7. Mai 1991 - Rs. C-340/89 - Vlassopoulou, NJW 1991, 2073 f Rz. 16, 19, 20; v. 9. Februar 1994 - Rs. C-319/92 - Haim, NJW 1994, 2409, 2410 Rz. 27 und 28; v. 30. November 1995 - Rs. C-55/94 - Gebhard, NJW 1996, 579 Rz. 38; v. 14. September 2000 - Rs. C-238/98 - Hocsman, Slg. 2000, I-6623 Rz. 23; v. 22. Januar 2002 - Rs. C-31/00 - Dreessen, EuZw 2002, 247 Rz. 24).

    Die Frage, ob das deutsche Recht mit dem durch den Gerichtshof autonom ausgelegten primären und sekundären Gemeinschaftsrecht übereinstimmt, fällt ausschließlich in die Zuständigkeit der nationalen Gerichte (EuGH, Urt. v. 6. Oktober 1982 - 283/81 - CILFIT, NJW 1983, 1257, 1258; v. 30. November 1995 - Rs. C-55/94 - Gebhard, NJW 1996, 579 Rz. 19).

  • EuGH, 22.01.2002 - C-31/00

    Dreessen

    Auszug aus BGH, 19.09.2003 - AnwZ (B) 74/02
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes ist davon auszugehen, daß die Behörden eines Mitgliedstaates, die mit einem Antrag eines Gemeinschaftsangehörigen auf Zulassung zu einem Beruf befaßt sind, dessen Aufnahme nach nationalem Recht vom Besitz eines Diploms oder einer beruflichen Qualifikation oder von Zeiten praktischer Erfahrung abhängt, einen in einem anderen Mitgliedstaat erworbenen Befähigungsnachweis sowie die dort erworbenen einschlägigen Erfahrungen berücksichtigen und mit den nach nationalem Recht vorgeschriebenen Kenntnissen und Fähigkeit vergleichen müssen (EuGH, Urt. v. 7. Mai 1991 - Rs. C-340/89 - Vlassopoulou, NJW 1991, 2073 f Rz. 16, 19, 20; v. 9. Februar 1994 - Rs. C-319/92 - Haim, NJW 1994, 2409, 2410 Rz. 27 und 28; v. 30. November 1995 - Rs. C-55/94 - Gebhard, NJW 1996, 579 Rz. 38; v. 14. September 2000 - Rs. C-238/98 - Hocsman, Slg. 2000, I-6623 Rz. 23; v. 22. Januar 2002 - Rs. C-31/00 - Dreessen, EuZw 2002, 247 Rz. 24).

    Zwar hat ein Berufsbewerber nach Gemeinschaftsrecht unter Umständen einen Anspruch darauf, daß auch Qualifikationen, Kenntnisse und Erfahrungen, die in einem Drittstaat erworben wurden, berücksichtigt werden (EuGH, Urt. v. 22. Januar 2002 - Rs. C-31/00 - Dreessen, aaO Rz. 27).

  • EuGH, 19.02.2002 - C-309/99

    DAS IN DEN NIEDERLANDEN GELTENDE VERBOT GEMISCHTER SOZIETÄTEN ZWISCHEN

    Auszug aus BGH, 19.09.2003 - AnwZ (B) 74/02
    Deswegen steht es nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes jedem Mitgliedstaat in Ermangelung besonderer gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften grundsätzlich frei, die Ausübung des Rechtsanwaltsberufs für sein Hoheitsgebiet zu regeln (EuGH. Urt. v. 12. Juli 1984 - Rs. 107/83 - Klopp, NJW 1985, 1275, 1276 Rz. 17; v. 30. November 1995 - Rs. C-55/94 - Gebhard, NJW 1996, 579 Rz. 36; v. 19. Februar 2002 - Rs. C-309/99 - Wouters, NJW 2002, 877, 881 Rz. 99).

    cc) Da es zulässig ist, einen Bewerber, der nur über ein Drittstaatendiplom verfügt, den unmittelbaren Zugang zum Anwaltsberuf im Inland zu verwehren (EuGH, Urt. v. 19. Februar 2002 - Rs. C-309/99 - Wouters, NJW 2002, 877, 881 Rz. 99, 109), liegt darin keine Verhaltensweise, die eine gemäß Art. 81 EG unzulässige Einschränkung des Wettbewerbs innerhalb des gemeinsamen Marktes bezweckt oder bewirkt (vgl. EuGH, Urt. v. 19. Februar 2002 - Rs. 35/99 - Arduino, Slg. 2002, I 1529 Rz. 34, 43 f).

