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Rechtsprechung
   BGH, 20.06.2016 - AnwZ (Brfg) 26/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,19740
BGH, 20.06.2016 - AnwZ (Brfg) 26/14 (https://dejure.org/2016,19740)
BGH, Entscheidung vom 20.06.2016 - AnwZ (Brfg) 26/14 (https://dejure.org/2016,19740)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 2016 - AnwZ (Brfg) 26/14 (https://dejure.org/2016,19740)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 49b Abs 2 S 2 BRAO, § 49b Abs 3 S 1 BRAO
    Berufspflichtverletzung des Rechtsanwalts: Verbot der Verauslagung von Kosten für vermittelte Mandanten

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Keine Vorfinanzierung von Reparatur- und Sachverständigenkosten durch den Rechtsanwalt

  • IWW

    § 239 Abs. 1 ZPO, § ... 246 Abs. 1 ZPO, § 92 Abs. 3 VwGO, § 86 ZPO, § 173 VwGO, § 269 Abs. 3 ZPO, § 161 Abs. 2 VwGO, § 112e Satz 1 BRAO, § 112e Satz 2 BRAO, § 124a Abs. 2, 3 VwGO, § 112a Abs. 1, § 112c Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 42 VwGO, § 73 Abs. 2 Nr. 1 BRAO, § 73 Abs. 2 Nr. 4 BRAO, § 49b Abs. 2 Satz 2 BRAO, § 49b Abs. 3 Satz 1 BRAO, § 670 BGB, § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Alt. 1 KWG, §§ 43, 43b BRAO, § 154 Abs. 2 VwGO, § 194 Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 52 Abs. 2 GKG

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines belehrenden Hinweises durch den Vorstand der Rechtsanwaltskammer; Verauslagung von Beträgen für Kraftfahrzeugwerkstätten und Abschleppunternehmer der Mandanten im Rahmen der Bearbeitung von Verkehrsunfallangelegenheiten; Vermeidung ...

  • Anwaltsblatt

    § 49b BRAO
    Provisionsverbot: Keine Vorteile für Kfz-Werkstatt bei Mandatsvermittlung

  • rewis.io

    Berufspflichtverletzung des Rechtsanwalts: Verbot der Verauslagung von Kosten für vermittelte Mandanten

  • ra.de
  • BRAK-Mitteilungen (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Unzulässige Vorfinanzierung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines belehrenden Hinweises durch den Vorstand der Rechtsanwaltskammer; Verauslagung von Beträgen für Kraftfahrzeugwerkstätten und Abschleppunternehmer der Mandanten im Rahmen der Bearbeitung von Verkehrsunfallangelegenheiten; Vermeidung ...

  • rechtsportal.de

    Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines belehrenden Hinweises durch den Vorstand der Rechtsanwaltskammer; Verauslagung von Beträgen für Kraftfahrzeugwerkstätten und Abschleppunternehmer der Mandanten im Rahmen der Bearbeitung von Verkehrsunfallangelegenheiten; Vermeidung ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Darf der Rechtsanwalt bei der Abwicklung von Verkehrsunfällen auch die Vorfinanzierung von Schadensaufwendungen anbieten?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mandantenaquise bei der Verkehrsunfallregulierung - oder: der Anwalt als Bank

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Vorfinanzierung von Reparatur-, Sachverständigen- und Abschleppkosten durch den Rechtsanwalt ist unzulässig.

