Rechtsprechung
   BGH, 05.10.1998 - AnwZ (B) 83/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,8228
BGH, 05.10.1998 - AnwZ (B) 83/97 (https://dejure.org/1998,8228)
BGH, Entscheidung vom 05.10.1998 - AnwZ (B) 83/97 (https://dejure.org/1998,8228)
BGH, Entscheidung vom 05. Oktober 1998 - AnwZ (B) 83/97 (https://dejure.org/1998,8228)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,8228) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 8
    Begriff des Vermögensverfalls; Berücksichtigung einer nachträglichen Konsolidierung der Vermögnsverhältnisse

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.05.1982 - AnwZ (B) 5/82

    Wegfall des Versagungsgrundes bei Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Auszug aus BGH, 05.10.1998 - AnwZ (B) 83/97
    Obwohl bei der Nachprüfung einer Widerrufsverfügung grundsätzlich auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt ihres Erlasses abzustellen ist, kann es allerdings bei der gerichtlichen Entscheidung berücksichtigt werden, wenn der Widerrufsgrund nachträglich zweifelsfrei weggefallen ist (BGHZ 75, 356, 357; 84, 149, 150).
  • BGH, 12.11.1979 - AnwZ (B) 16/79

    Wegfall des Rücknahmegrundes

    Auszug aus BGH, 05.10.1998 - AnwZ (B) 83/97
    Obwohl bei der Nachprüfung einer Widerrufsverfügung grundsätzlich auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt ihres Erlasses abzustellen ist, kann es allerdings bei der gerichtlichen Entscheidung berücksichtigt werden, wenn der Widerrufsgrund nachträglich zweifelsfrei weggefallen ist (BGHZ 75, 356, 357; 84, 149, 150).
  • BGH, 19.06.1995 - AnwZ (B) 81/94

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls -

    Auszug aus BGH, 05.10.1998 - AnwZ (B) 83/97
    Im übrigen liegt ein Vermögensverfall vor, wenn der Rechtsanwalt in schlechte, ungeordnete finanzielle Verhältnisse geraten ist, diese in absehbarer Zeit nicht ordnen kann und außerstande ist, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen; Beweisanzeichen hierfür sind insbesondere die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn (st. Rspr. vgl. Senatsbeschluß vom 19. Juni 1995 - AnwZ (B) 81/94).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht