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Rechtsprechung
   BGH, 10.12.2007 - AnwZ (B) 64/06, AnwZ (B) 73/06, AnwZ (B) 79/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,12846
BGH, 10.12.2007 - AnwZ (B) 64/06, AnwZ (B) 73/06, AnwZ (B) 79/06 (https://dejure.org/2007,12846)
BGH, Entscheidung vom 10.12.2007 - AnwZ (B) 64/06, AnwZ (B) 73/06, AnwZ (B) 79/06 (https://dejure.org/2007,12846)
BGH, Entscheidung vom 10. Dezember 2007 - AnwZ (B) 64/06, AnwZ (B) 73/06, AnwZ (B) 79/06 (https://dejure.org/2007,12846)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines Befangenheitsantrags bei Ablehnung eines Gerichts oder eines Senats; Hinreichende Sicherstellung der richterlichen Unparteilichkeit durch Regelungen über die Zusammensetzung des Senats für Anwaltssachen beim Bundesgerichtshof (BGH); Ablehnung eins ...

  • Judicialis

    EuRAG § 1; ; ZPO § 42; ; BRAO § 106; ; BRAO § 107 Abs. 1 Satz 1; ; BRAO § 107 Abs. 2 Satz 1

  • BRAK-Mitteilungen

    Ablehnungsgesuch gegen ehrenamtliche Richter des Anwaltssenats

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 42
    Besorgnis der Befangenheit der ehrenamtlichen Mitglieder des Anwaltssenats beim Bundesgerichtshof

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 26.06.2006 - 2 BvR 609/06

    Zuständigkeit berufsständischer Gerichte ist mit Art 81, Art 10 EG vereinbar,

    Auszug aus BGH, 10.12.2007 - AnwZ (B) 64/06
    Die gegen diese Entscheidung eingelegte Verfassungsbeschwerde ist vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen worden (NJW 2006, 3049).

    Entgegen der Ansicht des Antragstellers bieten die Regelungen über die Zusammensetzung des Senats für Anwaltssachen beim Bundesgerichtshof eine hinreichende Gewähr für die Unparteilichkeit der Richter (BVerfG NJW 2006, 3049, 3050; Senat, Beschl. v. 7. Oktober 2003 - AnwZ (B) 38/02 n.v.; vgl. auch BVerfGE 26, 186, 195 f.; BVerfGE 48, 300, 315 f. zu den früheren anwaltlichen Ehrengerichtshöfen).

  • BGH, 07.11.1973 - VIII ARZ 14/73

    Zur rechtsmissbräuchliche Ablehnung von Richtern - Ablehnung einzelner Richter

    Auszug aus BGH, 10.12.2007 - AnwZ (B) 64/06
    a) Die Gesuche sind rechtsmissbräuchlich und damit unzulässig, weil nach § 42 ZPO nur einzelne Richter, nicht aber das Gericht als solches oder ein ganzer Senat abgelehnt werden können (vgl. BFH, Beschl. v. 2. März 1967 - VII R 42/66; BGH, Beschl. v. 7. November 1973 - VIII ARZ 14/73, NJW 1974, 55, 56 m.w.N.).

    Bei der Ablehnung eines Richters müssen ernsthafte Umstände angeführt werden, die die Befangenheit des einzelnen Richters aus Gründen rechtfertigen, die in persönlichen Beziehungen dieses Richters zu den Parteien oder zu der zur Verhandlung stehenden Streitsache liegen (vgl. RG JW 1935, 2894, 2895; BGH NJW 1974, 55, 56; BVerwG NJW 1997, 3327).

  • BGH, 02.12.2004 - I ZR 92/02

    Pro Fide Catholica

    Auszug aus BGH, 10.12.2007 - AnwZ (B) 64/06
    Der Senat ist zu einer Entscheidung über diejenigen Ablehnungsgesuche, die unzulässig sind, in der Besetzung mit den abgelehnten Richtern befugt (vgl. BVerwG NJW 1988, 722 m.w.N.; BGH, Beschl. v. 2. Dezember 2004 - I ZR 92/02).
  • BGH, 31.10.1966 - AnwZ (B) 3/66

    Ablehnung eines Richters im Zulassungsverfahren der Bundesrechtsanwaltsordnung

    Auszug aus BGH, 10.12.2007 - AnwZ (B) 64/06
    Über die weiteren Ablehnungsgesuche entscheidet der Senat in der aus § 42 Abs. 6 Satz 2 BRAO in Verbindung mit § 45 ZPO analog (dazu Senat, BGHZ 46, 195, 198) folgenden Besetzung ohne die abgelehnten Mitglieder.
  • BVerwG, 07.10.1987 - 9 CB 20.87

    Ablehnungsgesuch wegen Befangenheit eines Spruchkörpers - Rüge der

    Auszug aus BGH, 10.12.2007 - AnwZ (B) 64/06
    Der Senat ist zu einer Entscheidung über diejenigen Ablehnungsgesuche, die unzulässig sind, in der Besetzung mit den abgelehnten Richtern befugt (vgl. BVerwG NJW 1988, 722 m.w.N.; BGH, Beschl. v. 2. Dezember 2004 - I ZR 92/02).
  • BFH, 02.03.1967 - VII R 42/66

    Ablehnung der namentlich nicht einmal genannten Richter eines Senats des

    Auszug aus BGH, 10.12.2007 - AnwZ (B) 64/06
    a) Die Gesuche sind rechtsmissbräuchlich und damit unzulässig, weil nach § 42 ZPO nur einzelne Richter, nicht aber das Gericht als solches oder ein ganzer Senat abgelehnt werden können (vgl. BFH, Beschl. v. 2. März 1967 - VII R 42/66; BGH, Beschl. v. 7. November 1973 - VIII ARZ 14/73, NJW 1974, 55, 56 m.w.N.).
  • BVerfG, 11.06.1969 - 2 BvR 518/66

    Ehrengerichte

    Auszug aus BGH, 10.12.2007 - AnwZ (B) 64/06
    Entgegen der Ansicht des Antragstellers bieten die Regelungen über die Zusammensetzung des Senats für Anwaltssachen beim Bundesgerichtshof eine hinreichende Gewähr für die Unparteilichkeit der Richter (BVerfG NJW 2006, 3049, 3050; Senat, Beschl. v. 7. Oktober 2003 - AnwZ (B) 38/02 n.v.; vgl. auch BVerfGE 26, 186, 195 f.; BVerfGE 48, 300, 315 f. zu den früheren anwaltlichen Ehrengerichtshöfen).
  • BGH, 19.09.2003 - AnwZ (B) 74/02

    Rechtsstellung eines deutschen Absolventen einer Rechtsanwaltsausbildung in den

    Auszug aus BGH, 10.12.2007 - AnwZ (B) 64/06
    Überdies hatte der Antragsteller mit weiterem Schriftsatz vom 7. Mai 2007 einen der als ehrenamtlichen Richter tätigen Rechtsanwälte wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt, weil dieser an dem Senatsbeschluss vom 19. September 2003 (BGH - AnwZ (B) 74/02, NJW 2003, 3706) mitgewirkt und darin "unwahre Tatsachenbehauptungen aufgestellt" und "Tatsachen fehlerhaft und willkürlich bewertet" sowie "die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in willkürlicher Weise offensichtlich unzutreffend wiedergegeben und bewusst und gewollt missachtet" habe.
  • EuGH, 19.09.2006 - C-506/04

