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   BGH, 28.10.2011 - AnwZ (Brfg) 20/11   

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https://dejure.org/2011,3314
BGH, 28.10.2011 - AnwZ (Brfg) 20/11 (https://dejure.org/2011,3314)
BGH, Entscheidung vom 28.10.2011 - AnwZ (Brfg) 20/11 (https://dejure.org/2011,3314)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 2011 - AnwZ (Brfg) 20/11 (https://dejure.org/2011,3314)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 2 Nr 7 BRAO, § 248 InsO, § 291 Abs 1 InsO, § 308 InsO, § 915 ZPO
    Widerruf der Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung des Vermögensverfalls; Wegfall des Widerrufsgrunds im Falle eines Insolvenzverfahrens

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Prüfung des Vorliegens eines Vermögensverfalls bei einem Anwalt i.R. eines Antrags auf Zulassung der Berufung

  • rewis.io

    Widerruf der Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung des Vermögensverfalls; Wegfall des Widerrufsgrunds im Falle eines Insolvenzverfahrens

  • rewis.io

    Widerruf der Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung des Vermögensverfalls; Wegfall des Widerrufsgrunds im Falle eines Insolvenzverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7
    Prüfung des Vorliegens eines Vermögensverfalls bei einem Anwalt i.R. eines Antrags auf Zulassung der Berufung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Widerruf der Anwaltszulassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2012, 106
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.06.2011 - AnwZ (Brfg) 11/10

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Maßgeblicher Zeitpunkt für die

    Auszug aus BGH, 28.10.2011 - AnwZ (Brfg) 20/11
    Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (BVerfGE 110, 77, 83; BGH, Beschlüsse vom 23. März 2011 - AnwZ (Brfg) 9/10, juris Rn. 3; und vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, juris Rn. 3 m.w.N.).

    Dieses Vorbringen rechtfertigt schon deshalb nicht die Zulassung der Berufung, weil nach der Rechtsprechung des Senats für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nach dem ab dem 1. September 2009 geltenden Verfahrensrecht allein auf den Zeitpunkt des Abschlusses des behördlichen Widerrufsverfahrens abzustellen ist; danach eingetretene Entwicklungen bleiben der Beurteilung in einem Wiederzulassungsverfahren vorbehalten (BGH, Beschluss vom 29. Juni 2011, aaO Rn. 9 ff.).

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus BGH, 28.10.2011 - AnwZ (Brfg) 20/11
    Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (BVerfGE 110, 77, 83; BGH, Beschlüsse vom 23. März 2011 - AnwZ (Brfg) 9/10, juris Rn. 3; und vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BGH, 23.03.2011 - AnwZ (Brfg) 9/10

    Die Nichtberücksichtigung einer eventuellen späteren Verbesserung der

    Auszug aus BGH, 28.10.2011 - AnwZ (Brfg) 20/11
    Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (BVerfGE 110, 77, 83; BGH, Beschlüsse vom 23. März 2011 - AnwZ (Brfg) 9/10, juris Rn. 3; und vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BGH, 31.05.2010 - AnwZ (B) 27/09

    Widerruf der Anwaltszulassung wegen Vermögensverfall: Wiederherstellung

    Auszug aus BGH, 28.10.2011 - AnwZ (Brfg) 20/11
    Im Falle eines Insolvenzverfahrens sind die Vermögensverhältnisse erst dann wieder geordnet, wenn dem Schuldner durch Beschluss des Insolvenzgerichts die Restschuldbefreiung angekündigt wurde (§ 291 InsO) oder ein vom Insolvenzgericht bestätigter Insolvenzplan (§ 248 InsO) oder angenommener Schuldenbereinigungsplan (§ 308 InsO) vorliegt, bei dessen Erfüllung der Schuldner von seinen übrigen Forderungen gegenüber den Gläubigern befreit wird (BGH, Beschluss vom 31. Mai 2010 - AnwZ (B) 27/09, juris Rn. 12 m.w.N.).
  • BGH, 06.02.2014 - AnwZ (Brfg) 83/13

    Widerruf einer Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls: Widerlegung der

    Hierbei ist nach der ständigen Senatsrechtsprechung für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Widerrufs infolge des ab 1. September 2009 geltenden Verfahrensrechts auf den Zeitpunkt des Abschlusses des behördlichen Widerrufsverfahrens - hier Widerrufsbescheid vom 24. Mai 2013 -abzustellen; danach eingetretene Entwicklungen bleiben der Beurteilung in einem Wiederzulassungsverfahren vorbehalten (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, BGHZ 190, 187 Rn. 9 ff.; vom 28. Oktober 2011 - AnwZ (Brfg) 20/11, NZI 2012, 106 Rn. 7 und vom 14. November 2013 - AnwZ (Brfg) 65/13, juris Rn. 5).
  • AGH Berlin, 25.03.2015 - II AGH 6/14

    Rechtsanwalts- und Maklertätigkeit sind miteinander unvereinbar!

