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   BGH, 14.11.2018 - AnwZ (Brfg) 29/18   

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BGH, 14.11.2018 - AnwZ (Brfg) 29/18 (https://dejure.org/2018,40377)
BGH, Entscheidung vom 14.11.2018 - AnwZ (Brfg) 29/18 (https://dejure.org/2018,40377)
BGH, Entscheidung vom 14. November 2018 - AnwZ (Brfg) 29/18 (https://dejure.org/2018,40377)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 5 Abs. 1 Buchst. i, § 14b FAO, § 112e Satz 2 BRAO, § ... 124a Abs. 4 VwGO, § 124 Abs. 2 Nr. 1, 3 und 5 VwGO, § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, § 43c Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 2 Abs. 1 FAO, § 2 Abs. 2 FAO, § 14b Nr. 1 bis 8 FAO, § 5 Abs. 1 Buchst. i FAO, § 5 Abs. 4 FAO, § 14b Nr. 5 FAO, § 12 Abs. 2 GOÄ, § 10 GOZ, § 1357 BGB, § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO, § 124 Abs. 2 Nr. 1 und 3 VwGO, § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 112c Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 154 Abs. 2 VwGO, § 194 Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 52 Abs. 2 GKG

  • Wolters Kluwer

    Gestattung der Führung der Bezeichnung "Fachanwalt für Medizinrecht"durch Nachweis des Erwerbs der besonderen praktischen Erfahrungen

  • Anwaltsblatt

    § 43c BRAO
    Fachanwalt für Medizinrecht: Reine Inkassotätigkeit ist kein Fall

  • rewis.io

    Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung für Medizinrecht: Nachweis der besonderen praktischen Erfahrung im "Vergütungsrecht der Heilberufe" durch reine Inkassotätigkeit

  • BRAK-Mitteilungen

    Besondere praktische Erfahrungen im Medizinrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Gestattung der Führung der Bezeichnung "Fachanwalt für Medizinrecht"durch Nachweis des Erwerbs der besonderen praktischen Erfahrungen

  • rechtsportal.de

    Gestattung der Führung der Bezeichnung "Fachanwalt für Medizinrecht"durch Nachweis des Erwerbs der besonderen praktischen Erfahrungen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 43c BRAO
    Fachanwalt für Medizinrecht: Reine Inkassotätigkeit ist kein Fall

  • rechtsanwaltskammer-hamm.de (Leitsatz)

    § 14 b Nr. 5 FAO
    Reine Inkassotätigkeit kein Fall im Sinne der Fachanwaltsordnung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2019, 237
  • AnwBl Online 2019, 300
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 08.04.2013 - AnwZ (Brfg) 54/11

    Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung: Anwendung der Gewichtungsregelung;

    Auszug aus BGH, 14.11.2018 - AnwZ (Brfg) 29/18
    Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn ein Schwerpunkt der Bearbeitung in dem jeweils näher umschriebenen Bereich liegt, wofür es erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass eine bearbeitete Frage aus dem Fachgebiet erheblich ist oder erheblich werden kann (vgl. nur Senat, Beschluss vom 6. März 2006 - AnwZ (B) 36/05, NJW 2006, 1513 Rn. 22; Urteil vom 8. April 2013 - AnwZ (Brfg) 54/11, BGHZ 197, 118 Rn. 13, 15; siehe auch Urteil vom 20. März 2017 - AnwZ (Brfg) 11/16, juris Rn. 32 zum Fachanwalt für Medizinrecht).

    Hierbei ist zu beachten, dass - auch wenn der Qualifikationsnachweis formalisiert ist und die Anforderungen für den Erwerb eines Fachanwaltstitels nicht zu hoch angesetzt werden dürfen (vgl. Senat, Urteil vom 8. April 2013, aaO Rn. 25 f.) - die Voraussetzungen so gestaltet sein müssen, dass eine herausragende Qualifikation der Fachanwaltschaft sichergestellt ist (Senat, aaO Rn. 27), wobei bei der Auslegung der Bestimmungen der Fachanwaltsordnung die berechtigten Erwartungen des rechtsuchenden Publikums zu berücksichtigen sind (vgl. nur Senat, Urteile vom 9. Februar 2015 - AnwZ (Brfg) 54/13, NJW-RR 2015, 745 Rn. 13 und vom 20. März 2017, aaO Rn. 22; jeweils mwN).

