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   BGH, 21.07.1997 - AnwZ (B) 15/97   

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BGH, 21.07.1997 - AnwZ (B) 15/97 (https://dejure.org/1997,8004)
BGH, Entscheidung vom 21.07.1997 - AnwZ (B) 15/97 (https://dejure.org/1997,8004)
BGH, Entscheidung vom 21. Juli 1997 - AnwZ (B) 15/97 (https://dejure.org/1997,8004)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Verzicht auf die Zulassung als Rechtsanwalt - Stellung eines Umzulassungsantrags durch einen Rechtsanwalt - Vereinbarkeit der Tätigkeit als Niederlassungsleiter eines Versicherungsmaklerunternehmens mit der Stellung als ...

  • BRAK-Mitteilungen

    Widerruf der Zulassung wegen Tätigkeit als Niederlassungsleiter eines Versicherungsmaklerunternehmens

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 571
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.02.1995 - AnwZ (B) 71/94

    Rechtsanwalt - Versicherungsmakler

    Auszug aus BGH, 21.07.1997 - AnwZ (B) 15/97
    Der Senat hat eine durch die Tätigkeitsverbote nach § 45 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 2 Nr. 2 BRAO nicht ausreichend zu bannende Gefahr von Interessenkollisionen in ständiger Rechtsprechung bejaht, wenn der Rechtsanwalt zweitberuflich als Versicherungsmakler oder Angestellter eines Versicherungsmaklerunternehmens tätig ist (vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 13. Februar 1995 - AnwZ (B) 71/94, BRAK-Mitt. 1995, 123, und vom 14. Juni 1993 - AnwZ (B) 15/93, BRAK-Mitt. 1994, 43).
  • BGH, 11.12.1995 - AnwZ (B) 32/95

    Tätigkeit als mit Prokura versehener Leiter der Finanzdienstleistungsdirektion im

    Auszug aus BGH, 21.07.1997 - AnwZ (B) 15/97
    Dabei ist darauf abzustellen, ob die zweitberufliche Tätigkeit bei objektiv vernünftiger Betrachtungsweise die Wahrscheinlichkeit von Pflichtenkollisionen nahelegt (Senatsbeschluß vom 11. Dezember 1995 - AnwZ (B) 32/95, BRAK-Mitt. 1996, 78 m.w.Nachw.).
  • BGH, 14.06.1993 - AnwZ (B) 15/93

    Rücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Vereinbarkeit der Tätigkeit als

    Auszug aus BGH, 21.07.1997 - AnwZ (B) 15/97
    Der Senat hat eine durch die Tätigkeitsverbote nach § 45 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 2 Nr. 2 BRAO nicht ausreichend zu bannende Gefahr von Interessenkollisionen in ständiger Rechtsprechung bejaht, wenn der Rechtsanwalt zweitberuflich als Versicherungsmakler oder Angestellter eines Versicherungsmaklerunternehmens tätig ist (vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 13. Februar 1995 - AnwZ (B) 71/94, BRAK-Mitt. 1995, 123, und vom 14. Juni 1993 - AnwZ (B) 15/93, BRAK-Mitt. 1994, 43).
  • BGH, 29.11.1993 - AnwZ (B) 41/93

    Zulassung des Geschäftsführers einer Handwerksinnung als Rechtsanwalt

    Auszug aus BGH, 21.07.1997 - AnwZ (B) 15/97
    Der Senat hat eine durch die Tätigkeitsverbote nach § 45 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 2 Nr. 2 BRAO nicht ausreichend zu bannende Gefahr von Interessenkollisionen in ständiger Rechtsprechung bejaht, wenn der Rechtsanwalt zweitberuflich als Versicherungsmakler oder Angestellter eines Versicherungsmaklerunternehmens tätig ist (vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 13. Februar 1995 - AnwZ (B) 71/94, BRAK-Mitt. 1995, 123, und vom 14. Juni 1993 - AnwZ (B) 15/93, BRAK-Mitt. 1994, 43).
  • BVerfG, 04.11.1992 - 1 BvR 79/85

    Syndikusanwalt - Art. 12 GG, Verfassungsmäßigkeit der §§ 7 Nr. 8, 14 Abs. 2 Nr. 9