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verauslagung von Beträgen für Kraftfahrzeugwerkstätten und Abschleppunternehmer der Mandanten

  • rechtsanwaltskammer-hamm.de (Leitsatz)

    BRAO § 43 b Abs. 2 S. 2 und Abs. 3 S. 1
    Vorfinanzierung von Schadenaufwendungen durch Rechtsanwälte

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Unzulässige Vermittlung von Mandanten durch Bezahlung von Rechnungen von Werkstätten, Sachverständigen und Abschleppunternehmen durch Rechtsanwalt - Vermittler darf durch Rechtsanwalt nicht belohnt werden

Besprechungen u.ä. (2)

  • BRAK-Mitteilungen (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Unzulässige Vorfinanzierung

  • steinbeckundpartner.de (Entscheidungsbesprechung)

    BGH untersagt Vorfinanzierung von Schadenaufwendungen durch Rechtsanwälte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 3105
  • WM 2017, 684
  • AnwBl 2016, 689
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 19.02.2008 - 1 BvR 1886/06

    Versteigerung anwaltlicher Dienstleistungen in einem Internetauktionshaus nicht

    Auszug aus BGH, 20.06.2016 - AnwZ (Brfg) 26/14
    Das Verbot des § 49b Abs. 3 Satz 1 BRAO erfasst nur Provisionszahlungen bzw. die Gewährung von Vorteilen für ein konkret vermitteltes Mandat (vgl. BVerfG, NJW 2008, 1298 Rn. 24).
  • BGH, 23.04.2012 - AnwZ (Brfg) 35/11

    Anwaltliche Berufspflicht: Vertretung widerstreitender Interessen bei Vertretung

    Auszug aus BGH, 20.06.2016 - AnwZ (Brfg) 26/14
    Erteilt der Vorstand der Rechtsanwaltskammer einem Kammermitglied eine derartige missbilligende Belehrung, so stellt diese eine hoheitliche Maßnahme dar, die geeignet ist, den Rechtsanwalt in seinen Rechten zu beeinträchtigen; als solche ist sie anfechtbar (BGH, Beschluss vom 25. November 2002 - AnwZ (B) 41/02, BGHZ 153, 61, 62 f.; Urteil vom 23. April 2012 - AnwZ (Brfg) 35/11, AnwBl. 2012, 769 Rn. 5).
  • BGH, 25.11.2002 - AnwZ (B) 41/02

    Presserecht.de

    Auszug aus BGH, 20.06.2016 - AnwZ (Brfg) 26/14
    Erteilt der Vorstand der Rechtsanwaltskammer einem Kammermitglied eine derartige missbilligende Belehrung, so stellt diese eine hoheitliche Maßnahme dar, die geeignet ist, den Rechtsanwalt in seinen Rechten zu beeinträchtigen; als solche ist sie anfechtbar (BGH, Beschluss vom 25. November 2002 - AnwZ (B) 41/02, BGHZ 153, 61, 62 f.; Urteil vom 23. April 2012 - AnwZ (Brfg) 35/11, AnwBl. 2012, 769 Rn. 5).
  • OLG Jena, 12.02.2003 - 2 U 547/02

    Steuerberatung; Zuwendung wegen Mandantenvermittlung - unzulässige Bezeichnung

    Auszug aus BGH, 20.06.2016 - AnwZ (Brfg) 26/14
    Ein Rechtsanwalt, dem ein Mandat vermittelt wird, darf hierfür den Vermittler nicht belohnen (Kilian, aaO Rn. 161; vgl. auch OLG Thüringen, DStRE 2003, 700, 702 zum Steuerberater).
  • BGH, 27.11.2019 - VIII ZR 285/18

    Zur Vereinbarkeit der Tätigkeit des registrierten Inkassodienstleisters "Lexfox"

    Hieran ändert, entgegen der Auffassung der Revisionserwiderung, auch der - von dem Berufungsgericht nicht behandelte - Gesichtspunkt nichts, dass es einem Rechtsanwalt, der anstelle der Klägerin für den Mieter tätig geworden wäre, berufsrechtlich grundsätzlich weder gestattet wäre, mit seinem Mandanten ein Erfolgshonorar zu vereinbaren (§ 49b Abs. 2 Satz 1 BRAO, § 4a RVG), noch dem Mandanten im Falle einer Erfolglosigkeit der Inkassotätigkeit eine Freihaltung von den ihm hierdurch entstehenden Kosten zuzusagen (§ 49b Abs. 2 Satz 2 BRAO; siehe hierzu BGH, Urteil vom 20. Juni 2016 - AnwZ (Brfg) 26/14, NJW 2016, 3105 Rn. 17 mwN).

