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   BGH, 18.10.2004 - AnwZ (B) 70/03   

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BGH, 18.10.2004 - AnwZ (B) 70/03 (https://dejure.org/2004,6666)
BGH, Entscheidung vom 18.10.2004 - AnwZ (B) 70/03 (https://dejure.org/2004,6666)
BGH, Entscheidung vom 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 70/03 (https://dejure.org/2004,6666)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Widerruf einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Belegung eines eine Gefährdung der Rechtssuchenden ausschließenden Ausnahmefalls

  • Judicialis

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7; ; ZPO § 901; ; StGB § 266a

  • BRAK-Mitteilungen

    Zulassung - Widerruf wegen Vermögensverfalls

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7
    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Gefährdung der Rechtsuchenden

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.07.2003 - AnwZ (B) 61/02

    Interesse der Rechtsuchenden bei Vermögensverfall des Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 18.10.2004 - AnwZ (B) 70/03
    b) Bei der gegebenen Sachlage ist aber auch der Versuch des Antragstellers zum Scheitern verurteilt, einen - nur bei Vorliegen seltener Gegebenheiten anzunehmenden (vgl. die gleichfalls ablehnenden Senatsbeschlüsse vom 14. Juli 2003 - AnwZ(B) 61/02 - und vom 12. Januar 2004 -AnwZ(B) 17/03) - Ausnahmefall zu belegen, in dem eine Gefährdung der Rechtsuchenden durch den Vermögensverfall nicht eingetreten wäre.
  • BGH, 12.01.2004 - AnwZ (B) 17/03

    Vermögensverfall des Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 18.10.2004 - AnwZ (B) 70/03
    b) Bei der gegebenen Sachlage ist aber auch der Versuch des Antragstellers zum Scheitern verurteilt, einen - nur bei Vorliegen seltener Gegebenheiten anzunehmenden (vgl. die gleichfalls ablehnenden Senatsbeschlüsse vom 14. Juli 2003 - AnwZ(B) 61/02 - und vom 12. Januar 2004 -AnwZ(B) 17/03) - Ausnahmefall zu belegen, in dem eine Gefährdung der Rechtsuchenden durch den Vermögensverfall nicht eingetreten wäre.
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 07.01.2011 - 2 AGH 48/10

    Inkassokosten können grundsätzlich nicht zusätzlich zu den Rechtsanwaltskosten

    Das hier zu beurteilende Verhalten des Klägers gehört jedoch zu einer Vielzahl von Sachverhalten, deren umfassende Normierung nicht möglich und vom Gesetzgeber im Hinblick auf den enumerativ abschließenden Regelungskatalog des § 59 b BRAO auch nicht gewollt ist, welche aber einer berufsrechtlichen Sanktionierung zur Wahrung der Aufgaben der Rechtsanwaltschaft im Dienste der Rechtspflege bedürfen (vgl. Anwaltsgericht Freiburg/Breisgau BRAK-Mitt. 2005, 27 ff.).
  • BGH, 31.05.2010 - AnwZ (B) 54/09

    Wideruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls: Gefährdung

    Auch wenn die Regelung des § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO, nach der der Vermögensverfall die Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden indiziert, nicht im Sinne eines Automatismus zu verstehen ist, die Gefährdung daher nicht zwangsläufig und ausnahmslos schon aus dem Vorliegen des Vermögensverfalls folgt, wird sie im - nach der gesetzlichen Wertung - vorrangigen Interesse der Rechtsuchenden nur in seltenen Ausnahmefällen verneint werden können (Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2004, aaO, unter II 2 b m.w.N.).

    Eine solche Selbstbeschränkung ist nicht kontrollierbar und kann jederzeit - ohne dass etwa die Antragsgegnerin dies auch nur erfahren würde - aufgegeben werden (vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 70/03, BRAK-Mitt. 2005, 27; vom 12. Januar 2004 - AnwZ (B) 17/03; vom 26. September 2005 - AnwZ (B) 64/04).

    Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist daher nach dieser Bestimmung auch dann zu entziehen, wenn der Rechtsanwalt ohne Verschulden in die ihn belastende Vermögenslage geraten ist (st. Rspr.; vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 21. Juni 1999 - AnwZ (B) 88/98, BRAK-Mitt. 1999, 270, 271 und vom 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 70/03).

