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   BGH, 13.01.2003 - AnwZ (B) 25/02   

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BGH, 13.01.2003 - AnwZ (B) 25/02 (https://dejure.org/2003,1307)
BGH, Entscheidung vom 13.01.2003 - AnwZ (B) 25/02 (https://dejure.org/2003,1307)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 2003 - AnwZ (B) 25/02 (https://dejure.org/2003,1307)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erforderlichkeit einer anwaltlichen Nebentätigkeit bei Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung Arbeitsrecht an einen Verbandssyndikus; Berücksichtigung von Fällen aus einer Verbandstätigkeit als Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen; Unterscheidung zwischen ...

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 883
  • MDR 2003, 659
  • NZA 2003, 327
  • BB 2003, 2020 (Ls.)
  • AnwBl 2003, 233
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.06.2001 - AnwZ (B) 41/00

    Berücksichtigung von Zeiten als Syndikusanwalt beim Erwerb einer

    Auszug aus BGH, 13.01.2003 - AnwZ (B) 25/02
    Der Senat hat jedoch bereits in seinem Beschluß vom 18. Juni 2001 (AnwZ (B) 41/00, NJW 2001, 3130) ergänzend darauf hingewiesen, daß § 5 FAO schon nach seinem Wortlaut ("in der Regel") einer rein schematischen Beurteilung entgegensteht und die Möglichkeit bietet, den besonderen Umständen des Einzelfalles Rechnung zu tragen.

    Insbesondere wenn die Syndikustätigkeit weitgehend weisungsungebunden ist und die in freier anwaltlicher Tätigkeit bearbeiteten Mandate von substantiellem Gewicht sind, kann der Nachweis der praktischen Erfahrungen auch bei deutlich geringeren Fallzahlen aus der anwaltlichen Tätigkeit - im damaligen Fall waren es bei Antragstellung 22 Fälle, deren Anzahl sich im Laufe des gerichtlichen Verfahrens auf 35 erhöhte - nach § 5 FAO als geführt angesehen werden (Senatsbeschluß vom 18. Juni 2001, aaO).

    Maßgebend ist vielmehr, ob und inwieweit hinsichtlich der betreffenden Fälle nach den konkreten Umständen eine selbständige, d.h. eigenständige und von fachlichen Weisungen freie Bearbeitung durch den Syndikus gewährleistet war; denn nur eine eigenverantwortliche und weisungsungebundene Bearbeitung ist zum Nachweis der Befähigung nach § 5 FAO geeignet (Senatsbeschluß vom 18. Juni 2001, aaO).

    Eine fachliche Unabhängigkeit mag zwar für einen Syndikusanwalt nicht typisch sein, kann aber im Einzelfall durchaus bestehen (Senatsbeschluß vom 18. Juni 2001, aaO).

    Die vom Antragsteller in seiner Syndikustätigkeit bearbeiteten Fälle betrafen dagegen, ebenso wie in dem Sachverhalt des Senatsbeschlusses vom 18. Juni 2001 (aaO), nicht eigene Rechtsangelegenheiten des Verbandes, sondern die dem Antragsteller obliegende arbeitsrechtliche Beratung und Prozeßvertretung (§ 11 ArbGG) der Mitglieder des Verbandes.

    Vielmehr bedarf es daneben auch der Bearbeitung einer erheblichen Anzahl nicht unbedeutender Mandate im Rahmen selbständiger anwaltlicher Tätigkeit (Senatsbeschluß vom 18. Juni 2001, aaO) und einer abschließenden Bewertung und Gewichtung der vom Antragsteller vorgelegten Fälle aus beiden beruflichen Bereichen.

  • BGH, 21.06.1999 - AnwZ (B) 81/98

    Voraussetzungen für die Führung der Bezeichnung Fachanwalt für Verwaltungsrecht

    Auszug aus BGH, 13.01.2003 - AnwZ (B) 25/02
    Ebenso wie die dienstrechtliche Stellung eines Rechtsanwalts als freier Mitarbeiter eine fachliche Weisungsgebundenheit nicht ausschließt (Senatsbeschluß vom 21. Juni 1999 - AnwZ (B) 81/98, BRAK-Mitt. 1999, 230 unter II 2 c), steht umgekehrt die arbeitsvertragliche Bindung eines Syndikusanwalts an den Auftraggeber einer in fachlicher Hinsicht weisungsfreien Tätigkeit des Syndikus nicht von vornherein entgegen.

