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   BGH, 05.01.1999 - AnwZ (B) 76/98   

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https://dejure.org/1999,7233
BGH, 05.01.1999 - AnwZ (B) 76/98 (https://dejure.org/1999,7233)
BGH, Entscheidung vom 05.01.1999 - AnwZ (B) 76/98 (https://dejure.org/1999,7233)
BGH, Entscheidung vom 05. Januar 1999 - AnwZ (B) 76/98 (https://dejure.org/1999,7233)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rückwirkende Beseitigung der Bestandskräftigkeit eines Verwaltungsakts durch die Entscheidung über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Einstweilige Anordnung gem. § 42 Abs. 6 S. 2 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)

  • Judicialis

    FGG § 24 Abs. 3; ; BRAO § 42 Abs. 6 Satz 2; ; BRAO § 16 Abs. 6 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 16 Abs. 6 S. 1
    Aufschiebende Wirkung eines verfristeten Antrags auf gerichtliche Entscheidung gegen den Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.10.1995 - AnwZ (B) 34/95

    Einstweilige Anordnung im Zusallungsstreit

    Auszug aus BGH, 05.01.1999 - AnwZ (B) 76/98
    Zwar kann das Beschwerdegericht vor der Entscheidung in der Hauptsache gemäß § 42 Abs. 6 Satz 2 BRAO i.V.m. § 24 Abs. 3 FGG eine einstweilige Anordnung erlassen (vgl. Senatsbeschl. v. 25. Oktober 1995 - AnwZ (B) 34/95, BRAK-Mitt. 1996, 34).
  • BGH, 23.11.1995 - V ZB 20/95

    Versäumung der Berufungsfrist aufgrund einer Überlassungsreaktion des

    Auszug aus BGH, 05.01.1999 - AnwZ (B) 76/98
    b) Arbeitsüberlastung ist grundsätzlich kein Umstand, der eine Fristversäumung zu entschuldigen vermag (BGH, Beschl. v. 23. November 1995 - V ZB 20/95, NJW 1996, 997).
  • BGH, 13.04.1997 - XII ZB 56/97
    Auszug aus BGH, 05.01.1999 - AnwZ (B) 76/98
    c) Zwar kann ein Wiedereinsetzungsgrund gegeben sein, wenn der Rechtsanwalt einer zuverlässigen Angestellten eine von der üblichen Ausgangskontrolle in der Kanzlei abweichende konkrete Einzelweisung erteilt hat und er aufgrund dieser Umstände davon ausgehen durfte, die Fristwahrung sei bei Befolgung dieser Anordnungen sichergestellt (BGH, Beschl. v. 26. September 1995 - XI ZB 13/95, NJW 1996, 130; v. 13. April 1997 - XII ZB 56/97, NJW 1997, 1930).
  • BGH, 26.09.1995 - XI ZB 13/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verstoß einer Bürokraft gegen eine

    Auszug aus BGH, 05.01.1999 - AnwZ (B) 76/98
    c) Zwar kann ein Wiedereinsetzungsgrund gegeben sein, wenn der Rechtsanwalt einer zuverlässigen Angestellten eine von der üblichen Ausgangskontrolle in der Kanzlei abweichende konkrete Einzelweisung erteilt hat und er aufgrund dieser Umstände davon ausgehen durfte, die Fristwahrung sei bei Befolgung dieser Anordnungen sichergestellt (BGH, Beschl. v. 26. September 1995 - XI ZB 13/95, NJW 1996, 130; v. 13. April 1997 - XII ZB 56/97, NJW 1997, 1930).
  • BGH, 08.10.1986 - VIII ZB 41/86

    Rückwirkende Beseitigung der Rechtskraftfolgen durch Wiedereinsetzung

    Auszug aus BGH, 05.01.1999 - AnwZ (B) 76/98
    Diese Rechtsfolge wird nicht schon durch ein form- und fristgerechtes Wiedereinsetzungsgesuch, sondern erst durch die Entscheidung, die dem Betroffenen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt, mit rückwirkender Kraft beseitigt (BGHZ 98, 325, 327 ff; Feuerich/Braun, BRAO 3. Aufl., § 16 Rdnr. 19 f; Henssler, in: Henssler/Prütting, BRAO § 16 Rdnr. 16 f; Jessnitzer/Blumberg, BRAO 8. Aufl. § 16 Rdnr. 7).
  • BGH, 09.03.2010 - AnwZ (B) 13/10

    Aufschiebende Wirkung im Falle einer sofortigen Beschwerde gegen den Widerruf

    Das Beschwerdegericht kann vor der Entscheidung in der Hauptsache gemäß § 42 Abs. 6 Satz 2 BRAO i. V. m. § 24 Abs. 3 FGG eine einstweilige Anordnung erlassen, sofern es geboten erscheint, durch eine Zwischenentscheidung eine vorläufige Regelung zu treffen (Senatsbeschlüsse v. 25. Oktober 1995 - AnwZ (B) 34/95, BRAK-Mitt. 1996, 34; v. 5. Januar 1999 - AnwZ (B) 76/98; v. 12. Januar 2001 - AnwZ (B) 22/00).
  • BGH, 16.06.2008 - AnwZ (B) 38/07

    Rechtsschutzbedürfnis für die Überprüfung des Widerrufs der Zulassung zur

    Denn der Antrag auf gerichtliche Entscheidung hat nur dann aufschiebende Wirkung, wenn er fristgerecht gestellt worden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 5. Januar 1999 - AnwZ (B) 76/98, unter II 1, m.w.N.).
  • BGH, 12.01.2001 - AnwZ (B) 22/00

    Rechtsanwaltszulassung - Widerruf - Aufhebung des Widerrufs - Öffentliche

    Das Beschwerdegericht kann vor der Entscheidung in der Hauptsache gemäß § 42 Abs. 6 Satz 2 BRAO i.V.m. § 24 Abs. 3 FGG eine einstweilige Anordnung erlassen, sofern es geboten erscheint, durch eine Zwischenentscheidung eine vorläufige Regelung zu treffen (Senatsbeschlüsse v. 25. Oktober 1999 - AnwZ (B) 34/95, BRAK-Mitt. 1996, 34; v. 5. Januar 1999 - AnwZ (B) 76/98).
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