    DIE BESTIMMUNGEN DES LUXEMBURGISCHEN RECHTS ÜBER DIE SPRACHKENNTNISSE, DIE

    Auszug aus BGH, 10.12.2007 - AnwZ (B) 64/06
    Damit unterscheidet sich das Rechtsbehelfsverfahren nach der Bundesrechtsanwaltsordnung in wesentlichen Punkten von dem Rechtsbehelfsverfahren, das der Europäische Gerichtshof in der Entscheidung Wilson (EuGH, Urt. v. 19. September 2006, Rs. C-506/04, NJW 2006, 3697 Tz. 54 ff.) beanstandet hat.
  • BGH, 07.10.2003 - AnwZ (B) 38/02

    Rechtsweg in Anwaltssachen

    Auszug aus BGH, 10.12.2007 - AnwZ (B) 64/06
    Entgegen der Ansicht des Antragstellers bieten die Regelungen über die Zusammensetzung des Senats für Anwaltssachen beim Bundesgerichtshof eine hinreichende Gewähr für die Unparteilichkeit der Richter (BVerfG NJW 2006, 3049, 3050; Senat, Beschl. v. 7. Oktober 2003 - AnwZ (B) 38/02 n.v.; vgl. auch BVerfGE 26, 186, 195 f.; BVerfGE 48, 300, 315 f. zu den früheren anwaltlichen Ehrengerichtshöfen).
  • BVerfG, 30.05.1978 - 2 BvR 685/77

    Ehrengerichte

  • BGH, 17.05.2004 - AnwZ (B) 48/03

    Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft eines aus Altersgründen aus dem

  • BGH, 13.10.2003 - AnwZ (B) 36/02

    Vermögensverfall des Rechtsanwalts

  • BVerwG, 07.08.1997 - 11 B 18.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Richterablehnung, missbräuchlichkeit eines

  • BGH, 29.06.2006 - 5 StR 485/05

    Verurteilungen in Wuppertaler Korruptionsverfahren überwiegend rechtskräftig

  • BGH, 03.12.2008 - AnwZ (B) 30/07
    BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS AnwZ (B) 64/06 AnwZ (B) 73/06 AnwZ (B) 79/06 AnwZ (B) 30/07.

    Das Verfahren AnwZ (B) 79/06 ist in der Hauptsache erledigt.

    Hiergegen richtet sich die sofortige Beschwerde des Antragstellers in dem Verfahren AnwZ (B) 79/06, mit der dieser die Aufhebung des angefochtenen Beschlusses des Anwaltsgerichtshofs und die Zurückverweisung der Sache an den Anwaltsgerichtshof begehrt.

    b) Gleiches gilt im Ergebnis für den Verpflichtungsantrag auf Zulassung 11 zur Rechtsanwaltschaft in dem Verfahren AnwZ (B) 79/06.

    Zwar hat in dem Verfahren AnwZ (B) 79/06 nur die Antragsgegnerin eine der Erledigung Rechnung tragende Erklärung abgegeben.

    Auch in dem Verfahren AnwZ (B) 79/06 war dem Antragsteller der Übergang zu einem Fortsetzungsfeststellungsantrag verwehrt.

    13 c) Infolge der Erledigung waren die verbundenen Verfahren AnwZ (B) 64/06, AnwZ (B) 73/06 und AnwZ (B) 79/06 in entsprechender Anwendung des § 92 Abs. 3 VwGO einzustellen und die Beschlüsse des Anwaltsgerichtshofs analog § 269 Abs. 3 ZPO für unwirksam zu erklären (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.6.2008 - 3 C 5/07 Tz. 1).

  • BGH, 03.12.2008 - AnwZ (B) 73/06
    BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS AnwZ (B) 64/06 AnwZ (B) 73/06 AnwZ (B) 79/06 AnwZ (B) 30/07.

    Das Verfahren AnwZ (B) 79/06 ist in der Hauptsache erledigt.

    Hiergegen richtet sich die sofortige Beschwerde des Antragstellers in dem Verfahren AnwZ (B) 79/06, mit der dieser die Aufhebung des angefochtenen Beschlusses des Anwaltsgerichtshofs und die Zurückverweisung der Sache an den Anwaltsgerichtshof begehrt.

    b) Gleiches gilt im Ergebnis für den Verpflichtungsantrag auf Zulassung 11 zur Rechtsanwaltschaft in dem Verfahren AnwZ (B) 79/06.

    Zwar hat in dem Verfahren AnwZ (B) 79/06 nur die Antragsgegnerin eine der Erledigung Rechnung tragende Erklärung abgegeben.

    Auch in dem Verfahren AnwZ (B) 79/06 war dem Antragsteller der Übergang zu einem Fortsetzungsfeststellungsantrag verwehrt.

    13 c) Infolge der Erledigung waren die verbundenen Verfahren AnwZ (B) 64/06, AnwZ (B) 73/06 und AnwZ (B) 79/06 in entsprechender Anwendung des § 92 Abs. 3 VwGO einzustellen und die Beschlüsse des Anwaltsgerichtshofs analog § 269 Abs. 3 ZPO für unwirksam zu erklären (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.6.2008 - 3 C 5/07 Tz. 1).

  • BGH, 12.04.2016 - VI ZR 549/14

    Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit; Misstrauen gegen

    Denn auch dem vorbefassten Richter ist grundsätzlich zuzutrauen, dass er den neuen Fall ausschließlich nach sachlichen Kriterien beurteilt, weshalb eine Vorbefassung, die wie hier - nicht zu einem Ausschluss des Richters gemäß § 41 Nr. 4 bis Nr. 8 ZPO führt, in der Regel nicht geeignet ist, die Besorgnis der Befangenheit zu begründen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Dezember 2014 - IX ZB 65/13, VersR 2015, 1315 Rn. 12; vom 27. Dezember 2011 - V ZB 175/11, MDR 2012, 363 Rn. 2; vom 21. Februar 2011 - II ZB 2/10, NJW 2011, 1358 Rn. 24; vom 10. Dezember 2007 - AnwZ (B) 64/06, AnwZ (B) 73/06, AnwZ (B) 79/06 Rn. 14, juris; Stein/Jonas/Bork, 23. Aufl., § 42 Rn. 12; Wieczorek/Schütze/Gerken, ZPO, 4. Aufl., § 42 Rn. 27 f.).

    Denn eine vermeintlich oder tatsächlich rechtsfehlerhafte vorangegangene Entscheidung rechtfertigt die Besorgnis der Befangenheit grundsätzlich nicht (BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2007 - AnwZ (B) 64/06, AnwZ (B) 73/06, AnwZ (B) 79/06, juris Rn. 15).