    Dort ging es um einen für die arbeitsrechtlichen Angelegenheiten eines Krankenversicherungsunternehmens zuständigen Syndikus dieses Unternehmens (vgl. auch Senatsbeschluß vom 21. Juni 1999, aaO).

  • BGH, 13.03.2000 - AnwZ (B) 25/99

    Nachweis praktischer Erfahrungen zum Erwerb der Bezeichnung als Fachanwalt

    Auszug aus BGH, 13.01.2003 - AnwZ (B) 25/02
    Die Antragsgegnerin hat den Antrag unter Berufung auf den Senatsbeschluß vom 13. März 2000 (AnwZ (B) 25/99, NJW 2000, 1645) mit der Begründung zurückgewiesen, die vom Antragsteller aufgelisteten 144 Fälle könnten nicht gewertet werden, weil der Antragsteller diese Fälle nicht als selbständiger Rechtsanwalt, sondern als Syndikus eines Arbeitgeberverbandes bearbeitet habe.

    Im Beschluß vom 13. März 2000 (AnwZ (B) 25/99, NJW 2000, 1645), auf den sich die Antragsgegnerin in ihrer ablehnenden Entscheidung beruft, hat der Senat zunächst zwar ohne Einschränkung entschieden, daß die Bearbeitung arbeitsrechtlicher Fälle als Syndikus zur Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung selbst dann nicht ausreicht, wenn der Syndikus im Zweitberuf Rechtsanwalt ist.

  • BVerfG, 05.11.2001 - 1 BvR 1523/00

    Keine Interessenkollision bei einem Rechtsanwalt, der als Justitiar eines

    Auszug aus BGH, 13.01.2003 - AnwZ (B) 25/02
    Eine auf sachlichen Weisungen beruhende Abhängigkeit kann dagegen nicht allein aus den der Syndikustätigkeit zugrundeliegenden Organisationsstrukturen hergeleitet werden, wenn nach der Fallgestaltung offenbar ist, daß eine solche fachliche Abhängigkeit jedenfalls in bestimmten Tätigkeitsbereichen nicht besteht (vgl. BVerfG, Beschluß vom 5. November 2001 - 1 BvR 1523/00, NJW 2002, 503 unter 2 b).
  • BGH, 06.03.2006 - AnwZ (B) 37/05

    Anforderungen an den Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen im Steuerrecht

    Das reiche aber, wie bei einem Verbandssyndikus (Senatsbeschl. v. 13. Januar 2003, AnwZ (B) 25/02, NJW 2003, 883, 884), allein nicht zum Nachweis der besonderen praktischen Erfahrungen aus.

    c) Ihre Ansicht, der Antragsteller habe den Erwerb praktischer Erfahrung durch die persönliche und weisungsfreie Bearbeitung steuerrechtlicher Fälle als Rechtsanwalt nicht nachgewiesen, kann die Antragstellerin schließlich auch nicht auf den Beschluss des Senats vom 13. Januar 2003 (AnwZ (B) 25/02, NJW 2003, 883) stützen.

    Nach der Rechtsprechung des Senats lag aber eine selbständige Bearbeitung im Sinne des § 5 Satz 1 FAO a.F. vor, wenn sie eigenverantwortlich und weisungsfrei war (vgl. Beschl. v. 13. Januar 2003, AnwZ (B) 25/02, NJW 2003, 883, 884), was der jetzt geltende Text lediglich aufgreift (vgl. Kirchberg, NJW 2003, 1833, 1835).

    Eine Tätigkeit als Syndikusanwalt genügt zum Nachweis praktischer Erfahrung grundsätzlich dann, wenn sie unabhängig und weisungsfrei erfolgt (Senatsbeschl. v. 13. Januar 2003 aaO).

  • BGH, 04.11.2009 - AnwZ (B) 16/09

    Persönliche Fallbearbeitung i.S. der Fachanwaltsordnung

    Dennoch lässt der Senat in ständiger Rechtsprechung die Berücksichtigung von Fallbearbeitungen als Syndikus zu, wenn die Tätigkeit als Syndikus weisungsfrei und unabhängig erfolgt und die nach § 6 Abs. 3 FAO vorzulegende Fallliste eine erhebliche Anzahl nicht unbedeutender Mandate außerhalb des Anstellungsverhältnisses aufweist (Senat, Beschl. v. 18. Juni 2001, AnwZ (B) 41/00, NJW 2001, 3130, 3131; Beschl. v. 13. Januar 2003, AnwZ (B) 25/02, NJW 2003, 883, 884; Beschl. v. 6. März 2006, AnwZ (B) 37/05, NJW 2006, 1516, 1517, insoweit in BGHZ 166, 299 nicht abgedruckt; Beschl. v. 25. Oktober 2006, AnwZ (B) 80/05, NJW 2007, 599, 600).
  • BGH, 25.10.2006 - AnwZ (B) 80/05

