Weitere Entscheidung unten: BGH, 20.03.2012

Rechtsprechung
   BGH, 26.11.2012 - AnwZ (Brfg) 56/11   

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BGH, 26.11.2012 - AnwZ (Brfg) 56/11 (https://dejure.org/2012,39560)
BGH, Entscheidung vom 26.11.2012 - AnwZ (Brfg) 56/11 (https://dejure.org/2012,39560)
BGH, Entscheidung vom 26. November 2012 - AnwZ (Brfg) 56/11 (https://dejure.org/2012,39560)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 43c Abs 4 S 2 BRAO, § 15 FAO, § 25 Abs 2 FAO, § 48 Abs 4 S 1 VwVfG, § 49 Abs 2 S 2 VwVfG
    Widerruf der Erlaubnis zum Führen einer Fachanwaltsbezeichnung: Wahrung der Jahresfrist für die Widerrufsentscheidung; Ermessensentscheidung der Rechtsanwaltskammer bei Versäumung der jährlichen Fortbildungspflicht

  • Wolters Kluwer

    Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung wegen fehlenden Nachweises der Fortbildungen

  • Anwaltsblatt

    § 43 BRAO
    Keine Pflichtfortbildung: Widerruf des Fachanwaltstitels

  • rewis.io

    Widerruf der Erlaubnis zum Führen einer Fachanwaltsbezeichnung: Wahrung der Jahresfrist für die Widerrufsentscheidung; Ermessensentscheidung der Rechtsanwaltskammer bei Versäumung der jährlichen Fortbildungspflicht

  • BRAK-Mitteilungen

    Frist für Widerruf der Gestattung zum Führen einer Fachanwaltsbezeichnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 43c Abs. 4 S. 2; FAO § 15
    Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung wegen fehlenden Nachweises der Fortbildungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • rechtsanwaltskammer-hamm.de (Leitsatz)

    BRAO § 43 c Abs. 4 S. 2; FAO §§ 15 Abs. 1, Abs. 2, 25
    Kein Fachanwaltstitel ohne jährliche Fortbildung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Anwalt bummelt mit der Fortbildung - Fachanwaltstitel futsch

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ohne Fortbildung kein Fachanwaltstitel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 175
  • AnwBl 2013, 231
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.10.2009 - IX ZB 248/08

    Keine Ersatzzustellung durch Einlegung in Briefkasten aufgegebener Geschäftsräume

    Auszug aus BGH, 26.11.2012 - AnwZ (Brfg) 56/11
    Die Ersatzzustellung nach §§ 178 bis 181 ZPO setzt aber voraus, dass eine Wohnung oder ein Geschäftsraum des Adressaten an dem Ort, an dem zugestellt werden soll, tatsächlich vom Adressaten genutzt wird (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2009 - IX ZB 248/08, NJW-RR 2010, 489 Rn. 15; vom 2. Juli 2008 - IV ZB 5/08, ZIP 2008, 1747 Rn. 7).
  • BVerwG, 20.09.2001 - 7 C 6.01

    Restitutionsbescheid; Rücknahme; Rücknahmefrist; Anhörung; Entscheidungsfrist;

    Auszug aus BGH, 26.11.2012 - AnwZ (Brfg) 56/11
    Hier wie dort handelt es sich bei der Jahresfrist um eine Entscheidungsfrist; sie beginnt erst zu laufen, wenn der Behörde sämtliche - auch für die Ermessenausübung - relevanten Tatsachen bekannt sind, mithin Entscheidungsreife eingetreten ist (vgl. BVerwGE 118, 174, 179; BVerwG, NVwZ 2002, 485 m.w.N.).
  • BVerwG, 15.12.2004 - 7 B 80.04

