Weitere Entscheidungen unten: BGH, 09.08.2012 | BGH, 22.01.2013

Rechtsprechung
   BGH, 23.06.2012 - AnwZ (Brfg) 58/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,19163
BGH, 23.06.2012 - AnwZ (Brfg) 58/11 (https://dejure.org/2012,19163)
BGH, Entscheidung vom 23.06.2012 - AnwZ (Brfg) 58/11 (https://dejure.org/2012,19163)
BGH, Entscheidung vom 23. Juni 2012 - AnwZ (Brfg) 58/11 (https://dejure.org/2012,19163)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,19163) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 4 BRAO, § 155 Abs 4 BRAO, § 155 Abs 5 S 1 BRAO, § 156 Abs 2 BRAO
    Anwaltgerichtliches Verfahren: Wirksamkeit der Eigenvertretung eines Rechtsanwalts trotz Anordnung des Sofortvollzugs des Zulassungswiderrufs

  • Wolters Kluwer

    Postulationsfähigkeit eines sich selbst vertretenden Rechtsanwaltes bei Berufung gegen ein einen Widerruf der Zulassung bestätigendes Urteil

  • Wolters Kluwer

    Postulationsfähigkeit eines sich selbst vertretenden Rechtsanwaltes bei Berufung gegen ein einen Widerruf der Zulassung bestätigendes Urteil

  • rewis.io

    Anwaltgerichtliches Verfahren: Wirksamkeit der Eigenvertretung eines Rechtsanwalts trotz Anordnung des Sofortvollzugs des Zulassungswiderrufs

  • BRAK-Mitteilungen

    Wirksamer Antrag auf Zulassung der Berufung trotz Sofortvollzug des Zulassungswiderrufs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Postulationsfähigkeit eines sich selbst vertretenden Rechtsanwaltes bei Berufung gegen ein einen Widerruf der Zulassung bestätigendes Urteil

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Widerruf der Zulassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sofortvollzug des Zulassungswiderrufs und der Anwaltszwang

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 1336
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 22.02.2010 - II ZB 8/09

    Berufungseinlegung durch einen mit einem Berufsverbot belegten Rechtsanwalt

    Auszug aus BGH, 23.06.2012 - AnwZ (Brfg) 58/11
    Dies gilt auch in den Fällen, in denen sich der Rechtsanwalt bewusst über das Berufs-/Tätigkeitsverbot hinwegsetzt (BGH, Beschluss vom 22. Februar 2010 - II ZB 8/09, WM 2010, 777 Rn. 13 ff.).

    Ein dem Anwaltszwang unterliegendes Rechtsmittel ist daher nicht deswegen als unzulässig zu verwerfen, weil es von dem sich selbst vertretenden Rechtsanwalt unter Verstoß gegen § 155 Abs. 2, Abs. 4 BRAO eingelegt worden ist (BGH, Beschluss vom 22. Februar 2010 - II ZB 8/09, aaO Rn. 8, 13 ff.).

    Die genannte Vorschrift, die gemäß § 14 Abs. 4 BRAO bei einem sofort vollziehbaren Zulassungswiderruf sinngemäß anzuwenden ist, gilt nach ihrem Wortlaut uneingeschränkt für alle Rechtshandlungen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Februar 2010 - II ZB 8/09, aaO Rn. 15).

    Die genannte Regelung will den Rechtsverkehr mit einem Rechtsanwalt generell von der Prüfung freihalten, ob gegen ihn ein Berufs- oder Vertretungsverbot besteht (BGH, Beschluss vom 22. Februar 2010 - II ZB 8/09, aaO Rn. 14 m.w.N.; vgl. auch Beschluss vom 29. März 1990 - III ZB 39/89, BGHZ 111, 104, 106; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1995, 626, 627).

    Er hat im Gegenteil eine generalisierende Betrachtung angestellt (vgl. auch BGH, Beschluss vom 22. Februar 2010 - II ZB 8/09, aaO Rn. 14 ff.; Jessnitzer/Blumberg, BRAO, 9. Aufl., § 155 Rn. 3) und auf Differenzierungen verzichtet.

