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BGH, 19.06.1995 - AnwZ (B) 81/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls - Eintragung des Rechtsanwalts in das vom Konkursgericht oder vom Vollstreckungsgericht zu führende Verzeichnis - Erlass eines Haftbefehls zur Erzwingung der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 21.12.1994 - AnwZ (B) 33/94
Widerruf der Zulassung als Rechtsanwalt wegen Vermögensverfalls - Gefährdung der …
Auszug aus BGH, 19.06.1995 - AnwZ (B) 81/94
Beweisanzeichen hierfür sind insbesondere die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn (st. Rspr., vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. Dezember 1994 - AnwZ (B) 33/94 und 25. März 1991 - AnwZ (B) 80/90 = NJW 1991, 2083). - BGH, 12.11.1979 - AnwZ (B) 16/79
Wegfall des Rücknahmegrundes
Auszug aus BGH, 19.06.1995 - AnwZ (B) 81/94
Obwohl bei der gerichtlichen Nachprüfung einer Widerrufsverfügung grundsätzlich auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt ihres Erlasses abzustellen ist, kann es allerdings bei der gerichtlichen Entscheidung berücksichtigt werden, wenn der Widerrufsgrund nachträglich zweifelsfrei weggefallen ist (BGHZ 75, 356, 357; 84, 149, 150) [BGH 17.05.1982 - AnwZ B 5/82]. - BGH, 17.05.1982 - AnwZ (B) 5/82
Wegfall des Versagungsgrundes bei Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
Auszug aus BGH, 19.06.1995 - AnwZ (B) 81/94
Obwohl bei der gerichtlichen Nachprüfung einer Widerrufsverfügung grundsätzlich auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt ihres Erlasses abzustellen ist, kann es allerdings bei der gerichtlichen Entscheidung berücksichtigt werden, wenn der Widerrufsgrund nachträglich zweifelsfrei weggefallen ist (BGHZ 75, 356, 357; 84, 149, 150) [BGH 17.05.1982 - AnwZ B 5/82]. - BGH, 25.03.1991 - AnwZ (B) 80/90
Ermittlung des Vermögensverfalls
Auszug aus BGH, 19.06.1995 - AnwZ (B) 81/94
Beweisanzeichen hierfür sind insbesondere die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn (st. Rspr., vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. Dezember 1994 - AnwZ (B) 33/94 und 25. März 1991 - AnwZ (B) 80/90 = NJW 1991, 2083).
- BGH, 05.10.1998 - AnwZ (B) 83/97
Begriff des Vermögensverfalls; Berücksichtigung einer nachträglichen …
Im übrigen liegt ein Vermögensverfall vor, wenn der Rechtsanwalt in schlechte, ungeordnete finanzielle Verhältnisse geraten ist, diese in absehbarer Zeit nicht ordnen kann und außerstande ist, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen; Beweisanzeichen hierfür sind insbesondere die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn (st. Rspr. vgl. Senatsbeschluß vom 19. Juni 1995 - AnwZ (B) 81/94).