    Zwar trifft es zu, dass einem Rechtsanwalt, der anstelle der Klägerin für den Mieter tätig geworden wäre, berufsrechtlich - von engen Ausnahmen abgesehen - weder gestattet wäre, mit seinem Mandanten ein Erfolgshonorar zu vereinbaren (§ 49b Abs. 2 Satz 1 BRAO, § 4a RVG), noch dem Mandanten im Falle einer Erfolglosigkeit der Inkassotätigkeit eine Freihaltung von den entstandenen Kosten zuzusagen (§ 49b Abs. 2 Satz 2 BRAO; siehe hierzu BGH, Urteil vom 20. Juni 2016 - AnwZ (Brfg) 26/14, NJW 2016, 3105 Rn. 17 mwN).

    Auch trifft es zu, dass einem Rechtsanwalt eine Übernahme des Kostenrisikos, wie sie hier seitens der Klägerin erfolgt ist, nicht gestattet wäre (§ 49 Abs. 2 Satz 2 BRAO; vgl. hierzu BGH, Urteil vom 20. Juni 2016 - AnwZ (Brfg) 26/14, aaO mwN).

  • BGH, 13.07.2021 - II ZR 84/20

    Sammelklage-Inkasso nach Insolvenz von Air Berlin zulässig

    Insbesondere ist es Rechtsanwälten berufsrechtlich, von engen Ausnahmen abgesehen, bisher weder gestattet, mit ihren Mandanten ein Erfolgshonorar zu vereinbaren (§ 49b Abs. 2 Satz 1 BRAO, § 4a RVG), noch den Mandanten im Fall einer Erfolglosigkeit der Inkassotätigkeit eine Freihaltung von den entstandenen Kosten zuzusagen (§ 49b Abs. 2 Satz 2 BRAO; BGH, Urteil vom 20. Juni 2016 - AnwZ (Brfg) 26/14, WM 2017, 684 Rn. 17; Urteil vom 27. November 2019 - VIII ZR 282/18, BGHZ 224, 89 Rn. 171).
  • OLG München, 31.10.2019 - 23 U 940/19

    Erfolgshonorarvereinbarung eines Rechtsanwalts

    § 49 Abs. 3 Satz 1 BRAO verbietet dem Rechtsanwalt die Abgabe eines Teils der Gebühren oder sonstiger Vorteile für die Vermittlung von Aufträgen für konkrete Mandate (BGH NJW 2016, 3105 Tz. 19).
  • OLG Düsseldorf, 12.10.2021 - 24 U 265/20

    Übernimmt ein Rechtsanwalt eine Rechtsauskunft über eine konkrete Frage oder

    Ein Rechtsanwalt, dem ein Mandat vermittelt wird, darf hierfür den Vermittler nicht belohnen (vgl. BGH, Senat für Anwaltssachen, Urteil vom 20. Juni 2016 - AnwZ (Brfg) 26/14, Rn. 18; OLG München, Beschluss vom 31. Oktober 2019 - 23 U 940/19, Rn. 33ff.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 5. April 2013 - 4 U 18/13, Rn. 4; Henssler/Prütting/Kilian, BRAO, 5. Auflage 2019, § 49b Rn. 161; Hartung/Scharmer/Peitscher, BORA/FAO, 7. Auflage 2020, § 49b Rn. 60).