  • BGH, 18.11.1996 - AnwZ (B) 28/96

    Niederlassung von EG-Staatsangehörigen als Rechtsanwalt

    Auszug aus BGH, 19.09.2003 - AnwZ (B) 74/02
    Nationale Regelungen, welche die Ausübung der gemeinschaftsrechtlichen Freiheiten behindern oder weniger attraktiv erscheinen lassen, müssen allerdings vier Voraussetzungen erfüllen: Sie müssen in nichtdiskriminierender Weise angewandt werden, aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt sein, sie müssen geeignet sein, die Verwirklichung des mit ihnen verfolgten Zieles zu gewährleisten, und sie dürfen nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung dieses Zieles erforderlich ist (EuGH, Urt. v. 30. November 1995 - Rs. C-55/94 - Gebhard, NJW 1996, 579 Rz. 37; vgl. ferner BGH, Beschl. v. 18. November 1996 - AnwZ (B) 28/96, EuZW 1997, 282, 283 m.w.N.).

    Sie setzen zwar nicht voraus, daß der Erbringer und der Empfänger der Dienstleistungen in verschiedenen Mitgliedstaaten ansässig sind (EuGH, Urt. v. 28. November 1999 - Rs. C-55/98 - Vestergaard, Slg. 1999 I 7641 Rz. 19; damit ist BGH, Beschl. v. 19. November 1996 - AnwZ (B) 28/96, EuZW 1997, 282, 284 überholt).

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BGH, 19.09.2003 - AnwZ (B) 74/02
    Die Frage, ob das deutsche Recht mit dem durch den Gerichtshof autonom ausgelegten primären und sekundären Gemeinschaftsrecht übereinstimmt, fällt ausschließlich in die Zuständigkeit der nationalen Gerichte (EuGH, Urt. v. 6. Oktober 1982 - 283/81 - CILFIT, NJW 1983, 1257, 1258; v. 30. November 1995 - Rs. C-55/94 - Gebhard, NJW 1996, 579 Rz. 19).
  • EuGH, 27.09.1988 - 235/87

    Matteucci / Communauté française de Belgium

    Auszug aus BGH, 19.09.2003 - AnwZ (B) 74/02
    Aus der vom Antragsteller zitierten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (Urt. v. 27. September 1988 - Rs. 235/87 - Matteucci, Slg. 1988, 5589 Rz. 16; v. 21. September 1999 - Rs. C-307/97 - Saint Gobain ZN, Slg. 1999, I-6161 Rz. 57 ff) ergibt sich nichts anderes.
  • EuGH, 21.09.1999 - C-307/97

    Saint-Gobain ZN

    Auszug aus BGH, 19.09.2003 - AnwZ (B) 74/02
    Aus der vom Antragsteller zitierten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (Urt. v. 27. September 1988 - Rs. 235/87 - Matteucci, Slg. 1988, 5589 Rz. 16; v. 21. September 1999 - Rs. C-307/97 - Saint Gobain ZN, Slg. 1999, I-6161 Rz. 57 ff) ergibt sich nichts anderes.
  • EuGH, 09.02.1994 - C-319/92

    Haim / Kassenzahnärtzliche Vereinigung Nordrhein

    Auszug aus BGH, 19.09.2003 - AnwZ (B) 74/02
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes ist davon auszugehen, daß die Behörden eines Mitgliedstaates, die mit einem Antrag eines Gemeinschaftsangehörigen auf Zulassung zu einem Beruf befaßt sind, dessen Aufnahme nach nationalem Recht vom Besitz eines Diploms oder einer beruflichen Qualifikation oder von Zeiten praktischer Erfahrung abhängt, einen in einem anderen Mitgliedstaat erworbenen Befähigungsnachweis sowie die dort erworbenen einschlägigen Erfahrungen berücksichtigen und mit den nach nationalem Recht vorgeschriebenen Kenntnissen und Fähigkeit vergleichen müssen (EuGH, Urt. v. 7. Mai 1991 - Rs. C-340/89 - Vlassopoulou, NJW 1991, 2073 f Rz. 16, 19, 20; v. 9. Februar 1994 - Rs. C-319/92 - Haim, NJW 1994, 2409, 2410 Rz. 27 und 28; v. 30. November 1995 - Rs. C-55/94 - Gebhard, NJW 1996, 579 Rz. 38; v. 14. September 2000 - Rs. C-238/98 - Hocsman, Slg. 2000, I-6623 Rz. 23; v. 22. Januar 2002 - Rs. C-31/00 - Dreessen, EuZw 2002, 247 Rz. 24).
  • EuGH, 12.07.1984 - 107/83

