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   BGH, 04.05.1998 - AnwZ (B) 78/97   

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BGH, 04.05.1998 - AnwZ (B) 78/97 (https://dejure.org/1998,7004)
BGH, Entscheidung vom 04.05.1998 - AnwZ (B) 78/97 (https://dejure.org/1998,7004)
BGH, Entscheidung vom 04. Mai 1998 - AnwZ (B) 78/97 (https://dejure.org/1998,7004)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Zulassung als Rechtsanwalt beim Landgericht Bremen - Verwandtschaft mit einem Richter des Gerichts in gerader Linie - Verfassungsmäßigkeit von § 20 Abs. 1 Nr. 3 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) - Wesen einer Sollvorschrift - Abstrakte Gefährdung der Integrität ...

  • BRAK-Mitteilungen

    Versagung der Zulassung bei einem Gericht, an dem der Vater des Bewerbers Richter ist

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 572
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.11.1994 - AnwZ (B) 53/94

    Anwaltsmandat - Verwandte - Landgericht

    Auszug aus BGH, 04.05.1998 - AnwZ (B) 78/97
    Die Zulassung ist - ausnahmsweise - nur dann zu erteilen, wenn besondere Umstände vorliegen, welche geeignet sind, die vom Gesetz als Regelfall angesehene abstrakte Gefährdung aus der Sicht eines verständigen Rechtsuchenden völlig auszuräumen oder die Versagung der Zulassung als unzumutbar erscheinen zu lassen (vgl. Senatsbeschluß vom 21. November 1994 - AnwZ (B) 53/94 - BRAK-Mitt. 1995, 127 m.w.N.; vom 18. November 1996 - AnwZ (B) 22/96 - BRAK-Mitt. 1997, 90).

    Der Anwaltsgerichtshof nimmt zu Recht an, daß § 20 Abs. 1 Nr. 3 BRAO - wie die in Nr. 1 und 2 getroffenen Regelungen - als Berufsausübungsvorschrift mit dem Grundgesetz in Einklang steht; davon geht auch der Senat in ständiger Rechtsprechung aus (Senatsbeschlüsse vom 14. Juni 1993 - AnwZ (B) 11/92 - BRAK-Mitt. 1993, 220 m.w.N.; vom 21. November 1994 aaO; vom 18. November 1996 aaO).

    Eine solche Größe des Gerichts schließt die verwandtschaftliche Zuordnung des Antragstellers zu seinem am Landgericht tätigen Vater durch Rechtsuchende nicht aus (vgl. Senatsbeschluß vom 21. November 1994 aaO); das gilt entgegen der Auffassung des Antragstellers auch angesichts der "Anonymität der Großstadt".

    Sie ergeben sich nicht aus der mit dem Jahr 2000 eintretenden Änderung des § 78 ZPO (vgl. BGBl. 1994, Bd. I, S. 2278, 2291, 2295), denn diese läßt die aus der gegenwärtigen Rechtslage abgeleitete abstrakte Gefährdung des Ansehens der Rechtspflege unberührt (vgl. Senatsbeschluß vom 21. November 1994 aaO); ob nach Inkrafttreten der Änderung etwas anderes gilt, ist hier nicht zu entscheiden.

  • BGH, 18.11.1996 - AnwZ (B) 30/96

    Zulassung eines Rechtsanwalts bei einem Oberlandesgericht vor Ablauf der

    Auszug aus BGH, 04.05.1998 - AnwZ (B) 78/97
    Der Anwaltsgerichtshof nimmt zu Recht an, daß § 20 Abs. 1 Nr. 3 BRAO - wie die in Nr. 1 und 2 getroffenen Regelungen - als Berufsausübungsvorschrift mit dem Grundgesetz in Einklang steht; davon geht auch der Senat in ständiger Rechtsprechung aus (Senatsbeschlüsse vom 14. Juni 1993 - AnwZ (B) 11/92 - BRAK-Mitt. 1993, 220 m.w.N.; vom 21. November 1994 aaO; vom 18. November 1996 aaO).

    Ob ein solcher atypischer Fall vorliegt, ist eine Rechtsfrage, die der uneingeschränkten Beurteilung des Richters obliegt (vgl. zu § 20 Abs. 1 Nr. 2 und 4 BRAO Senatsbeschlüsse vom 18. November 1996 - AnwZ (B) 30/96 - BRAK-Mitt. 1997, 126; vom 9. Dezember 1996 - AnwZ (B) 45/96 - vom 16. Februar 1998 - AnwZ (B) 70/97 -).

  • BGH, 18.11.1996 - AnwZ (B) 22/96

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Auszug aus BGH, 04.05.1998 - AnwZ (B) 78/97
    Die Zulassung ist - ausnahmsweise - nur dann zu erteilen, wenn besondere Umstände vorliegen, welche geeignet sind, die vom Gesetz als Regelfall angesehene abstrakte Gefährdung aus der Sicht eines verständigen Rechtsuchenden völlig auszuräumen oder die Versagung der Zulassung als unzumutbar erscheinen zu lassen (vgl. Senatsbeschluß vom 21. November 1994 - AnwZ (B) 53/94 - BRAK-Mitt. 1995, 127 m.w.N.; vom 18. November 1996 - AnwZ (B) 22/96 - BRAK-Mitt. 1997, 90).
  • BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 39.90

    Restermessen der Hauptfürsorgestelle bei außerordentlicher Kündigung eines

    Auszug aus BGH, 04.05.1998 - AnwZ (B) 78/97
    Nur falls Umstände vorliegen, die den Fall als atypisch erscheinen lassen, gewährt das Gesetz Raum für eine Ermessensentscheidung (vgl. BVerwGE 90, 275, 278).
  • BGH, 09.12.1996 - AnwZ (B) 45/96

