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   BGH, 18.04.2005 - AnwZ (B) 32/04   

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https://dejure.org/2005,10315
BGH, 18.04.2005 - AnwZ (B) 32/04 (https://dejure.org/2005,10315)
BGH, Entscheidung vom 18.04.2005 - AnwZ (B) 32/04 (https://dejure.org/2005,10315)
BGH, Entscheidung vom 18. April 2005 - AnwZ (B) 32/04 (https://dejure.org/2005,10315)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts wegen Vermögensverfall; Voraussetzungen für das vorliegen eines Vermögensverfalls; Bestimmung von Beweisanzeichen für einen Vermögensverfall; Gefährdung der Interessen von Rechtssuchenden durch den Vermögensverfall als ...

  • Judicialis

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7
    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.11.1994 - AnwZ (B) 40/94

    Widerruf der Zulassung als Rechtsanwalt wegen Vermögensverfalls - Eintrag in das

    Auszug aus BGH, 18.04.2005 - AnwZ (B) 32/04
    Beweisanzeichen für einen Vermögensverfall sind die Erwirkung von Schuldtiteln und fruchtlose Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Rechtsanwalt (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschl. vom 25. März 1991 - AnwZ(B) 73/90, BRAK-Mitt. 1991, 102; Beschl. vom 21. November 1994 - AnwZ(B) 40/94, BRAK-Mitt. 1995, 126).
  • BGH, 12.11.1979 - AnwZ (B) 16/79

    Wegfall des Rücknahmegrundes

    Auszug aus BGH, 18.04.2005 - AnwZ (B) 32/04
    Ein nachträglicher Wegfall des Widerrufsgrundes, der im gerichtlichen Verfahren zu berücksichtigen wäre (BGHZ 75, 356; 84, 149), liegt nicht vor.
  • BGH, 28.06.2004 - AnwZ (B) 60/03

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls -

    Auszug aus BGH, 18.04.2005 - AnwZ (B) 32/04
    Der Senat setzt den Geschäftswert in der in Fällen der vorliegenden Art üblichen Höhe und damit niedriger als der Anwaltsgerichtshof fest (vgl. BGH, Beschluß vom 28. Juni 2004 - AnwZ(B) 60/03; Dittmann in Henssler/Prütting, BRAO 2. Aufl. § 202 Rdn. 2).
  • BGH, 17.05.1982 - AnwZ (B) 5/82

    Wegfall des Versagungsgrundes bei Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Auszug aus BGH, 18.04.2005 - AnwZ (B) 32/04
    Ein nachträglicher Wegfall des Widerrufsgrundes, der im gerichtlichen Verfahren zu berücksichtigen wäre (BGHZ 75, 356; 84, 149), liegt nicht vor.
  • BGH, 25.03.1991 - AnwZ (B) 73/90

    Widerruf einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls -

    Auszug aus BGH, 18.04.2005 - AnwZ (B) 32/04
    Beweisanzeichen für einen Vermögensverfall sind die Erwirkung von Schuldtiteln und fruchtlose Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Rechtsanwalt (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschl. vom 25. März 1991 - AnwZ(B) 73/90, BRAK-Mitt. 1991, 102; Beschl. vom 21. November 1994 - AnwZ(B) 40/94, BRAK-Mitt. 1995, 126).
  • BGH, 05.12.2005 - AnwZ (B) 54/04

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Der Senat setzt den Geschäftswert in der in Fällen der hier vorliegenden Art üblichen Höhe und damit niedriger als der Anwaltsgerichtshof fest (BGH, Beschluss vom 18. April 2005 - AnwZ (B) 32/04; st. Rspr.; vgl. Dittmann in Henssler/Prütting, BRAO 2. Aufl. § 202 Rdn. 2).
  • BGH, 06.03.2006 - AnwZ (B) 30/05

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Der Senat setzt den Geschäftswert in der in Fällen der hier vorliegenden Art üblichen Höhe und damit niedriger als der Anwaltsgerichtshof fest (BGH, Beschluss vom 18. April 2005 - AnwZ (B) 32/04; st. Rspr.; vgl. Dittmann in Henssler/Prütting, BRAO 2. Aufl. § 202 Rdn. 2).
  • BGH, 14.11.2005 - AnwZ (B) 90/04

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Der Senat setzt den Geschäftswert in der in Fällen der vorliegenden Art üblichen Höhe und damit niedriger als der Anwaltsgerichtshof fest (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Juni 2004 - AnwZ(B) 60/03 und vom 18. April 2005 - AnwZ(B) 32/04; Dittmann in Henssler/Prütting, BRAO 2. Aufl. § 202 Rdn. 2).
  • BGH, 04.12.2006 - AnwZ (B) 118/05

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls;

    Der Senat setzt den Geschäftswert - übereinstimmend für das Beschwerdeverfahren und für das vorinstanzliche Verfahren - in der in Fällen der vorliegenden Art üblichen Höhe und damit abweichend vom Anwaltsgerichtshof fest (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Juni 2004 - AnwZ(B) 60/03 und vom 18. April 2005 - AnwZ(B) 32/04; Henssler/Prütting-Dittmann, BRAO, 2. Aufl., § 202 Rdnr. 2).
  • BGH, 05.12.2005 - AnwZ (B) 2/05

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Der Senat setzt den Geschäftswert in der in Fällen der vorliegenden Art üblichen Höhe und damit niedriger als der Anwaltsgerichtshof fest (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Juni 2004 - AnwZ(B) 60/03 und vom 18. April 2005 - AnwZ(B) 32/04; Dittmann in Henssler/Prütting, BRAO 2. Aufl. § 202 Rdn. 2).
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