  • AGH Sachsen, 15.08.2011 - AGH 12/11

    Keine Postulationsfähigkeit nach Widerruf mit Sofortvollzug

    Auszug aus BGH, 23.06.2012 - AnwZ (Brfg) 58/11
    b) Allerdings will der sächsische Anwaltsgerichtshof im Einklang mit Stimmen im Schrifttum und in der Instanzrechtsprechung den Anwendungsbereich des § 155 Abs. 5 Satz 1 BRAO dahin einschränken, dass diese Bestimmung nicht gelten soll, wenn durch das verbotswidrige Handeln des Rechtsanwalts schutzwürdige Interessen Dritter oder die Rechtssicherheit nicht oder nur unerheblich tangiert werden (AGH Dresden, BRAK-Mitt. 2010, 173 f.; AGH Dresden, Beschluss vom 15. August 2011 - AGH 12/11 (I), juris Rn. 13; OLG Karlsruhe, AnwBl. 1996, 584; ähnlich Feuerich/Weyland, aaO, § 155 Rn. 17; Johnigk in Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, 2010, § 155 BRAO Rn. 11 f.).

    Im Streit über die Wirksamkeit eines solchen Verbots sei aber eine solche Prüfung gerade Gegenstand des Verfahrens, so dass es das öffentliche Bedürfnis nach Rechtssicherheit nicht gebiete, Rechtshandlungen, die ein verbotswidrig tätiger Rechtsanwalt in einem solchen Verfahren vornehme, bis zu einer gesonderten Zurückweisungsentscheidung nach § 156 Abs. 2 BRAO als wirksam zu behandeln (AGH Dresden, BRAK-Mitt. 2010, aaO; ähnlich AGH Dresden, Beschluss vom 15. August 2011 - AGH 12/11 (I), aaO; Feuerich/Weyland, aaO; Johnigk, aaO Rn. 13).

    Zwar hat der Anwaltsgerichtshof die Postulationsfähigkeit des Klägers anders als der sächsische Anwaltsgerichtshof (BRAK-Mitt. 2010, 173 f.; Beschluss vom 15. August 2011 - AGH 12/11 (I), juris Rn. 11 ff.) bejaht.

    Demgegenüber hat der sächsische Anwaltsgerichtshof den von ihm bejahten Verlust der Postulationsfähigkeit mit einer einschränkenden Auslegung des § 155 Abs. 5 Satz 1 BRAO begründet, wobei er im Einklang mit der herrschenden Meinung im Schrifttum angenommen hat, die genannte Bestimmung finde dann keine Anwendung, wenn schutzwürdige Interessen Dritter oder die Rechtssicherheit nicht oder nur unerheblich tangiert würden (BRAK-Mitt. 2010, aaO; Beschluss vom 15. August 2011 - AGH 12/11 (I), aaO).

  • BGH, 29.06.2011 - AnwZ (Brfg) 11/10

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Maßgeblicher Zeitpunkt für die

    Auszug aus BGH, 23.06.2012 - AnwZ (Brfg) 58/11
    Das seit dem 1. September 2009 geltende neue Verfahrensrecht lässt keinen Raum für die Berücksichtigung eines nachträglichen Wegfalls des Widerrufsgrundes; Entwicklungen, die nach Abschluss des behördlichen Verfahrens eintreten, sind einem Wiederzulassungsverfahren vorbehalten (Senatsbeschluss vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, NJW 2011, 3234 Rn. 9 ff.; zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).

    Entscheidend ist, dass der Widerruf einer Berufserlaubnis eine auf den Abschluss des Verwaltungsverfahrens bezogene rechtsgestaltende Wirkung entfaltet und der Abschluss dieses Verfahrens zugleich eine Zäsur bewirkt (Senatsbeschluss vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, aaO Rn. 15 f.).

