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BGH, 17.10.2005 - AnwZ (B) 52/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer
Widerruf der Zulassung zum Rechtsanwalt; Erledigung der Hauptsache eines Verfahrens durch den Widerruf einer Zulassung
- Judicialis
BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 9; ; BRAO § 42 Abs. 1; ; BRAO § 42 Abs. 1 Nr. 1; ; BRAO § 42 Abs. 1 Nr. 2; ; BRAO § 42 Abs. 1 Nr. 3; ; BRAO § 42 Abs. 1 Nr. 4; ; BRAO § 42 Abs. 1 Nr. 5
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 9 § 42 Abs. 1
Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Feststellung der Erledigung der Hauptsache in einem Verfahren betreffend den Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AGH Niedersachsen, 05.04.2005 - AGH 20/04
- BGH, 17.10.2005 - AnwZ (B) 52/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 31.05.1965 - AnwZ (B) 7/65
Verwerfung einer unzulässigen Beschwerde ohne mündliche Verhandlung
Auszug aus BGH, 17.10.2005 - AnwZ (B) 52/05
Das unzulässige Rechtsmittel konnte der Senat ohne mündliche Verhandlung verwerfen (BGHZ 44, 25). - BGH, 26.05.1997 - AnwZ (B) 3/97
Antrag auf Fristverlängerung zur Vorlage eines Gutachtens
Auszug aus BGH, 17.10.2005 - AnwZ (B) 52/05
In einer Zulassungssache, die hier vorliegt, ist die sofortige Beschwerde gegen Entscheidungen des Anwaltsgerichtshofs nur in den Fällen zulässig, die in § 42 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 BRAO abschließend aufgeführt sind (Senatsbeschluss vom 26. Mai 1997 - AnwZ(B) 3/97, BRAK-Mitt. 1997, 202).