  • BGH, 17.08.2011 - AnwZ (B) 12/10

    Ablehnung von Richtern wegen Befangenheit aufgrund abweichender Entscheidung des

    Bei der Ablehnung eines Richters müssen ernsthafte Umstände aufgeführt werden, die die Besorgnis der Befangenheit des abgelehnten Richters aus Gründen rechtfertigen, die in persönlichen Beziehungen dieses Richters zu den Parteien oder zur Streitsache liegen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2007 - AnwZ (B) 64/06, AnwZ (B) 73/06, AnwZ (B) 79/06, BRAK- Mitt.

    Die Entscheidung über das unzulässige Ablehnungsgesuch konnte der Senat in seiner geschäftsplanmäßigen Besetzung treffen, da hieran auch abgelehnte Richter mitwirken können (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2007 - AnwZ (B) 64/06, AnwZ (B) 73/06, AnwZ (B) 79/06, aaO Rn. 16; vom 10. April 2008 - AnwZ (B) 102/05, aaO Rn. 4; vom 22. November 2010 - AnwZ (B) 12/10, aaO Rn. 9).

  • BGH, 28.07.2008 - AnwZ (B) 79/06

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Mitwirkung an einer

    In der mündlichen Verhandlung vom 10. Dezember 2007 hat der Senat dem Antragsteller einen Beschluss bekannt gegeben, mit dem unter anderem die Ablehnungsgesuche des Antragstellers vom 12. September 2007 gegen die ehrenamtlichen Richter des Senats in den Verfahren AnwZ (B) 64/06, AnwZ (B) 73/06 und AnwZ (B) 79/06 als unzulässig verworfen wurden.
  • BGH, 28.07.2008 - AnwZ (B) 30/07

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Mitwirkung an einer

    In der mündlichen Verhandlung vom 10. Dezember 2007 hat der Senat dem Antragsteller einen Beschluss bekannt gegeben, mit dem unter anderem die Ablehnungsgesuche des Antragstellers vom 12. September 2007 gegen die ehrenamtlichen Richter des Senats in den Verfahren AnwZ (B) 64/06, AnwZ (B) 73/06 und AnwZ (B) 79/06 als unzulässig verworfen wurden.
  • BGH, 28.07.2008 - AnwZ (B) 73/06

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Mitwirkung an einer

    In der mündlichen Verhandlung vom 10. Dezember 2007 hat der Senat dem Antragsteller einen Beschluss bekannt gegeben, mit dem unter anderem die Ablehnungsgesuche des Antragstellers vom 12. September 2007 gegen die ehrenamtlichen Richter des Senats in den Verfahren AnwZ (B) 64/06, AnwZ (B) 73/06 und AnwZ (B) 79/06 als unzulässig verworfen wurden.
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Rechtsprechung
   BGH, 03.12.2008 - AnwZ (B) 64/06, AnwZ (B) 73/06, AnwZ (B) 79/06, AnwZ (B) 30/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,4126
BGH, 03.12.2008 - AnwZ (B) 64/06, AnwZ (B) 73/06, AnwZ (B) 79/06, AnwZ (B) 30/07 (https://dejure.org/2008,4126)
BGH, Entscheidung vom 03.12.2008 - AnwZ (B) 64/06, AnwZ (B) 73/06, AnwZ (B) 79/06, AnwZ (B) 30/07 (https://dejure.org/2008,4126)
BGH, Entscheidung vom 03. Dezember 2008 - AnwZ (B) 64/06, AnwZ (B) 73/06, AnwZ (B) 79/06, AnwZ (B) 30/07 (https://dejure.org/2008,4126)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Antrags auf Zulassung zur deutschen Rechtsanwaltschaft; Entscheidungsbefugnis eines Gerichts und Beendigung der Rechtshängigkeit der Hauptsache bei übereinstimmenden Erledigungserklärungen

  • Judicialis

    EuRAG § 2 Abs. 1; ; EuRAG § 4 Abs. 1; ; BRAO § 18

  • rechtsportal.de

    EuRAG § 2 Abs. 1; EuRAG § 4 Abs. 1; BRAO § 18
    Rechtsfolgen der Erledigung verschiedener anwaltsgerichtlicher Verfahren betreffend die Zulassung eines europäischen Rechtsanwalts zur deutschen Rechtsanwaltschaft

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 10.12.2007 - AnwZ (B) 79/06

    Rechtsanwälte/ Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Auszug aus BGH, 03.12.2008 - AnwZ (B) 64/06
    Das Verfahren AnwZ (B) 79/06 ist in der Hauptsache erledigt.

    Hiergegen richtet sich die sofortige Beschwerde des Antragstellers in dem Verfahren AnwZ (B) 79/06, mit der dieser die Aufhebung des angefochtenen Beschlusses des Anwaltsgerichtshofs und die Zurückverweisung der Sache an den Anwaltsgerichtshof begehrt.

    zur Rechtsanwaltschaft in dem Verfahren AnwZ (B) 79/06.

    Zwar hat in dem Verfahren AnwZ (B) 79/06 nur die Antragsgegnerin eine der Erledigung Rechnung tragende Erklärung abgegeben.

    Auch in dem Verfahren AnwZ (B) 79/06 war dem Antragsteller der Übergang zu einem Fortsetzungsfeststellungsantrag verwehrt.

    Infolge der Erledigung waren die verbundenen Verfahren AnwZ (B) 64/06, AnwZ (B) 73/06 und AnwZ (B) 79/06 in entsprechender Anwendung des § 92 Abs. 3 VwGO einzustellen und die Beschlüsse des Anwaltsgerichtshofs analog § 269 Abs. 3 ZPO für unwirksam zu erklären (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.6.2008 - 3 C 5/07 Tz. 1).

  • BGH, 10.12.2007 - AnwZ (B) 73/06

    Rechtsanwälte/ Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Auszug aus BGH, 03.12.2008 - AnwZ (B) 64/06
    Die sofortige Beschwerde im Verfahren AnwZ (B) 73/06 gegen den Beschluss des 1. Senats des Anwaltsgerichtshofs des Landes Sachsen-Anhalt vom 19. Mai 2006 wird, soweit der Antragsteller mit ihr die Feststellung der Nichtigkeit des Bescheids der Antragsgegnerin vom 11. Juli 2005, hilfsweise dessen Aufhebung beantragt, als unzulässig verworfen.

    Dagegen richtet sich die sofortige Beschwerde des Antragstellers in dem Verfahren AnwZ (B) 73/06.

    Soweit der Antragsteller in den Verfahren AnwZ (B) 64/06 und AnwZ (B) 73/06 die jeweils bereits vorinstanzlich gestellten Anträge auf Feststellung der Nichtigkeit der Bescheide vom 28. Oktober 2005 und vom 11. Juli 2005 weiterverfolgt, sind die sofortigen Beschwerden nicht statthaft.

    Die Beteiligten haben die Verfahren AnwZ (B) 64/06 und AnwZ (B) 73/06 insoweit übereinstimmend für erledigt erklärt.