    Art. 12 Abs. 1 GG zwingt nicht dazu, den nachträglichen Wegfall des Widerrufsgrunds bereits im Anfechtungsverfahren zu berücksichtigen (Senatsbeschluss vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, aaO Rn. 17 f.).

  • BGH, 06.09.2011 - AnwZ (Brfg) 5/11

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Auszug aus BGH, 23.06.2012 - AnwZ (Brfg) 58/11
    Rechtsgrundsätzliche Bedeutung hat eine Frage dann, wenn es sich um eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage handelt, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an einer einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (Senatsbeschluss vom 6. September 2011 - AnwZ (Brfg) 5/11, juris Rn. 9; BGH, Beschluss vom 27. März 2003 - V ZR 291/02, BGHZ 154, 288, 291; BVerfG, NVwZ 2009, 515, 518; BVerwG, NVwZ 2005, 709).

    Erforderlich ist vielmehr, dass die anzufechtende Entscheidung ein und dieselbe Rechtsfrage anders beantwortet als die Vergleichsentscheidung, mithin einen Rechtssatz aufstellt, der sich mit einem in der Vergleichsentscheidung aufgestellten und diese tragenden Rechtssatz nicht deckt (vgl. Senatsbeschluss vom 6. September 2011 - AnwZ (Brfg) 5/11, aaO Rn. 12; BGH, Beschluss vom 27. März 2003 - V ZB 291/02, aaO S. 292 f. m.w.N.).

    Eine Rechtssache weist dann besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten auf, wenn sie wegen einer erheblich über dem Durchschnitt liegenden Komplexität des Verfahrens oder der ihr zu Grunde liegenden Rechtsmaterie in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht und sich damit von den üblichen verwaltungsgerichtlichen Streitigkeiten deutlich abhebt (Senatsbeschlüsse vom 23. März 2011 - AnwZ (Brfg) 9/10, juris Rn. 6; vom 6. September 2011- AnwZ (Brfg) 5/11, aaO Rn. 7; jeweils m.w.N.).

  • BGH, 10.05.1971 - AnwSt (R) 8/70

    Schuldhafte Verletzung der anwaltlichen Standespflichten - Erlass eines

    Auszug aus BGH, 23.06.2012 - AnwZ (Brfg) 58/11
    Sie findet damit auch dann Anwendung, wenn sich der Rechtsanwalt in einem anwaltsgerichtlichen Verfahren gegen ein verhängtes Berufsverbot wendet (Senatsbeschluss vom 10. Mai 1971 - AnwSt (R) 8/70, NJW 1971, 1373 unter B I 2 zur Wirksamkeit einer vom Anwalt selbst eingereichten Revisionsbegründung) oder wenn er gerichtlich gegen einen sofort vollziehbaren Zulassungswiderruf vorgeht.

    dd) Dementsprechend hat der Senat schon in seiner länger zurückliegenden, vom sächsischen Anwaltsgerichtshof nicht berücksichtigten Entscheidung aus dem Jahr 1971 ausgesprochen, dass die Wirksamkeit einer von einem Rechtsanwalt eingereichten Revisionsbegründung, mit der sich dieser gegen ein im ehrengerichtlichen Verfahren verhängtes Berufsverbot wendet, gemäß § 155 Abs. 5 Satz 1 BRAO von dem Berufsverbot unberührt bleibt (Senatsbeschluss vom 10. Mai 1971 - AnwSt (R) 8/70, aaO).