    Auszug aus BGH, 21.07.1997 - AnwZ (B) 15/97
    Solche Interessenkollisionen liegen vor allem dann nahe, wenn der ausgeübte kaufmännische Beruf in besonderer Weise die Möglichkeit bietet, Informationen zu nutzen, die aus der rechtsberatenden Tätigkeit stammen (BVerfGE 87, 287, 329).
  • BGH, 06.06.2019 - I ZR 67/18

    Erfolgshonorar für Versicherungsberater - Vereinbarung eines beratungsrechtlichen

    Einem Rechtsanwalt ist es auch nicht gestattet, im Zweitberuf als Versicherungsmakler tätig zu sein (BGH, Beschluss vom 14. Juni 1993 - AnwZ [B] 15/93, BRAK-Mitt. 1994, 43, 44; Beschluss vom 13. Februar 1995 - AnwZ [B] 71/94, BRAK-Mitt. 1995, 123, 124; Beschluss vom 21. Juli 1997 - AnwZ [B] 15/97, BRAK-Mitt. 1997, 253 f.; Beschluss vom 18. Oktober 1999 - AnwZ [B] 97/98, BRAK-Mitt. 2000, 43).
  • BGH, 11.01.2016 - AnwZ (Brfg) 35/15

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltsschaft: Vereinbarkeit der Tätigkeit eines

    b) Der Senat hat darüber hinaus eine durch die Tätigkeitsverbote nach § 45 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 2 Nr. 2 BRAO nicht ausreichend zu bannende Gefahr von Interessenkollisionen dann angenommen, wenn der Rechtsanwalt zweitberuflich als Versicherungsmakler tätig ist (vgl. Beschluss vom 14. Juni 1993 - AnwZ (B) 15/93, BRAK-Mitt. 1994, 43; siehe entsprechend auch für den Handlungsbevollmächtigten eines Versicherungsmaklers: Beschluss vom 13. Februar 1995 - AnwZ (B) 71/94, BRAK-Mitt. 1995, 123; den angestellten Niederlassungsleiter oder den Geschäftsführer eines Versicherungsmaklerunternehmens: Beschlüsse vom 21. Juli 1997 - AnwZ (B) 15/97, BRAK-Mitt. 1997, 253 und vom 18. Oktober 1999 - AnwZ (B) 97/98, BRAK-Mitt. 2000, 43; vgl. auch zur Anstellung im Vertriebsteam einer Rechtsschutzversicherung: Beschluss vom 15. Mai 2006 - AnwZ (B) 53/05, NJW 2006, 3717).
  • BGH, 08.10.2007 - AnwZ (B) 92/06

    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Hinblick auf

    d) Der Senat hat eine durch Tätigkeitsverbote nicht ausreichend zu bannende Gefahr von Interessenkollisionen insbesondere dann bejaht, wenn der Rechtsanwalt zweitberuflich als Versicherungsmakler tätig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. Senat, Beschl. v. 14. Juni 1993, AnwZ (B) 15/93, BRAK-Mitt. 1994, 43, 44; v. 13. Februar 1995, AnwZ (B) 71/94, BRAK-Mitt. 1995, 123, 124; v. 21. Juli 1997, AnwZ (B) 15/97, BRAK-Mitt. 1997, 253 f; v. 18. Oktober 1999, AnwZ (B) 97/98, BRAK-Mitt. 2000, 43).
  • BGH, 13.10.2003 - AnwZ (B) 79/02

    Vereinbarkeit einer Maklertätigkeit mit dem Anwaltsberuf

    Der Bundesgerichtshof hat eine durch Tätigkeitsverbote nicht ausreichend zu bannende Gefahr von Interessenkollisionen insbesondere dann bejaht, wenn der Rechtsanwalt zweitberuflich als Versicherungsmakler tätig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt BGH, Beschl. v. 14. Juni 1993 - AnwZ (B) 15/93, BRAK-Mitt. 1994, 43, 44; v. 13. Februar 1995 - AnwZ (B) 71/94, BRAK-Mitt. 1995, 123, 124; v. 21. Juli 1997 - AnwZ (B) 15/97, BRAK-Mitt. 1997, 253 f; v. 18. Oktober 1999 - AnwZ (B) 97/98, BRAK-Mitt. 2000, 43).
  • BGH, 15.05.2006 - AnwZ (B) 41/05

    Vereinbarkeit einer Angestelltentätigkeit in der Vermögensberatung mit dem

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Tätigkeiten eines Rechtsanwalts im Versicherungs-, Finanzdienstleistungs- und Maklergewerbe in der Regel mit dem Anwaltsberuf unvereinbar (Senatsbeschluss vom 14. Juni 1993 - AnwZ (B) 15/93, BRAK-Mitt. 1994, 43; Senatsbeschluss vom 13. Februar 1995 - AnwZ (B) 71/94, NJW 1995, 2357; Senatsbeschluss vom 21. Juli 1997 - AnwZ (B) 15/97, BRAK-Mitt. 1997, 253; Senatsbeschluss vom 18. Oktober 1999 - AnwZ (B) 97/98, BRAK-Mitt. 2000, 43; Senatsbeschluss vom 13. Oktober 2003 - AnwZ (B) 79/02, NJW 2004, 212 = BRAK-Mitt. 2004, 79).
  • BGH, 18.10.1999 - AnwZ (B) 97/98

    Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Organ der Rechtspflege - Unabhängigkeit -

    Solche Interessenkollisionen liegen insbesondere dann nahe, wenn der ausgeübte kaufmännische Beruf in besonderer Weise die Möglichkeit bietet, Informationen zu nutzen, die aus der rechtsberatenden Tätigkeit stammen (vgl. BVerfGE 87, 287, 329; vgl. Senatsbeschluß vom 21. Juli 1997 - AnwZ (B) 15/97 - BRAK-Mitt. 1997, 253).

    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung eine durch die Tätigkeitsverbote nach § 45 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 2 Nr. 2 BRAO nicht ausreichend zu bannende Gefahr von Interessenkollisionen angenommen, wenn der Rechtsanwalt zweitberuflich als Versicherungsmakler (Senatsbeschluß vom 14. Juni 1993 - AnwZ (B) 15/93 - BRAK-Mitt. 1994, 43), als Angestellter eines Versicherungsmaklerunternehmens (Senatsbeschluß vom 13. Februar 1995 - AnwZ (B) 71/94 - BRAK-Mitt. 1995, 123) oder als angestellter Niederlassungsleiter eines Versicherungsmaklerunternehmens (Senatsbeschluß vom 21. Juli 1997 aaO) tätig ist.

    Denn insoweit ist regelmäßig nicht entscheidend, ob der Zulassungsbewerber selbst werbend im unmittelbaren Kundenkontakt tätig wird und selbst (Versicherungs-)Verträge vermittelt oder ob er eine solche Tätigkeit - und das liegt beim Geschäftsführer eines Maklerunternehmens nahe - durch angestellte Mitarbeiter ausüben läßt (vgl. zum Niederlassungsleiter Senatsbeschluß vom 21. Juli 1997 aaO).

  • BGH, 25.11.2013 - AnwZ (Brfg) 10/12

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Akquisitorische Tätigkeit des

    b) Der Senat hat darüber hinaus eine durch die Tätigkeitsverbote nach § 45 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 2 Nr. 2 BRAO nicht ausreichend zu bannende Gefahr von Interessenkollisionen dann angenommen, wenn der Rechtsanwalt zweitberuflich als Versicherungsmakler tätig ist (vgl. Beschluss vom 14. Juni 1993 - AnwZ (B) 15/93, BRAK-Mitt. 1994, 43; siehe entsprechend auch für den Handlungsbevollmächtigten eines Versicherungsmaklers: Beschluss vom 13. Februar 1995 - AnwZ (B) 71/94, BRAK-Mitt. 1995, 123, den angestellten Niederlassungsleiter oder den Geschäftsführer eines Versicherungsmaklerunternehmens: Beschlüsse vom 21. Juli 1997 - AnwZ (B) 15/97, BRAK-Mitt. 1997, 253 und vom 18. Oktober 1999 - AnwZ (B) 97/98, BRAK-Mitt. 2000, 43; vgl. auch zur Anstellung im Vertriebsteam einer Rechtsschutzversicherung: Beschluss vom 15. Mai 2006 - AnwZ (B) 53/05, NJW 2006, 3717).
  • BGH, 15.05.2006 - AnwZ (B) 53/05

    Vereinbarkeit einer Angestelltenbeschäftigung in einem Versicherungsunternehmen

    Solche Interessenkollisionen liegen insbesondere dann nahe, wenn der ausgeübte kaufmännische Beruf in besonderer Weise die Möglichkeit bietet, Informationen zu nutzen, die aus der rechtsberatenden Tätigkeit stammen (vgl. BVerfGE 87, 287, 329; vgl. Senatsbeschluss vom 21. Juli 1997 - AnwZ (B) 15/97 - BRAK-Mitt. 1997, 253; Senatsbeschluss vom 18. Oktober 1999 - AnwZ (B) 97/98).

    Eine durch die Tätigkeitsverbote nach § 45 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 2 Nr. 2 BRAO nicht ausreichend zu bannende Gefahr von Interessenkollisionen hat der Senat insbesondere dann gesehen, wenn der Rechtsanwalt zweitberuflich als Versicherungsmakler (Senatsbeschluss vom 13. Oktober 2003 - AnwZ (B) 79/02; Senatsbeschluss vom 10. Juli 2000 - AnwZ (B) 55/99), auch als Angestellter eines Versicherungsmaklerunternehmens (Senatsbeschluss vom 13. Februar 1995 - AnwZ (B) 71/94 - BRAK-Mitt. 1995, 123), als angestellter Niederlassungsleiter (Senatsbeschluss vom 21. Juli 1996 - AnwZ (B) 15/97) oder als Geschäftsführer eines Versicherungsmaklerunternehmens (Senatsbeschluss vom 18. Oktober 1999 - AnwZ (B) 97/98) tätig ist.

  • BGH, 11.01.2016 - AnwZ (Brfg) 36/15

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Unvereinbarkeit der Tätigkeit

    b) Der Senat hat darüber hinaus eine durch die Tätigkeitsverbote nach § 45 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 2 Nr. 2 BRAO nicht ausreichend zu bannende Gefahr von Interessenkollisionen dann angenommen, wenn der Rechtsanwalt zweitberuflich als Versicherungsmakler tätig ist (vgl. Beschluss vom 14. Juni 1993 - AnwZ (B) 15/93, BRAK-Mitt. 1994, 43; siehe entsprechend auch für den Handlungsbevollmächtigten eines Versicherungsmaklers: Beschluss vom 13. Februar 1995 - AnwZ (B) 71/94, BRAK-Mitt. 1995, 123; den angestellten Niederlassungsleiter oder den Geschäftsführer eines Versicherungsmaklerunternehmens: Beschlüsse vom 21. Juli 1997 - AnwZ (B) 15/97, BRAK-Mitt. 1997, 253 und vom 18. Oktober 1999 - AnwZ (B) 97/98, BRAK-Mitt. 2000, 43; vgl. auch zur Anstellung im Vertriebsteam einer Rechtsschutzversicherung: Beschluss vom 15. Mai 2006 - AnwZ (B) 53/05, NJW 2006, 3717).
  • BGH, 11.10.2000 - AnwZ (B) 54/99

    Unvereinbarkeit der Tätigkeit einer Syndikusanwältin eines Immobilienunternehmens

    Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, ist eine Tätigkeit als Versicherungsmakler mit dem Beruf des Rechtsanwalts grundsätzlich nicht vereinbar; denn der Versicherungsmakler könnte sich in erheblichem Maße seine aus anwaltlicher Berufsausübung gewonnenen Kenntnisse für das Versicherungsvermittlungsgeschäft zunutze machen (BGH, Beschl. v. 14. Juni 1993 - AnwZ (B) 15/93 - BRAK-Mitt. 1994, 43, 44; v. 13. Februar 1995 - AnwZ (B) 71/94 - NJW 1995, 2357; v. 21. Juli 1997 - AnwZ (B) 15/97 - BRAK-Mitt. 1997, 253, 254).
  • BGH, 10.07.2000 - AnwZ (B) 55/99

    Zulässigkeit eines Feststellungsantrages nach Zuständigkeitsänderungen im

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 08.09.2006 - 1 ZU 15/06

    Zur Vereinbarkeit einer Tätigkeit für ein Personalberatungsunternehmen mit dem

  • OLG Hamm, 08.09.2006 - 1 ZU 15/06

    Vereinbarkeit der akquisitorischen Tätigkeit für ein Personalberatungsunternehmen

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