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   BGH, 01.07.1985 - AnwZ (B) 8/85   

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BGH, 01.07.1985 - AnwZ (B) 8/85 (https://dejure.org/1985,15091)
BGH, Entscheidung vom 01.07.1985 - AnwZ (B) 8/85 (https://dejure.org/1985,15091)
BGH, Entscheidung vom 01. Juli 1985 - AnwZ (B) 8/85 (https://dejure.org/1985,15091)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmissbräuchlichkeit eines Ablehnungsgesuchs wegen Besorgnis der Befangenheit

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - Anforderungen an die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.01.1973 - AnwZ (B) 4/72

    Möglichkeit einer Verwerfung eines unzulässigen Ablehnungsgesuchs durch den

    Auszug aus BGH, 01.07.1985 - AnwZ (B) 8/85
    Die Ablehnungsgesuche sind bei verständiger Würdigung als rechtsmißbräuchlich zu werten, so daß der Senat sie unter Mitwirkung seiner abgelehnten Mitglieder als unzulässig verwerfen darf (vgl. Senatsbeschlüsse vom 15. Januar 1973 - AnwZ (B) 4/72 u. 6/72 = EGE XII 46, 48 sowie vom 13. März 1978 - AnwZ (B) 34/77).
  • BGH, 13.03.1978 - AnwZ (B) 34/77

    Begründetheit der sofortigen Beschwer - Zulassung als Rechtsanwalt - Altersgrenze

    Auszug aus BGH, 01.07.1985 - AnwZ (B) 8/85
    Die Ablehnungsgesuche sind bei verständiger Würdigung als rechtsmißbräuchlich zu werten, so daß der Senat sie unter Mitwirkung seiner abgelehnten Mitglieder als unzulässig verwerfen darf (vgl. Senatsbeschlüsse vom 15. Januar 1973 - AnwZ (B) 4/72 u. 6/72 = EGE XII 46, 48 sowie vom 13. März 1978 - AnwZ (B) 34/77).
  • BGH, 25.06.1979 - AnwZ (B) 5/79

    Antrag eines in den Ruhestand versetzten Beamten auf Zulassung zur

    Auszug aus BGH, 01.07.1985 - AnwZ (B) 8/85
    Er wirft ihnen vor, daß sie an früheren ihn betreffenden Entscheidungen des Senats mitgewirkt haben, in denen er mit seiner Rechtsauffassung nicht durchgedrungen ist, und zwar Richter Prof. Dr. H. an dem Beschluß vom 25. Juni 1979 - AnwZ (B) 5/79, Richter L. an den Beschlüssen vom 14. Oktober 1983 - AnwZ (B) 14/83 und 7. November 1983 - AnwZ (B) 14/83, Richter Dr. G. an dem genannten Beschluß vom 25. Juni 1979 sowie Rechtsanwalt Q. an dem genannten Beschluß vom 7. November 1983.
  • BGH, 07.11.1983 - AnwZ (B) 14/83

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 01.07.1985 - AnwZ (B) 8/85
    Er wirft ihnen vor, daß sie an früheren ihn betreffenden Entscheidungen des Senats mitgewirkt haben, in denen er mit seiner Rechtsauffassung nicht durchgedrungen ist, und zwar Richter Prof. Dr. H. an dem Beschluß vom 25. Juni 1979 - AnwZ (B) 5/79, Richter L. an den Beschlüssen vom 14. Oktober 1983 - AnwZ (B) 14/83 und 7. November 1983 - AnwZ (B) 14/83, Richter Dr. G. an dem genannten Beschluß vom 25. Juni 1979 sowie Rechtsanwalt Q. an dem genannten Beschluß vom 7. November 1983.
  • BGH, 30.11.1987 - AnwZ (B) 35/87

    Wiederzulassung zur Rechtsanwaltschaft nach rechtskräftiger Zurücknahme der

    Entscheidungen in Zulassungssachen nach der Bundesrechtsanwaltsordnung ergehen zwar im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (§ 40 Abs. 4, § 42 Abs. 6 Satz 2 BRAO); als echte Streitentscheidungen sind sie aber der materiellen Rechtskraft fähig (BGHZ 34, 235, 241; Senatsbeschluß vom 1. Juli 1985 - AnwZ (B) 8/85).
  • BGH, 29.05.2000 - AnwZ (B) 43/99

    Unwürdigkeit eines Rechtsanwalts

    Der im Lauf des Verfahrens eingetretene Wegfall der Bindungswirkung ist vom Senat zu berücksichtigen (vgl. Senatsbeschluss vom 1. Juli 1985 - AnwZ (B) 8/85 zum Wegfall des prozessualen Hinderungsgrundes der anderweitigen Rechtshängigkeit während des Verfahrens).
  • BGH, 25.04.1988 - AnwZ (B) 37/87

    Rechtsmittel

    Entscheidungen in Zulassungssachen nach der Bundesrechtsanwaltsordnung ergehen zwar im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (§ 40 Abs. 4, § 42 Abs. 6 Satz 2 BRAO); als echte Streitentscheidungen sind sie aber der materiellen Rechtskraft fähig (BGHZ 34, 235, 241 [BGH 06.02.1961 - AnwZ B 9/60]; Senatsbeschluß vom 1. Juli 1985 - AnwZ (B) 8/85).
  • BGH, 29.09.1986 - AnwZ (B) 30/86

    Anforderungen an eine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft; Zulässigkeit einer

    Der Senat hat den Antragsteller bereits in früheren Entscheidungen darauf hingewiesen, daß er nur im Rahmen des Zulassungsverfahrens oder sonst auf der Grundlage der Bundesrechtsanwaltsordnung tätig werden kann (Beschlüsse vom 25. Juni 1979 - AnwZ (B) 5/79, vom 7. November 1983 - AnwZ (B) 14/83 - und vom 1. Juli 1985 - AnwZ (B) 8/85).
  • BGH, 25.04.1988 - AnwZ (B) 7/88

    Rechtsmittel

    Einer Sachentscheidung des Ehrengerichtshofs stand die Rechtshängigkeit des ersten Zulassungsbegehrens des Antragstellers entgegen (BGH, Beschluß vom 1. Juli 1985 - AnwZ (B) 8/85).
  • BGH, 30.09.1985 - AnwZ (B) 41/85

    Rechtsmissbräuchlichkeit eines Ablehnungsgesuchs wegen Besorgnis der Befangenheit

    Das ist rechtsmißbräuchlich (vgl. Senatsbeschluß vom 1. Juli 1985 - AnwZ (B) 8/85 m.w.N.).
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   BGH, 07.10.1985 - AnwZ (B) 8/85   

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