  • AGH Sachsen, 12.05.2010 - AGH 1/10

    Kein Selbstvertretungsrecht des Anwalts nach Zulassungswiderruf

    Auszug aus BGH, 23.06.2012 - AnwZ (Brfg) 58/11
    b) Allerdings will der sächsische Anwaltsgerichtshof im Einklang mit Stimmen im Schrifttum und in der Instanzrechtsprechung den Anwendungsbereich des § 155 Abs. 5 Satz 1 BRAO dahin einschränken, dass diese Bestimmung nicht gelten soll, wenn durch das verbotswidrige Handeln des Rechtsanwalts schutzwürdige Interessen Dritter oder die Rechtssicherheit nicht oder nur unerheblich tangiert werden (AGH Dresden, BRAK-Mitt. 2010, 173 f.; AGH Dresden, Beschluss vom 15. August 2011 - AGH 12/11 (I), juris Rn. 13; OLG Karlsruhe, AnwBl. 1996, 584; ähnlich Feuerich/Weyland, aaO, § 155 Rn. 17; Johnigk in Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, 2010, § 155 BRAO Rn. 11 f.).

    Zwar hat der Anwaltsgerichtshof die Postulationsfähigkeit des Klägers anders als der sächsische Anwaltsgerichtshof (BRAK-Mitt. 2010, 173 f.; Beschluss vom 15. August 2011 - AGH 12/11 (I), juris Rn. 11 ff.) bejaht.

  • BGH, 18.06.2001 - AnwZ (B) 49/00

    Unterhaltung einer Haftpflichtversicherung

    Auszug aus BGH, 23.06.2012 - AnwZ (Brfg) 58/11
    Davon abgesehen hat der Kläger nicht nachgewiesen, dass zwischenzeitlich wieder Versicherungsschutz besteht, so dass auch nach alter Rechtslage der Zulassungswiderruf zu bestätigen gewesen wäre (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Juni 2001 - AnwZ (B) 49/00, NJW 2001, 3131 unter II 2).
  • BGH, 23.03.2011 - AnwZ (Brfg) 9/10

    Die Nichtberücksichtigung einer eventuellen späteren Verbesserung der

    Auszug aus BGH, 23.06.2012 - AnwZ (Brfg) 58/11
    Eine Rechtssache weist dann besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten auf, wenn sie wegen einer erheblich über dem Durchschnitt liegenden Komplexität des Verfahrens oder der ihr zu Grunde liegenden Rechtsmaterie in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht und sich damit von den üblichen verwaltungsgerichtlichen Streitigkeiten deutlich abhebt (Senatsbeschlüsse vom 23. März 2011 - AnwZ (Brfg) 9/10, juris Rn. 6; vom 6. September 2011- AnwZ (Brfg) 5/11, aaO Rn. 7; jeweils m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.1991 - 1 S 1746/91

    Beschlagnahme eines Kraftfahrzeugs - Fahren ohne Fahrerlaubnis; Entbehrlichkeit

    Auszug aus BGH, 23.06.2012 - AnwZ (Brfg) 58/11
    Sie hat sich damit jedoch - entgegen der Auffassung des Klägers - nicht rügelos zur Sache eingelassen, so dass ein Vorverfahren nach § 68 VwGO nicht ausnahmsweise entbehrlich geworden ist (vgl. zu diesem Ausnahmetatbestand VGH Baden-Württemberg, NVwZ-RR 1992, 184 f.).
  • BGH, 29.03.1990 - III ZB 39/89

    Auswirkungen eines Berufsverbots; Zustellung eines Urteils

    Auszug aus BGH, 23.06.2012 - AnwZ (Brfg) 58/11
    Die genannte Regelung will den Rechtsverkehr mit einem Rechtsanwalt generell von der Prüfung freihalten, ob gegen ihn ein Berufs- oder Vertretungsverbot besteht (BGH, Beschluss vom 22. Februar 2010 - II ZB 8/09, aaO Rn. 14 m.w.N.; vgl. auch Beschluss vom 29. März 1990 - III ZB 39/89, BGHZ 111, 104, 106; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1995, 626, 627).
  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

  • BVerfG, 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06

    Zum Abwehrrecht gegen Castor-Transporte

  • BVerwG, 30.03.2005 - 1 B 11.05

    Rechtsgrundsätzliche Bedeutung; Gesetzesänderung nach Erlass des

  • OLG Karlsruhe, 26.08.1996 - 3 Ws 139/96
  • BGH, 06.10.2011 - AnwZ (Brfg) 25/11

    Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Begründung des Antrags auf Zulassung der

  • OLG Karlsruhe, 14.12.1994 - 11 W 173/94
  • BGH, 15.10.2019 - AnwZ (Brfg) 6/19

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Auch eine Vertretung in eigenen Angelegenheiten ist ihm verwehrt, soweit es sich - wie hier - um ein Verfahren handelt, in dem eine Vertretung durch Anwälte geboten ist (§ 155 Abs. 4 BRAO; vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juni 2012 - AnwZ (Brfg) 58/11, NJW-RR 2012, 1336 Rn. 4).

    Ein dem Anwaltszwang unterliegendes Rechtsmittel ist daher nicht deswegen als unzulässig zu verwerfen, weil es von dem sich selbst vertretenden Rechtsanwalt unter Verstoß gegen § 155 Abs. 2, Abs. 4 BRAO eingelegt worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juni 2012, aaO Rn. 6 mwN).

  • AGH Baden-Württemberg, 19.10.2018 - AGH 13/18

    Zulassung einer Berufsausübungsgesellschaft mit beschränkter Haftung von

    Für das Verfahren vor den Anwaltsgerichtshöfen geht der Bundesgerichtshof in seiner Rechtsprechung für diejenigen Fälle von der ausnahmsweisen Entbehrlichkeit des Vorverfahrens gem. § 112c Abs. 1 Satz 1 BRAO , § 68 Abs. 1 S. 1 VwGO aus, in denen sich die Parteien trotz Unterbleiben des Vorverfahrens rügelos auf das gerichtliche Verfahren eingelassen haben (BGH, Beschluss vom 23. Juni 2012 - AnwZ (Brfg) 58/11 -, BRAK Mitt 2012, 247 Rn. 25).
  • BGH, 09.05.2018 - AnwZ (Brfg) 43/17

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Fehlens der vorgeschriebenen

    Dies gilt, anders als der Anwaltsgerichtshof - allerdings im Rahmen der nicht tragenden Erwägungen - unter Bezugnahme auf ältere Entscheidungen der Anwaltsgerichtshöfe angenommen hat, auch für den hier in Rede stehenden Widerrufsgrund des § 14 Abs. 2 Nr. 9 BRAO (Senatsbeschlüsse vom 23. Juni 2012 - AnwZ (Brfg) 58/11, NJW-RR 2012, 1336 Rn. 19; vom 27. November 2014 - AnwZ (Brfg) 41/14, juris Rn. 6 ff.; Schmidt-Räntsch in Gaier/Wolf/Göcken, aaO; aA Vossebürger in Feuerich/Weyland, aaO Rn. 78; Henssler in Henssler/ Prütting, aaO Rn. 47).

    a) Die von dem Kläger aufgeworfene Frage, ob das Bestehen des erforderlichen Haftpflichtversicherungsschutzes nur durch eine Anzeige des Versicherers nach § 51 Abs. 6 Satz 1 BRAO belegt werden könne oder ob auch andere Nachweise zulässig seien, ist nicht entscheidungserheblich (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 23. Juni 2012 - AnwZ (Brfg) 58/11, aaO Rn. 17 [ebenfalls offenlassend]).

  • BGH, 08.01.2018 - AnwZ (Brfg) 10/17

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Erwirkung

    Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, dass die Rechtssache wegen einer erheblich über dem Durchschnitt liegenden Komplexität des Verfahrens oder der ihr zu Grunde liegenden Rechtsmaterie in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht und sich damit von den üblichen verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen deutlich abhebt (st. Rspr.; vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 28. Oktober 2011 - AnwZ (Brfg) 30/11, NJW-RR 2012, 189 Rn. 10; vom 23. Juni 2012 - AnwZ (Brfg) 58/11, NJW-RR 2012, 1336 Rn. 18; vom 17. März 2016 - AnwZ (Brfg) 6/16, aaO Rn. 5; jeweils mwN).
  • BGH, 26.06.2014 - V ZB 187/13

