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   BGH, 04.01.2014 - AnwZ (Brfg) 62/13   

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BGH, 04.01.2014 - AnwZ (Brfg) 62/13 (https://dejure.org/2014,2009)
BGH, Entscheidung vom 04.01.2014 - AnwZ (Brfg) 62/13 (https://dejure.org/2014,2009)
BGH, Entscheidung vom 04. Januar 2014 - AnwZ (Brfg) 62/13 (https://dejure.org/2014,2009)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 2 Nr 7 BRAO, § 35 Abs 2 InsO, § 289 InsO
    Widerruf einer Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls: Anforderungen an die Widerlegung einer indizierten Gefährdung der Rechtsuchenden; weitere Tätigkeit als Angestellter in einer Anwaltssozietät

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Widerruf der Zulassung zur Anwaltschaft bei Freigabe der selbständigen Tätigkeit durch den Insolvenzverwalter

  • Anwaltsblatt

    Art 12 GG, § 14 BRAO, § 12 RDG
    Vermögensverfall: Mehr Strenge bei Anwälten als bei RDG-Dienstleister

  • Anwaltsblatt

    § 14 BRAO, § 12 RDG
    Vermögensverfall: Mehr Strenge bei Anwälten als bei RDG-Dienstleister

  • rewis.io

    Widerruf einer Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls: Anforderungen an die Widerlegung einer indizierten Gefährdung der Rechtsuchenden; weitere Tätigkeit als Angestellter in einer Anwaltssozietät

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7
    Widerruf der Zulassung zur Anwaltschaft bei Freigabe der selbständigen Tätigkeit durch den Insolvenzverwalter

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vermögensverfall: Nur selten keine Interessen gefährdet!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Rechtsanwalt in der Insolvenz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2014, 359
  • AnwBl Online 2014, 128
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 15.03.2012 - AnwZ (Brfg) 55/11

    Bedeutung des Zeitpunkts des Abschlusses des behördlichen Widerrufsverfahrens für

    Auszug aus BGH, 04.01.2014 - AnwZ (Brfg) 62/13
    Auch wenn die Regelung nicht im Sinne eines Automatismus zu verstehen ist, die Gefährdung daher nicht zwangsläufig und ausnahmslos schon aus dem Vorliegen des Vermögensverfalls folgt, wird sie im nach der gesetzlichen Wertung vorrangigen Interesse der Rechtsuchenden nur in seltenen Ausnahmefällen verneint werden können (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 15. März 2012 - AnwZ (Brfg) 55/11, juris Rn. 9).

    Denn die Annahme der Gefährdungswirkung bei einem Vermögensverfall des beauftragten Rechtsanwalts ist regelmäßig schon im Hinblick auf dessen Umgang mit Fremdgeldern und den darauf möglichen Zugriff von Gläubigern gerechtfertigt (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 2012 - AnwZ (Brfg) 55/11, aaO m.w.N.).

    Der Kläger ist indessen nach wie vor als Einzelanwalt tätig und kann daher nicht wirksam darauf überwacht werden, ob er selbst auferlegte Beschränkungen hinsichtlich der Annahme von Fremdgeld einhält (vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 2012 - AnwZ (Brfg) 55/11, aaO Rn. 10 m.w.N.).

    aa) Die Regelung des § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO dient dem Schutz der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege, also eines überragend wichtigen Gemeinschaftsguts (BGH, Beschlüsse vom 12. Februar 2001 - AnwZ (B) 7/00, juris Rn. 13; vom 15. März 2012 - AnwZ (Brfg) 55/11, aaO Rn. 11 m.w.N.).

  • BGH, 23.06.2012 - AnwZ (Brfg) 23/12

    Widerruf der Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls

    Auszug aus BGH, 04.01.2014 - AnwZ (Brfg) 62/13
    Am Eintritt des Vermögensverfalls zum maßgeblichen Zeitpunkt des Zulassungswiderrufs vermag auch die Freigabe der selbständigen Tätigkeit des Klägers durch den Insolvenzverwalter zum Ablauf des 31. Oktober 2011 nichts zu ändern (st. Rspr.; vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 23. Juni 2012 - AnwZ (Brfg) 23/12, juris Rn. 3 m.w.N.).

    cc) Eine Gefährdung der Interessen Rechtsuchender wird schließlich nach ständiger Rechtsprechung, an der der Senat festhält, allein durch die Freigabe der selbständigen Tätigkeit durch den Insolvenzverwalter weder ausgeschlossen noch vermindert (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Juni 2012 - AnwZ (Brfg) 23/12, aaO Rn. 4; vom 26. November 2007 - AnwZ (B) 96/06, juris Rn. 10; vom 21. März 2011 - AnwZ (B) 37/10, NZI 2011, 464 Rn. 8).

