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   BGH, 25.06.2018 - AnwZ (Brfg) 23/18   

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BGH, 25.06.2018 - AnwZ (Brfg) 23/18 (https://dejure.org/2018,20996)
BGH, Entscheidung vom 25.06.2018 - AnwZ (Brfg) 23/18 (https://dejure.org/2018,20996)
BGH, Entscheidung vom 25. Juni 2018 - AnwZ (Brfg) 23/18 (https://dejure.org/2018,20996)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW

    § 124 Abs. 2 VwGO, § ... 112e Satz 2 BRAO, § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, § 89 Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 89 Abs. 2 Nr. 2 BRAO, § 177 Abs. 2 Nr. 7 BRAO, § 31a BRAO, § 178 BRAO, § 31a Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 112c Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 154 Abs. 2 VwGO, § 194 Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 52 Abs. 1 GKG

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung eines Rechtsanwaltes zur Zahlung einer Umlage für das besondere elektronische Anwaltspostfach für das Jahr 2016

  • Anwaltsblatt

    § 31a BRAO, § 178 BRAO
    Umlage zur Finanzierung des elektronischen Rechtsverkehrs ist rechtmäßig

  • rewis.io

    Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Verpflichtung eines Rechtsanwalts zur Zahlung einer Umlage zur Finanzierung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs

  • ra.de
  • BRAK-Mitteilungen

    Umlage zur Finanzierung des elektronischen Rechtsverkehrs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung eines Rechtsanwaltes zur Zahlung einer Umlage für das besondere elektronische Anwaltspostfach für das Jahr 2016

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 31a BRAO, § 178 BRAO
    Umlage zur Finanzierung des elektronischen Rechtsverkehrs ist rechtmäßig

  • anwaltverein.de (Kurzinformation)

    Umlage zur Finanzierung des elektronischen Rechtsverkehrs rechtmäßig

Besprechungen u.ä.

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 31a BRAO, § 178 BRAO
    Umlage zur Finanzierung des elektronischen Rechtsverkehrs ist rechtmäßig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 2644
  • AnwBl 2018, 488
  • AnwBl Online 2018, 696
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.01.2016 - AnwZ (Brfg) 33/15

    Finanzierung des elektronischen Rechtsverkehrs als Aufgabe der

    Auszug aus BGH, 25.06.2018 - AnwZ (Brfg) 23/18
    Die Finanzierung des elektronischen Rechtsverkehrs stellt eine Aufgabe dar, welche den Rechtsanwaltskammern, damit auch der Beklagten, durch Gesetz zugewiesen worden ist (Senat, Urteil vom 11. Januar 2016 - AnwZ (Brfg) 33/15, NJW 2016, 1025 Rn. 13 f.).

    Die Kosten hierfür werden von der Rechtsanwaltschaft getragen (Senat, Urteil vom 11. Januar 2016, aaO Rn. 14 ff., auch zur Verfassungsmäßigkeit der vorgenannten gesetzlichen Bestimmungen).

    Diesen Betrag hat die Beklagte - auf der Grundlage ihrer gemäß § 89 Abs. 2 Nr. 2 BRAO formell und materiell wirksam beschlossenen Umlageordnung vom 9. April 2014 (vgl. hierzu Senat, Urteil vom 11. Januar 2016, aaO Rn. 12) - durch den Beschluss über die Höhe der Umlage für das Jahr 2016 auf ihre Mitglieder umgelegt.

    Denn die vorgenannten Kosten der Bundesrechtsanwaltskammer, die sie von den Rechtsanwaltskammern erhebt und die von diesen auf ihre Mitglieder umgelegt werden, entstehen nicht aufgrund der Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs durch den jeweiligen Rechtsanwalt, sondern aufgrund der Einrichtung des Postfachs als der Bundesrechtsanwaltskammer gemäß § 31a Abs. 1 Satz 1 BRAO übertragene Aufgabe (vgl. Senat, Urteil vom 11. Januar 2016, aaO Rn. 17: Umlage zur Einrichtung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs).

    Entsprechendes gilt für die Umlage für die Einführung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (Senat, Urteil vom 11. Januar 2016, aaO Rn. 21).

  • BGH, 28.10.2011 - AnwZ (Brfg) 30/11

    Anwaltliches Berufsrecht: Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts bei einer

    Auszug aus BGH, 25.06.2018 - AnwZ (Brfg) 23/18
    Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2011 - AnwZ (Brfg) 30/11, NJW-RR 2012, 189 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 23.05.2019 - AnwZ (Brfg) 15/19

    Verpflichtung eines Anwalts zur Zahlung einer Sonderumlage zur Finanzierung des

    Die Finanzierung des elektronischen Rechtsverkehrs stellt eine Aufgabe dar, welche den Rechtsanwaltskammern, damit auch der Beklagten, durch Gesetz zugewiesen worden ist (Senat, Urteil vom 11. Januar 2016 - AnwZ (Brfg) 33/15, NJW 2016, 1025 Rn. 13 f.; Beschluss vom 25. Juni 2018 - AnwZ (Brfg) 23/18, NJW 2018, 2644 Rn. 6).

    Diesen Betrag hat die Beklagte - auf der Grundlage ihrer gemäß § 89 Abs. 2 Nr. 2 BRAO formell und materiell wirksam beschlossenen Umlageordnung vom 26. April 2017 (vgl. hierzu Senat, Urteil vom 11. Januar 2016, aaO Rn. 12; Beschluss vom 25. Juni 2018, aaO Rn. 7) - durch den Beschluss über die Höhe der Umlage für das Jahr 2018 auf ihre Mitglieder umgelegt.

  • BGH, 25.02.2022 - AnwZ (Brfg) 22/21

    Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Anfechtung eines Kammerbeitragsbescheids

    Dafür, dass hierbei formale oder materiell-rechtliche Fehler aufgetreten sind, trägt der klagende Anwalt die Darlegungslast (vgl. Senat, Beschlüsse vom 23. Mai 2019 - AnwZ (Brfg) 15/19, NJW-RR 2019, 1391 Rn. 9; vom 25. Juni 2018 - AnwZ (Brfg) 23/18, NJW 2018, 2644 Rn. 11 und vom 12. März 2015 - AnwZ (Brfg) 82/13, juris Rn. 11).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 02.11.2018 - 1 AGH 9/18

    Schreiben mit dem Beitragsbescheid und der Vorankündigung der Abbuchung einer

    Entsprechendes gilt für die Umlage für die Einführung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (BGH, Beschluss vom 25. Juni 2018 - AnwZ (Brfg) 23/18 -, Rn. 9 - 11, juris).
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