    Die Anwaltschaft ist kein Gewerbe, in dem Mandate "gekauft" und "verkauft" werden (BT-Drucks. 12/4993; BVerfG, Beschluss vom 19. Februar 2008 - 1 BvR 1886/06, Rn. 24; BGH, Urteil vom 20. Juni 2016, aaO; OLG Karlsruhe, Urteil vom 5. April 2013, aaO, Rn. 5; Henssler/Prütting/Kilian, aaO, § 49b Rn. 159; Hartung/Scharmer/Peitscher, aaO, § 49b Rn. 60).

  • OLG Dresden, 06.04.2023 - 8 U 1883/22

    Unzulässige Vermittlung von Anwaltsverträgen im Internet

    Mit dem Provisionsverbot soll vermieden werden, dass Rechtsanwälte in einen Wettbewerb um den Ankauf von Mandaten treten; die Anwaltschaft ist kein Gewerbe, in dem Mandate "gekauft" und "verkauft" werden (BT-Drs. 12/4993, 31; BGH, Urteil vom 20.06.2016 - AnwZ (Brfg) 26/14, NJW 2016, 3105 Rn. 18, beck-online; Kilian in Henssler/Prütting, BRAO, 5. Auflage 2019, § 49b, Rn. 159; Peitscher in Hartung/Scharmer, BRAO, 8. Auflage 2022, § 49b, Rn. 76).

    Das Verbot des § 49b Abs. 3 Satz 1 BRAO erfasst nur Provisionszahlungen bzw. die Gewährung von Vorteilen für ein konkret vermitteltes Mandat (BVerfG, Beschluss vom 19.02.2008 - 1 BvR 1886/06, NJW 2008, 1298, Rn 24, beck-online; BGH, Urteil vom 20.06.2016 - AnwZ (Brfg) 26/14, NJW 2016, 3105 Rn. 19, beck-online).

  • BGH, 19.01.2022 - VIII ZR 123/21

    Beauftragung eines Inkassodienstleisters mit der Beitreibung einer Forderung

    So war es etwa Rechtsanwälten in dem hier maßgeblichen Zeitraum (vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt vom 10. August 2021) berufsrechtlich - von Ausnahmen abgesehen - weder gestattet, mit ihren Mandanten ein Erfolgshonorar zu vereinbaren (§ 49b Abs. 2 Satz 1 BRAO, § 4a RVG; jeweils in der vor dem 1. Oktober 2021 geltenden Fassung), noch den Mandanten im Fall einer Erfolglosigkeit der Inkassotätigkeit eine Freihaltung von den entstandenen Kosten zuzusagen (§ 49b Abs. 2 Satz 2 BRAO aF; dazu BGH, Urteile vom 20. Juni 2016 - AnwZ (Brfg) 26/14, NJW 2016, 3105 Rn. 17; vom 27. November 2019 - VIII ZR 285/18, BGHZ 224, 89 Rn. 171).
  • BGH, 30.03.2022 - VIII ZR 256/21

    Wirksamkeit der Abtretung des Anspruchs eines Wohnungsmieters an einen

    So war es etwa Rechtsanwälten in dem hier maßgeblichen Zeitraum (vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt vom 10. August 2021) berufsrechtlich - von Ausnahmen abgesehen - weder gestattet, mit ihren Mandanten ein Erfolgshonorar zu vereinbaren (§ 49b Abs. 2 Satz 1 BRAO, § 4a RVG; jeweils in der vor dem 1. Oktober 2021 geltenden Fassung), noch den Mandanten im Fall einer Erfolglosigkeit der Inkassotätigkeit eine Freihaltung von den entstandenen Kosten zuzusagen (§ 49b Abs. 2 Satz 2 BRAO aF; dazu BGH, Urteile vom 20. Juni 2016 - AnwZ (Brfg) 26/14, NJW 2016, 3105 Rn. 17; vom 27. November 2019 - VIII ZR 285/18, BGHZ 224, 89 Rn. 171).
  • BGH, 30.03.2022 - VIII ZR 121/21

