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   BGH, 05.12.2005 - AnwZ (B) 8/05   

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https://dejure.org/2005,13210
BGH, 05.12.2005 - AnwZ (B) 8/05 (https://dejure.org/2005,13210)
BGH, Entscheidung vom 05.12.2005 - AnwZ (B) 8/05 (https://dejure.org/2005,13210)
BGH, Entscheidung vom 05. Dezember 2005 - AnwZ (B) 8/05 (https://dejure.org/2005,13210)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und als Rechtsanwalt - Beschwerde gegen Zurückweisung des Antags auf gerichtliche Entscheidung - Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen Rechtsanwalt - Beweisanzeichen für Vermögensverfall - Gefährdung ...

  • Judicialis

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7
    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.11.1979 - AnwZ (B) 16/79

    Wegfall des Rücknahmegrundes

    Auszug aus BGH, 05.12.2005 - AnwZ (B) 8/05
    a) Der Antragsteller hat eine Konsolidierung seiner Vermögensverhältnisse, die im laufenden Verfahren noch zu berücksichtigen wäre (BGHZ 75, 356), auch im Beschwerdeverfahren nicht dargetan.
  • BGH, 25.03.1991 - AnwZ (B) 73/90

    Widerruf einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls -

    Auszug aus BGH, 05.12.2005 - AnwZ (B) 8/05
    a) Ein Vermögensverfall liegt vor, wenn der Rechtsanwalt in ungeordnete, schlechte finanzielle Verhältnisse geraten ist, die er in absehbarer Zeit nicht ordnen kann und außerstande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen; Beweisanzeichen hierfür sind insbesondere die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn (st.Rspr.; vgl. Senatsbeschluss vom 25. März 1991 - AnwZ(B) 73/90, BRAK-Mitt. 1991, 102; Senatsbeschluss vom 21. November 1994 - AnwZ(B) 40/94, BRAK-Mitt. 1995, 126).
  • BGH, 18.10.2004 - AnwZ (B) 43/03

    Vermögensverfall des Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 05.12.2005 - AnwZ (B) 8/05
    Einer der seltenen Ausnahmefälle, in denen eine Gefährdung der - vorrangigen - Interessen der Rechtsuchenden durch den Vermögensverfall des Rechtsanwalts verneint werden kann (dazu Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 43/03, NJW 2005, 511 unter II 2) liegt hier nicht vor.
  • BGH, 21.11.1994 - AnwZ (B) 40/94

    Widerruf der Zulassung als Rechtsanwalt wegen Vermögensverfalls - Eintrag in das

    Auszug aus BGH, 05.12.2005 - AnwZ (B) 8/05
    a) Ein Vermögensverfall liegt vor, wenn der Rechtsanwalt in ungeordnete, schlechte finanzielle Verhältnisse geraten ist, die er in absehbarer Zeit nicht ordnen kann und außerstande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen; Beweisanzeichen hierfür sind insbesondere die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn (st.Rspr.; vgl. Senatsbeschluss vom 25. März 1991 - AnwZ(B) 73/90, BRAK-Mitt. 1991, 102; Senatsbeschluss vom 21. November 1994 - AnwZ(B) 40/94, BRAK-Mitt. 1995, 126).
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