    Zulassung eines Rechtsanwalts bei einem Oberlandesgericht - Fehler bei einer

    Auszug aus BGH, 04.05.1998 - AnwZ (B) 78/97
    Ob ein solcher atypischer Fall vorliegt, ist eine Rechtsfrage, die der uneingeschränkten Beurteilung des Richters obliegt (vgl. zu § 20 Abs. 1 Nr. 2 und 4 BRAO Senatsbeschlüsse vom 18. November 1996 - AnwZ (B) 30/96 - BRAK-Mitt. 1997, 126; vom 9. Dezember 1996 - AnwZ (B) 45/96 - vom 16. Februar 1998 - AnwZ (B) 70/97 -).
  • BGH, 16.02.1998 - AnwZ (B) 70/97

    Anspruch einer Person auf Zulassung als Rechtsanwalt bei einem Amtsgericht im

    Auszug aus BGH, 04.05.1998 - AnwZ (B) 78/97
    Ob ein solcher atypischer Fall vorliegt, ist eine Rechtsfrage, die der uneingeschränkten Beurteilung des Richters obliegt (vgl. zu § 20 Abs. 1 Nr. 2 und 4 BRAO Senatsbeschlüsse vom 18. November 1996 - AnwZ (B) 30/96 - BRAK-Mitt. 1997, 126; vom 9. Dezember 1996 - AnwZ (B) 45/96 - vom 16. Februar 1998 - AnwZ (B) 70/97 -).
  • BGH, 14.06.1993 - AnwZ (B) 11/92
    Auszug aus BGH, 04.05.1998 - AnwZ (B) 78/97
    Der Anwaltsgerichtshof nimmt zu Recht an, daß § 20 Abs. 1 Nr. 3 BRAO - wie die in Nr. 1 und 2 getroffenen Regelungen - als Berufsausübungsvorschrift mit dem Grundgesetz in Einklang steht; davon geht auch der Senat in ständiger Rechtsprechung aus (Senatsbeschlüsse vom 14. Juni 1993 - AnwZ (B) 11/92 - BRAK-Mitt. 1993, 220 m.w.N.; vom 21. November 1994 aaO; vom 18. November 1996 aaO).
  • BGH, 15.03.2012 - V ZB 102/11

    Richterablehnung wegen Tätigkeit dessen Ehegatten in der von der Gegenseite

    Nach dieser Vorschrift konnte der Ehepartner oder ein Verwandter eines Richters in demselben Gerichtsbezirk grundsätzlich nicht als Rechtsanwalt zugelassen werden, womit das Ziel verfolgt wurde, den Anschein zu vermeiden, dass der Rechtsanwalt allein auf Grund der persönlichen Beziehungen zu dem Richter in der Lage sei, seinem Mandanten zu einem ungerechtfertigten Erfolg zu verhelfen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. November 1994 - AnwZ (B) 53/94, NJW-RR 1995, 1266 und vom 4. Mai 1998 - AnwZ (B) 78/97, NJW-RR 1999, 572).
  • LG Stendal, 22.09.1999 - 22 AR 23/99

    Allgemeines Zivilprozessrecht und Vollstreckungsrecht

    Während im Rahmen des § 20 I Nr. 2 BRAO die Versagung der Rechtsanwaltszulassung auf die bei Vorliegen einer nach § 20 I Nr. 1-3 BRAO benannten persönlichen Beziehung als Regelfall angesehene abstrakte Gefährdung der Integrität der Rechtspflege gestützt wird (vgl. BGH NJW-RR 1999, 572/573), beruht die Entscheidung über ein Befangenheitsgesuch nach § 42 ZPO unter Zugrundelegung eines parteiobjektiven Maßstabes auf den in dem konkreten Verfahren zutagegetretenen Umständen des jeweiligen Einzelfalles ab.

    Deshalb - und insoweit abweichend von der Auffassung des BGH (BGH NJW-RR 1999, 572 f.) - kann die Kammer erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Zulassungsversagungsermächtigung des § 20 I Nr. 2 BRAO, welche die Berufsausübungsfreiheit des Rechtsanwaltes aus Art. 12 Abs. 1 GG im Schutzbereich der auch dem Rechtsanwalt gewährten Institutsgarantie der Ehe (Art. 6 Abs. 1 GG) zu Lasten der bestehenden oder vergangenen Ehe des Rechtsanwaltes sachwidrig, nämlich in einer Weise, die für die in der Gegenwart vielfältigen und oft nicht minder intensiven nichtehelichen Beziehungen von Rechtsanwälten nicht vorgesehen ist.

  • BGH, 18.10.1999 - AnwZ (B) 94/98

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen richterlicher Tätigkeit des

    Nur falls Umstände vorliegen, die den Fall als atypisch erscheinen lassen, gewährt das Gesetz Raum für eine Ermessensentscheidung (Senatsbeschluß vom 4. Mai 1998 - AnwZ (B) 78/97 - BRAK-Mitt. 1998, 285).
  • AGH Rheinland-Pfalz, 04.03.2003 - 1 AGH 1/03

    Zulassung - vorzeitige Zulassung zum OLG

    Ausnahmsweise kann daher die Zulassung nur erteilt werden, wenn besondere Umstände vorliegen, die geeignet sind, die Versagung der Zulassung als dem Ast. unzumutbar erscheinen zu lassen (BGH, NJW-RR 1999, 572).
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