    Anspruch auf Auskehr des Erlöses aus der investiven Veräußerung eines

    Auszug aus BGH, 26.11.2012 - AnwZ (Brfg) 56/11
    Auch eine notwendige Anhörung muss grundsätzlich bereits erfolgt sein (BVerwG, aaO; BVerwG, Beschluss vom 15. Dezember 2004 - 7 B 80/04 m.w.N.; Sachs in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Aufl., § 48 Rn. 229; Gayer in Bader/, BeckOK-VwVfG, Stand 1. Oktober 2012, § 49 Rn. 68, 68.1).
  • BGH, 02.04.2001 - AnwZ (B) 37/00

    Widerruf der Fachanwaltsbezeichnung; Fortbildungsnachweis

    Auszug aus BGH, 26.11.2012 - AnwZ (Brfg) 56/11
    An der Berechtigung der Beklagten, unter solchen Vorzeichen auf den Widerruf der Erlaubnis (zunächst) zu verzichten, ist dabei nicht zu zweifeln (vgl. auch BGH, Beschluss vom 2. April 2001 - AnwZ (B) 37/00, NJW 2001, 1945; Hartung in Henssler/Prütting, BRAO, 3. Aufl., § 25 FAO Rn. 3).
  • BVerwG, 08.05.2003 - 1 C 15.02

    Asylrechtlicher Abschiebungsschutz; Anerkennung als politischer Flüchtling;

    Auszug aus BGH, 26.11.2012 - AnwZ (Brfg) 56/11
    Hier wie dort handelt es sich bei der Jahresfrist um eine Entscheidungsfrist; sie beginnt erst zu laufen, wenn der Behörde sämtliche - auch für die Ermessenausübung - relevanten Tatsachen bekannt sind, mithin Entscheidungsreife eingetreten ist (vgl. BVerwGE 118, 174, 179; BVerwG, NVwZ 2002, 485 m.w.N.).
  • BGH, 02.07.2008 - IV ZB 5/08

    Zustellung bei Inhaftierung des GmbH-Geschäftsführers generell in Geschäftsräumen

    Auszug aus BGH, 26.11.2012 - AnwZ (Brfg) 56/11
    Die Ersatzzustellung nach §§ 178 bis 181 ZPO setzt aber voraus, dass eine Wohnung oder ein Geschäftsraum des Adressaten an dem Ort, an dem zugestellt werden soll, tatsächlich vom Adressaten genutzt wird (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2009 - IX ZB 248/08, NJW-RR 2010, 489 Rn. 15; vom 2. Juli 2008 - IV ZB 5/08, ZIP 2008, 1747 Rn. 7).
  • BGH, 16.06.2011 - III ZR 342/09

    Briefeinwurf

    Auszug aus BGH, 26.11.2012 - AnwZ (Brfg) 56/11
    Der bloße, dem Empfänger zurechenbare Rechtsschein, dieser unterhalte unter der Anschrift eine Wohnung oder Geschäftsräume, genügt für eine ordnungsgemäße Zustellung nicht (vgl. BGH, Urteil vom 16. Juni 2011 - III ZR 342/09, NJW 2011, 2440 Rn. 13 m.w.N.).
  • BGH, 05.05.2014 - AnwZ (Brfg) 76/13

    Widerruf der Erlaubnis zum Führen einer Fachanwaltsbezeichnung: Mehrfacher

    Vielmehr entscheidet der Vorstand der Rechtsanwaltskammer nach pflichtgemäßem Ermessen über den Widerruf (vgl. Senat, Beschluss vom 2. April 2001, aaO S. 1945; siehe auch Beschluss vom 6. November 2000, aaO S. 1572 und Urteile vom 26. November 2012 - AnwZ (Brfg) 56/11, NJW 2013, 175 Rn. 12 und vom 8. April 2013, aaO Rn. 10).

    Insoweit liegt es durchaus auch im Rahmen der pflichtgemäßen Entscheidung der Kammer, wenn sie - wie hier anfangs die Beklagte - bei der erstmaligen Verletzung der Fortbildungspflicht vom Widerruf zunächst absieht und dem Anwalt - hier allerdings erfolglos - die Möglichkeit gibt, durch verstärkte Fortbildung im laufenden Jahr eine Sanktionierung der einmaligen Pflichtverletzung im zurückliegenden Jahr zu vermeiden (vgl. auch Senatsurteile vom 26. November 2012, aaO Rn. 9 und vom 8. April 2013, aaO).

