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   BGH, 17.09.2015 - AnwZ (Brfg) 32/15   

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https://dejure.org/2015,27124
BGH, 17.09.2015 - AnwZ (Brfg) 32/15 (https://dejure.org/2015,27124)
BGH, Entscheidung vom 17.09.2015 - AnwZ (Brfg) 32/15 (https://dejure.org/2015,27124)
BGH, Entscheidung vom 17. September 2015 - AnwZ (Brfg) 32/15 (https://dejure.org/2015,27124)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 112e Satz 2 BRAO, § ... 124a Abs. 4 VwGO, § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO, § 112c Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 86 Abs. 1 VwGO, § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO, § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO, § 154 Abs. 2 VwGO, § 194 Abs. 2 Satz 1 BRAO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Entziehung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Berücksichtigung des zur Tilgung der Verbindlichkeiten geplanten Verkaufs eines Hauses bei der Beurteilung der Vermögensverhältnisse; Antrag auf Zulassung der Berufung wegen eines Verstoßes gegen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entziehung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Berücksichtigung des zur Tilgung der Verbindlichkeiten geplanten Verkaufs eines Hauses bei der Beurteilung der Vermögensverhältnisse; Antrag auf Zulassung der Berufung wegen eines Verstoßes gegen ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.06.2011 - AnwZ (Brfg) 11/10

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Maßgeblicher Zeitpunkt für die

    Auszug aus BGH, 17.09.2015 - AnwZ (Brfg) 32/15
    Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (BGH, Beschluss vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, BGHZ 190, 187 Rn. 3 m. w. N.).

    Im insoweit maßgeblichen Zeitpunkt der Widerrufsentscheidung (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, BGHZ 190, 187 Rn. 9 ff.) hatte der Kläger auf eine titulierte Forderung der Sparkasse W. in Höhe von 279.167, 52 EUR nebst 12.597, 62 EUR Kosten nur einen Teilbetrag von 5.000 EUR gezahlt.

  • BGH, 09.02.2015 - AnwZ (Brfg) 46/14

    Widerruf der Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls: Ausschluss der

    Auszug aus BGH, 17.09.2015 - AnwZ (Brfg) 32/15
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Senats ist Immobilienvermögen bei der Beurteilung der Vermögensverhältnisse dann von Bedeutung, wenn es dem Betroffenen zum maßgeblichen Zeitpunkt des Zulassungswiderrufs als liquider Vermögenswert zur Tilgung seiner Verbindlichkeiten zur Verfügung stand (BGH, Beschluss vom 9. Februar 2015 - AnwZ (Brfg) 46/14, juris, Rn. 10 m. w. N.).

    Weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (BGH, Beschluss vom 9. Februar 2015 - AnwZ (Brfg) 46/14, juris Rn. 19; BVerwG, NJW 1997, 3328; Schmidt-Räntsch in Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, 2. Aufl., § 112e BRAO Rn. 48).

  • BGH, 24.11.2014 - NotZ(Brfg) 7/14

    Abbruch eines Notarstellenbesetzungsverfahrens in Hessen: Sachlicher Grund bei

    Auszug aus BGH, 17.09.2015 - AnwZ (Brfg) 32/15
    Zweifel an der Richtigkeit einzelner Rechtssätze oder tatsächlicher Feststellungen füllen den Zulassungsgrund dann nicht aus, wenn solche Zweifel nicht die Richtigkeit des Ergebnisses erfassen (BGH, Beschluss vom 24. November 2014 - NotZ (Brfg) 7/14, WM 2015, 898 Rn. 8; vgl. auch BVerfGE 134, 106 = NJW 2013, 3506 Rn. 40).
  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus BGH, 17.09.2015 - AnwZ (Brfg) 32/15
    a) Dieser Zulassungsgrund ist gegeben, wenn der Rechtsstreit eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an einer einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BGH, Beschluss vom 27. März 2003 - V ZR 291/02, BGHZ 154, 288, 291; BVerfG, NVwZ 2009, 515, 518; BVerwG, NVwZ 2005, 709).
  • BVerwG, 30.03.2005 - 1 B 11.05

    Rechtsgrundsätzliche Bedeutung; Gesetzesänderung nach Erlass des

    Auszug aus BGH, 17.09.2015 - AnwZ (Brfg) 32/15
    a) Dieser Zulassungsgrund ist gegeben, wenn der Rechtsstreit eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an einer einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BGH, Beschluss vom 27. März 2003 - V ZR 291/02, BGHZ 154, 288, 291; BVerfG, NVwZ 2009, 515, 518; BVerwG, NVwZ 2005, 709).
  • BVerfG, 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06

    Zum Abwehrrecht gegen Castor-Transporte

    Auszug aus BGH, 17.09.2015 - AnwZ (Brfg) 32/15
    a) Dieser Zulassungsgrund ist gegeben, wenn der Rechtsstreit eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an einer einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BGH, Beschluss vom 27. März 2003 - V ZR 291/02, BGHZ 154, 288, 291; BVerfG, NVwZ 2009, 515, 518; BVerwG, NVwZ 2005, 709).
  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

    Auszug aus BGH, 17.09.2015 - AnwZ (Brfg) 32/15
    Zweifel an der Richtigkeit einzelner Rechtssätze oder tatsächlicher Feststellungen füllen den Zulassungsgrund dann nicht aus, wenn solche Zweifel nicht die Richtigkeit des Ergebnisses erfassen (BGH, Beschluss vom 24. November 2014 - NotZ (Brfg) 7/14, WM 2015, 898 Rn. 8; vgl. auch BVerfGE 134, 106 = NJW 2013, 3506 Rn. 40).
  • BGH, 14.05.2019 - AnwZ (Brfg) 34/18