    Wirksamkeit der Abtretung des Anspruchs eines Wohnungsmieters an einen

    So war es etwa Rechtsanwälten in dem hier maßgeblichen Zeitraum (vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt vom 10. August 2021) berufsrechtlich - von Ausnahmen abgesehen - weder gestattet, mit ihren Mandanten ein Erfolgshonorar zu vereinbaren (§ 49b Abs. 2 Satz 1 BRAO, § 4a RVG; jeweils in der vor dem 1. Oktober 2021 geltenden Fassung), noch den Mandanten im Fall einer Erfolglosigkeit der Inkassotätigkeit eine Freihaltung von den entstandenen Kosten zuzusagen (§ 49b Abs. 2 Satz 2 BRAO aF; dazu BGH, Urteile vom 20. Juni 2016 - AnwZ (Brfg) 26/14, NJW 2016, 3105 Rn. 17; vom 27. November 2019 - VIII ZR 285/18, BGHZ 224, 89 Rn. 171).
  • BGH, 18.05.2022 - VIII ZR 9/22

    Aktivlegitimation eines registrierten Inkassodienstleisters zur Verfolgung der

    So war es etwa Rechtsanwälten in dem hier maßgeblichen Zeitraum (vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt vom 10. August 2021) berufsrechtlich - von Ausnahmen abgesehen - weder gestattet, mit ihren Mandanten ein Erfolgshonorar zu vereinbaren (§ 49b Abs. 2 Satz 1 BRAO, § 4a RVG; jeweils in der vor dem 1. Oktober 2021 geltenden Fassung), noch den Mandanten im Fall einer Erfolglosigkeit der Inkassotätigkeit eine Freihaltung von den entstandenen Kosten zuzusagen (§ 49b Abs. 2 Satz 2 BRAO aF; dazu BGH, Urteile vom 20. Juni 2016 - AnwZ (Brfg) 26/14, NJW 2016, 3105 Rn. 17; vom 27. November 2019 - VIII ZR 285/18, BGHZ 224, 89 Rn. 171).
  • OLG Düsseldorf, 11.01.2022 - 24 U 184/19

    Ansprüche aus einer Kooperationsvereinbarung zwischen Rechtsanwälten;

    Ein Rechtsanwalt, dem ein Mandat vermittelt wird, darf hierfür den Vermittler nicht belohnen (vgl. BGH, Senat für Anwaltssachen, Urteil vom 20. Juni 2016 - AnwZ (Brfg) 26/14, Rn. 18; OLG München, Beschluss vom 31. Oktober 2019 - 23 U 940/19, Rn. 33ff.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 5. April 2013 - 4 U 18/13, Rn. 4; Henssler/Prütting/Kilian, BRAO, 5. Auflage 2019, § 49b Rn. 161; Hartung/Scharmer/Peitscher, BORA/FAO, 7. Auflage 2020, § 49b Rn. 60).

    Die Anwaltschaft ist kein Gewerbe, in dem Mandate "gekauft" und "verkauft" werden (BT-Drucks. 12/4993; BVerfG, Beschluss vom 19. Februar 2008 - 1 BvR 1886/06, Rn. 24; BGH, Urteil vom 20. Juni 2016, aaO; OLG Karlsruhe, Urteil vom 5. April 2013, aaO, Rn. 5; Henssler/Prütting/Kilian, aaO, § 49b Rn. 159; Hartung/Scharmer/Peitscher, aaO, § 49b Rn. 60).

