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   BGH, 13.10.2003 - AnwZ (B) 83/02   

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https://dejure.org/2003,16304
BGH, 13.10.2003 - AnwZ (B) 83/02 (https://dejure.org/2003,16304)
BGH, Entscheidung vom 13.10.2003 - AnwZ (B) 83/02 (https://dejure.org/2003,16304)
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 2003 - AnwZ (B) 83/02 (https://dejure.org/2003,16304)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Kostenentscheidung bei Erledigung eines Verfahrens wegen Widerrufs einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Entscheidung nach billigem Ermessen bei mangelnder Erfolgsaussicht der sofortigen Beschwerde

  • Judicialis

    ZPO § 91a; ; FGG § 13a; ; BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7
    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.03.1982 - AnwZ (B) 1/82

    Rechtsanwalt - Zulassung - Gesellschafter - Geschäftsführer - Repräsentation -

    Auszug aus BGH, 13.10.2003 - AnwZ (B) 83/02
    Obwohl nur die Antragsgegnerin, nicht aber der Antragsteller, eine der Erledigung Rechnung tragende Erklärung abgegeben hat, ist nunmehr nur noch über die Verfahrenskosten und die Auslagen der Beteiligten gemäß § 91a ZPO, § 13a FGG zu entscheiden (vgl. BGH, Beschl. v. 29. März 1982 - AnwZ (B) 1/82, BRAK-Mitt. 1983, 103; v. 25. Januar 1999 - AnwZ (B) 50/98, n.v.).
  • BGH, 25.01.1999 - AnwZ (B) 50/98

    Erledigung des Verfahrens über den Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Auszug aus BGH, 13.10.2003 - AnwZ (B) 83/02
    Obwohl nur die Antragsgegnerin, nicht aber der Antragsteller, eine der Erledigung Rechnung tragende Erklärung abgegeben hat, ist nunmehr nur noch über die Verfahrenskosten und die Auslagen der Beteiligten gemäß § 91a ZPO, § 13a FGG zu entscheiden (vgl. BGH, Beschl. v. 29. März 1982 - AnwZ (B) 1/82, BRAK-Mitt. 1983, 103; v. 25. Januar 1999 - AnwZ (B) 50/98, n.v.).
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