Rechtsprechung
BGH, 26.05.1997 - AnwZ (B) 3/97 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Antrag auf Fristverlängerung zur Vorlage eines Gutachtens
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AGH Berlin, 24.10.1996 - I EGH 13/94
- BGH, 26.05.1997 - AnwZ (B) 3/97
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 14.03.1994 - AnwZ (B) 84/93
Europäischer Gerichtshof - Rechtsanwalt - Sofortige Beschwerde
Auszug aus BGH, 26.05.1997 - AnwZ (B) 3/97
In den Verfahren nach §§ 37-42 BRAO ist die sofortige Beschwerde gegen Entscheidungen des Anwaltsgerichtshofes nur in den Fällen zulässig, die in § 42 Abs. 1 Nr. 1-5 BRAO genannt sind; § 223 Abs. 3 BRAO ist nicht entsprechend anwendbar (Senatsbeschlüsse vom 6. Juli 1992 - AnwZ (B) 24/92 und vom 14. März 1994 - AnwZ (B) 84/93).Dazu gehört weder die Anordnung der Vorlage eines ärztlichen Gutachtens nach § 8 a Abs. 1 BRAO (Senatsbeschluß vom 14. März 1994 - AnwZ (B) 84/93) noch die Setzung einer Frist oder die Ablehnung einer Fristverlängerung in einem solchen Verfahren.
- BGH, 31.05.1965 - AnwZ (B) 7/65
Verwerfung einer unzulässigen Beschwerde ohne mündliche Verhandlung
Auszug aus BGH, 26.05.1997 - AnwZ (B) 3/97
Da das Rechtsmittel unzulässig ist, konnte der Senat ohne mündliche Verhandlung entscheiden (BGHZ 44, 25). - BGH, 06.07.1992 - AnwZ (B) 24/92
Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen einen Beschluss des Ehrengerichtshofes
Auszug aus BGH, 26.05.1997 - AnwZ (B) 3/97
In den Verfahren nach §§ 37-42 BRAO ist die sofortige Beschwerde gegen Entscheidungen des Anwaltsgerichtshofes nur in den Fällen zulässig, die in § 42 Abs. 1 Nr. 1-5 BRAO genannt sind; § 223 Abs. 3 BRAO ist nicht entsprechend anwendbar (Senatsbeschlüsse vom 6. Juli 1992 - AnwZ (B) 24/92 und vom 14. März 1994 - AnwZ (B) 84/93).
- BGH, 27.04.2005 - AnwZ (B) 45/04
Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Aufforderung zur Vorlage eines …
Dazu gehört die Vorlage eines ärztlichen Attestes nach § 8 a BRAO nicht (ständige Rspr., vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. Dezember 1990 - AnwZ(B) 69/90; vom 6. Juli 1992 - AnwZ(B) 21/92; vom 14. März 1994 - AnwZ(B) 84/93 - BRAK-Mitt. 1994, 176; vom 9. Dezember 1996 - AnwZ(B) 44/96 - BRAK-Mitt. 1997, 91; vom 26. Mai 1997 - AnwZ(B) 3/97 - BRAK-Mitt. 1997, 202; vom 16. Februar 1998 - AnwZ(B) 68/97 - BRAK-Mitt. 1998, 151; vom 18. Juni 2001 - AnwZ(B) 50/00 und vom 25. November 2002 - AnwZ(B) 10/02). - BGH, 06.03.2006 - AnwZ (B) 108/05
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; …
In einer Zulassungssache, die hier vorliegt, ist die sofortige Beschwerde gegen Entscheidungen des Anwaltsgerichtshofs nur in den Fällen zulässig, die in § 42 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 BRAO abschließend aufgeführt sind (Senatsbeschluss vom 26. Mai 1997 - AnwZ(B) 3/97, BRAK-Mitt. 1997, 202). - BGH, 16.03.2009 - AnwZ (B) 105/08
Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Anordnung der Vorlage eines …
Im Verfahren nach §§ 37 bis 42 BRAO ist die sofortige Beschwerde gegen Entscheidungen des Anwaltsgerichtshofs über einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung nur in den in § 42 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BRAO genannten Fällen zulässig; dazu gehört das mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung verfolgte Begehren des Antragstellers, die Anordnung der Vorlage eines ärztlichen Gutachtens aufzuheben, nicht (Senatsbeschluss vom 14. März 1994 - AnwZ (B) 84/93, BRAK-Mitt. 1994, 176; Senatsbeschluss vom 26. Mai 1997 - AnwZ (B) 3/97, BRAK-Mitt. 1997, 202).
- BGH, 17.10.2005 - AnwZ (B) 52/05
Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Feststellung der Erledigung der …
In einer Zulassungssache, die hier vorliegt, ist die sofortige Beschwerde gegen Entscheidungen des Anwaltsgerichtshofs nur in den Fällen zulässig, die in § 42 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 BRAO abschließend aufgeführt sind (Senatsbeschluss vom 26. Mai 1997 - AnwZ(B) 3/97, BRAK-Mitt. 1997, 202). - BGH, 07.02.2011 - AnwZ (B) 39/10
Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen eine Entscheidung des …
Dazu gehört das mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung verfolgte Begehren des Antragstellers, die Anordnung der Vorlage eines ärztlichen Gutachtens aufzuheben, nicht (Senatsbeschlüsse vom 14. März 1994 - AnwZ (B) 84/93, BRAK-Mitt. 1994, 176 und vom 26. Mai 1997 - AnwZ (B) 3/97, BRAK-Mitt. 1997, 202). - BGH, 18.05.2011 - AnwZ (B) 54/10
Verpflichtung eines Rechtsanwalts zur Vorlage eines ärztlichen Gutachtens im …
Dazu gehört das mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung verfolgte Begehren des Antragstellers, die Anordnung der Vorlage eines ärztlichen Gutachtens aufzuheben, nicht (Senatsbeschlüsse vom 14. März 1994 - AnwZ (B) 84/93, BRAK-Mitt. 1994, 176 und vom 26. Mai 1997 - AnwZ (B) 3/97, BRAK-Mitt. 1997, 202). - BGH, 07.02.2011 - AnwZ (B) 40/10
Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen eine Anordnung des …
Dazu gehört das mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung verfolgte Begehren des Antragstellers, die Anordnung der Vorlage eines ärztlichen Gutachtens aufzuheben, nicht (Senatsbeschlüsse vom 14. März 1994 - AnwZ (B) 84/93, BRAK-Mitt. 1994, 176 und vom 26. Mai 1997 - AnwZ (B) 3/97, BRAK-Mitt. 1997, 202). - BGH, 16.11.1998 - AnwZ (B) 40/98
Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen eine Entscheidung des …
Da keiner der in § 42 Abs. 1 BRAO genannten Fälle vorliegt, ist die sofortige Beschwerde dagegen nicht statthaft (Senatsbeschlüsse vom 14. März 1994 - AnwZ (B) 84/93 -, BRAK-Mitt. 1994, 176, und vom 26. Mai 1997 - AnwZ (B) 3/97 -, BRAK-Mitt. 1997, 202;… Henssler in Henssler/Prütting, BRAO 1997 § 8a Rdn. 7 m.w.N.).