  • BGH, 30.03.2022 - VIII ZR 283/21

    Wirksamkeit der Abtretung des Anspruchs eines Wohnungsmieters an einen

  • BGH, 30.03.2022 - VIII ZR 358/20

    Abtretung des Anspruchs eines Wohnungsmieters an einen Inkassodienstleister auf

  • BGH, 19.01.2022 - VIII ZR 122/21

    Wirksamkeit der Abtretung des Anspruchs eines Wohnungsmieters an einen

  • BGH, 24.05.2023 - VIII ZR 373/21

    Geltendmachen von Ansprüchen der Mieter aus dem Mietverhältnis im Zusammenhang

  • BGH, 30.03.2022 - VIII ZR 279/21

    Wirksamkeit der Abtretung des Anspruchs eines Wohnungsmieters an einen

  • BGH, 18.05.2022 - VIII ZR 382/21

    Aktivlegitimation eines registrierten Inkassodienstleisters zur Verfolgung der

  • BGH, 19.01.2022 - VIII ZR 124/21

    Wirksamkeit der Abtretung des Anspruchs eines Wohnungsmieters an einen

  • BGH, 18.05.2022 - VIII ZR 343/21

    Abtretung der Ansprüche eines Mieters gegen den Vermieter an einen

  • BGH, 19.01.2022 - VIII ZR 220/21

    Befugnis zur Erbringung von Rechtsdienstleistungen im Bereich der

  • BGH, 19.01.2022 - VIII ZR 196/21

    Wirksamkeit der Abtretung des Anspruchs eines Wohnungsmieters an einen

  • BGH, 18.05.2022 - VIII ZR 423/21

    Abtretung von Ansprüchen eines Mieters aus der sog. Mietpreisbremse an einen

  • BGH, 30.03.2022 - VIII ZR 277/21

    Abtretung des Anspruchs eines Wohnungsmieters an Inkassodienstleister auf

  • OLG München, 13.10.2021 - 7 U 5998/20

    Bewertung der Lieferung von Datensätzen als verbotene Provisionsvereinbarung

  • BGH, 18.05.2022 - VIII ZR 380/21

    Abtretung der Ansprüche eines Mieters gegen den Vermieter an einen

  • BGH, 18.05.2022 - VIII ZR 383/21

    Aktivlegitimation eines registrierten Inkassodienstleisters

  • BGH, 18.05.2022 - VIII ZR 365/21

    Aktivlegitimation eines registrierten Inkassodienstleisters bzgl. der Verfolgung

  • BGH, 18.05.2022 - VIII ZR 28/22

    Aktivlegitimation eines registrierten Inkassodienstleisters zur Verfolgung der

  • BGH, 18.05.2022 - VIII ZR 381/21

    Aktivlegitimation eines registrierten Inkassodienstleisters zur Verfolgung der

  • OLG München, 17.09.2019 - 23 U 940/19

    Erfolgshonorarvereinbarung zwischen Prozessfinanzierer und Rechtsanwalt

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Rechtsprechung
   BGH, 05.12.2014 - AnwZ (Brfg) 26/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,44055
BGH, 05.12.2014 - AnwZ (Brfg) 26/14 (https://dejure.org/2014,44055)
BGH, Entscheidung vom 05.12.2014 - AnwZ (Brfg) 26/14 (https://dejure.org/2014,44055)
BGH, Entscheidung vom 05. Dezember 2014 - AnwZ (Brfg) 26/14 (https://dejure.org/2014,44055)
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  • BVerfG, 19.02.2008 - 1 BvR 1886/06

    Versteigerung anwaltlicher Dienstleistungen in einem Internetauktionshaus nicht

    Auszug aus BGH, 05.12.2014 - AnwZ (Brfg) 26/14
    Hiernach erfasst das Verbot Provisionszahlungen für ein konkret vermitteltes Mandat (vgl. BVerfG, NJW 2008, 1298, 1299 f.).
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Rechtsprechung
   BGH, 25.08.2016 - AnwZ (Brfg) 26/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,29363
BGH, 25.08.2016 - AnwZ (Brfg) 26/14 (https://dejure.org/2016,29363)
BGH, Entscheidung vom 25.08.2016 - AnwZ (Brfg) 26/14 (https://dejure.org/2016,29363)
BGH, Entscheidung vom 25. August 2016 - AnwZ (Brfg) 26/14 (https://dejure.org/2016,29363)
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