    Die Widerrufsvoraussetzungen lagen im allein maßgeblichen (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10 - ibr-online Tz. 12; Beschluss vom 28. Oktober 2011 - AnwZ (Brfg) 20/11 - ibr-online Tz. 7) Zeitpunkt des Erlasses des Widerrufsbescheides vom 15. Mai 2014 zur Überzeugung des Senates vor.
  • BGH, 04.04.2012 - AnwZ (Brfg) 62/11

    Widerruf einer Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls: Anforderungen an

    aa) Im Falle eines Insolvenzverfahrens ist die gesetzliche Vermutung des Vermögensverfalls erst dann widerlegt und können die Vermögensverhältnisse wieder als geordnet angesehen werden, wenn dem Schuldner entweder durch Beschluss des Insolvenzgerichts die Restschuldbefreiung angekündigt wurde (§ 291 InsO) oder ein vom Insolvenzgericht bestätigter Insolvenzplan (§ 248 InsO) oder angenommener Schuldenbereinigungsplan (§ 308 InsO) vorliegt, bei dessen Erfüllung der Schuldner von seinen übrigen Forderungen gegenüber den Gläubigern befreit wird (vgl. nur Senatsbeschluss vom 28. Oktober 2011 - AnwZ (Brfg) 20/11, juris Rn. 8; siehe auch Beschlüsse vom 31. Mai 2010 - AnwZ (B) 27/09, ZInsO 2010, 1380 Rn. 15 und 16. September 2011 - AnwZ (Brfg) 26/11, juris Rn. 7).
  • BGH, 18.01.2014 - AnwZ (Brfg) 53/13

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei Eintragung im

    a) Im maßgeblichen Zeitpunkt des Widerrufsbescheides (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, BGHZ 190, 187 Rn. 9 ff.; vom 28. Oktober 2011 - AnwZ (Brfg) 20/11, NZI 2012, 106 Rn. 7) befand sich der Kläger in Vermögensverfall (§ 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO).

    Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind die Vermögensverhältnisse erst dann wieder geordnet, wenn dem Schuldner durch Beschluss des Insolvenzgerichts die Restschuldbefreiung angekündigt wurde (§ 291 InsO) oder ein vom Insolvenzgericht bestätigter Insolvenzplan (§ 248 InsO) oder angenommener Schuldenbereinigungsplan (§ 308 InsO) vorliegt, bei dessen Erfüllung der Schuldner von seinen übrigen Forderungen gegenüber den Gläubigern befreit wird (BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2011, aaO Rn. 8).

  • BGH, 24.10.2012 - AnwZ (Brfg) 47/12

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    aa) Dieses Vorbringen rechtfertigt schon deshalb nicht die Zulassung der Berufung, weil nach der Rechtsprechung des Senats für die Beurteilung der Rechtsmäßigkeit eines Widerrufs der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nach dem ab dem ab 1. September 2009 geltenden Verfahrensrecht auf den Zeitpunkt des Zulassungswiderrufs - gegebenenfalls des Abschlusses des behördlichen Widerrufsverfahrens - abzustellen ist; danach eingetretene Entwicklungen bleiben der Beurteilung in einem Wiederzulassungsverfahren vorbehalten (Senatsbeschlüsse vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, BGHZ 190, 187 Rn. 9 ff.; vom 28. Oktober 2011 - AnwZ (Brfg) 20/11, NZI 2012, 106 Rn. 7).

    Im Falle eines Insolvenzverfahrens sind die Vermögensverhältnisse des Schuldners erst dann wieder geordnet, wenn diesem durch Beschluss des Insolvenzgerichts die Restschuldbefreiung angekündigt worden (§ 291 InsO) oder ein vom Insolvenzgericht bestätigter Insolvenzplan (§ 248 InsO) oder angenommener Schuldenbereinigungsplan (§ 308 InsO) vorliegt, bei dessen Erfüllung der Schuldner von seinen übrigen Forderungen gegenüber den Gläubigern befreit wird (Senatsbeschlüsse vom 31. Mai 2010 - AnwZ (B) 27/09, juris Rn. 12 m. w. N.; vom 28. Oktober 2011 - AnwZ (Brfg) 20/11, aaO Rn. 8).