    Die Gefährdung entfällt vielmehr grundsätzlich erst mit dem Beschluss nach § 289 InsO (BGH, Beschluss vom 23. Juni 2012 - AnwZ (Brfg) 23/12, aaO Rn. 4 m.w.N.).

  • VG Göttingen, 21.11.2012 - 1 A 45/12

    Inkassobüro; Rechtsdienstleistungsregister; ungeordnete Vermögensverhältnisse;

    Auszug aus BGH, 04.01.2014 - AnwZ (Brfg) 62/13
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob § 12 Abs. 2 Satz 2 RDG entsprechend dem Vortrag des Klägers höhere Anforderungen an die Annahme einer Gefährdung der Interessen Rechtsuchender stellt als § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO (vgl. dazu Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts, BT-Drucks. 16/3655, S. 68; VG Göttingen, Urteil vom 21. November 2012 - 1 A 45/12, juris Rn. 29).
  • BGH, 22.06.2011 - AnwZ (Brfg) 12/11

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls: Gefährdung

    Auszug aus BGH, 04.01.2014 - AnwZ (Brfg) 62/13
    c) Die durch den Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung aufgestellten strengen Anforderungen an die Ausräumung einer Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden verstoßen - anders als der Kläger unter Hinweis auf eine Entscheidung des Niedersächsischen Anwaltsgerichtshofs (BRAK-Mitt. 2011, 287) meint - nicht gegen Art. 12 Abs. 1 GG (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 12/11, juris Rn. 6 m.w.N.).
  • BGH, 05.09.2012 - AnwZ (Brfg) 26/12

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls: Weitere

    Auszug aus BGH, 04.01.2014 - AnwZ (Brfg) 62/13
    Das setzt regelmäßig die Aufgabe einer Tätigkeit als Einzelanwalt und den Abschluss eines Anstellungsvertrags mit einer Anwaltssozietät voraus, der nach der Organisation der Sozietät, dem Umfang der Tätigkeitsverpflichtung des Rechtsanwalts gegenüber der Sozietät und den getroffenen Maßnahmen einen effektiven Schutz (auch in Vertretungsfällen) erwarten lässt (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. April 2012 - AnwZ (Brfg) 62/11, juris Rn. 6; vom 5. September 2012 - AnwZ (Brfg) 26/12, NJW-RR 2013, 175 Rn. 5; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 04.04.2012 - AnwZ (Brfg) 62/11

    Widerruf einer Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls: Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 04.01.2014 - AnwZ (Brfg) 62/13
    Das setzt regelmäßig die Aufgabe einer Tätigkeit als Einzelanwalt und den Abschluss eines Anstellungsvertrags mit einer Anwaltssozietät voraus, der nach der Organisation der Sozietät, dem Umfang der Tätigkeitsverpflichtung des Rechtsanwalts gegenüber der Sozietät und den getroffenen Maßnahmen einen effektiven Schutz (auch in Vertretungsfällen) erwarten lässt (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. April 2012 - AnwZ (Brfg) 62/11, juris Rn. 6; vom 5. September 2012 - AnwZ (Brfg) 26/12, NJW-RR 2013, 175 Rn. 5; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 12.02.2001 - AnwZ (B) 7/00

    Vermögensverfall des Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 04.01.2014 - AnwZ (Brfg) 62/13
    aa) Die Regelung des § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO dient dem Schutz der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege, also eines überragend wichtigen Gemeinschaftsguts (BGH, Beschlüsse vom 12. Februar 2001 - AnwZ (B) 7/00, juris Rn. 13; vom 15. März 2012 - AnwZ (Brfg) 55/11, aaO Rn. 11 m.w.N.).
  • BGH, 26.11.2007 - AnwZ (B) 96/06

