Rechtsprechung
BGH, 13.04.1992 - AnwZ (B) 8/92 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - Anforderungen an die Geltendmachung eines Widerrufsgrundes - Anforderungen an die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.10.1968 - 4 StR 281/68
Verwertbarkeit eines an eine Zusatzuntersuchung eines anderen Sachverständigen …
Auszug aus BGH, 13.04.1992 - AnwZ (B) 8/92
Die Auswahl eines weiteren Sachverständigen darf sie nur dann an den von ihr benannten Arzt delegieren, wenn es sich um eine Zusatzuntersuchung handelt, für deren Methoden und Ergebnisse der von ihr benannte Arzt selbst die persönliche und fachliche Verantwortung uneingeschränkt übernehmen kann (vgl. für das gerichtliche Verfahren: BVerwGE 69, 70; BGHSt 22, 268). - BVerwG, 09.03.1984 - 8 C 97.83
Vermerk "Einverstanden" - §§ 402, 359 Nr. 2 ZPO, Grenzen der Heranziehung von …
Auszug aus BGH, 13.04.1992 - AnwZ (B) 8/92
Die Auswahl eines weiteren Sachverständigen darf sie nur dann an den von ihr benannten Arzt delegieren, wenn es sich um eine Zusatzuntersuchung handelt, für deren Methoden und Ergebnisse der von ihr benannte Arzt selbst die persönliche und fachliche Verantwortung uneingeschränkt übernehmen kann (vgl. für das gerichtliche Verfahren: BVerwGE 69, 70; BGHSt 22, 268).
- BGH, 23.09.2002 - AnwZ (B) 56/01
Anforderungen an die Bestimmtheit der Aufforderung zur Vorlage eines …
Nur eine diesen Anforderungen genügende Verfügung ist geeignet, die gesetzliche Vermutung einer nicht nur vorübergehenden Berufsunfähigkeit zu rechtfertigen (Senatsbeschluß vom 13. April 1992 - AnwZ (B) 8/92 - BRAK-Mitt. 1992, 217).Ein inhaltlicher Mangel des Bescheids, der darin liegt, daß die Bestimmung des Sachverständigen unterlassen oder nicht konkret genug vorgenommen wird, ist unabhängig davon zu beachten, ob der Bescheid Bestandskraft erlangt hat oder nicht (vgl. den Senatsbeschluß vom 13. April 1992 aaO, dem ebenfalls eine unangefochten gebliebene "Gutachten"-Verfügung zugrunde lag).
- BGH, 04.02.2002 - AnwZ (B) 56/01
Sofortiger Vollzug des Widerrufs der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
Nur eine diesen Anforderungen genügende Verfügung ist geeignet, die gesetzliche Vermutung einer nicht nur vorübergehenden Berufsunfähigkeit zu rechtfertigen (Senatsbeschluß vom 13. April 1992 - AnwZ (B) 8/92 - BRAK-Mitt. 1992, 217).b) Ob eine derartige Verfahrensweise, bei der der Sachverständige nicht als Einzelperson, sondern als Mitglied einer - wenn auch abgegrenzten (alle in der Nervenklinik tätigen Fachärzte) - Gruppe ausgewählt wird, noch den Bestimmtheitsanforderungen des § 8 a Abs. 1 Satz 1 BRAO genügt (in diesem Sinne BayEGH BRAK-Mitt. 1992, 221;… Feuerich/Braun, BRAO 5. Aufl. § 8 a Rn. 2; vgl. aber Senatsbeschluß vom 13. April 1992 aaO), ist zweifelhaft.
- BGH, 14.02.2000 - AnwZ (B) 17/98
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Geistesschwäche
Soweit nicht der Vermutungstatbestand des § 15 Satz 2 i.V. mit § 8a BRAO eingreift, kommt ein Widerruf nur beim vollen Nachweis dieser Voraussetzungen in Betracht (vgl. Senatsbeschluß vom 13. April 1992 - AnwZ (B) 8/92 - BRAK-Mitt. 1992, 217;… vgl. Feuerich/Braun, BRAO 4. Aufl. § 14 Rdn. 29); im vorliegenden Falle fehlt es an diesem Nachweis.