    Wirksamkeit der Berufungseinlegung: Erlöschen der Zulassung des Rechtsanwalts des

    Hiernach wird die Wirksamkeit von Rechtshandlungen des Rechtsanwalts durch den sofort vollziehbaren Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nicht berührt (§ 14 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 155 Abs. 5 Satz 1 BRAO), solange keine Zurückweisung durch das Gericht erfolgt ist (§ 14 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 156 Abs. 2 BRAO vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juni 2012 - AnwZ (Brfg.) 58/11, NJW-RR 2012, 1336 Rn. 7; Urteil vom 22. Februar 2010 - II ZB 8/09, WM 2010, 777 Rn. 14).

    Im Grundsatz bleibt der Rechtsanwalt während dieser vorläufigen Maßnahmen postulationsfähig (§ 14 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 155 Abs. 5 BRAO; vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Juni 2012 - AnwZ (Brfg.) 58/11, NJW-RR 2012, 1336 Rn. 6 und vom 24. April 2012 - VIII ZB 111/11, NJW 2012, 2592 Rn. 8).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2015 - L 19 AS 1475/14

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung

    Eine Abweichung liegt nicht schon dann vor, wenn die Entscheidung des Sozialgerichts nicht den Kriterien entspricht, die die obersten Gerichte aufgestellt haben, sondern erst dann, wenn es diesen Kriterien widersprochen, also andere rechtliche Maßstäbe entwickelt hat (einheitliche Rechtsprechung der Gerichtshöfe des Bundes, z. B. BAG Beschluss vom 15.10.2012 - 5 AZN 1958/12; BGH Beschlüsse vom 27.03.2003 - V ZB 291/02 und 23.06.2012 - AnwZ (Brfg) 58/11; BFH Beschlüsse vom 12.10.2011 - III B 56/11 und 01.06.2012 - III B 3/11; BVerwG Beschlüsse vom 17.10.2012 - 8 B 42/12 und 25.10.2012 - 10 B 16/12; BSG Beschluss vom 19.07.2012 - B 1 KR 65/11 B, jeweils m. w. N.; Frehse in Jansen, Sozialgerichtsgesetz, 4. Aufl., § 144 Rn. 18; Düring, a.a.O., § 160 Rn. 13 f; Leitherer, a.a.O.,§ 144 Rn. 30 f., § 160 Rn. 10 f.; Littmann in Hk-SGG, 4. Aufl., § 144 Rn. 17; Lüdtke, a. a. O. § 160 Rn. 12 f. jeweils m.w.N.).
  • AGH Berlin, 02.12.2015 - I AGH 16/15

    Werbung: Zulassungswiderruf wegen Fehlens der Berufshaftpflichtversicherung

    Die Bekl. hat hier auch bereits darauf hingewiesen, dass der Kl. infolge des faktischen Berufsverbots (§§ 14 Abs. 4, 155 Abs. 2, Abs. 4 BRAO) grundsätzlich nicht mehr befugt ist, sich in Verfahren mit Anwaltszwang selbst zu vertreten, dass insoweit verbotswidrig vorgenommene Rechtshandlungen - beispielsweise die Erhebung einer Klage - zur Wahrung der Rechtssicherheit jedoch als wirksam zu gelten haben (BGH, Beschl. v. 23.6.2012 - AnwZ (Brfg) 58/11).

    Nimmt der Kl. jedoch gleichwohl Rechtshandlungen vor, so sind diese als wirksam zu behandeln (s. BGH, Beschl. v. 23.6.2012 - AnwZ (Brfg) 58/11, BRAK-Mitt. 2012, 247).