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall

    Auszug aus BGH, 04.01.2014 - AnwZ (Brfg) 62/13
    cc) Eine Gefährdung der Interessen Rechtsuchender wird schließlich nach ständiger Rechtsprechung, an der der Senat festhält, allein durch die Freigabe der selbständigen Tätigkeit durch den Insolvenzverwalter weder ausgeschlossen noch vermindert (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Juni 2012 - AnwZ (Brfg) 23/12, aaO Rn. 4; vom 26. November 2007 - AnwZ (B) 96/06, juris Rn. 10; vom 21. März 2011 - AnwZ (B) 37/10, NZI 2011, 464 Rn. 8).
  • BGH, 04.11.2013 - AnwZ (Brfg) 49/13

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Vermögensverfall bei Anordnung der

    Auszug aus BGH, 04.01.2014 - AnwZ (Brfg) 62/13
    Diese weitreichenden Pflichten und Befugnisse berechtigen den Gesetzgeber, höhere Anforderungen an die Eignung und Zuverlässigkeit von Rechtsanwälten zu stellen (BGH, Beschlüsse vom 31. Mai 2010 - AnwZ (B) 46/09, juris Rn. 11 m.w.N.; vom 4. November 2013 - AnwZ (Brfg) 49/13, juris Rn. 8).
  • BGH, 21.03.2011 - AnwZ (B) 37/10

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Vermögensverfall bei Insolvenz

    Auszug aus BGH, 04.01.2014 - AnwZ (Brfg) 62/13
    cc) Eine Gefährdung der Interessen Rechtsuchender wird schließlich nach ständiger Rechtsprechung, an der der Senat festhält, allein durch die Freigabe der selbständigen Tätigkeit durch den Insolvenzverwalter weder ausgeschlossen noch vermindert (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Juni 2012 - AnwZ (Brfg) 23/12, aaO Rn. 4; vom 26. November 2007 - AnwZ (B) 96/06, juris Rn. 10; vom 21. März 2011 - AnwZ (B) 37/10, NZI 2011, 464 Rn. 8).
  • BGH, 28.10.2011 - AnwZ (Brfg) 30/11

    Anwaltliches Berufsrecht: Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts bei einer

  • AGH Niedersachsen, 29.08.2011 - AGH 17/08

    Widerruf der Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls: Ausschluss einer

  • BGH, 31.05.2010 - AnwZ (B) 46/09

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

  • BGH, 11.12.2019 - AnwZ (Brfg) 50/19

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Mildere, ebenso wirksame Maßnahmen, die dem Anliegen des Gesetzes in gleicher Weise Rechnung trügen, kommen nicht in Betracht (BGH, Beschluss vom 4. Januar 2014 - AnwZ (Brfg) 62/13, AnwBl. 2014, 359 Rn. 10).
  • BGH, 15.10.2019 - AnwZ (Brfg) 6/19

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Auch wenn die Regelung nicht im Sinne eines Automatismus zu verstehen ist, die Gefährdung daher nicht zwangsläufig und ausnahmslos schon aus dem Vorliegen des Vermögensverfalls folgt, wird sie im nach der gesetzlichen Wertung vorrangigen Interesse der Rechtsuchenden nur in seltenen Ausnahmefällen verneint werden können, wobei den Rechtsanwalt die Feststellungslast trifft (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 15. März 2012 - AnwZ (Brfg) 55/11, juris Rn. 9; vom 4. Januar 2014 - AnwZ (Brfg) 62/13, juris Rn. 5 f. und vom 29. Dezember 2016 - AnwZ (Brfg) 53/16, NJW 2017, 1181 Rn. 15).

    Das setzt regelmäßig die Aufgabe einer Tätigkeit als Einzelanwalt und den Abschluss eines Anstellungsvertrags mit einer Anwaltssozietät voraus, der nach der Organisation der Sozietät, dem Umfang der Tätigkeitsverpflichtung des Rechtsanwalts gegenüber der Sozietät und den getroffenen Maßnahmen einen effektiven Schutz (auch in Vertretungsfällen) erwarten lässt (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. April 2012 - AnwZ (Brfg) 62/11, juris Rn. 6; vom 5. September 2012 - AnwZ (Brfg) 26/12, NJW-RR 2013, 175 Rn. 5 und vom 4. Januar 2014 - AnwZ (Brfg) 62/13, juris Rn. 9; jeweils mwN).