    Ordre des avocats au barreau des Paris / Klopp

    Auszug aus BGH, 19.09.2003 - AnwZ (B) 74/02
    Deswegen steht es nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes jedem Mitgliedstaat in Ermangelung besonderer gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften grundsätzlich frei, die Ausübung des Rechtsanwaltsberufs für sein Hoheitsgebiet zu regeln (EuGH. Urt. v. 12. Juli 1984 - Rs. 107/83 - Klopp, NJW 1985, 1275, 1276 Rz. 17; v. 30. November 1995 - Rs. C-55/94 - Gebhard, NJW 1996, 579 Rz. 36; v. 19. Februar 2002 - Rs. C-309/99 - Wouters, NJW 2002, 877, 881 Rz. 99).
  • EuGH, 07.05.1991 - C-340/89

    Vlassopoulou / Ministerium für Justiz, Bundes- u. Europaangelegenheiten

    Auszug aus BGH, 19.09.2003 - AnwZ (B) 74/02
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes ist davon auszugehen, daß die Behörden eines Mitgliedstaates, die mit einem Antrag eines Gemeinschaftsangehörigen auf Zulassung zu einem Beruf befaßt sind, dessen Aufnahme nach nationalem Recht vom Besitz eines Diploms oder einer beruflichen Qualifikation oder von Zeiten praktischer Erfahrung abhängt, einen in einem anderen Mitgliedstaat erworbenen Befähigungsnachweis sowie die dort erworbenen einschlägigen Erfahrungen berücksichtigen und mit den nach nationalem Recht vorgeschriebenen Kenntnissen und Fähigkeit vergleichen müssen (EuGH, Urt. v. 7. Mai 1991 - Rs. C-340/89 - Vlassopoulou, NJW 1991, 2073 f Rz. 16, 19, 20; v. 9. Februar 1994 - Rs. C-319/92 - Haim, NJW 1994, 2409, 2410 Rz. 27 und 28; v. 30. November 1995 - Rs. C-55/94 - Gebhard, NJW 1996, 579 Rz. 38; v. 14. September 2000 - Rs. C-238/98 - Hocsman, Slg. 2000, I-6623 Rz. 23; v. 22. Januar 2002 - Rs. C-31/00 - Dreessen, EuZw 2002, 247 Rz. 24).
  • EuGH, 14.09.2000 - C-238/98

    Hocsman

  • EuGH, 28.10.1999 - C-55/98

    Vestergaard

  • BGH, 26.01.2006 - IX ZR 225/04

    Erbringung von Hilfeleistungen in Steuersachen durch im Inland nicht berechtigte

    Die Niederlassungsfreiheit verschafft nicht das Recht, in einem anderen Mitgliedstaat einen qualifizierten Beruf auszuüben, ohne den dort vorgeschriebenen Standards zu genügen (BGH, Beschl. v. 19. September 2003 - AnwZ (B) 74/02, NJW 2003, 3706, 3707).
  • BGH, 10.12.2007 - AnwZ (B) 64/06

    Besorgnis der Befangenheit der ehrenamtlichen Mitglieder des Anwaltssenats beim

    Überdies hatte der Antragsteller mit weiterem Schriftsatz vom 7. Mai 2007 einen der als ehrenamtlichen Richter tätigen Rechtsanwälte wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt, weil dieser an dem Senatsbeschluss vom 19. September 2003 (BGH - AnwZ (B) 74/02, NJW 2003, 3706) mitgewirkt und darin "unwahre Tatsachenbehauptungen aufgestellt" und "Tatsachen fehlerhaft und willkürlich bewertet" sowie "die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in willkürlicher Weise offensichtlich unzutreffend wiedergegeben und bewusst und gewollt missachtet" habe.
  • OLG Köln, 19.12.2003 - 6 U 65/03

    Geltung des Rechtsberatungsgesetzes für Rechtsberatung aus dem Ausland

    Weiter ist das Verbot geeignet, die Verwirklichung des mit ihm bezweckten Ziels des Schutzes der Gläubiger zu erreichen, und schließlich geht es auch nicht über das hinaus, was zur Erreichung dieses Zieles erforderlich ist (vgl. zu den genannten vier Voraussetzungen jüngst auch BGH NJW 03, 3706 f für den Fall der verweigerten Zulassung eines Deutschen, der die zweite juristische Staatsprüfung nicht abgelegt hat, aber im Staak als Attorny at Law zugelassen ist, zur Rechtsanwaltschaft).
  • BGH, 14.11.2005 - AnwZ (B) 83/04

    Verfassungsmäßigkeit des Verbots der Sternsozietät

    Art. 43 Abs. 2 EG garantiert lediglich die Aufnahme und Ausübung selbstständiger Erwerbstätigkeiten "nach den Bestimmungen des Aufnahmestaats für seine eigenen Angehörigen" (BGH, Beschl. v. 19. September 2003 - AnwZ (B) 74/02, NJW 2003, 3706, 3707).
  • AGH Sachsen-Anhalt, 19.05.2006 - 1 AGH 14/05

    Europäischer Rechtsanwalt - Eignungsprüfung

    dd) Die Frage, ob das deutsche Recht mit dem durch den EuGH autonom ausgelegten primären und sekundären Gemeinschaftsrecht übereinstimmt, fällt ausschließlich in die Zuständigkeit der nationalen Gerichte (BGH, NJW 2003, 3706, 3708 unter Hinweis auf EuGH, Urt. v. 6.10.1982, Az.: Rs. 283/81, NJW 1983, 1257, 1258; EuGH, Urt. v. 30.11.1995, Az.: Rs. C-55/94 - "Gebhard" -, NJW 1996, 579, Rdnr. 19).

    Auch eine tatsächliche Vermutung des Inhalts, dass der Ast. seine Zulassung als Solicitor auch dem Bestehen des ersten juristischen Staatsexamens in der Bundesrepublik Deutschland zu verdanken habe, gibt es nicht (vgl. etwa den der Entscheidung BGH, NJW 2003, 3706 ff. zugrunde liegenden Sachverhalt).

    Diskriminierend wirken sie nicht, weil alle Gemeinschaftsangehörigen gleich behandelt werden (so ausdrücklich BGH, NJW 2003, 3706, 3707, für einen Ast. mit Drittstaatenqualifikation).

  • BGH, 26.01.2006 - IX ZR 229/04

    Erbringung von Hilfeleistungen in Steuersachen durch im Inland nicht berechtigte

    Die Niederlassungsfreiheit verschafft nicht das Recht, in einem anderen Mitgliedstaat einen qualifizierten Beruf auszuüben, ohne den dort vorgeschriebenen Standards zu genügen (BGH, Beschl. v. 19. September 2003 -AnwZ (B) 74/02, NJW 2003, 3706, 3707).
  • BGH, 26.01.2006 - IX ZR 106/05

    Befugnis einer internationalen Sozietät zur Hilfeleistung in Steuersachen

    Die Niederlassungsfreiheit verschafft nicht das Recht, in einem anderen Mitgliedstaat einen qualifizierten Beruf auszuüben, ohne den dort vorgeschriebenen Standards zu genügen (BGH, Beschl. v. 19. September 2003 - AnwZ (B) 74/02, NJW 2003, 3706, 3707).
  • BGH, 10.12.2007 - AnwZ (B) 79/06

    Rechtsanwälte/ Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Überdies hatte der Antragsteller mit weiterem Schriftsatz vom 7. Mai 2007 einen der als ehrenamtlichen Richter tätigen Rechtsanwälte wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt, weil dieser an dem Senatsbeschluss vom 19. September 2003 (BGH - AnwZ (B) 74/02, NJW 2003, 3706) mitgewirkt und darin "unwahre Tatsachenbehauptungen aufgestellt" und "Tatsachen fehlerhaft und willkürlich bewertet" sowie "die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in willkürlicher Weise offensichtlich unzutreffend wiedergegeben und bewusst und gewollt missachtet" habe.
  • BGH, 10.12.2007 - AnwZ (B) 73/06

    Rechtsanwälte/ Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Überdies hatte der Antragsteller mit weiterem Schriftsatz vom 7. Mai 2007 einen der als ehrenamtlichen Richter tätigen Rechtsanwälte wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt, weil dieser an dem Senatsbeschluss vom 19. September 2003 (BGH - AnwZ (B) 74/02, NJW 2003, 3706) mitgewirkt und darin "unwahre Tatsachenbehauptungen aufgestellt" und "Tatsachen fehlerhaft und willkürlich bewertet" sowie "die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in willkürlicher Weise offensichtlich unzutreffend wiedergegeben und bewusst und gewollt missachtet" habe.
  • BVerwG, 19.11.2007 - 6 B 23.07
    Selbst wenn seine Frage in dem von ihm bevorzugten Sinn zu beantworten wäre, was ohnehin nicht nahe liegt (vgl. BGH, Beschluss vom 19. September 2003 - AnwZ (B) 74/02 - NJW 2003, 3706), schlösse dies nicht aus, dass auch die von den Beklagten bevorzugte Auffassung vertretbar und keineswegs offensichtlich fehlerhaft gewesen wäre und damit ein qualifizierter Verstoß gegen Art. 43 EG ausscheidet.
  • BVerwG, 05.04.2005 - 6 B 2.05

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gestütz auf die Rechtsgründe der

  • OVG Niedersachsen, 08.11.2006 - 8 PA 136/06

    Anspruch eines Kontingentflüchtlings mit usbekischer Rechtsanwaltszulassung auf

  • AGH Sachsen-Anhalt, 19.05.2006 - 1 AGH 1/06

    Antrag eines englischen Solicitors auf vorzeitige Zulassung zum Oberlandesgericht

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