  • BGH, 23.06.2012 - AnwZ (Brfg) 23/12

    Widerruf der Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls

    Geordnete Vermögensverhältnisse sind erst wieder hergestellt, wenn dem Schuldner entweder durch Beschluss des Insolvenzgerichts die Restschuldbefreiung angekündigt wurde (§ 291 Abs. 1 InsO) oder ein vom Insolvenzgericht bestätigter Insolvenzplan (§ 248 InsO) oder angenommener Schuldenbereinigungsplan (§ 308 InsO) vorliegt, bei dessen Erfüllung der Schuldner von seinen übrigen Forderungen gegenüber den Gläubigern befreit wird (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 31. Mai 2010 - AnwZ (B) 27/09, ZInsO 2010, 1380 Rn. 12, vom 28. Oktober 2011 - AnwZ (Brfg) 20/11, NZI 2012, 106 Rn. 8 und vom 4. April 2012 - AnwZ (Brfg) 62/11, juris Rn. 4).

    Diese Voraussetzungen lagen zu dem nach der Senatsrechtsprechung (vgl. Beschlüsse vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, BGHZ 190, 187 Rn. 9 ff. und vom 28. Oktober 2011, aaO Rn. 7) für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Widerrufs maßgeblichen Zeitpunkt des Abschlusses des behördlichen Widerrufsverfahrens - hier Bescheid der Beklagten vom 26. Mai 2011 - nicht vor; die Beurteilung zeitlich späterer - im Übrigen mit dem Zulassungsantrag nicht einmal behaupteter - Entwicklungen ist einem Wiederzulassungsverfahren vorbehalten.

  • BGH, 10.03.2014 - AnwZ (Brfg) 77/13

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Hierbei ist für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Widerrufs infolge des ab 1. September 2009 geltenden Verfahrensrechts auf den Zeitpunkt des Abschlusses des behördlichen Widerrufsverfahrens - hier Widerrufsbescheid der Beklagten vom 18. Dezember 2012 - abzustellen; danach eingetretene Entwicklungen bleiben der Beurteilung in einem Wiederzulassungsverfahren vorbehalten (st. Rspr.; vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 29. Juni 2011, aaO Rn. 9 ff.; vom 28. Oktober 2011 - AnwZ (Brfg) 20/11, NZI 2012, 106 Rn. 7 und vom 14. November 2013 - AnwZ (Brfg) 65/13, juris Rn. 5).
  • BGH, 21.03.2013 - AnwZ (Brfg) 71/12

    Vermutung des Vermögensverfalls wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen

    Geordnete Vermögensverhältnisse sind erst wieder hergestellt, wenn dem Schuldner entweder durch Beschluss des Insolvenzgerichts die Restschuldbefreiung angekündigt wurde (§ 291 Abs. 1 InsO) oder ein vom Insolvenzgericht bestätigter Insolvenzplan (§ 248 InsO) oder angenommener Schuldenbereinigungsplan (§ 308 InsO) vorliegt, bei dessen Erfüllung der Schuldner von seinen übrigen Forderungen gegenüber den Gläubigern befreit wird (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 31. Mai 2010 - AnwZ (B) 27/09, ZInsO 2010, 1380 Rn. 12, vom 28. Oktober 2011 - AnwZ (Brfg) 20/11, NZI 2012, 106 Rn. 8, vom 4. April 2012 - AnwZ (Brfg) 62/11, juris Rn. 4, und vom 23. Juni 2012 - AnwZ (Brfg) 23/12 Rn. 3).

    Diese Voraussetzungen lagen zu dem nach der Senatsrechtsprechung (vgl. Beschlüsse vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, BGHZ 190, 187 Rn. 9 ff. und vom 28. Oktober 2011, aaO Rn. 7) für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Widerrufs maßgeblichen Zeitpunkt des Abschlusses des behördlichen Widerrufsverfahrens - hier Bescheid der Beklagten vom 8. Juni 2011 - nicht vor; die Beurteilung zeitlich späterer Entwicklungen - hier die Genehmigung des Insolvenzplans durch die Gläubiger am 5. Dezember 2012 - ist einem Wiederzulassungsverfahren vorbehalten.

  • BGH, 27.05.2013 - AnwZ (Brfg) 14/13

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Der Kläger befand sich zum maßgeblichen Zeitpunkt des Widerrufsbescheides (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, BGHZ 190, 187 Rn. 9; vom 28. Oktober 2011 - AnwZ (Brfg) 20/11, NZI 2012, 106 Rn. 7) in Vermögensverfall.

