Rechtsprechung
   BGH, 25.03.1991 - AnwZ (B) 80/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,108
BGH, 25.03.1991 - AnwZ (B) 80/90 (https://dejure.org/1991,108)
BGH, Entscheidung vom 25.03.1991 - AnwZ (B) 80/90 (https://dejure.org/1991,108)
BGH, Entscheidung vom 25. März 1991 - AnwZ (B) 80/90 (https://dejure.org/1991,108)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,108) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Nachprüfung - Widerruf - Zulassung - Schuldnerverzeichnis - Landesjustizverwaltung - Vermögensverfall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 8
    Ermittlung des Vermögensverfalls

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 2083
  • MDR 1991, 905
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (131)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.11.1979 - AnwZ (B) 16/79

    Wegfall des Rücknahmegrundes

    Auszug aus BGH, 25.03.1991 - AnwZ (B) 80/90
    Denn bei der gerichtlichen Nachprüfung einer Rücknahme- oder Widerrufsverfügung der Verwaltungsbehörde ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt ihres Erlasses maßgebend, wenn der Betroffene, wie hier, bei Wegfall des Rücknahme- oder Widerrufsgrundes einen erneuten Zulassungsantrag stellen kann (vgl. BGHZ 38, 6, 10; 75, 356, 357; BVerwGE 65, 1, 2 ff) [BVerwG 02.02.1982 - 1 C 146/80].

    Obwohl grundsätzlich der Zeitpunkt des Erlasses der Widerrufsverfügung maßgebend ist, kann es im Verfahren über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung noch berücksichtigt werden, wenn der Grund für den Widerruf der Zulassung nachträglich zweifelsfrei weggefallen ist (BGHZ 75, 356, 357; 84, 149, 150) [BGH 17.05.1982 - AnwZ B 5/82].

  • BGH, 23.07.1990 - AnwZ (B) 24/90

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - Rücknahme

    Auszug aus BGH, 25.03.1991 - AnwZ (B) 80/90
    Im übrigen liegt ein Vermögensverfall vor, wenn der Rechtsanwalt in ungeordnete, schlechte finanzielle Verhältnisse, die er in absehbarer Zeit nicht ordnen kann, geraten und außerstande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen; Beweisanzeichen hierfür sind insbesondere die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn (st.Rspr. zu § 15 Nr. 1 BRAO a.F.; vgl. Senatsbeschl. v. 23. Juli 1990 - AnwZ (B) 24/90 m.w.N.).
  • BGH, 16.07.1962 - AnwZ (B) 11/62

    Zulassung als Rechtsanwalt

    Auszug aus BGH, 25.03.1991 - AnwZ (B) 80/90
    Denn bei der gerichtlichen Nachprüfung einer Rücknahme- oder Widerrufsverfügung der Verwaltungsbehörde ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt ihres Erlasses maßgebend, wenn der Betroffene, wie hier, bei Wegfall des Rücknahme- oder Widerrufsgrundes einen erneuten Zulassungsantrag stellen kann (vgl. BGHZ 38, 6, 10; 75, 356, 357; BVerwGE 65, 1, 2 ff) [BVerwG 02.02.1982 - 1 C 146/80].
  • BGH, 17.05.1982 - AnwZ (B) 5/82

    Wegfall des Versagungsgrundes bei Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Auszug aus BGH, 25.03.1991 - AnwZ (B) 80/90
    Obwohl grundsätzlich der Zeitpunkt des Erlasses der Widerrufsverfügung maßgebend ist, kann es im Verfahren über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung noch berücksichtigt werden, wenn der Grund für den Widerruf der Zulassung nachträglich zweifelsfrei weggefallen ist (BGHZ 75, 356, 357; 84, 149, 150) [BGH 17.05.1982 - AnwZ B 5/82].
  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80

    Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und

    Auszug aus BGH, 25.03.1991 - AnwZ (B) 80/90
    Denn bei der gerichtlichen Nachprüfung einer Rücknahme- oder Widerrufsverfügung der Verwaltungsbehörde ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt ihres Erlasses maßgebend, wenn der Betroffene, wie hier, bei Wegfall des Rücknahme- oder Widerrufsgrundes einen erneuten Zulassungsantrag stellen kann (vgl. BGHZ 38, 6, 10; 75, 356, 357; BVerwGE 65, 1, 2 ff) [BVerwG 02.02.1982 - 1 C 146/80].
  • BFH, 22.08.1995 - VII R 63/94

    1. Die gesetzliche Vermutung des Vermögensverfalles bei Eintragung ins

    Im übrigen liegt ein Vermögensverfall vor, wenn der Schuldner (hier: Steuerberater) in ungeordnete, schlechte finanzielle Verhältnisse geraten ist, die er in absehbarer Zeit nicht ordnen kann, und er außerstande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen (Urteil des Senats vom 3. November 1992 VII R 95/91, BFH/NV 1993, 624, 625 m. w. N.; Beschluß des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 25. März 1991 AnwZ (B) 80/90, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1991, 2083, zu der gleichlautenden Widerrufsvorschrift in § 14 Abs. 2 Nr. 8 der Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO - ebenso: Späth in Bonner Handbuch der Steuerberatung, § 46 StBerG Kommentar, B 622.1).

    Denn die Aufrechterhaltung einer Widerrufsverfügung durch die beklagte Behörde würde gegen Treu und Glauben verstoßen, wenn sie den Widerruf noch in einem Zeitpunkt verteidigte, in dem sie einem Antrag auf Wiederbestellung stattgeben müßte (Senatsurteil vom 1. Juli 1981 VII R 84/80, BFHE 134, 79, BStBl II 1981, 740; BGH-Beschluß in NJW 1991, 2083, 2084).

    Auch der BGH hat für die gleichlautende Widerrufsvorschrift in § 14 Abs. 2 Nr. 8 BRAO entschieden, daß der betroffene Rechtsanwalt die gesetzliche Vermutung des Vermögensverfalls widerlegen kann, wozu allerdings die auch im Streitfall vorliegende spätere Löschung der Eintragung im Schuldnerverzeichnis und die Tilgung der Schulden, die zu dieser Eintragung geführt haben, allein nicht ausreicht (BGH in NJW 1991, 2083, 2084).

    wird es den Kläger zur Ergänzung seiner Angaben über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse im Zeitpunkt der Verwaltungsentscheidung sowie seiner damaligen Vorstellungen über die Tilgung der Verbindlichkeiten auffordern müssen (vgl. BGH in NJW 1991, 2083).

    Es muß vielmehr zweifelsfrei feststehen, daß sich die Vermögensverhältnisse nachhaltig gebessert haben (BGH in NJW 1991, 2083, 2084).

  • BGH, 29.06.2011 - AnwZ (Brfg) 11/10

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Maßgeblicher Zeitpunkt für die

    (2) Im Einklang mit dieser verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ist der Senat schon bisher davon ausgegangen, dass im anwaltlichen Berufsrecht für die gerichtliche Nachprüfung der Rechtmäßigkeit einer Rücknahme- oder Widerrufsverfügung grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt ihres Erlasses (ein Widerspruchsverfahren war damals nicht vorgesehen) maßgebend ist, weil der Betroffene bei nachträglichem Wegfall des Rücknahme- oder Widerrufsgrundes einen Wiederzulassungsantrag stellen kann (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 12. November 1979 - AnwZ (B) 16/79, BGHZ 79, 356, 357; vom 17. Mai 1982 - AnwZ (B) 5/82, BGHZ 84, 149, 150; vom 25. März 1991 - AnwZ (B) 80/90, NJW 1991, 2083 unter 1 a, 2; vom 2. Dezember 1991 - AnwZ (B) 40/91, juris Rn. 5, 8).
  • BVerwG, 17.08.2005 - 6 C 15.04

    Wirtschaftsprüfer; Bestellung; Widerruf der Bestellung; nicht geordnete

    Ob der Senat der Auffassung folgen könnte, eine Bestätigung der berufsbeendenden Maßnahme dürfe dann nicht erfolgen, wenn im Zeitpunkt der Entscheidung des Berufungsgerichts zweifelsfrei die Voraussetzungen für eine erneute Berufszulassung vorliegen (vgl. zu derartigen Fallkonstellationen BGH, Beschlüsse vom 25. März 1991 - AnwZ (B) 80/90 - NJW 1991, 2083 und vom 12. März 2001 - AnwZ (B) 27/00 - juris Rn. 7 sowie BFH, Urteil vom 13. November 2001 - VII R 14/01 - BFHE 198, 266 ), kann auf sich beruhen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht