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   BGH, 20.04.1999 - AnwZ (B) 51/98   

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BGH, 20.04.1999 - AnwZ (B) 51/98 (https://dejure.org/1999,7976)
BGH, Entscheidung vom 20.04.1999 - AnwZ (B) 51/98 (https://dejure.org/1999,7976)
BGH, Entscheidung vom 20. April 1999 - AnwZ (B) 51/98 (https://dejure.org/1999,7976)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • BRAK-Mitteilungen

    Widerruf der Zulassung nach Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 2
    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen einer strafgerichtlichen Verurteilung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.02.1988 - AnwZ (B) 46/87
    Auszug aus BGH, 20.04.1999 - AnwZ (B) 51/98
    In der Untersagung der weiteren Berufsausübung liegt dann keine unverhältnismäßige Maßnahme zum Schutz des rechtsuchenden Publikums (BGH, Beschl. v. 8. Februar 1988 - AnwZ (B) 46/87, BRAK-Mitt. 1988, 208, 209).
  • BGH, 03.10.1983 - AnwZ (B) 15/83

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Auszug aus BGH, 20.04.1999 - AnwZ (B) 51/98
    Hat der Rechtsanwalt die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren, so ist der Widerruf der Zulassung im Gesetz zwingend vorgeschrieben; der Justizverwaltung steht insoweit kein Ermessen zur Verfügung (BGH, Beschl. v. 3. Oktober 1983 - AnwZ (B) 15/83, BRAK-Mitt. 1984, 35).
  • BGH, 28.10.2011 - AnwZ (Brfg) 30/11

    Anwaltliches Berufsrecht: Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts bei einer

    a) Die Vorschrift des § 14 Abs. 2 Nr. 2 BRAO begegnet nach ständiger Rechtsprechung des Senats keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (Senatsbeschlüsse vom 8. Februar 1988 - AnwZ (B) 46/87, BRAK-Mitt. 1988, 208 [Verfassungsbeschwerde nicht angenommen, BVerfG, Beschluss vom 28. März 1988 - 1 BvR 399/88]; vom 20. April 1999 - AnwZ (B) 51/98, BRAK-Mitt. 1999, 185; vom 18. Oktober 1999 - AnwZ (B) 95/98, BRAK-Mitt. 2000, 42).
  • BGH, 18.10.1999 - AnwZ (B) 95/98

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Verlustes der Fähigkeit zur

    Die Regelung über den zwingend - ohne weitere Ermessensentscheidung - vorgeschriebenen Widerruf ist verfassungsgemäß, insbesondere mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar (BGH, Beschl. vom 8. Februar 1988 - AnwZ(B) 46/87 -, BRAK-Mitt. 1988, 208 - Verfassungsbeschwerde nicht angenommen, BVerfG, Beschluß vom 28. März 1988 - 1 BvR 399/88 -, und vom 20. April 1999 - AnwZ(B) 51/98 -, BRAK-Mitt. 1999, 185).
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