    Zwar muss bei der Gewichtung der einzelne Fall ins Auge gefasst werden und ist es - worauf der Kläger im Ausgangspunkt zutreffend hinweist - nicht zulässig, für bestimmte Arten von Fällen pauschal (losgelöst vom einzelnen Fall) geringere Werte anzunehmen (vgl. nur Senat, Beschluss vom 8. November 2004 - AnwZ (B) 84/03, juris Rn. 13; Urteil vom 8. April 2013, aaO Rn. 30 mwN).

    Diese hat deshalb nicht nach "Gutdünken", sondern nach Maßgabe der hierzu in der Senatsrechtsprechung (vgl. beispielhaft nur Urteil vom 8. April 2013, aaO Rn. 20 ff. mwN) aufgestellten Grundsätze zu erfolgen.

  • BGH, 20.03.2017 - AnwZ (Brfg) 11/16

    Voraussetzungen für die Verleihung des Fachanwaltstitels für Medizinrecht; Erwerb

    Auszug aus BGH, 14.11.2018 - AnwZ (Brfg) 29/18
    Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn ein Schwerpunkt der Bearbeitung in dem jeweils näher umschriebenen Bereich liegt, wofür es erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass eine bearbeitete Frage aus dem Fachgebiet erheblich ist oder erheblich werden kann (vgl. nur Senat, Beschluss vom 6. März 2006 - AnwZ (B) 36/05, NJW 2006, 1513 Rn. 22; Urteil vom 8. April 2013 - AnwZ (Brfg) 54/11, BGHZ 197, 118 Rn. 13, 15; siehe auch Urteil vom 20. März 2017 - AnwZ (Brfg) 11/16, juris Rn. 32 zum Fachanwalt für Medizinrecht).

    Hierbei ist zu beachten, dass - auch wenn der Qualifikationsnachweis formalisiert ist und die Anforderungen für den Erwerb eines Fachanwaltstitels nicht zu hoch angesetzt werden dürfen (vgl. Senat, Urteil vom 8. April 2013, aaO Rn. 25 f.) - die Voraussetzungen so gestaltet sein müssen, dass eine herausragende Qualifikation der Fachanwaltschaft sichergestellt ist (Senat, aaO Rn. 27), wobei bei der Auslegung der Bestimmungen der Fachanwaltsordnung die berechtigten Erwartungen des rechtsuchenden Publikums zu berücksichtigen sind (vgl. nur Senat, Urteile vom 9. Februar 2015 - AnwZ (Brfg) 54/13, NJW-RR 2015, 745 Rn. 13 und vom 20. März 2017, aaO Rn. 22; jeweils mwN).

    Die Streitwertfestsetzung nach § 194 Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 52 Abs. 2 GKG entspricht der ständigen Senatsrechtsprechung (vgl. nur Urteil vom 20. März 2017, aaO Rn. 38 mwN).

  • BGH, 12.03.2018 - AnwZ (Brfg) 15/17

    Vorliegen der anwaltlichen Prägung einer Tätigkeit im Rahmen de Prüfung der

    Auszug aus BGH, 14.11.2018 - AnwZ (Brfg) 29/18
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils (§ 112e Satz 2 BRAO, § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) bestehen dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. nur Senat, Beschlüsse vom 12. März 2018 - AnwZ (Brfg) 15/17, NJW-RR 2018, 827 Rn. 5 und vom 18. April 2018 - AnwZ (Brfg) 20/17, juris Rn. 4; jeweils mwN).

    Zur schlüssigen Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung gehören Ausführungen zur Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit der aufgeworfenen Rechtsfrage sowie ihrer Bedeutung für eine unbestimmte Vielzahl von Fällen oder ihrer Auswirkung auf die Allgemeinheit; begründet werden muss auch, warum ein korrigierendes Eingreifen des Bundesgerichtshofs erforderlich ist (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 12. März 2018, aaO Rn. 17 und vom 18. April 2018, aaO Rn. 10).