    Die Postulationsfähigkeit eines Rechtsanwalts wird also nicht dadurch beeinträchtigt, dass gegen ihn ein vorläufiges Berufsverbot verhängt (§ 150 BRAO) oder seine Zulassung sofort vollziehbar (vgl. § 14 Abs. 4 BRAO) widerrufen worden ist (s. BGH, Beschl. v. 23.6.2012 - AnwZ (Brfg) 58/11, a.a.O.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2015 - L 19 AS 240/15

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung

    Eine Abweichung liegt nicht schon dann vor, wenn die Entscheidung des Sozialgerichts nicht den Kriterien entspricht, die die obersten Gerichte aufgestellt haben, sondern erst dann, wenn es diesen Kriterien widersprochen, also andere rechtliche Maßstäbe entwickelt hat (einheitliche Rechtsprechung der Gerichtshöfe des Bundes, z. B. BAG Beschluss vom 15.10.2012 - 5 AZN 1958/12; BGH Beschlüsse vom 27.03.2003 - V ZB 291/02 und 23.06.2012 - AnwZ (Brfg) 58/11; BFH Beschlüsse vom 12.10.2011 - III B 56/11 und 01.06.2012 - III B 3/11; BVerwG Beschlüsse vom 17.10.2012 - 8 B 42/12 und 25.10.2012 - 10 B 16/12; BSG Beschluss vom 19.07.2012 - B 1 KR 65/11 B, jeweils m.w.N.; aus der Kommentierung zum SGG: Frehse in Jansen, Sozialgerichtsgesetz, 4. Aufl., § 144 Rn. 18; Düring, a.a.O., § 160 Rn. 13 f; Leitherer, a.a.O., § 144 Rn. 30 f., § 160 Rn. 10 f.; Littmann in Hk-SGG, 4. Aufl., § 144 Rn. 17; Lüdtke, a. a. O., § 160 Rn. 12 f. jeweils m.w.N.).
  • BGH, 29.07.2016 - AnwZ (Brfg) 60/15

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Vermögensverfall bei erfolglosen

    Der Zulassungsgrund besonderer tatsächlicher oder rechtlicher Schwierigkeiten (§ 112e Satz 2 BRAO, § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) setzt voraus, dass die Rechtssache wegen einer erheblich über dem Durchschnitt liegenden Komplexität des Verfahrens oder der ihr zu Grunde liegenden Rechtsmaterie in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht und sich damit von den üblichen verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen deutlich abhebt (st. Rspr.; vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 28. Oktober 2011 - AnwZ (Brfg) 30/11, NJW-RR 2012, 189 Rn. 10; vom 23. Juni 2012 - AnwZ (Brfg) 58/11, NJW-RR 2012, 1336 Rn. 18; vom 17. März 2016 - AnwZ (Brfg) 6/16, juris Rn. 5; jeweils mwN).
  • AGH Niedersachsen, 23.10.2017 - AGH 22/17
    Dies gilt selbst dann, wenn sich der Rechtsanwalt bewusst über das Berufs-/Tätigkeitsverbot gemäß §§ 14 Abs. 4 S. 1, 155 Abs. 2 BRAO hinwegsetzt (vgl. BGH, Beschl. v. 23.06.2012 - AnwZ (Brfg) 58/11, NJW-RR 2012, 1336).

    Ebenso wenig darf er in eigenen Angelegenheiten tätig werden, sofern eine Vertretung durch Anwälte geboten ist (§ 155 Abs. 4 BRAO) (vgl. allgemein BGH, Beschl. v. 23.06.2012 - AnwZ. (Brfg) 58/11, NJW-RR 2012, 1336).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2013 - L 19 AS 1101/13
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2014 - L 19 AS 1105/14

    Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II für "gemischte

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2015 - L 19 AS 2396/14

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung

  • BGH, 10.11.2020 - AnwZ (Brfg) 29/20

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

  • BGH, 15.07.2015 - AnwZ (Brfg) 13/15

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2014 - L 12 AS 1208/13
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2013 - L 19 AS 1304/13
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2013 - L 19 AS 1844/12
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 25.11.2016 - 1 AGH 46/16