    Erwerb der Fachanwaltsqualifikation durch einen Syndikusanwalt; Nachweis der

    a) Auch nach der Änderung des § 5 FAO durch Beschluss der Satzungsversammlung vom 7. November 2002 genügt eine persönliche und weisungsfreie Fallbearbeitung als in einem ständigen Dienstverhältnis stehender Rechtsanwalt (sog. Syndikusanwalt) allein nicht zum Nachweis der erforderlichen praktischen Erfahrung; es bedarf zusätzlich der Bearbeitung einer erheblichen Anzahl nicht unbedeutender Mandate außerhalb des Anstellungsverhältnisses (Fortführung von Senat, Beschl. v. 13. Januar 2003, AnwZ (B) 25/02, NJW 2003, 883, und v. 6. März 2006, AnwZ (B) 37/05, NJW 2006, 1516).

    Solche Fallbearbeitungen können dazu zwar berücksichtigt werden (Senat, Beschl. v. 18. Juni 2001, AnwZ (B) 41/00 aaO; Beschl. v. 13. Januar 2003, AnwZ (B) 25/02, NJW 2003, 883, 884).

  • BGH, 18.04.2005 - AnwZ (B) 31/04

    Führung einer Fachanwaltsbezeichnung

    Ob die Fallzahlen nunmehr einen absoluten Charakter haben, der eine abweichende Gewichtung zu Gunsten des Antragstellers - etwa bei einer einschlägigen Vortätigkeit als Syndikusanwalt oder Verbandssyndikus (vgl. hierzu zuletzt BGH, Beschl. v. 18. Juni 2001 - AnwZ (B) 41/00, NJW 2001, 3130, 3131; v. 13. Januar 2003 - AnwZ (B) 25/02, NJW 2003, 883, 884) - nicht mehr zuläßt (so Henssler in: Henssler/Prütting, BRAO 2. Aufl. § 5 FAO Rn. 8), ist noch nicht abschließend geklärt.

    In den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, die der Antragsteller für sein Begehren anführt (BGH, Beschl. v. 18. Juni 2001 - AnwZ (B) 41/00, NJW 2001, 3130, 3131; v. 13. Januar 2003 - AnwZ (B) 25/02, NJW 2003, 883, 884), hatte die anzurechnende Tätigkeit als Verbandssyndikus (mit oder ohne Anwaltszulassung) jeweils innerhalb des Drei-Jahres-Zeitraums stattgefunden.

  • AGH Niedersachsen, 15.07.2005 - AGH 6/05

    Voraussetzungen für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung; Qualizifierung

    Unter Berücksichtigung der Tragweite des Grundrechts der Berufsausübungsfreiheit ( Artikel 12 Abs. 1 GG ) ist nach der Rechtsprechung des BGH zur Beurteilung der Frage, ob die von einem Rechtsanwalt in seiner Syndikustätigkeit bearbeiteten Fälle im Rahmen des § 5 FAO zu berücksichtigen sind, danach zu beurteilen, ob und inwieweit hinsichtlich der betreffenden Fälle nach den konkreten Umständen eine selbstständige, das heißt eine eigenständige und von fachlichen Weisungen freie Bearbeitung durch den Syndikus gewährleistet war (BGH, Beschluss vom 13.01.2003, AnwBl 2003, S. 233, 234 = NZA 2003, S. 327 ff.).

    Des Weiteren hat der BGH in seinem Beschluss vom 13.01.2003 (a.a.O., S. 234, unter Hinweis auf den Beschluss vom 18.06.2001, NJW 2001, S. 3130 f.) auch festgestellt, dass die Bearbeitung von Fällen als Syndikusanwalt allein nicht ausreiche, um die notwendige praktische Erfahrung "als Rechtsanwalt" nachzuweisen.

    Dies widerspräche jedoch der berechtigten Erwartung des rechtsuchenden Publikums an einen Fachanwalt, die dahin geht, dass der Fachanwalt auch! über eine besondere Erfahrung in der anwaltlichen Berufspraxis verfügt (BGH, Beschluss vom 13.01.2003, AnwBl 2003, S. 233, 235).