    Auch eine notwendige Anhörung zum Widerruf muss grundsätzlich bereits erfolgt sein (vgl. nur Senat, Urteile vom 26. November 2012, aaO Rn. 8 m.w.N. und vom 8. April 2013, aaO Rn. 11).

    In Verfahren, welche das Führen von Fachanwaltsbezeichnungen betreffen, setzt der Senat den Streitwert regelmäßig auf 12.500 EUR fest (vgl. nur Urteile vom 26. November 2012, aaO Rn. 13 und vom 8. April 2013, aaO Rn. 17).

  • BGH, 08.04.2013 - AnwZ (Brfg) 16/12

    Erlaubnis zum Führen einer Fachanwaltsbezeichnung: Widerruf durch die

    Bei der Ausübung des in § 43c Abs. 4 Satz 2 BRAO vorgesehenen Ermessens kann die Anwaltskammer dagegen auch später eingetretene Umstände berücksichtigen, etwa dem Anwalt Gelegenheit geben, die versäumte Fortbildung im Folgejahr nachzuholen (vgl. BGH, Urteil vom 26. November 2012 - AnwZ (Brfg) 56/11, NJW 2013, 175 Rn. 9).

    Entscheidungsreife nach § 25 Abs. 2 FAO tritt nämlich erst dann ein, wenn die Rechtsanwaltskammer ihre Ermittlungen abgeschlossen und zudem die nach § 25 Abs. 3 Satz 1 FAO zwingend notwendige Anhörung des Rechtsanwalts durchgeführt hat; selbst die Einräumung einer Frist zur Nachholung einer versäumten Fortbildung kann den Fristbeginn hinausschieben (vgl. BGH, Urteil vom 26. November 2012 - AnwZ (Brfg) 56/11, NJW 2013, 175 Rn. 8 f.).

    In Verfahren, welche das Führen von Fachanwaltsbezeichnungen betreffen, setzt der Senat den Streitwert regelmäßig auf 12.500 EUR fest (vgl. BGH, Urteil vom 26. November 2012 - AnwZ (Brfg) 56/11, NJW 2013, 175 Rn. 13).

  • BGH, 09.02.2015 - AnwZ (Brfg) 54/13

    Verleihungsvoraussetzungen für die Fachanwaltsbezeichnung für "Urheber- und

    In Verfahren, welche das Führen von Fachanwaltsbezeichnungen betreffen, setzt der Senat den Streitwert regelmäßig auf 12.500 EUR fest (vgl. BGH, Urteile vom 26. November 2012 - AnwZ (Brfg) 56/11, NJW 2013, 175 Rn. 13 und vom 8. April 2013 - AnwZ (Brfg) 16/12, NJW 2013, 2364 Rn. 17).
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   BGH, 20.03.2012 - AnwZ (Brfg) 56/11   

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https://dejure.org/2012,9990
BGH, 20.03.2012 - AnwZ (Brfg) 56/11 (https://dejure.org/2012,9990)
BGH, Entscheidung vom 20.03.2012 - AnwZ (Brfg) 56/11 (https://dejure.org/2012,9990)
BGH, Entscheidung vom 20. März 2012 - AnwZ (Brfg) 56/11 (https://dejure.org/2012,9990)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,9990) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils bei Streit über das Ergehen eines Widerrufsbescheids außerhalb der Jahresfrist nach § 25 Abs. 2 FAO

  • rechtsportal.de

    Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils bei Streit über das Ergehen eines Widerrufsbescheids außerhalb der Jahresfrist nach § 25 Abs. 2 FAO

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Kein Fachanwaltstitel ohne jährliche Fortbildung!

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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