Rechtsprechung
BGH, 14.07.2003 - AnwZ (B) 61/02 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls - Gesetzliche Vermutung des Vermögensverfalls bei Insolvenzverfahren - Ausschluss der Gefährdung der Rechtssuchenden wegen Bürgschaft des Ehemannes
- Judicialis
BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BRAGO § 14 Abs. 2 Nr. 7
Interesse der Rechtsuchenden bei Vermögensverfall des Rechtsanwalts - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 22.04.2002 - AnwZ (B) 27/01
Vermögensverfall des Rechtsanwalts
Auszug aus BGH, 14.07.2003 - AnwZ (B) 61/02
Solches käme im vorrangigen Interesse der Rechtsuchenden in Fällen eines eröffneten Insolvenzverfahrens allenfalls in extrem gelagerten Ausnahmefällen in Betracht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. Februar 2000 - AnwZ(B) 15/99, vom 13. März 2000 - AnwZ(B) 28/99, BGHR BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7 Insolvenzverfahren 1 = BRAK-Mitt. 2000, 144, und vom 22. April 2002 - AnwZ(B) 27/01). - BGH, 13.03.2000 - AnwZ (B) 28/99
Widerruf der Erlaubnis eines Rechtsbeistandes zur geschäftsmäßigen …
Auszug aus BGH, 14.07.2003 - AnwZ (B) 61/02
Solches käme im vorrangigen Interesse der Rechtsuchenden in Fällen eines eröffneten Insolvenzverfahrens allenfalls in extrem gelagerten Ausnahmefällen in Betracht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. Februar 2000 - AnwZ(B) 15/99, vom 13. März 2000 - AnwZ(B) 28/99, BGHR BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7 Insolvenzverfahren 1 = BRAK-Mitt. 2000, 144, und vom 22. April 2002 - AnwZ(B) 27/01). - BGH, 14.02.2000 - AnwZ (B) 15/99
Vermögensverfall eines Rechtsanwalts
Auszug aus BGH, 14.07.2003 - AnwZ (B) 61/02
Solches käme im vorrangigen Interesse der Rechtsuchenden in Fällen eines eröffneten Insolvenzverfahrens allenfalls in extrem gelagerten Ausnahmefällen in Betracht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. Februar 2000 - AnwZ(B) 15/99, vom 13. März 2000 - AnwZ(B) 28/99, BGHR BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7 Insolvenzverfahren 1 = BRAK-Mitt. 2000, 144, und vom 22. April 2002 - AnwZ(B) 27/01).
- BGH, 18.10.2004 - AnwZ (B) 70/03
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Gefährdung …
b) Bei der gegebenen Sachlage ist aber auch der Versuch des Antragstellers zum Scheitern verurteilt, einen - nur bei Vorliegen seltener Gegebenheiten anzunehmenden (vgl. die gleichfalls ablehnenden Senatsbeschlüsse vom 14. Juli 2003 - AnwZ(B) 61/02 - und vom 12. Januar 2004 -AnwZ(B) 17/03) - Ausnahmefall zu belegen, in dem eine Gefährdung der Rechtsuchenden durch den Vermögensverfall nicht eingetreten wäre. - BGH, 10.12.2007 - AnwZ (B) 11/07
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall
Eine solche Selbstbeschränkung ist - worauf schon der Anwaltsgerichtshof zutreffend hingewiesen hat - nicht kontrollierbar und kann jederzeit aufgegeben werden (vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 12. Januar 2004 - AnwZ (B) 17/03, vom 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 70/03, BRAK-Mitt. 2005, 27; vom 14. Juli 2003 - AnwZ (B) 61/02). - BGH, 01.03.2004 - AnwZ (B) 37/03
Vermögensverfall des Rechtsanwalts
Im vorrangigen Interesse der Rechtsuchenden kommt es in Fällen eines eröffneten Insolvenzverfahrens allenfalls in extrem gelagerten Ausnahmefällen in Betracht, eine Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden durch den Vermögensverfall zu verneinen (Senatsbeschlüsse vom 13. März 2000 - AnwZ (B) 28/99 - BRAK-Mitt. 2000, 144 und vom 14. Juli 2003 - AnwZ (B) 61/02 m.w.N.; Verfassungsbeschwerde nicht angenommen, Kammerbeschluß des BVerfG vom 17. September 2003 - 1 BvR 1848/03).
- BGH, 26.09.2005 - AnwZ (B) 64/04
Vermögensverfall des Rechtsanwalts
Eine solche Selbstbeschränkung ist nicht kontrollierbar und kann jederzeit aufgegeben werden (vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 18. Oktober 2004 - AnwZ(B) 70/03, BRAK-Mitt. 2005, 27; vom 12. Januar 2004 - AnwZ(B) 17/03; vom 14. Juli 2003 - AnwZ(B) 61/02). - BGH, 12.01.2004 - AnwZ (B) 17/03
Vermögensverfall des Rechtsanwalts
Dies käme im vorrangigen Interesse der Rechtsuchenden in Fällen eines eröffneten Insolvenzverfahrens allenfalls in extrem gelagerten Ausnahmefällen in Betracht (vgl. BGH, Beschluß vom 14. Juli 2003 - AnwZ (B) 61/02 m.w.N.; Verfassungsbeschwerde nicht angenommen, Kammerbeschluß des BVerfG vom 17. September 2003 - 1 BvR 1848/03). - BGH, 19.10.2010 - AnwZ (B) 53/09
Widerruf einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermutung des …
Dass die Gefährdung nicht schon durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entfällt, hat der Senat bereits mehrfach entschieden (Senatsbeschlüsse vom 13. März 2000 - AnwZ (B) 28/99, BRAK-Mitt. 2000, 144 und vom 14. Juli 2003 - AnwZ (B) 61/02 m. w. N.). - BGH, 01.03.2004 - AnwZ (B) 37/03.2 Im vorrangigen Interesse der Rechtsuchenden kommt es in Fällen eines eröffneten Insolvenzverfahrens allenfalls in extrem gelagerten Ausnahmefällen in Betracht, eine Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden durch den Vermögensverfall zu verneinen (Senatsbeschlüsse vom 13. März 2000 - AnwZ (B) 28/99 - BRAK-Mitt. 2000, 144 und vom 14. Juli 2003 - AnwZ (B) 61/02 m.w.N.; Verfassungsbeschwerde nicht angenommen, Kammerbeschluß des BVerfG vom 17. September 2003 - 1 BvR 1848/03).