    Nach der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sind geordnete Verhältnisse erst dann wiederhergestellt, wenn dem Schuldner durch Beschluss des Insolvenzgerichts die Restschuldbefreiung angekündigt wurde (§ 291 InsO) oder ein vom Insolvenzgericht bestätigter Insolvenzplan (§ 248 InsO) oder angenommener Schuldenbereinigungsplan (§ 308 InsO) vorliegt, bei dessen Erfüllung der Schuldner von seinen übrigen Forderungen gegenüber den Gläubigern befreit wird; erst dann besteht die hinreichend konkrete Erwartung, dass nach Abschluss des Insolvenzverfahrens nicht auf unabsehbare Zeit Forderungen offen bleiben (BGH, Beschlüsse vom 31. Mai 2010 - AnwZ (B) 27/09, ZInsO 2010, 1380 Rn. 12; vom 28. Oktober 2011 - AnwZ (Brfg) 20/11, NZI 2012, 106 Rn. 8).

  • BGH, 19.11.2012 - AnwZ (Brfg) 41/12

    Zulassung der Berufung gegen die Entscheidung des AGH Hamburg über die Entziehung

    Geordnete Vermögensverhältnisse sind erst wieder hergestellt, wenn dem Schuldner entweder durch Beschluss des Insolvenzgerichts die Restschuldbefreiung angekündigt wurde (§ 291 Abs. 1 InsO) oder ein vom Insolvenzgericht bestätigter Insolvenzplan (§ 248 InsO) oder angenommener Schuldenbereinigungsplan (§ 308 InsO) vorliegt, bei dessen Erfüllung der Schuldner von seinen übrigen Forderungen gegenüber den Gläubigern befreit wird (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 31. Mai 2010 - AnwZ (B) 27/09, ZInsO 2010, 1380 Rn. 12, vom 28. Oktober 2011 - AnwZ (Brfg) 20/11, NZI 2012, 106 Rn. 8 und vom 23. Juni 2012 - AnwZ (Brfg) 23/12, juris Rn. 3).

    Diese Voraussetzungen lagen zu dem nach der Senatsrechtsprechung (vgl. Beschlüsse vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, BGHZ 190, 187 Rn. 9 ff. und vom 28. Oktober 2011, aaO Rn. 7) für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Widerrufs maßgeblichen Zeitpunkt des Abschlusses des behördlichen Widerrufsverfahrens - hier Bescheid der Beklagten vom 11. Mai 2011 - nicht vor; die Beurteilung zeitlich späterer Entwicklungen ist einem Wiederzulassungsverfahren vorbehalten.

  • BGH, 23.04.2014 - AnwZ (Brfg) 8/14

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei Eintragung des Rechtsanwalts

  • BGH, 24.02.2015 - AnwZ (Brfg) 32/14

    Widerruf einer Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls

  • BGH, 14.11.2013 - AnwZ (Brfg) 65/13

    Vermutung des Vermögensverfalls bei Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 07.10.2016 - 1 AGH 12/16

    Widerruf, Zulassung, Rechtsanwaltschaft, Vermögensverfall, Gefährdung der

  • BGH, 02.10.2014 - AnwZ (Brfg) 30/14

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

  • BGH, 22.05.2014 - AnwZ (Brfg) 15/14

    Widerruf der Zulassung zur Anwaltschaft bei Vermögensverfall

  • BGH, 25.07.2023 - AnwZ (Brfg) 8/23

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

  • BGH, 10.02.2014 - AnwZ (Brfg) 81/13

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

  • BGH, 07.10.2013 - AnwZ (Brfg) 34/13

    Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Fehlendes Widerspruchsverfahren in

  • BGH, 15.03.2012 - AnwZ (Brfg) 4/12

    Rechtsanwaltszulassung: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der

  • BGH, 22.03.2016 - AnwZ (Brfg) 18/14

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls nach

  • BGH, 05.11.2015 - AnwZ (Brfg) 28/15

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

  • BGH, 16.07.2012 - AnwZ (Brfg) 34/12

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung einer krankheitsbedingten

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 20.02.2015 - 1 AGH 42/14

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

  • BGH, 19.03.2014 - AnwZ (Brfg) 4/14

    Widerruf einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

  • BGH, 09.04.2014 - AnwZ (Brfg) 1/14

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

  • BGH, 18.05.2012 - AnwZ (Brfg) 19/12

    Widerruf der anwaltlichen Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen

  • BGH, 18.02.2014 - AnwZ (Brfg) 2/14

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 19.02.2016 - 1 AGH 50/15

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall

  • AGH Brandenburg, 30.07.2012 - AGH I 10/11

    Anforderungen an den Widerruf der Zulassung zur Anwaltschaft wegen

  • AGH Berlin, 25.04.2012 - I AGH 10/11

    Berufsrechte und -pflichten: Versagung der Befreiung von der Kanzleipflicht bei

  • AGH Niedersachsen, 08.05.2017 - AGH 15/16
  • AGH Berlin, 23.06.2016 - II AGH 17/15

    Zulassung: Unvereinbare Tätigkeit als Vermittler von Kapitalanlagen

  • AGH Niedersachsen, 20.06.2016 - AGH 9/15
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