    Infolge der Erledigung waren die verbundenen Verfahren AnwZ (B) 64/06, AnwZ (B) 73/06 und AnwZ (B) 79/06 in entsprechender Anwendung des § 92 Abs. 3 VwGO einzustellen und die Beschlüsse des Anwaltsgerichtshofs analog § 269 Abs. 3 ZPO für unwirksam zu erklären (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.6.2008 - 3 C 5/07 Tz. 1).

  • BVerwG, 30.11.1999 - 5 B 214.99

    Wirksamwerden einer Zustimmungserklärung zur vom Prozeßgegner erklärten

    Auszug aus BGH, 03.12.2008 - AnwZ (B) 64/06
    Denn übereinstimmende Erledigungserklärungen beenden die Rechtshängigkeit der Hauptsache und entziehen dem Gericht jede Entscheidungsbefugnis (vgl. BVerwG, NVwZ-RR 1992, 276; BVerwG, Beschl. v. 30.11.1999 - 5 B 214/99 Tz. 4).

    Liegen übereinstimmende Erledigungserklärungen vor, kann die Hauptsache insbesondere nicht mehr zum Gegenstand einer Fortsetzungsfeststellungsklage gemacht werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.11.1999 - 5 B 214/99 Tz. 4).

  • BGH, 24.11.1997 - AnwZ (B) 38/97

    Entziehung der Zulassung eines von der Residenzpflicht befreiten Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 03.12.2008 - AnwZ (B) 64/06
    Dies gilt nur dann nicht, wenn der Antragsteller ausdrücklich eine Erledigungserklärung ablehnt und die Entscheidung über einen von ihm gestellten Sachantrag begehrt (Senat, Beschl. v. 24.11.1997, AnwZ (B) 38/97 , Beschl. v. 1.3.1993, AnwZ (B) 29/92 = BRAK-Mitt. 1993, 105).
  • BVerwG, 24.06.2008 - 3 C 5.07

    Erfordernis der Prüfung der Erfolgsaussichten der Revision bei einer

    Auszug aus BGH, 03.12.2008 - AnwZ (B) 64/06
    Infolge der Erledigung waren die verbundenen Verfahren AnwZ (B) 64/06, AnwZ (B) 73/06 und AnwZ (B) 79/06 in entsprechender Anwendung des § 92 Abs. 3 VwGO einzustellen und die Beschlüsse des Anwaltsgerichtshofs analog § 269 Abs. 3 ZPO für unwirksam zu erklären (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.6.2008 - 3 C 5/07 Tz. 1).
  • BGH, 11.07.1994 - AnwZ (B) 4/94

    Fachanwaltsbezeichnung - Umzulassung - Rechtsanwaltskammerwechsel

    Auszug aus BGH, 03.12.2008 - AnwZ (B) 64/06
    Darüber hinaus waren die Ablehnungsbescheide vom 28. Oktober 2005 und 11. Juli 2005 für gegenstandslos zu erklären (vgl. BGH, Beschl. v. 11.7.1994 - AnwZ (B) 4/94, NJW 1995, 2105).
  • BGH, 29.05.1979 - VI ZB 4/79

    Berufung - Verwerfung - Verhandeln zur Sache

    Auszug aus BGH, 03.12.2008 - AnwZ (B) 64/06
    Die Entscheidung ergeht daher nicht aufgrund mündlicher Verhandlung (vgl. BGH, NJW 1979, 1891).
  • BGH, 31.05.1965 - AnwZ (B) 7/65

    Verwerfung einer unzulässigen Beschwerde ohne mündliche Verhandlung

    Auszug aus BGH, 03.12.2008 - AnwZ (B) 64/06
    Der Senat konnte die unzulässigen Beschwerden ohne mündliche Verhandlung verwerfen (BGHZ 44, 25).
  • BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 157.79

    Ladenschluss - Ausnahmebewilligung

    Auszug aus BGH, 03.12.2008 - AnwZ (B) 64/06
    Dieser unbehebbare Zulässigkeitsmangel hätte durch Umstellung auf eine Fortsetzungsfeststellungsklage nicht geheilt werden können (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.3.1982 - 1 C 157/79, NJW 1982, 2513).
  • BGH, 01.03.1993 - AnwZ (B) 29/92

    Ausübung des Berufs des Rechtsanwalts im Nebenberuf - Vereinbarkeit mit der

    Auszug aus BGH, 03.12.2008 - AnwZ (B) 64/06
    Dies gilt nur dann nicht, wenn der Antragsteller ausdrücklich eine Erledigungserklärung ablehnt und die Entscheidung über einen von ihm gestellten Sachantrag begehrt (Senat, Beschl. v. 24.11.1997, AnwZ (B) 38/97 , Beschl. v. 1.3.1993, AnwZ (B) 29/92 = BRAK-Mitt. 1993, 105).
  • BGH, 21.02.2007 - AnwZ (B) 86/06

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde im anwaltsgerichtlichen Verfahren;

  • BVerwG, 12.04.1991 - 7 C 36.90

    Reifeprüfung - Klage aufgrund nicht bestandener Reifeprüfung - Aufhebung der

  • BVerwG, 15.11.1991 - 4 C 27.90

    Übereinstimmende Erledigungserklärung - Erledigung - Berufungsverfahren -

  • BGH, 01.07.2002 - AnwZ (B) 46/01

    Anfechtbarkeit der Löschung in der Rechtsanwaltsliste

  • BGH, 07.08.2006 - AnwZ (B) 28/06

    Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung mit dem Ziel der

  • BGH, 22.05.1985 - AnwZ (B) 42/84

    Zurückweisung eines Antrags auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

  • BGH, 03.12.2008 - AnwZ (B) 73/06
    BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS AnwZ (B) 64/06 AnwZ (B) 73/06 AnwZ (B) 79/06 AnwZ (B) 30/07.

    Die sofortige Beschwerde in dem Verfahren AnwZ (B) 30/07 gegen den Beschluss des Anwaltsgerichtshofs des Landes Sachsen-Anhalt vom 22. März 2007 wird als unzulässig verworfen.

    Hiergegen wendet sich der Antragsteller mit seiner sofortigen Beschwerde in dem Verfahren AnwZ (B) 30/07, mit der er seinen Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit des angegriffenen Bescheids weiterverfolgt, wobei er in erster Linie die Zurückverweisung des Rechtsstreits an den Anwaltsgerichtshof beantragt.

    16 4. In dem Verfahren AnwZ (B) 30/07 war die sofortige Beschwerde als unzulässig zu verwerfen, weil der Anwaltsgerichtshof die sofortige Beschwerde nicht zugelassen hat.

  • BGH, 03.12.2008 - AnwZ (B) 79/06
    BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS AnwZ (B) 64/06 AnwZ (B) 73/06 AnwZ (B) 79/06 AnwZ (B) 30/07.

    Die sofortige Beschwerde in dem Verfahren AnwZ (B) 30/07 gegen den Beschluss des Anwaltsgerichtshofs des Landes Sachsen-Anhalt vom 22. März 2007 wird als unzulässig verworfen.

