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BGH, 05.12.2005 - AnwZ (B) 8/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Deutsches Notarinstitut
BNotO § 50 I Nr. 6; BRAO § 14 II Nr. 7
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei Vermögensverfall (eidesstattliche Versicherung)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und als Rechtsanwalt - Beschwerde gegen Zurückweisung des Antags auf gerichtliche Entscheidung - Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen Rechtsanwalt - Beweisanzeichen für Vermögensverfall - Gefährdung ...
- Judicialis
BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AGH Nordrhein-Westfalen, 28.05.2004 - 1 ZU 80/03
- BGH, 05.12.2005 - AnwZ (B) 8/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 12.11.1979 - AnwZ (B) 16/79
Wegfall des Rücknahmegrundes
Auszug aus BGH, 05.12.2005 - AnwZ (B) 8/05
a) Der Antragsteller hat eine Konsolidierung seiner Vermögensverhältnisse, die im laufenden Verfahren noch zu berücksichtigen wäre (BGHZ 75, 356), auch im Beschwerdeverfahren nicht dargetan. - BGH, 25.03.1991 - AnwZ (B) 73/90
Widerruf einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls - …
Auszug aus BGH, 05.12.2005 - AnwZ (B) 8/05
a) Ein Vermögensverfall liegt vor, wenn der Rechtsanwalt in ungeordnete, schlechte finanzielle Verhältnisse geraten ist, die er in absehbarer Zeit nicht ordnen kann und außerstande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen; Beweisanzeichen hierfür sind insbesondere die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn (st.Rspr.; vgl. Senatsbeschluss vom 25. März 1991 - AnwZ(B) 73/90, BRAK-Mitt. 1991, 102; Senatsbeschluss vom 21. November 1994 - AnwZ(B) 40/94, BRAK-Mitt. 1995, 126). - BGH, 18.10.2004 - AnwZ (B) 43/03
Vermögensverfall des Rechtsanwalts
Auszug aus BGH, 05.12.2005 - AnwZ (B) 8/05
Einer der seltenen Ausnahmefälle, in denen eine Gefährdung der - vorrangigen - Interessen der Rechtsuchenden durch den Vermögensverfall des Rechtsanwalts verneint werden kann (dazu Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 43/03, NJW 2005, 511 unter II 2) liegt hier nicht vor. - BGH, 21.11.1994 - AnwZ (B) 40/94
Widerruf der Zulassung als Rechtsanwalt wegen Vermögensverfalls - Eintrag in das …
Auszug aus BGH, 05.12.2005 - AnwZ (B) 8/05
a) Ein Vermögensverfall liegt vor, wenn der Rechtsanwalt in ungeordnete, schlechte finanzielle Verhältnisse geraten ist, die er in absehbarer Zeit nicht ordnen kann und außerstande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen; Beweisanzeichen hierfür sind insbesondere die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn (st.Rspr.; vgl. Senatsbeschluss vom 25. März 1991 - AnwZ(B) 73/90, BRAK-Mitt. 1991, 102; Senatsbeschluss vom 21. November 1994 - AnwZ(B) 40/94, BRAK-Mitt. 1995, 126).