  • BGH, 03.06.2015 - AnwZ (Brfg) 11/15

    Der Anwalt in der Insolvenz

    Im vorrangigen Interesse der Rechtsuchenden kann diese nur in seltenen Ausnahmefällen verneint werden, wobei den Rechtsanwalt die Feststellungslast trifft (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 5. September 2012 - AnwZ (Brfg) 26/12, NJW-RR 2013, 175 Rn. 5; vom 4. Januar 2014 - AnwZ (Brfg) 62/13, juris Rn. 5 f. und vom 16. März 2015, aaO Rn. 5).

    Selbst auferlegte Beschränkungen des in Vermögensverfall geratenen Rechtsanwalts sind nicht geeignet, eine Gefährdung der Rechtsuchenden auszuschließen (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 31. Mai 2010, aaO Rn. 8; vom 4. Januar 2014, aaO Rn. 6 und vom 16. März 2015, aaO Rn. 6).

    Eine Gefährdung der Interessen Rechtsuchender wird auch durch die Freigabe der selbständigen Tätigkeit durch den Insolvenzverwalter weder ausgeschlossen noch vermindert (st. Senatsrspr.; vgl. nur Beschlüsse vom 4. Januar 2014, aaO Rn. 8 und vom 16. März 2015, aaO Rn. 7).

  • BGH, 12.01.2024 - AnwZ (Brfg) 40/23
    Mildere, ebenso wirksame Maßnahmen, die dem Anliegen des Gesetzes in gleicher Weise Rechnung trügen, kommen nicht in Betracht (Senat, Beschlüsse vom 9. November 2018 - AnwZ (Brfg) 61/18, NZI 2019, 95 Rn. 12 und vom 4. Januar 2014 - AnwZ (Brfg) 62/13, AnwBl. 2014, 359 Rn. 9 f.; jew. mwN).
  • BGH, 05.04.2019 - AnwZ (Brfg) 3/19

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Vorliegen

    Nach der Rechtsprechung des Senats verstoßen die in ständiger Rechtsprechung aufgestellten strengen Anforderungen an die Ausräumung einer Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden nicht gegen Art. 12 Abs. 1 GG (Beschlüsse vom 9. November 2018 - AnwZ (Brfg) 61/18, juris Rn. 12 und vom 4. Januar 2014 - AnwZ (Brfg) 62/13, AnwBl. Online 2014, 128 Rn. 9; jeweils mwN).

    Mildere, ebenso wirksame Maßnahmen, die dem Anliegen des Gesetzes in gleicher Weise Rechnung trügen, kommen aus den vorgenannten Gründen nicht in Betracht (vgl. Senat, Beschluss vom 4. Januar 2014 aaO Rn. 10).

  • BGH, 09.02.2015 - AnwZ (Brfg) 46/14

    Widerruf der Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls: Ausschluss der

    Die Annahme einer solchen Sondersituation setzt jedoch zumindest voraus, dass der Rechtsanwalt seine anwaltliche Tätigkeit nur noch für eine Rechtsanwaltssozietät ausübt und mit dieser rechtlich abgesicherte Maßnahmen verabredet hat, die eine Gefährdung der Mandanten effektiv verhindern (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 43/03, aaO; vom 24. Oktober 2012 - AnwZ (Brfg) 43/12, juris Rn. 9; vom 26. August 2013 - AnwZ (Brfg) 31/13, juris Rn. 5; vom 4. Januar 2014 - AnwZ (Brfg) 62/13, juris Rn. 6).
  • BGH, 09.11.2018 - AnwZ (Brfg) 61/18

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Nach der Rechtsprechung des Senats verstoßen die in ständiger Rechtsprechung aufgestellten strengen Anforderungen an die Ausräumung einer Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden nicht gegen Art. 12 Abs. 1 GG (Beschlüsse vom 4. Januar 2014 - AnwZ (Brfg) 62/13, AnwBl. Online 2014, 128 Rn. 9 und vom 22. Juni 2011, aaO Rn. 6).

    Mildere, ebenso wirksame Maßnahmen, die dem Anliegen des Gesetzes in gleicher Weise Rechnung trügen, kommen nicht in Betracht (Senat, Beschluss vom 4. Januar 2014, aaO Rn. 10).