    Hiergegen wendet sich der Antragsteller mit seiner sofortigen Beschwerde in dem Verfahren AnwZ (B) 30/07, mit der er seinen Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit des angegriffenen Bescheids weiterverfolgt, wobei er in erster Linie die Zurückverweisung des Rechtsstreits an den Anwaltsgerichtshof beantragt.

    16 4. In dem Verfahren AnwZ (B) 30/07 war die sofortige Beschwerde als unzulässig zu verwerfen, weil der Anwaltsgerichtshof die sofortige Beschwerde nicht zugelassen hat.

  • BAG, 08.11.2022 - 6 AZR 133/20

    Bindung an übereinstimmende Erledigungserklärungen

    Soweit die Parteien den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt haben, kommt eine Streitentscheidung in der Sache - gleich mit welchem Inhalt - nicht mehr in Betracht (vgl. BGH 5. Mai 2021 - AnwZ (Brfg) 63/18 - Rn. 7 mwN; 3. Dezember 2008 - AnwZ (B) 64/06 ua. - Rn. 10 mwN) .
  • BGH, 09.03.2020 - AnwZ (B) 1/18

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen fehlender

    Für sie ist nach der Rechtsprechung des Senats zu dem bis zum 31. August 2009 geltenden Verfahrensrecht jedenfalls dann kein Raum, wenn - wie hier im Falle des Hilfsantrages des Antragstellers - dem Rechtsschutzbedürfnis des Betroffenen schon dadurch genügt wird, dass ihm die sofortige Beschwerde im Rahmen der in der Bundesrechtsanwaltsordnung vorgesehenen Anfechtungsbeschwerde offen steht (Senat, Beschluss vom 3. Dezember 2008 - AnwZ (B) 64/06 u.a., juris Rn. 8 mwN).
  • BGH, 09.03.2020 - AnwZ (Brfg) 10/18

    Widerruf der Zulassung eines als europäischer Rechtsanwalt aufgenommenen und

    Der 1967 geborene und später zur Rechtsanwaltschaft zugelassene Kläger wurde von der Beklagten am 9. August 2006 als europäischer Rechtsanwalt aufgenommen und am 8. August 2007 als deutscher Rechtsanwalt zugelassen (vgl. Senatsbeschluss vom 3. Dezember 2008 - AnwZ (B) 64/06 u.a., juris Rn. 2).
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Rechtsprechung
   BGH, 28.07.2008 - AnwZ (B) 79/06 (1)   

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https://dejure.org/2008,10947
BGH, 28.07.2008 - AnwZ (B) 79/06 (1) (https://dejure.org/2008,10947)
BGH, Entscheidung vom 28.07.2008 - AnwZ (B) 79/06 (1) (https://dejure.org/2008,10947)
BGH, Entscheidung vom 28. Juli 2008 - AnwZ (B) 79/06 (1) (https://dejure.org/2008,10947)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 10.02.1987 - 2 BvR 314/86

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Versagung einer angemessenen

    Auszug aus BGH, 28.07.2008 - AnwZ (B) 79/06
    Eine Verfassungsbeschwerde ist kein zusätzliches Rechtsmittel (BVerfG, Beschl. v. 10. Februar 1987 - 2 BvR 314/86, NJW 1987, 1191).
  • BGH, 31.10.1966 - AnwZ (B) 3/66

    Ablehnung eines Richters im Zulassungsverfahren der Bundesrechtsanwaltsordnung

    Auszug aus BGH, 28.07.2008 - AnwZ (B) 79/06
    b) Über ein unzulässiges Ablehnungsgesuch entscheidet der Senat nicht in der aus § 42 Abs. 6 Satz 2 BRAO in Verbindung mit § 45 ZPO analog (dazu Senat, BGHZ 46, 195, 198) folgenden Besetzung ohne die abgelehnten Mitglieder.
  • BVerwG, 07.08.1997 - 11 B 18.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Richterablehnung, missbräuchlichkeit eines

    Auszug aus BGH, 28.07.2008 - AnwZ (B) 79/06
    Bei der Ablehnung eines Richters müssen ernsthafte Umstände angeführt werden, die die Befangenheit des einzelnen Richters aus Gründen rechtfertigen, die in persönlichen Beziehungen dieses Richters zu den Parteien oder zu der zur Verhandlung stehenden Streitsache stehen (BGH NJW 1974, 55, 56; BVerwG NJW 1997, 3327).
  • BGH, 07.11.1973 - VIII ARZ 14/73

    Zur rechtsmissbräuchliche Ablehnung von Richtern - Ablehnung einzelner Richter

    Auszug aus BGH, 28.07.2008 - AnwZ (B) 79/06
    Bei der Ablehnung eines Richters müssen ernsthafte Umstände angeführt werden, die die Befangenheit des einzelnen Richters aus Gründen rechtfertigen, die in persönlichen Beziehungen dieses Richters zu den Parteien oder zu der zur Verhandlung stehenden Streitsache stehen (BGH NJW 1974, 55, 56; BVerwG NJW 1997, 3327).
  • BFH, 19.05.2006 - II B 78/05

    Befangenheitsantrag - greifbar gesetzwidrige Behandlung

    Auszug aus BGH, 28.07.2008 - AnwZ (B) 79/06
    Befangenheitsgründe, über die das Gericht bereits durch unanfechtbaren Beschluss entschieden hat, können im Übrigen im weiteren Verfahren nicht in zulässiger Weise wiederholt geltend gemacht werden (vgl. BFH, BFH/NV 2006, 1620 Tz. 6).
  • BGH, 14.04.2005 - V ZB 7/05

    Entscheidung des Rechtspflegers über ein missbräuchliches Ablehnungsgesuch

    Auszug aus BGH, 28.07.2008 - AnwZ (B) 79/06
    Er entscheidet vielmehr in der regulären Besetzung (BGH, Beschl. v. 14. April 2005, V ZB 7/05, NJW-RR 2005, 1226, 1227).
  • BVerfG, 27.04.2007 - 2 BvR 1674/06

    Verfassungsrechtliche Grenzen der Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs als

    Auszug aus BGH, 28.07.2008 - AnwZ (B) 79/06
    Unzulässig ist ein Ablehnungsgesuch daher, wenn der Antragsteller - wie vorliegend - die bloße Tatsache beanstandet, die Richter hätten an einer Zwischenentscheidung mitgewirkt (BVerfG, NStZ-RR 2007, 275 Tz. 54).
  • BGH, 10.12.2007 - AnwZ (B) 64/06

    Besorgnis der Befangenheit der ehrenamtlichen Mitglieder des Anwaltssenats beim

    Auszug aus BGH, 28.07.2008 - AnwZ (B) 79/06
    In der mündlichen Verhandlung vom 10. Dezember 2007 hat der Senat dem Antragsteller einen Beschluss bekannt gegeben, mit dem unter anderem die Ablehnungsgesuche des Antragstellers vom 12. September 2007 gegen die ehrenamtlichen Richter des Senats in den Verfahren AnwZ (B) 64/06, AnwZ (B) 73/06 und AnwZ (B) 79/06 als unzulässig verworfen wurden.
  • BGH, 12.09.2012 - XII ZB 18/12