  • BGH, 18.04.2018 - AnwZ (Brfg) 20/17

    Zulassung als Syndikusrechtsanwalt hinsichtlich Gewichtung zwischen anwaltlicher

    Auszug aus BGH, 14.11.2018 - AnwZ (Brfg) 29/18
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils (§ 112e Satz 2 BRAO, § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) bestehen dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. nur Senat, Beschlüsse vom 12. März 2018 - AnwZ (Brfg) 15/17, NJW-RR 2018, 827 Rn. 5 und vom 18. April 2018 - AnwZ (Brfg) 20/17, juris Rn. 4; jeweils mwN).

    Zur schlüssigen Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung gehören Ausführungen zur Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit der aufgeworfenen Rechtsfrage sowie ihrer Bedeutung für eine unbestimmte Vielzahl von Fällen oder ihrer Auswirkung auf die Allgemeinheit; begründet werden muss auch, warum ein korrigierendes Eingreifen des Bundesgerichtshofs erforderlich ist (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 12. März 2018, aaO Rn. 17 und vom 18. April 2018, aaO Rn. 10).

  • AGH Schleswig-Holstein, 19.02.2018 - 2 AGH 2/15

    Fachanwaltschaften: Besondere praktische Erfahrungen im Medizinrecht

    Auszug aus BGH, 14.11.2018 - AnwZ (Brfg) 29/18
    AGH Schleswig, Entscheidung vom 19.02.2018 - 2 AGH 2/15 -.
  • BGH, 08.11.2004 - AnwZ (B) 84/03

    Erwerb der Qualifikation als Fachanwalt für Strafrecht durch Vertretung der

    Auszug aus BGH, 14.11.2018 - AnwZ (Brfg) 29/18
    Zwar muss bei der Gewichtung der einzelne Fall ins Auge gefasst werden und ist es - worauf der Kläger im Ausgangspunkt zutreffend hinweist - nicht zulässig, für bestimmte Arten von Fällen pauschal (losgelöst vom einzelnen Fall) geringere Werte anzunehmen (vgl. nur Senat, Beschluss vom 8. November 2004 - AnwZ (B) 84/03, juris Rn. 13; Urteil vom 8. April 2013, aaO Rn. 30 mwN).
  • BGH, 06.03.2006 - AnwZ (B) 36/05

    Gewichtung der Fälle für die Erlangung der Fachanwalts-Qualifikation; Begriff des

    Auszug aus BGH, 14.11.2018 - AnwZ (Brfg) 29/18
    Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn ein Schwerpunkt der Bearbeitung in dem jeweils näher umschriebenen Bereich liegt, wofür es erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass eine bearbeitete Frage aus dem Fachgebiet erheblich ist oder erheblich werden kann (vgl. nur Senat, Beschluss vom 6. März 2006 - AnwZ (B) 36/05, NJW 2006, 1513 Rn. 22; Urteil vom 8. April 2013 - AnwZ (Brfg) 54/11, BGHZ 197, 118 Rn. 13, 15; siehe auch Urteil vom 20. März 2017 - AnwZ (Brfg) 11/16, juris Rn. 32 zum Fachanwalt für Medizinrecht).
  • BGH, 27.03.2014 - AnwZ (Brfg) 57/13

    Zulassung der Berufung im Zusammenhang mit dem Widerruf der Zulassung zur

    Auszug aus BGH, 14.11.2018 - AnwZ (Brfg) 29/18
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschlüsse vom 10. Januar 2013 - 4 B 25/12, juris Rn. 7 und vom 25. Januar 2016, NVwZ-RR 2016, 428 Rn. 12 mwN), welcher sich der Senat angeschlossen hat (siehe nur Beschlüsse vom 27. März 2014 - AnwZ (Brfg) 57/13, juris Rn. 13 und vom 4. Oktober 2016 - AnwZ (Brfg) 38/16, juris Rn. 7), ist eine Besetzungsrüge nur dann zulässig vorgebracht, wenn der Rechtsmittelkläger die seiner Ansicht nach den Mangel begründenden Tatsachen in einer Weise vorträgt, die dem Rechtsmittelgericht eine abschließende Beurteilung ermöglicht.
  • BGH, 09.02.2015 - AnwZ (Brfg) 54/13