  • BGH, 16.03.2015 - AnwZ (Brfg) 47/14

    Widerruf einer Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfall

    bb) Eine Gefährdung der Interessen Rechtsuchender wird auch durch die Freigabe der selbständigen Tätigkeit durch den Insolvenzverwalter weder ausgeschlossen noch vermindert (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Januar 2014 - AnwZ (Brfg) 62/13, Rn. 8; vom 23. Juni 2012 - AnwZ (Brfg) 23/12, Rn. 4; vom 21. März 2011 - AnwZ (B) 37/10, NZI 2011, 464 Rn. 8).

    Die Gefährdung entfällt vielmehr grundsätzlich erst mit dem Beschluss nach § 289 InsO (BGH, Beschluss vom 4. Januar 2014 - AnwZ (Brfg) 62/13, aaO m. w. N.).

  • BGH, 08.12.2014 - AnwZ (Brfg) 45/14

    Anwaltsgerichtliches Verfahren wegen Widerrufs der Zulassung zur

    Die Annahme einer solchen Sondersituation setzt voraus, dass der Rechtsanwalt seine anwaltliche Tätigkeit nur noch für eine Rechtsanwaltssozietät ausübt und mit dieser rechtlich abgesicherte Maßnahmen verabredet hat, die eine Gefährdung der Mandanten effektiv verhindern (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 43/03, NJW 2005, 511; vom 24. Oktober 2012 - AnwZ (Brfg) 43/12, juris Rn. 9; vom 26. August 2013 - AnwZ (Brfg) 31/13, juris Rn. 5 und vom 4. Januar 2014 - AnwZ (Brfg) 62/13, juris Rn. 6).
  • BGH, 21.05.2015 - AnwZ (Brfg) 6/15

    Widerruf einer Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls

    Auch wenn diese Regelung nicht im Sinne eines Automatismus zu verstehen ist, die Gefährdung daher nicht zwangsläufig und ausnahmslos schon aus dem Vorliegen eines Vermögensverfalls folgt, kann die Gefährdung im nach der gesetzlichen Wertung vorrangigen Interesse der Rechtsuchenden nur in seltenen Ausnahmefällen verneint werden (ständige Senatsrechtsprechung; vgl. Beschlüsse vom 22. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 12/11, juris Rn. 3; vom 11. Juni 2012 - AnwZ (Brfg) 20/12, juris Rn. 4; vom 21. Februar 2013 - AnwZ (Brfg) 68/12, juris Rn. 10; vom 25. April 2013 - AnwZ (Brfg) 9/13, NJW-RR 2013, 1012 Rn. 5; vom 4. Januar 2014 - AnwZ (Brfg) 62/13, juris Rn. 5).

    Die Annahme einer solchen Sondersituation setzt zumindest voraus, dass der Rechtsanwalt seine selbständige anwaltliche Tätigkeit vollständig und nachhaltig aufgibt, diese nur noch für eine Rechtsanwaltssozietät ausübt und mit dieser rechtlich abgesicherte Maßnahmen verabredet hat, die eine Gefährdung der Mandanten effektiv verhindern (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 43/03, NJW 2005, 511 f.; vom 22. Juni 2011, aaO; vom 24. Oktober 2012 - AnwZ (Brfg) 43/12, juris Rn. 9; vom 25. April 2013, aaO und vom 4. Januar 2014, aaO Rn. 6).

  • BGH, 23.04.2014 - AnwZ (Brfg) 8/14

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei Eintragung des Rechtsanwalts

  • BGH, 24.02.2015 - AnwZ (Brfg) 32/14

    Widerruf einer Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls

  • BGH, 02.10.2014 - AnwZ (Brfg) 30/14

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

  • BGH, 04.06.2014 - AnwZ (Brfg) 9/14

    Anspruch eines Anwalts auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung

  • AGH Niedersachsen, 22.10.2018 - AGH 16/18

    Widerruf der Zulassung gem. § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO wegen Vermögensverfalls

  • AGH Bayern, 26.01.2015 - BayAGH I - 1 - 4/14

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

  • AGH Bayern, 26.01.2015 - BayAGH I - 1 - 12/14

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Vermutung

  • AGH Bayern, 26.01.2015 - BayAGH I - 1 - 8/14

    Widerruf der anwaltlichen Zulassung - Vermögensverfall

  • AGH Bayern, 11.09.2018 - BayAGH I - 1 - 12/18

    Widerruf der Zulassung der Rechtsanwaltschaft

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