    Rechtsbeschwerde in Betreuungssachen: Befangenheitsantrag gegen Entscheidungen

    Bei der Ablehnung eines Richters müssen ernsthafte Umstände angeführt werden, die die Befangenheit des einzelnen Richters aus Gründen rechtfertigen, die in persönlichen Beziehungen dieses Richters zu den Parteien oder zu der zur Verhandlung stehenden Streitsache stehen (BGH Beschluss vom 28. Juli 2008 - AnwZ(B) 79/06 - juris Rn. 3 mwN).
  • BGH, 01.07.2014 - VIII ZB 27/14

    Voraussetzungen für die Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit

    Bei der Ablehnung eines Richters müssen ernsthafte Umstände angeführt werden, die die Befangenheit des einzelnen Richters aus Gründen rechtfertigen, die in persönlichen Beziehungen dieses Richters zu den Parteien oder zu der zur Verhandlung stehenden Streitsache stehen (BGH, Beschluss vom 28. Juli 2008 - AnwZ (B) 79/06 - juris Rn. 3 mwN).

    Ein solches offensichtlich grundloses und damit rechtsmissbräuchliches Ablehnungsgesuch ist als unzulässig zurückzuweisen, wobei der Senat in seiner regulären Besetzung unter Beteiligung der abgelehnten Mitglieder entscheidet (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Juli 2008 - AnwZ (B) 79/06, Rn. 5; vom 14. April 2005 - V ZB 7/05, NJW-RR 2005, 1226 unter II 2 a; vom 2. Dezember 2004 - I ZR 92/02, juris Rn. 1; vom 12. September 2012 - XII ZB 18/12, FamRZ 2012, 1865 f.).

  • BGH, 05.12.2012 - XII ZB 18/12

    Rechtsmissbräuchlichkeit eines Ablehnungsgesuchs

    Bei der Ablehnung eines Richters müssen ernsthafte Umstände angeführt werden, die die Befangenheit des einzelnen Richters aus Gründen rechtfertigen, die in persönlichen Beziehungen dieses Richters zu den Parteien oder zu der zur Verhandlung stehenden Streitsache stehen (BGH Beschluss vom 28. Juli 2008 - AnwZ(B) 79/06 - juris Rn. 3 mwN).
  • BGH, 01.07.2009 - XII ZR 9/08

    Fehlen der vorgeschriebenen Darlegung einer eigenständigen

    Bei der Ablehnung eines Richters müssen ernsthafte Umstände angeführt werden, die die Befangenheit des einzelnen Richters aus Gründen rechtfertigen, die in persönlichen Beziehungen dieses Richters zu den Parteien oder zu der zur Verhandlung stehenden Streitsache stehen (BGH Beschluss vom 28. Juli 2008 - AnwZ(B) 79/06 - [...] Rdn. 3 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BGH, 10.12.2007 - AnwZ (B) 79/06   

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https://dejure.org/2007,19483
BGH, 10.12.2007 - AnwZ (B) 79/06 (https://dejure.org/2007,19483)
BGH, Entscheidung vom 10.12.2007 - AnwZ (B) 79/06 (https://dejure.org/2007,19483)
BGH, Entscheidung vom 10. Dezember 2007 - AnwZ (B) 79/06 (https://dejure.org/2007,19483)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 26.06.2006 - 2 BvR 609/06

    Zuständigkeit berufsständischer Gerichte ist mit Art 81, Art 10 EG vereinbar,

    Auszug aus BGH, 10.12.2007 - AnwZ (B) 79/06
    Die gegen diese Entscheidung eingelegte Verfassungsbeschwerde ist vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen worden (NJW 2006, 3049).

    Entgegen der Ansicht des Antragstellers bieten die Regelungen über die Zusammensetzung des Senats für Anwaltssachen beim Bundesgerichtshof eine hinreichende Gewähr für die Unparteilichkeit der Richter (BVerfG NJW 2006, 3049, 3050; Senat, Beschl. v. 7. Oktober 2003 - AnwZ (B) 38/02 n.v.; vgl. auch BVerfGE 26, 186, 195 f.; BVerfGE 48, 300, 315 f. zu den früheren anwaltlichen Ehrengerichtshöfen).

  • BGH, 07.11.1973 - VIII ARZ 14/73

    Zur rechtsmissbräuchliche Ablehnung von Richtern - Ablehnung einzelner Richter

    Auszug aus BGH, 10.12.2007 - AnwZ (B) 79/06
    a) Die Gesuche sind rechtsmissbräuchlich und damit unzulässig, weil nach § 42 ZPO nur einzelne Richter, nicht aber das Gericht als solches oder ein ganzer Senat abgelehnt werden können (vgl. BFH, Beschl. v. 2. März 1967 - VII R 42/66; BGH, Beschl. v. 7. November 1973 - VIII ARZ 14/73, NJW 1974, 55, 56 m.w.N.).

    Bei der Ablehnung eines Richters müssen ernsthafte Umstände angeführt werden, die die Befangenheit des einzelnen Richters aus Gründen rechtfertigen, die in persönlichen Beziehungen dieses Richters zu den Parteien oder zu der zur Verhandlung stehenden Streitsache liegen (vgl. RG JW 1935, 2894, 2895; BGH NJW 1974, 55, 56; BVerwG NJW 1997, 3327).

  • BGH, 02.12.2004 - I ZR 92/02

    Pro Fide Catholica

    Auszug aus BGH, 10.12.2007 - AnwZ (B) 79/06
    Der Senat ist zu einer Entscheidung über diejenigen Ablehnungsgesuche, die unzulässig sind, in der Besetzung mit den abgelehnten Richtern befugt (vgl. BVerwG NJW 1988, 722 m.w.N.; BGH, Beschl. v. 2. Dezember 2004 - I ZR 92/02).
  • BGH, 31.10.1966 - AnwZ (B) 3/66

    Ablehnung eines Richters im Zulassungsverfahren der Bundesrechtsanwaltsordnung

    Auszug aus BGH, 10.12.2007 - AnwZ (B) 79/06
    Über die weiteren Ablehnungsgesuche entscheidet der Senat in der aus § 42 Abs. 6 Satz 2 BRAO in Verbindung mit § 45 ZPO analog (dazu Senat, BGHZ 46, 195, 198) folgenden Besetzung ohne die abgelehnten Mitglieder.
  • BGH, 29.06.2006 - 5 StR 485/05

    Verurteilungen in Wuppertaler Korruptionsverfahren überwiegend rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 10.12.2007 - AnwZ (B) 79/06
    Dies kann etwa der Fall sein, wenn Äußerungen in früheren Entscheidungen nach der Sachlage unnötige und sachlich unbegründete Werturteile über den Antragsteller enthalten oder wenn ein Richter sich bei einer Vorentscheidung in sonst unsachlicher Weise zum Nachteil des Antragstellers geäußert hat (BGH, Urt. v. 29. Juni 2006 - 5 StR 485/05, NJW 2006, 2864).
  • BVerwG, 07.10.1987 - 9 CB 20.87