    Verleihungsvoraussetzungen für die Fachanwaltsbezeichnung für "Urheber- und

    Auszug aus BGH, 14.11.2018 - AnwZ (Brfg) 29/18
    Hierbei ist zu beachten, dass - auch wenn der Qualifikationsnachweis formalisiert ist und die Anforderungen für den Erwerb eines Fachanwaltstitels nicht zu hoch angesetzt werden dürfen (vgl. Senat, Urteil vom 8. April 2013, aaO Rn. 25 f.) - die Voraussetzungen so gestaltet sein müssen, dass eine herausragende Qualifikation der Fachanwaltschaft sichergestellt ist (Senat, aaO Rn. 27), wobei bei der Auslegung der Bestimmungen der Fachanwaltsordnung die berechtigten Erwartungen des rechtsuchenden Publikums zu berücksichtigen sind (vgl. nur Senat, Urteile vom 9. Februar 2015 - AnwZ (Brfg) 54/13, NJW-RR 2015, 745 Rn. 13 und vom 20. März 2017, aaO Rn. 22; jeweils mwN).
  • BVerwG, 25.01.2016 - 2 B 34.14

    Beamter; Verkauf von Kraftfahrzeugen und Gegenständen des Dienstherrn; Entfernung

    Auszug aus BGH, 14.11.2018 - AnwZ (Brfg) 29/18
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschlüsse vom 10. Januar 2013 - 4 B 25/12, juris Rn. 7 und vom 25. Januar 2016, NVwZ-RR 2016, 428 Rn. 12 mwN), welcher sich der Senat angeschlossen hat (siehe nur Beschlüsse vom 27. März 2014 - AnwZ (Brfg) 57/13, juris Rn. 13 und vom 4. Oktober 2016 - AnwZ (Brfg) 38/16, juris Rn. 7), ist eine Besetzungsrüge nur dann zulässig vorgebracht, wenn der Rechtsmittelkläger die seiner Ansicht nach den Mangel begründenden Tatsachen in einer Weise vorträgt, die dem Rechtsmittelgericht eine abschließende Beurteilung ermöglicht.
  • BGH, 04.10.2016 - AnwZ (Brfg) 38/16

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

  • BVerfG, 01.08.2017 - 2 BvR 3068/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend einen Arzthaftungsprozess

  • BGH, 07.03.2019 - AnwZ (Brfg) 67/18

    Anspruch eines Rechtsanwalts zur Führung des Titels "Fachanwalt für

    Von einem Fall aus dem Vergütungsrecht der Heilberufe kann von vorneherein nur gesprochen werden, wenn medizinrechtliche Vergütungsfragen bearbeitet werden (BGH, Beschluss vom 14. November 2018 - AnwZ (Brfg) 29/18, juris Rn. 7).

    Dies trifft indes nicht zu, wie sich schon aus dem Senatsbeschluss vom 14. November 2018 (aaO) ergibt.

    Die Fälligkeitsvoraussetzung einer den Anforderungen der Gebührenordnung für Ärzte entsprechenden Rechnung erfordert jedoch in aller Regel nur eine formale, routinemäßig zu erledigende Prüfung mit geringem zeitlichen Aufwand (BGH, Beschluss vom 14. November 2018, aaO Rn. 9).

  • BGH, 20.10.2023 - AnwZ (Brfg) 28/23

    Erwerb eines FA-Titels: Serienfälle können geringer gewichtet werden!

    Dabei ist hinsichtlich der sich wiederholenden Rechtsfragen und der ihnen zugrundeliegenden, im Wesentlichen gleichen Lebenssachverhalte jeweils auf das Fachgebiet abzustellen, für das besondere praktische Erfahrungen nachzuweisen sind (vgl. Senat, Urteil vom 8. April 2013, aaO Rn. 37 f.; Beschluss vom 20. April 2009, aaO (jeweils Fachgebiet Erbrecht); vgl. auch Beschluss vom 14. November 2018 - AnwZ (Brfg) 29/18, BRAK-Mitt 2019, 32 Rn. 8 ff. (Fachgebiet Medizinrecht); Scharmer, aaO Rn. 395).
  • BGH, 28.03.2019 - IX ZR 183/18

    Nichtzulassungsbeschwerde gegen den die Berufung zurückweisenden Beschluss i.R.d.

    Ein Verstoß gegen das Recht auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) wurde nicht hinreichend dargelegt (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 14. November 2018 - AnwZ (Brfg) 29/18, BRAK-Mitt. 2019, 32 Rn. 17 mwN).
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