Rechtsprechung
   BGH, 19.02.2020 - AnwZ (Brfg) 66/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,5066
BGH, 19.02.2020 - AnwZ (Brfg) 66/19 (https://dejure.org/2020,5066)
BGH, Entscheidung vom 19.02.2020 - AnwZ (Brfg) 66/19 (https://dejure.org/2020,5066)
BGH, Entscheidung vom 19. Februar 2020 - AnwZ (Brfg) 66/19 (https://dejure.org/2020,5066)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,5066) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Wiederzulassung zur Rechtsanwaltschaft bei Unwürdigkeit zur Ausübung des Berufs des Rechtsanwalts (hier: strafrechtliche Verurteilungen)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BRAO § 7 Nr. 5 ; BRAO § 114 Abs. 1 Nr. 4 -5
    Wiederzulassung zur Rechtsanwaltschaft bei Unwürdigkeit zur Ausübung des Berufs des Rechtsanwalts (hier: strafrechtliche Verurteilungen)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.01.2019 - AnwZ (Brfg) 50/17

    Widerruf einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls;

    Auszug aus BGH, 19.02.2020 - AnwZ (Brfg) 66/19
    Dabei sind das berechtigte Interesse des Bewerbers nach beruflicher und sozialer Eingliederung und das durch das Berufsrecht geschützte Interesse der Öffentlichkeit, insbesondere der Rechtsuchenden, an der Integrität des Anwaltsstandes, das in der Regel nur im Interesse einer funktionierenden Rechtspflege von Belang sein kann, einzelfallbezogen gegeneinander abzuwägen (BVerfG, aaO; BGH, Urteil vom 14. Januar 2019 - AnwZ (Brfg) 50/17, juris Rn. 11).

    Soll die Unwürdigkeit mit Straftaten begründet werden, welche der Bewerber begangen hat, ist neben der seither vergangenen Zeit auch zu berücksichtigen, wie der Bewerber mit seinem Fehlverhalten umgegangen ist und ob er sich auch ansonsten untadelig geführt hat (BGH, Urteil vom 14. Januar 2019 - AnwZ (Brfg) 50/17, juris Rn. 12 mwN; vom 14. Januar 2019 - AnwZ (Brfg) 70/17, juris Rn. 11 mwN; vom 30. September 2019 - AnwZ (Brfg) 32/18, juris Rn. 41 mwN; insoweit in MDR 2020, 127 nicht abgedruckt).

  • BGH, 14.01.2019 - AnwZ (Brfg) 70/17

    Anspruch eines aus der Rechtsanwaltschaft ausgeschlossenen Rechtsanwalts auf

    Auszug aus BGH, 19.02.2020 - AnwZ (Brfg) 66/19
    Soll die Unwürdigkeit mit Straftaten begründet werden, welche der Bewerber begangen hat, ist neben der seither vergangenen Zeit auch zu berücksichtigen, wie der Bewerber mit seinem Fehlverhalten umgegangen ist und ob er sich auch ansonsten untadelig geführt hat (BGH, Urteil vom 14. Januar 2019 - AnwZ (Brfg) 50/17, juris Rn. 12 mwN; vom 14. Januar 2019 - AnwZ (Brfg) 70/17, juris Rn. 11 mwN; vom 30. September 2019 - AnwZ (Brfg) 32/18, juris Rn. 41 mwN; insoweit in MDR 2020, 127 nicht abgedruckt).

    Zu den zu berücksichtigenden Umständen gehört auch das Alter des im Jahre 1953 geborenen Klägers (vgl. BGH, Urteil vom 14. Januar 2019 - AnwZ (Brfg) 70/17, juris Rn. 20 mwN).

