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   BGH, 21.06.1999 - AnwZ (B) 91/98   

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BGH, 21.06.1999 - AnwZ (B) 91/98 (https://dejure.org/1999,754)
BGH, Entscheidung vom 21.06.1999 - AnwZ (B) 91/98 (https://dejure.org/1999,754)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 1999 - AnwZ (B) 91/98 (https://dejure.org/1999,754)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Anwaltsblatt

    § 43c BRAO, § 8 RAFachBezG, § 10 RAFachBezG

  • Judicialis

    BRAO § 43 c; ; RAFachBezG § 8; ; RAFachBezG § 10

  • BRAK-Mitteilungen

    Führung der Bezeichnung "Fachanwalt für Steuerrecht"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 43c; RAFachBezG §§ 8, 10
    Nachweis der besonderen Kenntnisse als Fachanwalt für Steuerrecht nach Abschluß der gehobenen Laufbahnprüfung in der Steuerverwaltung

  • rechtsportal.de

    BRAO § 43c ; RAFachBezG §§ 8, 10
    Nachweis besonderer Kenntnisse im Steuerrecht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 142, 97
  • NJW 1999, 2677
  • NJW 1999, 3715
  • MDR 1999, 1227
  • BB 1999, 2269
  • BB 1999, 2269 Ls
  • DB 1999, 2159
  • AnwBl 2000, 202
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 26.01.1998 - AnwZ (B) 55/97

    Kriterien für die Gestattung des Führens der Fachbezeichnung "Fachanwalt für

    Auszug aus BGH, 21.06.1999 - AnwZ (B) 91/98
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist das Ergebnis eines solchen Gesprächs, soweit es um prüfungsspezifische Wertungen geht, nur eingeschränkt kontrollierbar (Beschl. v. 26. Januar 1998 - AnwZ (B) 55/97, BRAK-Mitt. 1998, 153, 154).

    Hatte der Rechtsanwalt die gesetzlich geforderten Nachweise bereits durch die schriftlichen Unterlagen erbracht, ist für die Anordnung eines Fachgesprächs kein Raum (Senatsbeschl. v. 18. November 1996 - AnwZ (B) 29/96, BRAK-Mitt. 1997, 128 = NJW 1997, 1307, 1308; v. 29. September 1997 - AnwZ (B) 33/97, NJW-RR 1998, 635, 636; v. 26. Januar 1998 - AnwZ (B) 55/97, BRAK-Mitt. 1998, 153).

    Der Senat hat allerdings bisher die Einbeziehung eines für den Bewerber ungünstig ausgegangenen Fachgesprächs in die Beurteilung auch dann gebilligt, wenn es zu Unrecht durchgeführt worden war (Senatsbeschl. v. 14. Februar 1994 - AnwZ (B) 75/93, BRAK-Mitt. 1994, 104 = NJW-RR 1994, 1080, 1081; v. 24. Oktober 1994 - AnwZ (B) 23/94, BRAK-Mitt. 1995, 75 = NJW-RR 1995, 1146; v. 26. Januar 1998, aaO).

  • BGH, 18.11.1996 - AnwZ (B) 29/96

    Berechtigung der Ladung zu einem Fachgespräch

    Auszug aus BGH, 21.06.1999 - AnwZ (B) 91/98
    Hatte der Rechtsanwalt die gesetzlich geforderten Nachweise bereits durch die schriftlichen Unterlagen erbracht, ist für die Anordnung eines Fachgesprächs kein Raum (Senatsbeschl. v. 18. November 1996 - AnwZ (B) 29/96, BRAK-Mitt. 1997, 128 = NJW 1997, 1307, 1308; v. 29. September 1997 - AnwZ (B) 33/97, NJW-RR 1998, 635, 636; v. 26. Januar 1998 - AnwZ (B) 55/97, BRAK-Mitt. 1998, 153).

    § 10 RAFachBezG gestattet die Ladung zu einem Fachgespräch nur dort, wo die schriftlichen Unterlagen des Bewerbers den gesetzlichen Anforderungen nicht ganz genügen, es jedoch möglich erscheint, daß der Rechtsanwalt das danach im Bereich der Fachkenntnisse oder der besonderen praktischen Erfahrungen vorhandene (geringe) Defizit durch einen positiven Eindruck im Fachgespräch auszugleichen vermag (vgl. Senatsbeschl. v. 18. November 1996 - AnwZ (B) 29/96, aaO).

  • BGH, 29.09.1997 - AnwZ (B) 33/97

    Voraussetzung für die Führung der Bezeichnung "Fachanwalt für Verwaltungsrecht" -

    Auszug aus BGH, 21.06.1999 - AnwZ (B) 91/98
    Hatte der Rechtsanwalt die gesetzlich geforderten Nachweise bereits durch die schriftlichen Unterlagen erbracht, ist für die Anordnung eines Fachgesprächs kein Raum (Senatsbeschl. v. 18. November 1996 - AnwZ (B) 29/96, BRAK-Mitt. 1997, 128 = NJW 1997, 1307, 1308; v. 29. September 1997 - AnwZ (B) 33/97, NJW-RR 1998, 635, 636; v. 26. Januar 1998 - AnwZ (B) 55/97, BRAK-Mitt. 1998, 153).

    Der Rechtsanwalt kann die besonderen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen gemäß §§ 8, 9 RAFachBezG in der Regel bereits durch schriftliche Unterlagen nachweisen; das Gesetz hat die Voraussetzungen zum Erwerb der Fachanwaltsbezeichnung in dieser Hinsicht weitgehend formalisiert (Senatsbeschl. v. 18.11.1996, aaO; v. 29. September 1997, aaO).

  • BGH, 21.06.1999 - AnwZ (B) 85/98

    Inkrafttreten der Berufsordnung und der Fachanwaltsordnung für Rechtsanwälte;

    Auszug aus BGH, 21.06.1999 - AnwZ (B) 91/98
    Der Antragsgegner hat seinen Antrag vor dem Inkrafttreten der Fachanwaltsordnung (dazu Senatsbeschluß vom heutigen Tage - AnwZ (B) 85/98) eingereicht.
  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 537/81

    Standesrichtlinien

    Auszug aus BGH, 21.06.1999 - AnwZ (B) 91/98
    Eingriffe in die Freiheit der Berufsausübung sind nur durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes möglich; ferner können sie auf vorkonstitutionelles Gewohnheitsrecht und - im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung - auf autonomem Satzungsrecht von Berufsverbänden beruhen (BVerfGE 57, 121, 131; 76, 171, 184 f).
  • BGH, 24.10.1994 - AnwZ (B) 23/94

    Fachanwaltsbezeichnung - Fachgespräch - Kenntnisnachweis

    Auszug aus BGH, 21.06.1999 - AnwZ (B) 91/98
    Der Senat hat allerdings bisher die Einbeziehung eines für den Bewerber ungünstig ausgegangenen Fachgesprächs in die Beurteilung auch dann gebilligt, wenn es zu Unrecht durchgeführt worden war (Senatsbeschl. v. 14. Februar 1994 - AnwZ (B) 75/93, BRAK-Mitt. 1994, 104 = NJW-RR 1994, 1080, 1081; v. 24. Oktober 1994 - AnwZ (B) 23/94, BRAK-Mitt. 1995, 75 = NJW-RR 1995, 1146; v. 26. Januar 1998, aaO).
  • BGH, 14.03.1994 - AnwZ (B) 75/93

