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   BGH, 19.06.1995 - AnwZ (B) 81/94   

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https://dejure.org/1995,14407
BGH, 19.06.1995 - AnwZ (B) 81/94 (https://dejure.org/1995,14407)
BGH, Entscheidung vom 19.06.1995 - AnwZ (B) 81/94 (https://dejure.org/1995,14407)
BGH, Entscheidung vom 19. Juni 1995 - AnwZ (B) 81/94 (https://dejure.org/1995,14407)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls - Eintragung des Rechtsanwalts in das vom Konkursgericht oder vom Vollstreckungsgericht zu führende Verzeichnis - Erlass eines Haftbefehls zur Erzwingung der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.12.1994 - AnwZ (B) 33/94

    Widerruf der Zulassung als Rechtsanwalt wegen Vermögensverfalls - Gefährdung der

    Auszug aus BGH, 19.06.1995 - AnwZ (B) 81/94
    Beweisanzeichen hierfür sind insbesondere die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn (st. Rspr., vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. Dezember 1994 - AnwZ (B) 33/94 und 25. März 1991 - AnwZ (B) 80/90 = NJW 1991, 2083).
  • BGH, 12.11.1979 - AnwZ (B) 16/79

    Wegfall des Rücknahmegrundes

    Auszug aus BGH, 19.06.1995 - AnwZ (B) 81/94
    Obwohl bei der gerichtlichen Nachprüfung einer Widerrufsverfügung grundsätzlich auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt ihres Erlasses abzustellen ist, kann es allerdings bei der gerichtlichen Entscheidung berücksichtigt werden, wenn der Widerrufsgrund nachträglich zweifelsfrei weggefallen ist (BGHZ 75, 356, 357; 84, 149, 150) [BGH 17.05.1982 - AnwZ B 5/82].
  • BGH, 17.05.1982 - AnwZ (B) 5/82

    Wegfall des Versagungsgrundes bei Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Auszug aus BGH, 19.06.1995 - AnwZ (B) 81/94
    Obwohl bei der gerichtlichen Nachprüfung einer Widerrufsverfügung grundsätzlich auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt ihres Erlasses abzustellen ist, kann es allerdings bei der gerichtlichen Entscheidung berücksichtigt werden, wenn der Widerrufsgrund nachträglich zweifelsfrei weggefallen ist (BGHZ 75, 356, 357; 84, 149, 150) [BGH 17.05.1982 - AnwZ B 5/82].
  • BGH, 25.03.1991 - AnwZ (B) 80/90

    Ermittlung des Vermögensverfalls

    Auszug aus BGH, 19.06.1995 - AnwZ (B) 81/94
    Beweisanzeichen hierfür sind insbesondere die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn (st. Rspr., vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. Dezember 1994 - AnwZ (B) 33/94 und 25. März 1991 - AnwZ (B) 80/90 = NJW 1991, 2083).
  • BGH, 05.10.1998 - AnwZ (B) 83/97

    Begriff des Vermögensverfalls; Berücksichtigung einer nachträglichen

    Im übrigen liegt ein Vermögensverfall vor, wenn der Rechtsanwalt in schlechte, ungeordnete finanzielle Verhältnisse geraten ist, diese in absehbarer Zeit nicht ordnen kann und außerstande ist, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen; Beweisanzeichen hierfür sind insbesondere die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn (st. Rspr. vgl. Senatsbeschluß vom 19. Juni 1995 - AnwZ (B) 81/94).
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