  • BGH, 30.09.2019 - AnwZ (Brfg) 32/18

    Berufung gegen die Wiederzulassung zur Rechtsanwaltschaft; Sperrfrist für die

    Auszug aus BGH, 19.02.2020 - AnwZ (Brfg) 66/19
    Soll die Unwürdigkeit mit Straftaten begründet werden, welche der Bewerber begangen hat, ist neben der seither vergangenen Zeit auch zu berücksichtigen, wie der Bewerber mit seinem Fehlverhalten umgegangen ist und ob er sich auch ansonsten untadelig geführt hat (BGH, Urteil vom 14. Januar 2019 - AnwZ (Brfg) 50/17, juris Rn. 12 mwN; vom 14. Januar 2019 - AnwZ (Brfg) 70/17, juris Rn. 11 mwN; vom 30. September 2019 - AnwZ (Brfg) 32/18, juris Rn. 41 mwN; insoweit in MDR 2020, 127 nicht abgedruckt).
  • BGH, 15.12.2017 - AnwZ (Brfg) 11/17

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Auszug aus BGH, 19.02.2020 - AnwZ (Brfg) 66/19
    Dieser Zulassungsgrund ist erfüllt, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (BGH, Beschluss vom 29. Dezember 2016 - AnwZ (Brfg) 36/16, juris Rn. 3; vom 15. Dezember 2017 - AnwZ (Brfg) 11/17, juris Rn. 3).
  • BGH, 29.12.2016 - AnwZ (Brfg) 36/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

    Auszug aus BGH, 19.02.2020 - AnwZ (Brfg) 66/19
    Dieser Zulassungsgrund ist erfüllt, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (BGH, Beschluss vom 29. Dezember 2016 - AnwZ (Brfg) 36/16, juris Rn. 3; vom 15. Dezember 2017 - AnwZ (Brfg) 11/17, juris Rn. 3).
  • BVerfG, 22.10.2017 - 1 BvR 1822/16

    "Unwürdig" für den Anwaltsberuf?

    Auszug aus BGH, 19.02.2020 - AnwZ (Brfg) 66/19
    Die mit der Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft verbundene Einschränkung der freien Berufswahl ist zum Schutz besonders wichtiger Gemeinschaftsgüter und unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit statthaft (BVerfG, NJW 2017, 3704 Rn. 25).
  • BGH, 20.08.2020 - AnwZ (Brfg) 12/20

    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen schuldhaftem Verhalten des

    Dabei sind das berechtigte Interesse des Bewerbers nach beruflicher und sozialer Eingliederung und das durch das Berufsrecht geschützte Interesse der Öffentlichkeit, insbesondere der Rechtsuchenden, an der Integrität des Anwaltsstandes, das in der Regel nur im Interesse einer funktionierenden Rechtspflege von Belang sein kann, einzelfallbezogen gegeneinander abzuwägen (BVerfG, aaO; BGH, Urteil vom 14. Januar 2019 - AnwZ (Brfg) 50/17, juris Rn. 11; Beschluss vom 19. Februar 2020 - AnwZ (Brfg) 66/19, juris Rn. 6).

    Soll die Unwürdigkeit mit Straftaten begründet werden, welche der Bewerber begangen hat, ist neben der seither vergangenen Zeit auch zu berücksichtigen, wie der Bewerber mit seinem Fehlverhalten umgegangen ist und ob er sich auch ansonsten untadelig geführt hat (BGH, Urteile vom 14. Januar 2019 - AnwZ (Brfg) 50/17, juris Rn. 12 mwN; vom 14. Januar 2019 - AnwZ (Brfg) 70/17, juris Rn. 11 mwN; vom 30. September 2019 - AnwZ (Brfg) 32/18, NJW 2020, 845 Rn. 41 mwN; Beschluss vom 19. Februar 2020 - AnwZ (Brfg) 66/19, juris Rn. 7).

  • BGH, 19.07.2021 - AnwZ (Brfg) 2/21

    Versagung der Wiederzulassung zur Rechtsanwaltschaft: Berufsunwürdigkeit des

    Entgegen der Auffassung des Klägers kommt es nicht darauf an, ob die Straftaten, die den strafrechtlichen Verurteilungen in den Jahren 2011 und 2013 zugrunde lagen, für sich genommen eine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Unwürdigkeit ausschließen (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Februar 2020 - AnwZ (Brfg) 66/19, juris Rn. 15).
  • AGH Bayern, 28.10.2020 - BayAGH I - 5 - 5/20
    Bei gravierenden Straftaten mit Bezug zur beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwalts hält der BGH (vgl. BGH Beschluss vom 19.02.2020 - AnwZ (Brfg) 66/19 - juris) in ständiger Rechtsprechung einen Abstand zwischen der die Unwürdigkeit begründenden Straftat des Bewerbers und dessen Wiederzulassung von in der Regel 15 bis 20 Jahren für erforderlich.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht