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   BGH, 21.06.1999 - AnwZ (B) 88/98   

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BGH, 21.06.1999 - AnwZ (B) 88/98 (https://dejure.org/1999,8398)
BGH, Entscheidung vom 21.06.1999 - AnwZ (B) 88/98 (https://dejure.org/1999,8398)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 1999 - AnwZ (B) 88/98 (https://dejure.org/1999,8398)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • BRAK-Mitteilungen

    Widerruf der Zulassung wegen Vermögensverfalls

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO (a.F.) § 14 Abs. 2 Nr. 8
    Widerruf der Zulassung wegen Vermögensverfalls

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.05.1982 - AnwZ (B) 5/82

    Wegfall des Versagungsgrundes bei Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Auszug aus BGH, 21.06.1999 - AnwZ (B) 88/98
    Der Antragsteller hat nicht hinreichend dargetan, daß der Grund für den Widerruf der Zulassung nachträglich zweifelsfrei weggefallen und folglich von dem an sich gerechtfertigten Widerruf abzusehen wäre (vgl. BGHZ 84, 149, 150).
  • BGH, 15.09.2008 - AnwZ (B) 78/05

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall

    Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist daher nach dieser Bestimmung auch dann zu entziehen, wenn der Rechtsanwalt ohne Verschulden in die ihn belastende Vermögenslage geraten ist (BGH, Beschl. v. 21. Juni 1999 - AnwZ (B) 88/98, BRAK-Mitt. 1999, 270, 271; BGH, Beschl. v. 12. März 2001 - AnwZ (B) 27/00).
  • BGH, 31.05.2010 - AnwZ (B) 54/09

    Wideruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls: Gefährdung

    Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist daher nach dieser Bestimmung auch dann zu entziehen, wenn der Rechtsanwalt ohne Verschulden in die ihn belastende Vermögenslage geraten ist (st. Rspr.; vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 21. Juni 1999 - AnwZ (B) 88/98, BRAK-Mitt. 1999, 270, 271 und vom 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 70/03).
  • BGH, 22.05.2014 - AnwZ (Brfg) 15/14

    Widerruf der Zulassung zur Anwaltschaft bei Vermögensverfall

    Der Vermögensverfall muss nicht verschuldet sein (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 21. Juni 1999 - AnwZ (B) 88/98, BRAK-Mitt. 1999, 270, 271 und vom 9. Juli 2013 - AnwZ (Brfg) 25/13, juris Rn. 3).
  • BGH, 12.03.2001 - AnwZ (B) 27/00

    Vermögensverfall des Rechtsanwalts

    Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist daher nach dieser Bestimmung auch dann zu entziehen, wenn der Rechtsanwalt ohne Verschulden in die ihn belastende Vermögenslage geraten ist (BGH, Beschluß vom 21. Juni 1999 - AnwZ (B) 88/98, BRAK-Mitt. 1999, 270, 271).
  • BGH, 22.04.2002 - AnwZ (B) 28/01

    Vermögensverfall des Rechtsanwalts

    d) Für den Widerrufstatbestand des § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO ist die Ursache des Vermögensverfalls regelmäßig ohne Bedeutung (st. Rspr.; vgl. Senatsbeschluß vom 21. Juni 1999 - AnwZ (B) 88/98, BRAK-Mitt. 1999, 270, 271; Feuerich/Braun aaO § 7 Rdn. 148).
  • BGH, 04.07.2014 - AnwZ (Brfg) 23/14

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist daher nach dieser Bestimmung auch dann zu entziehen, wenn der Rechtsanwalt ohne Verschulden in die ihn belastende Vermögenslage geraten ist (ständige Senatsrechtsprechung; vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Juni 1999 - AnwZ (B) 88/98, BRAK-Mitt. 1999, 270, 271; vom 15. September 2008 - AnwZ (B) 78/05 Rn. 9; vom 31. Mai 2010 - AnwZ (B) 54/09 Rn. 10).
  • BGH, 21.12.2016 - AnwZ (Brfg) 41/16

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall; Eintrag in

    Der Vermögensverfall muss nicht verschuldet sein (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 21. Juni 1999 - AnwZ (B) 88/98, BRAK-Mitt. 1999, 270, 271 und vom 22. Mai 2014 - AnwZ (Brfg) 15/14, juris Rn. 5).
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