    Nachweis besonderer Kenntnisse in einem Fachgebiet; Berücksichtigung des

    Auszug aus BGH, 21.06.1999 - AnwZ (B) 91/98
    Der Senat hat allerdings bisher die Einbeziehung eines für den Bewerber ungünstig ausgegangenen Fachgesprächs in die Beurteilung auch dann gebilligt, wenn es zu Unrecht durchgeführt worden war (Senatsbeschl. v. 14. Februar 1994 - AnwZ (B) 75/93, BRAK-Mitt. 1994, 104 = NJW-RR 1994, 1080, 1081; v. 24. Oktober 1994 - AnwZ (B) 23/94, BRAK-Mitt. 1995, 75 = NJW-RR 1995, 1146; v. 26. Januar 1998, aaO).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus BGH, 21.06.1999 - AnwZ (B) 91/98
    Soweit die Entscheidung über die Anordnung eines Fachgesprächs eine umfassende Bewertung und Gewichtung der vom Antragsteller vorgelegten Nachweise erfordert, mag es gerechtfertigt sein, auch diese Entscheidung nur einer beschränkten gerichtlichen Kontrolle zu unterwerfen, zumal es sich nicht um die Bewertung einer Berufszugangsprüfung handelt (BVerfGE 84, 34, 50 m.w.N.).
  • BVerfG, 13.05.1981 - 1 BvR 610/77

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung der Befugnis zur Führung einer nicht

    Auszug aus BGH, 21.06.1999 - AnwZ (B) 91/98
    Eingriffe in die Freiheit der Berufsausübung sind nur durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes möglich; ferner können sie auf vorkonstitutionelles Gewohnheitsrecht und - im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung - auf autonomem Satzungsrecht von Berufsverbänden beruhen (BVerfGE 57, 121, 131; 76, 171, 184 f).
  • BGH, 23.09.2002 - AnwZ (B) 40/01

    Überprüfung der Qualifikation eines Fachanwalts-Bewerbers durch den Fachausschuß

    Für die Anordnung eines Fachgesprächs bestand deshalb keine Veranlassung (Senatsbeschluß vom 19. Juni 2000 - AnwZ (B) 59/99, NJW 2000, 3648 unter II 2 d zu § 7 Abs. 1 FAO; vgl. auch BGHZ 142, 97, 99 zu § 10 RAFachBezG).

    a) Die nach § 43 c Abs. 1 und 2 BRAO in Verbindung mit den Bestimmungen der Fachanwaltsordnung von der Rechtsanwaltskammer zu treffende Beurteilung, ob die vom Bewerber vorgelegten schriftlichen Unterlagen die gesetzlich geforderten besonderen Kenntnisse und Erfahrungen in einem Rechtsgebiet nachweisen, ist auch nach Inkrafttreten der Fachanwaltsordnung grundsätzlich einer uneingeschränkten gerichtlichen Überprüfung zugänglich (Senatsbeschluß vom 19. Juni 2000 - AnwZ (B) 59/99, NJW 2000, 3648 unter II 2 im Anschluß an die frühere Senatsrechtsprechung zum RAFachBezG: BGHZ 142, 97, 99; Beschluß vom 18. November 1996 - AnwZ (B) 29/96, NJW 1997, 1307 unter II 3 b).

    Grenzen sind der richterlichen Nachprüfung allerdings insoweit gezogen, als es um prüfungsspezifische Wertungen geht (BGHZ 142, 97, 99; Senatsbeschluß vom 26. Januar 1998 - AnwZ (B) 55/97, BRAK-Mitt. 1998, 153 unter II 5).

    Auch mag es gerechtfertigt sein, die Entscheidung über die Anordnung eines Fachgesprächs nur einer beschränkten gerichtlichen Kontrolle zu unterwerfen, sofern diese ausnahmsweise - etwa für die Beurteilung außerhalb eines Lehrgangs erworbener theoretischer Kenntnisse (§ 4 Abs. 3 FAO; früher § 8 Abs. 3 RAFachBezG) - eine umfassende Bewertung und Gewichtung der vom Bewerber vorgelegten Nachweise erfordert (BGHZ 142, 97, 99).

    In dieser Formalisierung kommt - nicht anders als früher in den entsprechenden Bestimmungen des Gesetzes über Fachanwaltsbezeichnungen - zum Ausdruck, daß nicht eine individuell ausgerichtete, dem Ausschuß obliegende Ermittlung des Wissens und der praktischen Fähigkeiten des einzelnen Bewerbers im Vordergrund steht (vgl. Senatsbeschluß vom 18. November 1996, aaO unter II 3 b aa zum RAFachBezG), sondern daß ein rechtlich durchsetzbarer Anspruch auf die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung - ohne vorheriges Fachgespräch - besteht, wenn die in §§ 4 und 5 FAO genannten Voraussetzungen durch schriftliche Unterlagen nachgewiesen sind (vgl. BGHZ 142, 97, 102 zu §§ 8, 9 RAFachBezG m.Nachw.; ebenso zu § 4 FAO: Senatsbeschluß vom 19. Juni 2000, aaO unter II 2 d).

  • BGH, 06.03.2006 - AnwZ (B) 36/05

    Gewichtung der Fälle für die Erlangung der Fachanwalts-Qualifikation; Begriff des

    Die Frage, ob die vom Bewerber vorgelegten Unterlagen die besonderen praktischen Erfahrungen nachweisen, ist eine Rechtsfrage und daher gerichtlich uneingeschränkt überprüfbar (Senatsbeschl. v. 18. November 1996, AnwZ (B) 29/96, NJW 1997, 1307, 1308; BGH, Beschl. v. 29. September 1997, AnwZ (B) 33/97, NJW-RR 1998, 635, 636; BGHZ 142, 97, 99; Beschl. v. 23. September 2002, AnwZ (B) 40/01, BRAK-Mitt. 2003, 25, 26).
  • BGH, 07.03.2005 - AnwZ (B) 11/04

    Zulässigkeit der Erstreckung des Fachgesprächs auf das gesamte Fachgebiet;

    Das Verwertungsverbot, das der Senat für den Fall eines zu Unrecht angeordneten Fachgesprächs ausgesprochen hat (BGHZ 142, 97; Senatsbeschluß vom 18. November 1996 - AnwZ(B) 29/96, NJW 1997, 1307 unter II 3 e zu § 10 Abs. 3 RAFachBezG), gilt für den hier vorliegenden Fall eines wegen Überschreitung des Prüfungsstoffs rechtswidrigen Fachgesprächs in gleicher Weise.
  • BGH, 21.07.2008 - AnwZ (B) 62/07

    Fachliche Überprüfung der Bewertung der im Fachlehrgang angefertigten Klausuren;

    Danach besteht für die Prüfungsbehörden bei der Bewertung juristischer Prüfungsleistungen ein Entscheidungsspielraum hinsichtlich "prüfungsspezifischer Wertungen", der einer gerichtlichen Kontrolle nur eingeschränkt zugänglich ist (BVerfGE 84, 34, 50; vgl. auch BGHZ 142, 97, 99).
  • BGH, 30.05.2012 - AnwZ (Brfg) 3/12

    Verleihungsvoraussetzungen für die Bezeichnung Fachanwalt für Insolvenzrecht:

    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung zu § 7 FAO in der bis zum 31. Dezember 2002 gültigen Fassung die Auffassung vertreten, dass Gegenstand eines Fachgesprächs nur die Rechtsgebiete sein können, in denen der Nachweis der in den §§ 4, 5 FAO geforderten Kenntnisse und Erfahrungen anhand der eingereichten Unterlagen noch nicht geführt ist; hat der Antragsteller ausreichende Unterlagen (§ 6 FAO) vorgelegt, ist für ein Fachgespräch kein Raum (vgl. Senatsbeschlüsse vom 23. September 2002 - AnwZ (B) 40/01, BRAK-Mitt. 2003, 25, 26 ff. und 7. März 2005 - AnwZ (B) 11/04, BRAK-Mitt. 2005, 123 f. m.w.N.; siehe auch Senatsbeschluss vom 21. Juni 1999 - AnwZ (B) 91/98, BGHZ 142, 97, 99 m.w.N. zu § 10 RAFachBezG).
  • BGH, 19.06.2000 - AnwZ (B) 59/99

    Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse zur Führung einer

    Die Beurteilung, ob die vom Bewerber vorgelegten Unterlagen die geforderten besonderen theoretischen Kenntnisse nachweisen, ist einer uneingeschränkten gerichtlichen Kontrolle zugänglich (BGH, Beschl. v. 21. Juni 1999 - AnwZ (B) 91/98, NJW 1999, 2677 m.w.N., z.V.b. in BGHZ 142, 97).
  • AGH Bayern, 19.11.2003 - BayAGH I - 24/02

    Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen als Voraussetzung für die Verleihung

    § 7 FAO a.F. gestattet die Ladung zu einem Fachgespräch nur dort, wo die schriftlichen Unterlagen des Bewerbers den gesetzlichen Anforderungen nicht ganz genügen, es jedoch möglich erscheint, dass der RA das danach vorhandene geringe Defizit durch einen positiven Eindruck im Fachgespräch auszugleichen vermag (BGHZ 142, 97-103).

    Nach mittlerweile gefestigter Rechtsauffassung (BGHZ 142, 97 ff.) kann das Ergebnis eines für den Bewerber ungünstig ausgegangenen Fachgesprächs selbst dann nicht berücksichtigt werden, wenn sich der Ast. wie hier freiwillig diesem Fachgespräch unterzogen hat.

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 29.09.2006 - 1 ZU 63/06

    Anforderungen an Erlaubnis zum Führen der Bezeichnung "Fachanwalt für Bau- und

    Die Beurteilung, ob die vom Bewerber vorgelegten Unterlagen die geforderten theoretischen Kenntnisse nachweisen, ist uneingeschränkt gerichtlicher Kontrolle zugänglich (BGH NJW 1999, 2677; BGH NJW 2000, 3648).
  • AGH Hessen, 08.06.2009 - 1 AGH 32/08

    Fachanwalt - Tätigkeit als "Schattenverwalter"

    Die Frage, ob durch die vom Bewerber vorgelegten Unterlagen dessen besondere praktische Erfahrungen nachgewiesen sind, ist eine Rechtsfrage und daher gerichtlich uneingeschränkt überprüfbar (BGH, NJW 1999, 2677).
  • AGH Niedersachsen, 17.03.2014 - AGH 16/13

    Verfahren zur Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung: Isolierte Anfechtbarkeit

    Der BGH hat sich in den in diesem Zusammenhang zum Teil zitierten Entscheidungen vom 18.11.1996 (AnwZ (B) 29/96, NJW 1997, S. 1307 ff.), 21.06.1999 (AnwZ (B) 91/98, NJW 1999, S. 2677f.) und 07.03.2005 (AnwZ (B) 11/04, BRAK-Mitt. 2005, S. 123 ff.) zwar mit der Frage der Zulässigkeit der Anordnung eines Fachgesprächs befasst, nicht aber mit der Frage der isolierten Anfechtbarkeit dieser Entscheidung.
  • AGH Rheinland-Pfalz, 06.06.2012 - 2 AGH 3/11

    Fachanwaltschaften: Zum Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen - Serienfälle

  • AGH Sachsen, 12.09.2008 - AGH 2/08

    Fachanwalt - Nachweis der besonderen praktischen Erfahrungen im Handels- und

  • AGH Rheinland-Pfalz, 11.05.2007 - 1 AGH 33/05

    Fachanwalt - Zum Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen

  • AGH Berlin, 18.03.2004 - I AGH 22/03

    Fachanwalt - zu den Anforderungen an Hinweise für ein Fachgespräch

  • AGH Bayern, 25.09.2002 - BayAGH I - 6/02

    Fachanwalt - zum Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse

  • AGH Hamburg, 05.11.2003 - I ZU 4/03

    Fachanwalt - zum Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen

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