    Widerruf, Zulassung, Rechtsanwaltschaft, Anfechtungsklage, Zulässigkeit,

  • BGH, 31.01.2013 - AnwZ (Brfg) 12/12

    Ablehnung eines Antrags auf Zulassung der Berufung bei fehlender Begründung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 09.08.2012 - AnwZ (Brfg) 58/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,25990
BGH, 09.08.2012 - AnwZ (Brfg) 58/11 (https://dejure.org/2012,25990)
BGH, Entscheidung vom 09.08.2012 - AnwZ (Brfg) 58/11 (https://dejure.org/2012,25990)
BGH, Entscheidung vom 09. August 2012 - AnwZ (Brfg) 58/11 (https://dejure.org/2012,25990)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,25990) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Aussetzung der Vollziehung des Widerrufs der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Nichtunterhaltens der vorgeschriebenen Berufshaftpflichtversicherung bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs über eine Gehörsrüge

  • rechtsportal.de

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 9
    Aussetzung der Vollziehung des Widerrufs der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Nichtunterhaltens der vorgeschriebenen Berufshaftpflichtversicherung bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs über eine Gehörsrüge

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Widerruf der Zulassung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft beim Fehlen einer Haftpflichtversicherung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 22.01.2013 - AnwZ (Brfg) 58/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,1327
BGH, 22.01.2013 - AnwZ (Brfg) 58/11 (https://dejure.org/2013,1327)
BGH, Entscheidung vom 22.01.2013 - AnwZ (Brfg) 58/11 (https://dejure.org/2013,1327)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 2013 - AnwZ (Brfg) 58/11 (https://dejure.org/2013,1327)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,1327) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Darlegung eines Nachteils auf Grund eines Verstoßes gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs für die Begründetheit einer Gehörsrüge

  • rechtsportal.de

    Notwendigkeit der Darlegung eines Nachteils auf Grund eines Verstoßes gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs für die Begründetheit einer Gehörsrüge

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Rechtsanwälte

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 26.01.2021 - VIII ZA 6/20

    Anforderungen an die Darlegung einer entscheidungserheblichen Gehörsverletzung;

    Sieht sie ihr rechtliches Gehör dadurch als verletzt an, dass ihr aufgrund einer vermeintlich verfrühten gerichtlichen Entscheidung weiterer, ergänzender Sachvortrag abgeschnitten wurde, muss sie daher im Rahmen der Anhörungsrüge ausführen, was sie im Verfahren noch hätte vortragen wollen (vgl. BGH, Urteil vom 16. Oktober 2008 - III ZR 253/07, NJW 2009, 148 Rn. 10; BGH, Beschlüsse vom 21. November 2007 - IV ZR 321/05, NJW 2008, 378 Rn. 3; vom 17. April 2012 - VI ZB 44/11, NJW 2012, 2201 Rn. 17, 21; vom 22. Januar 2013 - AnwZ (Brfg) 58/11, juris Rn. 3; vom 6. November 2018 - VIII ZR 219/18, juris Rn. 4).
  • BGH, 06.11.2018 - VIII ZR 219/18

    Erfolgsaussichten einer Anhörungsrüge wegen angeblich "verfrühter" Entscheidung

    Sieht sie ihr rechtliches Gehör dadurch als verletzt an, dass ihr aufgrund einer vermeintlich verfrühten gerichtlichen Entscheidung weiterer, ergänzender Sachvortrag abgeschnitten worden sei, muss sie daher im Rahmen der Anhörungsrüge ausführen, was sie im Verfahren noch hätte vortragen wollen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Januar 2013 - AnwZ (Brfg) 58/11, juris Rn. 2 f.; vom 17. April 2012 - VI ZB 44/11, NJW 2012, 2201 Rn. 17, 21; vom 21. November 2007 - IV ZR 321/05, NJW 2008, 378 Rn. 3; BGH, Urteil vom 16. Oktober 2008 - III ZR 253/07, NJW 2009, 148 Rn. 10).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht