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   BGH, 29.05.2000 - AnwZ (B) 43/99   

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https://dejure.org/2000,3975
BGH, 29.05.2000 - AnwZ (B) 43/99 (https://dejure.org/2000,3975)
BGH, Entscheidung vom 29.05.2000 - AnwZ (B) 43/99 (https://dejure.org/2000,3975)
BGH, Entscheidung vom 29. Mai 2000 - AnwZ (B) 43/99 (https://dejure.org/2000,3975)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulassung - Rechtsanwalt - Widerruf - Rücknahme - DDR - Richter - Senat - Ministerium für Staatssicherheit

  • Judicialis

    BRAO § 7 Nr. 5; ; BRAO § 42 Abs. 1 Nr. 2; ; BRAO § 42 Abs. 4; ; BRAO § 38; ; BRAO § 39; ; RNPG § 1 Abs. 2

  • BRAK-Mitteilungen

    Versagung der Zulassung wegen Verstoßes gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und Menschlichkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 7 Nr. 5; RNPG § 1 Abs. 2
    Unwürdigkeit eines Rechtsanwalts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.11.1987 - AnwZ (B) 35/87

    Wiederzulassung zur Rechtsanwaltschaft nach rechtskräftiger Zurücknahme der

    Auszug aus BGH, 29.05.2000 - AnwZ (B) 43/99
    Die Gerichte sind grundsätzlich an ihre rechtskräftigen Entscheidungen gebunden, sie können sie nicht mehr abändern und keine weitere Prüfung der rechtskräftig abgeschlossenen Sache vornehmen (vgl. Senatsbeschluss vom 1. Juli 1974 - AnwZ(B) 2/74; Senatsbeschluß vom 30. November 1987 - AnwZ(B) 35/87 = NJW 1988, 1792 für Entscheidungen in Zulassungssachen).
  • BGH, 01.07.1974 - AnwZ (B) 2/74

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Auszug aus BGH, 29.05.2000 - AnwZ (B) 43/99
    Die Gerichte sind grundsätzlich an ihre rechtskräftigen Entscheidungen gebunden, sie können sie nicht mehr abändern und keine weitere Prüfung der rechtskräftig abgeschlossenen Sache vornehmen (vgl. Senatsbeschluss vom 1. Juli 1974 - AnwZ(B) 2/74; Senatsbeschluß vom 30. November 1987 - AnwZ(B) 35/87 = NJW 1988, 1792 für Entscheidungen in Zulassungssachen).
  • BGH, 14.02.2000 - AnwZ (B) 12/99

    Zulassung eines Rechtsanwalts, der als IM des MfS der ehemaligen DDR tätig war

    Auszug aus BGH, 29.05.2000 - AnwZ (B) 43/99
    Für den Fall, dass der Bewerber als Mitarbeiter des MfS gegen Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und Menschlichkeit verstoßen und sich damit als unwürdig erwiesen hat, den Beruf des Rechtsanwalts auszuüben, hat der Senat bereits entschieden, dass für den Regelfall ein zeitlicher Abstand von mindestens drei Jahren zur Beendigung des vorausgegangenen Verfahrens als wesentliche neue Tatsache anzusehen ist (Senatsbeschluss vom 14. Februar 2000 - AnwZ(B) 12/99).
  • BGH, 04.02.1997 - AnwZ (B) 18/96

    Zurücknahme der Zulassung als Rechtsanwalt bei einem früheren DDR-Richter

    Auszug aus BGH, 29.05.2000 - AnwZ (B) 43/99
    Die sofortige Beschwerde des Antragstellers wurde durch Beschluss des Senats vom 4. Februar 1997 - AnwZ(B) 18/96 BRAKMitt 1997, 130 zurückgewiesen.
  • BGH, 01.07.1985 - AnwZ (B) 8/85

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Auszug aus BGH, 29.05.2000 - AnwZ (B) 43/99
    Der im Lauf des Verfahrens eingetretene Wegfall der Bindungswirkung ist vom Senat zu berücksichtigen (vgl. Senatsbeschluss vom 1. Juli 1985 - AnwZ (B) 8/85 zum Wegfall des prozessualen Hinderungsgrundes der anderweitigen Rechtshängigkeit während des Verfahrens).
  • BGH, 17.03.2003 - AnwZ (B) 26/02

    Zulassung eines ehemaligen informellen Mitarbeiters der Stasi zur

    In diesen Fällen ist in der Regel ein zeitlicher Abstand von mindestens drei Jahren zur Beendigung des vorausgegangenen Verfahrens als wesentliche neue Tatsache anzusehen, sofern sich aus der Vorentscheidung nicht unmittelbar ergibt, daß der Betroffene eine längere Wartezeit einhalten muß, bevor er, lediglich gestützt auf den weiteren Zeitablauf und die Fortsetzung seines Wohlverhaltens, eine neue Sachprüfung verlangen kann (Senatsbeschlüsse vom 14. Februar 2000 aaO Bl. 1 R und vom 29. Mai 2000 - AnwZ (B) 43/99 - BRAK-Mitt. 2000, 309, 310).

    Daß der nunmehr zu beurteilende zweite Antrag bereits im Dezember 2000 gestellt worden ist, also geraume Zeit vor Ablauf der Regelfrist von drei Jahren, stünde zwar einer erneuten sachlichen Prüfung zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht mehr entgegen (vgl. Senatsbeschluß vom 29. Mai 2000 aaO).

  • BGH, 16.10.2000 - AnwZ (B) 64/99
    Dieser erst im Laufe des Verfahrens eingetretene Wegfall der Bindungswirkung ist vom Senat zu berücksichtigen (Senatsbeschluss vom 29. Mai 2000 - AnwZ (B) 43/99 -).
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