    Ablehnungsgesuch wegen Befangenheit eines Spruchkörpers - Rüge der

    Auszug aus BGH, 10.12.2007 - AnwZ (B) 79/06
    Der Senat ist zu einer Entscheidung über diejenigen Ablehnungsgesuche, die unzulässig sind, in der Besetzung mit den abgelehnten Richtern befugt (vgl. BVerwG NJW 1988, 722 m.w.N.; BGH, Beschl. v. 2. Dezember 2004 - I ZR 92/02).
  • BGH, 17.05.2004 - AnwZ (B) 48/03

    Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft eines aus Altersgründen aus dem

    Auszug aus BGH, 10.12.2007 - AnwZ (B) 79/06
    Er entscheidet als Beschwerdegericht in dem für Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit geltenden Verfahren (§ 42 Abs. 5, Abs. 6 BRAO) mit der absoluten Mehrheit der Stimmen (§ 196 Abs. 1 GVG) und ermittelt dabei als Tatsacheninstanz den Sachverhalt in eigener Verantwortung (BGH, Beschl. v. 13. Oktober 2003 - AnwZ (B) 36/02 n.v.; Beschl. v. 17. Mai 2004 - AnwZ (B) 48/03 n.v.).
  • BVerfG, 11.06.1969 - 2 BvR 518/66

    Ehrengerichte

    Auszug aus BGH, 10.12.2007 - AnwZ (B) 79/06
    Entgegen der Ansicht des Antragstellers bieten die Regelungen über die Zusammensetzung des Senats für Anwaltssachen beim Bundesgerichtshof eine hinreichende Gewähr für die Unparteilichkeit der Richter (BVerfG NJW 2006, 3049, 3050; Senat, Beschl. v. 7. Oktober 2003 - AnwZ (B) 38/02 n.v.; vgl. auch BVerfGE 26, 186, 195 f.; BVerfGE 48, 300, 315 f. zu den früheren anwaltlichen Ehrengerichtshöfen).
  • BVerfG, 30.05.1978 - 2 BvR 685/77

    Ehrengerichte

    Auszug aus BGH, 10.12.2007 - AnwZ (B) 79/06
    Entgegen der Ansicht des Antragstellers bieten die Regelungen über die Zusammensetzung des Senats für Anwaltssachen beim Bundesgerichtshof eine hinreichende Gewähr für die Unparteilichkeit der Richter (BVerfG NJW 2006, 3049, 3050; Senat, Beschl. v. 7. Oktober 2003 - AnwZ (B) 38/02 n.v.; vgl. auch BVerfGE 26, 186, 195 f.; BVerfGE 48, 300, 315 f. zu den früheren anwaltlichen Ehrengerichtshöfen).
  • BFH, 02.03.1967 - VII R 42/66

    Ablehnung der namentlich nicht einmal genannten Richter eines Senats des

    Auszug aus BGH, 10.12.2007 - AnwZ (B) 79/06
    a) Die Gesuche sind rechtsmissbräuchlich und damit unzulässig, weil nach § 42 ZPO nur einzelne Richter, nicht aber das Gericht als solches oder ein ganzer Senat abgelehnt werden können (vgl. BFH, Beschl. v. 2. März 1967 - VII R 42/66; BGH, Beschl. v. 7. November 1973 - VIII ARZ 14/73, NJW 1974, 55, 56 m.w.N.).
  • BVerwG, 07.08.1997 - 11 B 18.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Richterablehnung, missbräuchlichkeit eines

  • BGH, 07.10.2003 - AnwZ (B) 38/02

    Rechtsweg in Anwaltssachen

  • BGH, 19.09.2003 - AnwZ (B) 74/02

    Rechtsstellung eines deutschen Absolventen einer Rechtsanwaltsausbildung in den

  • EuGH, 19.09.2006 - C-506/04

    DIE BESTIMMUNGEN DES LUXEMBURGISCHEN RECHTS ÜBER DIE SPRACHKENNTNISSE, DIE

  • BGH, 13.10.2003 - AnwZ (B) 36/02

    Vermögensverfall des Rechtsanwalts

  • BGH, 03.12.2008 - AnwZ (B) 64/06

    Rechtsfolgen der Erledigung verschiedener anwaltsgerichtlicher Verfahren

    Das Verfahren AnwZ (B) 79/06 ist in der Hauptsache erledigt.

    Hiergegen richtet sich die sofortige Beschwerde des Antragstellers in dem Verfahren AnwZ (B) 79/06, mit der dieser die Aufhebung des angefochtenen Beschlusses des Anwaltsgerichtshofs und die Zurückverweisung der Sache an den Anwaltsgerichtshof begehrt.

    zur Rechtsanwaltschaft in dem Verfahren AnwZ (B) 79/06.

    Zwar hat in dem Verfahren AnwZ (B) 79/06 nur die Antragsgegnerin eine der Erledigung Rechnung tragende Erklärung abgegeben.

    Auch in dem Verfahren AnwZ (B) 79/06 war dem Antragsteller der Übergang zu einem Fortsetzungsfeststellungsantrag verwehrt.

    Infolge der Erledigung waren die verbundenen Verfahren AnwZ (B) 64/06, AnwZ (B) 73/06 und AnwZ (B) 79/06 in entsprechender Anwendung des § 92 Abs. 3 VwGO einzustellen und die Beschlüsse des Anwaltsgerichtshofs analog § 269 Abs. 3 ZPO für unwirksam zu erklären (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.6.2008 - 3 C 5/07 Tz. 1).

  • BGH, 17.08.2011 - AnwZ (B) 12/10

    Ablehnung von Richtern wegen Befangenheit aufgrund abweichender Entscheidung des

    Bei der Ablehnung eines Richters müssen ernsthafte Umstände aufgeführt werden, die die Besorgnis der Befangenheit des abgelehnten Richters aus Gründen rechtfertigen, die in persönlichen Beziehungen dieses Richters zu den Parteien oder zur Streitsache liegen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2007 - AnwZ (B) 64/06, AnwZ (B) 73/06, AnwZ (B) 79/06, BRAK- Mitt.

    Die Entscheidung über das unzulässige Ablehnungsgesuch konnte der Senat in seiner geschäftsplanmäßigen Besetzung treffen, da hieran auch abgelehnte Richter mitwirken können (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2007 - AnwZ (B) 64/06, AnwZ (B) 73/06, AnwZ (B) 79/06, aaO Rn. 16; vom 10. April 2008 - AnwZ (B) 102/05, aaO Rn. 4; vom 22. November 2010 - AnwZ (B) 12/10, aaO Rn. 9).

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   BGH, 03.12.2008 - AnwZ (B) 79/06   

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https://dejure.org/2008,27372
BGH, 03.12.2008 - AnwZ (B) 79/06 (https://dejure.org/2008,27372)
BGH, Entscheidung vom 03.12.2008 - AnwZ (B) 79/06 (https://dejure.org/2008,27372)
BGH, Entscheidung vom 03. Dezember 2008 - AnwZ (B) 79/06 (https://dejure.org/2008,27372)
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  • BGH, 03.12.2008 - AnwZ (B) 64/06

    Rechtsfolgen der Erledigung verschiedener anwaltsgerichtlicher Verfahren

    Auszug aus BGH, 03.12.2008 - AnwZ (B) 79/06
    BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS AnwZ (B) 64/06 AnwZ (B) 73/06 AnwZ (B) 79/06 AnwZ (B) 30/07.