  • OLG Düsseldorf, 05.01.2010 - 25 Wx 71/09

    Zulässigkeit der Abtretung der Vergütungsansprüche eines Betreuers

    Denn hier ist er nicht typisch anwaltlich, d. h. als unabhängiges Organ der Rechtspflege und nicht nur weisungsgebunden tätig geworden (vgl. BGH NJW 2003, 883; Redeker, NJW 2004, 889; Schönke/Schröder/Lenckner, StGB, 27. Aufl., § 203 StGB, Rdn. 37), sondern als Betreuer des Betroffenen.
  • BGH, 14.07.2003 - NotZ 2/03

    Vergabe von Sonderpunkten für die Tätigkeit als Syndikusanwalt im Rahmen der

    Schließlich geben auch die Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 18. Juni 2001 (aaO) und 13.Januar 2003 (AnwZ [B] 25/02 - NJW 2003, 883) keinen Anhalt für eine andere Sicht.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2004 - L 4 RA 12/03

    Rentenversicherung

    Ein Syndicusanwalt wird innerhalb seines festen Beschäftigungsverhältnisses nicht anwaltlich tätig (BGH, Urteil vom 25.02.1999, IX ZR 384/97, BGHZ 141, 69 mit Darstellung des Meinungsstandes; Beschlüsse vom 14.07.2003, NotZ 1/03 und NotZ 2/03 NJW 2003, 2750 und 2752; Beschluss vom 13.01.2003, AnwZ (B) 25/02; Beschluss vom 18.06.2001, AnwZ (B) 41/00, NJW 2001, 3130;BAG, Beschluss vom 19.03.1996, 2 AZB 36/95, BAGE, 239 - 243; FG Bremen, Beschluss vom 19.06.2000, AZ.: 297056K2, EFG 2000, 885; BVerfG, Beschluss vom 04.11.1992; 1 BvR 79/85, NJW 1993, 317) bejahend: Feuerich/Weyland, § 46 BRAO Rdnr. 3 f; verneinend: Kilger, AnwBl. 1999, 571).
  • BGH, 14.07.2003 - NotZ 1/03

    Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten als Syndikusanwalt bei der Besetzung

    Schließlich geben auch die Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 18. Juni 2001 (aaO) und 13. Januar 2003 (AnwZ [B] 25/02 - NJW 2003, 883) keinen Anhalt für eine andere Sicht.
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 14.07.2005 - 1 ZU 46/04

    Voraussetzungen der Befugnis zur Führung der Bezeichnung "Fachanwalt für

    Das BVerfG verwies darauf, dass bei einer erneuten Entscheidung über den Antrag der Wandel in der Rechtsprechung des BGH zu berücksichtigen sei (NJW 2003, 883).

    Eine in dieser Weise typisierende Betrachtung, die allein auf die abstrakte Gegenüberstellung der Berufsbilder eines unabhängigen Rechtsanwaltes und eines abhängigen Syndikusanwaltes gerichtet ist, wird dem Sinn des § 5 Satz 1 FAO unter Berücksichtigung der Tragweite des Grundrechts der Berufsausübungsfreiheit gem. Artikel 12 I Satz 2 nicht gerecht (s. BGH AnwZ (B) 25/02).

  • AGH Bayern, 10.12.2003 - BayAGH I - 1/03

    Anspruch auf Zuerkennung einer Fachanwaltsbezeichnung; Voraussetzungen für die

  • BGH, 13.01.2003 - AnwZ (B) 22/02

    Berücksichtigung von Tätigkeiten als Syndikusanwalt bei der Verleihung der

  • AGH Bayern, 13.07.2011 - BayAGH I - 9/10

    Anwaltsgerichtsverfahren: Nachschieben von Fällen zu einem Fachanwaltsantrag im

  • AGH Bayern, 12.11.2009 - BayAGH I - 47/08

    Anwaltliches Berufsrecht: Zulassung eines niedergelassenen europäischen

  • LG Berlin, 30.11.2005 - 505 Qs 185/05
  • AGH Bayern, 19.11.2003 - BayAGH I - 24/02

    Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen als Voraussetzung für die Verleihung

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 08.08.2005 - 1 ZU 46/04

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Führung einer Fachanwaltsbezeichnung,

  • AGH Niedersachsen, 13.02.2012 - AGH 5/11
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