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   BGH, 26.05.1997 - AnwZ (B) 3/97   

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https://dejure.org/1997,9851
BGH, 26.05.1997 - AnwZ (B) 3/97 (https://dejure.org/1997,9851)
BGH, Entscheidung vom 26.05.1997 - AnwZ (B) 3/97 (https://dejure.org/1997,9851)
BGH, Entscheidung vom 26. Mai 1997 - AnwZ (B) 3/97 (https://dejure.org/1997,9851)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.03.1994 - AnwZ (B) 84/93

    Europäischer Gerichtshof - Rechtsanwalt - Sofortige Beschwerde

    Auszug aus BGH, 26.05.1997 - AnwZ (B) 3/97
    In den Verfahren nach §§ 37-42 BRAO ist die sofortige Beschwerde gegen Entscheidungen des Anwaltsgerichtshofes nur in den Fällen zulässig, die in § 42 Abs. 1 Nr. 1-5 BRAO genannt sind; § 223 Abs. 3 BRAO ist nicht entsprechend anwendbar (Senatsbeschlüsse vom 6. Juli 1992 - AnwZ (B) 24/92 und vom 14. März 1994 - AnwZ (B) 84/93).

    Dazu gehört weder die Anordnung der Vorlage eines ärztlichen Gutachtens nach § 8 a Abs. 1 BRAO (Senatsbeschluß vom 14. März 1994 - AnwZ (B) 84/93) noch die Setzung einer Frist oder die Ablehnung einer Fristverlängerung in einem solchen Verfahren.

  • BGH, 31.05.1965 - AnwZ (B) 7/65

    Verwerfung einer unzulässigen Beschwerde ohne mündliche Verhandlung

    Auszug aus BGH, 26.05.1997 - AnwZ (B) 3/97
    Da das Rechtsmittel unzulässig ist, konnte der Senat ohne mündliche Verhandlung entscheiden (BGHZ 44, 25).
  • BGH, 06.07.1992 - AnwZ (B) 24/92

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen einen Beschluss des Ehrengerichtshofes

    Auszug aus BGH, 26.05.1997 - AnwZ (B) 3/97
    In den Verfahren nach §§ 37-42 BRAO ist die sofortige Beschwerde gegen Entscheidungen des Anwaltsgerichtshofes nur in den Fällen zulässig, die in § 42 Abs. 1 Nr. 1-5 BRAO genannt sind; § 223 Abs. 3 BRAO ist nicht entsprechend anwendbar (Senatsbeschlüsse vom 6. Juli 1992 - AnwZ (B) 24/92 und vom 14. März 1994 - AnwZ (B) 84/93).
  • BGH, 27.04.2005 - AnwZ (B) 45/04

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Aufforderung zur Vorlage eines

    Dazu gehört die Vorlage eines ärztlichen Attestes nach § 8 a BRAO nicht (ständige Rspr., vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. Dezember 1990 - AnwZ(B) 69/90; vom 6. Juli 1992 - AnwZ(B) 21/92; vom 14. März 1994 - AnwZ(B) 84/93 - BRAK-Mitt. 1994, 176; vom 9. Dezember 1996 - AnwZ(B) 44/96 - BRAK-Mitt. 1997, 91; vom 26. Mai 1997 - AnwZ(B) 3/97 - BRAK-Mitt. 1997, 202; vom 16. Februar 1998 - AnwZ(B) 68/97 - BRAK-Mitt. 1998, 151; vom 18. Juni 2001 - AnwZ(B) 50/00 und vom 25. November 2002 - AnwZ(B) 10/02).
  • BGH, 06.03.2006 - AnwZ (B) 108/05

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls;

    In einer Zulassungssache, die hier vorliegt, ist die sofortige Beschwerde gegen Entscheidungen des Anwaltsgerichtshofs nur in den Fällen zulässig, die in § 42 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 BRAO abschließend aufgeführt sind (Senatsbeschluss vom 26. Mai 1997 - AnwZ(B) 3/97, BRAK-Mitt. 1997, 202).
  • BGH, 16.03.2009 - AnwZ (B) 105/08

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Anordnung der Vorlage eines

    Im Verfahren nach §§ 37 bis 42 BRAO ist die sofortige Beschwerde gegen Entscheidungen des Anwaltsgerichtshofs über einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung nur in den in § 42 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BRAO genannten Fällen zulässig; dazu gehört das mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung verfolgte Begehren des Antragstellers, die Anordnung der Vorlage eines ärztlichen Gutachtens aufzuheben, nicht (Senatsbeschluss vom 14. März 1994 - AnwZ (B) 84/93, BRAK-Mitt. 1994, 176; Senatsbeschluss vom 26. Mai 1997 - AnwZ (B) 3/97, BRAK-Mitt. 1997, 202).
  • BGH, 17.10.2005 - AnwZ (B) 52/05

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Feststellung der Erledigung der

    In einer Zulassungssache, die hier vorliegt, ist die sofortige Beschwerde gegen Entscheidungen des Anwaltsgerichtshofs nur in den Fällen zulässig, die in § 42 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 BRAO abschließend aufgeführt sind (Senatsbeschluss vom 26. Mai 1997 - AnwZ(B) 3/97, BRAK-Mitt. 1997, 202).
  • BGH, 07.02.2011 - AnwZ (B) 39/10

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen eine Entscheidung des

    Dazu gehört das mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung verfolgte Begehren des Antragstellers, die Anordnung der Vorlage eines ärztlichen Gutachtens aufzuheben, nicht (Senatsbeschlüsse vom 14. März 1994 - AnwZ (B) 84/93, BRAK-Mitt. 1994, 176 und vom 26. Mai 1997 - AnwZ (B) 3/97, BRAK-Mitt. 1997, 202).
  • BGH, 18.05.2011 - AnwZ (B) 54/10

    Verpflichtung eines Rechtsanwalts zur Vorlage eines ärztlichen Gutachtens im

    Dazu gehört das mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung verfolgte Begehren des Antragstellers, die Anordnung der Vorlage eines ärztlichen Gutachtens aufzuheben, nicht (Senatsbeschlüsse vom 14. März 1994 - AnwZ (B) 84/93, BRAK-Mitt. 1994, 176 und vom 26. Mai 1997 - AnwZ (B) 3/97, BRAK-Mitt. 1997, 202).
  • BGH, 07.02.2011 - AnwZ (B) 40/10

    Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen eine Anordnung des

    Dazu gehört das mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung verfolgte Begehren des Antragstellers, die Anordnung der Vorlage eines ärztlichen Gutachtens aufzuheben, nicht (Senatsbeschlüsse vom 14. März 1994 - AnwZ (B) 84/93, BRAK-Mitt. 1994, 176 und vom 26. Mai 1997 - AnwZ (B) 3/97, BRAK-Mitt. 1997, 202).
  • BGH, 16.11.1998 - AnwZ (B) 40/98

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen eine Entscheidung des

    Da keiner der in § 42 Abs. 1 BRAO genannten Fälle vorliegt, ist die sofortige Beschwerde dagegen nicht statthaft (Senatsbeschlüsse vom 14. März 1994 - AnwZ (B) 84/93 -, BRAK-Mitt. 1994, 176, und vom 26. Mai 1997 - AnwZ (B) 3/97 -, BRAK-Mitt. 1997, 202; Henssler in Henssler/Prütting, BRAO 1997 § 8a Rdn. 7 m.w.N.).
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