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft aufgrund einer

    Zweifel an der Richtigkeit einzelner Rechtssätze oder tatsächlicher Feststellungen füllen den Zulassungsgrund dann nicht aus, wenn solche Zweifel nicht die Richtigkeit des Ergebnisses erfassen (Senat, Beschluss vom 17. September 2015 - AnwZ (Brfg) 32/15, juris Rn. 4 mwN).
  • BGH, 23.05.2019 - AnwZ (Brfg) 15/19

    Verpflichtung eines Anwalts zur Zahlung einer Sonderumlage zur Finanzierung des

    In diesem Zusammenhang meint Richtigkeit des angefochtenen Urteils die Richtigkeit desselben im Ergebnis (vgl. nur Senat, Beschlüsse vom 17. September 2015 - AnwZ (Brfg) 32/15, juris Rn. 4; vom 27. Februar 2019 - AnwZ (Brfg) 36/17, juris Rn. 3; vom 4. März 2019 - AnwZ (Brfg) 47/18, juris Rn. 3), so dass eine Zulassung der Berufung auch dann auszuscheiden hat, wenn ein Urteil möglicherweise zu Unrecht mit der Unzulässigkeit einer Klage begründet worden ist, ohne weiteres erkennbar der mit der Klage geltend gemachte Anspruch aber nicht besteht (BayVGH, NVwZ-RR 2004, 223; Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl., § 124 Rn. 7a mwN).
  • BGH, 09.01.2020 - AnwZ (Brfg) 11/19

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Zulassung als Syndikusrechtsanwalt für seine

    Zweifel an der Richtigkeit einzelner Rechtssätze oder tatsächlicher Feststellungen füllen den Zulassungsgrund dann nicht aus, wenn solche Zweifel nicht die Richtigkeit des Ergebnisses erfassen (Senat, Beschluss vom 17. September 2015 - AnwZ (Brfg) 32/15, juris Rn. 4 mwN).
  • BGH, 26.06.2019 - AnwZ (Brfg) 29/19

    Erteilung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft als Syndikusrechtsanwalt i.R.d.

    Zweifel an der Richtigkeit einzelner Rechtssätze oder tatsächlicher Feststellungen füllen den Zulassungsgrund dann nicht aus, wenn solche Zweifel nicht die Richtigkeit des Ergebnisses erfassen (Senat, Beschluss vom 17. September 2015 - AnwZ (Brfg) 32/15, juris Rn. 4 mwN).
  • BGH, 02.04.2019 - AnwZ (Brfg) 77/18

    Anspruch auf Zulassung als Syndikusrechtsanwalt für eine Tätigkeit bei einer

    Zweifel an der Richtigkeit einzelner Rechtssätze oder tatsächlicher Feststellungen füllen den Zulassungsgrund dann nicht aus, wenn solche Zweifel nicht die Richtigkeit des Ergebnisses erfassen (Senat, Beschluss vom 17. September 2015 - AnwZ (Brfg) 32/15, juris Rn. 4 mwN).
  • BGH, 02.04.2019 - AnwZ (Brfg) 83/18

    Anspruch auf Zulassung als Syndikusrechtsanwalt für eine Tätigkeit bei einer

    Zweifel an der Richtigkeit einzelner Rechtssätze oder tatsächlicher Feststellungen füllen den Zulassungsgrund dann nicht aus, wenn solche Zweifel nicht die Richtigkeit des Ergebnisses erfassen (Senat, Beschluss vom 17. September 2015 - AnwZ (Brfg) 32/15, juris Rn. 4 mwN).
  • BGH, 01.03.2021 - AnwZ (Brfg) 15/20

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Zweifel an der Richtigkeit einzelner Rechtssätze oder tatsächlicher Feststellungen füllen den Zulassungsgrund dann nicht aus, wenn solche Zweifel nicht die Richtigkeit des Ergebnisses erfassen (Senat, Beschluss vom 17. September 2015 - AnwZ (Brfg) 32/15, juris Rn. 4 mwN).
  • BGH, 03.06.2022 - AnwZ (Brfg) 40/21

    Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Feststellungsinteresse bei Ablehnung der

    Zweifel an der Richtigkeit einzelner Rechtssätze oder tatsächlicher Feststellungen füllen den Zulassungsgrund dann nicht aus, wenn solche Zweifel nicht die Richtigkeit des Ergebnisses erfassen (BGH, Beschluss vom 17. September 2015 - AnwZ (Brfg) 32/15, juris Rn. 4 mwN).
  • BGH, 26.11.2019 - AnwZ (Brfg) 55/19

    Zulassung zur Rechtsanwaltschaft als Syndikusrechtsanwältin; Vorliegen einer

    Zweifel an der Richtigkeit einzelner Rechtssätze oder tatsächlicher Feststellungen füllen den Zulassungsgrund dann nicht aus, wenn solche Zweifel nicht die Richtigkeit des Ergebnisses erfassen (Senat, Beschluss vom 17. September 2015 - AnwZ (Brfg) 32/15, juris Rn. 4 mwN).
  • BGH, 01.02.2021 - AnwZ (Brfg) 14/20

    Erfolglosigkeit der Berufung mangels geltend gemachten Zulassungsgrund

    Zweifel an der Richtigkeit einzelner Rechtssätze oder tatsächlicher Feststellungen füllen den Zulassungsgrund dann nicht aus, wenn solche Zweifel nicht die Richtigkeit des Ergebnisses erfassen (Senat, Beschluss vom 17. September 2015 - AnwZ (Brfg) 32/15, juris Rn. 4 mwN).
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