    Die sofortige Beschwerde in dem Verfahren AnwZ (B) 30/07 gegen den Beschluss des Anwaltsgerichtshofs des Landes Sachsen-Anhalt vom 22. März 2007 wird als unzulässig verworfen.

    Hiergegen wendet sich der Antragsteller mit seiner sofortigen Beschwerde in dem Verfahren AnwZ (B) 30/07, mit der er seinen Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit des angegriffenen Bescheids weiterverfolgt, wobei er in erster Linie die Zurückverweisung des Rechtsstreits an den Anwaltsgerichtshof beantragt.

    16 4. In dem Verfahren AnwZ (B) 30/07 war die sofortige Beschwerde als unzulässig zu verwerfen, weil der Anwaltsgerichtshof die sofortige Beschwerde nicht zugelassen hat.

  • BVerwG, 30.11.1999 - 5 B 214.99

    Wirksamwerden einer Zustimmungserklärung zur vom Prozeßgegner erklärten

    Auszug aus BGH, 03.12.2008 - AnwZ (B) 79/06
    Denn übereinstimmende Erledigungserklärungen beenden die Rechtshängigkeit der Hauptsache und entziehen dem Gericht jede Entscheidungsbefugnis (vgl. BVerwG, NVwZ-RR 1992, 276; BVerwG, Beschl. v. 30.11.1999 - 5 B 214/99 Tz. 4).

    Liegen übereinstimmende Erledigungserklärungen vor, kann die Hauptsache insbesondere nicht mehr zum Gegenstand einer Fortsetzungsfeststellungsklage gemacht werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.11.1999 - 5 B 214/99 Tz. 4).

  • BGH, 01.03.1993 - AnwZ (B) 29/92

    Ausübung des Berufs des Rechtsanwalts im Nebenberuf - Vereinbarkeit mit der

    Auszug aus BGH, 03.12.2008 - AnwZ (B) 79/06
    Dies gilt nur dann nicht, wenn der Antragsteller ausdrücklich eine Erledigungserklärung ablehnt und die Entscheidung über einen von ihm gestellten Sachantrag begehrt (Senat, Beschl. v. 24.11.1997, AnwZ (B) 38/97, Beschl. v. 1.3.1993, AnwZ (B) 29/92 = BRAK-Mitt. 1993, 105).
  • BGH, 11.07.1994 - AnwZ (B) 4/94

    Fachanwaltsbezeichnung - Umzulassung - Rechtsanwaltskammerwechsel

    Auszug aus BGH, 03.12.2008 - AnwZ (B) 79/06
    14 Darüber hinaus waren die Ablehnungsbescheide vom 28. Oktober 2005 und 11. Juli 2005 für gegenstandslos zu erklären (vgl. BGH, Beschl. v. 11.7.1994 - AnwZ (B) 4/94, NJW 1995, 2105).
  • BVerwG, 12.04.1991 - 7 C 36.90

    Reifeprüfung - Klage aufgrund nicht bestandener Reifeprüfung - Aufhebung der

    Auszug aus BGH, 03.12.2008 - AnwZ (B) 79/06
    Die Versagungsbescheide enthalten vorliegend keine selbständige Beschwer, die über die Versagung des begehrten Verwaltungsakts hinausgeht (vgl. BVerwGE 88, 111, 116).
  • BGH, 22.05.1985 - AnwZ (B) 42/84

    Zurückweisung eines Antrags auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Auszug aus BGH, 03.12.2008 - AnwZ (B) 79/06
    Für sie ist nach der Rechtsprechung des Senats jedenfalls dann kein Raum, wenn - wie hier - dem Rechtsschutzbedürfnis des Zulassungsbewerbers schon dadurch genügt wird, dass ihm die sofortige Beschwerde im Rahmen der in der Bundesrechtsanwaltsordnung vorgesehenen Anfechtungs- und Verpflichtungsbeschwerde offen steht (BGH, Beschl. v. 22.5.1985 - AnwZ (B) 42/84, NJW 1985, 1842, 1843; BGH, Beschl. v. 1.7.2002 - AnwZ (B) 46/01, NJW-RR 2002, 1641, 1642; vgl. BGH, Beschl. v. 7.8.2006 - AnwZ (B) 28/06, BeckRS 2006, 11039 Tz. 10).
  • BGH, 29.05.1979 - VI ZB 4/79

    Berufung - Verwerfung - Verhandeln zur Sache

    Auszug aus BGH, 03.12.2008 - AnwZ (B) 79/06
    Die Entscheidung ergeht daher nicht aufgrund mündlicher Verhandlung (vgl. BGH, NJW 1979, 1891).
  • BGH, 31.05.1965 - AnwZ (B) 7/65

    Verwerfung einer unzulässigen Beschwerde ohne mündliche Verhandlung

    Auszug aus BGH, 03.12.2008 - AnwZ (B) 79/06
    18 6. Der Senat konnte die unzulässigen Beschwerden ohne mündliche Verhandlung verwerfen (BGHZ 44, 25).
  • BGH, 24.11.1997 - AnwZ (B) 38/97

    Entziehung der Zulassung eines von der Residenzpflicht befreiten Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 03.12.2008 - AnwZ (B) 79/06
    Dies gilt nur dann nicht, wenn der Antragsteller ausdrücklich eine Erledigungserklärung ablehnt und die Entscheidung über einen von ihm gestellten Sachantrag begehrt (Senat, Beschl. v. 24.11.1997, AnwZ (B) 38/97, Beschl. v. 1.3.1993, AnwZ (B) 29/92 = BRAK-Mitt. 1993, 105).
  • BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 157.79

    Ladenschluss - Ausnahmebewilligung

    Auszug aus BGH, 03.12.2008 - AnwZ (B) 79/06
    Dieser unbehebbare Zulässigkeitsmangel hätte durch Umstellung auf eine Fortsetzungsfeststellungsklage nicht geheilt werden können (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.3.1982 - 1 C 157/79, NJW 1982, 2513).
  • BGH, 07.08.2006 - AnwZ (B) 28/06

    Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung mit dem Ziel der

  • BGH, 21.02.2007 - AnwZ (B) 86/06

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde im anwaltsgerichtlichen Verfahren;

  • BGH, 01.07.2002 - AnwZ (B) 46/01

    Anfechtbarkeit der Löschung in der Rechtsanwaltsliste

  • BVerwG, 24.06.2008 - 3 C 5.07

    Erfordernis der Prüfung der Erfolgsaussichten der Revision bei einer

  • BVerwG, 15.11.1991 - 4 C 27.90

    Übereinstimmende Erledigungserklärung - Erledigung - Berufungsverfahren -

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