  • BGH, 24.03.2011 - AnwZ (Brfg) 4/11

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Falle des Vermögensverfalls des

    Auch wenn diese gesetzliche Regelung, nach der der Vermögensverfall eine Gefährdung der Rechtsuchenden indiziert, nicht im Sinne eines Automatismus zu verstehen ist, die Gefährdung daher nicht zwangsläufig und ausnahmslos schon aus dem Vermögensverfall folgt, wird sie im nach der gesetzlichen Wertung vorrangigen Interesse des Rechtsuchenden nur in seltenen Ausnahmefällen verneint werden können (vgl. nur Senat, Beschlüsse vom 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 43/03, NJW 2005, 511 und AnwZ (B) 70/03, BRAK-Mitt. 2005, 27; vom 5. Dezember 2005 - AnwZ (B) 13/05, AnwBl. 2006, 280; vom 25. Juni 2007 - AnwZ (B) 101/05, NJW 2007, 2924 Rn. 8; und vom 8. Februar 2010 - AnwZ (B) 67/08, BRAK-Mitt. 2010, 129 Rn. 11).

    Die Erklärung, keine Fremdgelder entgegenzunehmen, stellt eine dem Berufsbild des Rechtsanwalts fremde "Selbstbeschränkung" dar, die nach außen nicht erkennbar und deren Einhaltung nicht kontrollierbar sowie jederzeit aufgebbar ist (Senat, Beschlüsse vom 12. Februar 2001 - AnwZ (B) 7/00, juris Rn. 8; vom 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 70/03, aaO; vom 17. Oktober 2005 - AnwZ (B) 73/04, NJW-RR 2006, 859; vom 3. Juli 2006 - AnwZ (B) 63/05, juris Rn. 4; und vom 17. September 2007 - AnwZ (B) 75/06, AnwBl. 2008, 66, 67).

    Mangels objektivierbarer Sicherungsmaßnahmen ist die Gefährdung der Mandanteninteressen dann nicht beseitigt (Senat, Beschlüsse vom 12. Februar 2001, aaO Rn. 9; vom 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 70/03, aaO; vom 17. Oktober 2005, aaO S. 860; und vom 17. September 2007, aaO; siehe auch bereits Beschlüsse vom 21. September 1987 - AnwZ (B) 20/87, BRAK-Mitt. 1988, 50, 51; und vom 25. März 1991 - AnwZ (B) 73/90, BRAK-Mitt. 1991, 102).

  • BGH, 15.04.2011 - AnwZ (Brfg) 8/11

    Widerruf der Anwaltszulassung wegen Vermögensverfall

    Die gesetzliche Regelung in § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO, nach der der Vermögensverfall eine Gefährdung der Rechtsuchenden indiziert, ist zwar nicht im Sinne eines Automatismus zu verstehen, die Gefährdung insoweit nicht zwangsläufig und ausnahmslos schon aus dem Vermögensverfall zu folgern; sie wird aber im nach der gesetzlichen Wertung vorrangigen Interesse des Rechtsuchenden nur in seltenen Ausnahmefällen verneint werden können (vgl. nur Senat, Beschlüsse vom 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 43/03, NJW 2005, 511 und AnwZ (B) 70/03, BRAK-Mitt. 2005, 27; vom 5. Dezember 2005 - AnwZ (B) 13/05, AnwBl. 2006, 280; vom 25. Juni 2007 - AnwZ (B) 101/05, NJW 2007, 2924 Rn. 8; und vom 8. Februar 2010 - AnwZ (B) 67/08, BRAK-Mitt. 2010, 129 Rn. 11).

    Mangels objektivierbarer Sicherungsmaßnahmen ist die Gefährdung der Mandanteninteressen dann nicht beseitigt (Senat, Beschlüsse vom 12. Februar 2001 - AnwZ (B) 7/00, juris Rn. 9; vom 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 70/03, aaO; vom 17. Oktober 2005 - AnwZ (B) 73/04, NJW-RR 2006, 859, 860; und vom 17. September 2007 - AnwZ (B) 75/06, AnwBl. 2008, 66, 67; siehe auch bereits Beschlüsse vom 21. September 1987 - AnwZ (B) 20/87, BRAK-Mitt. 1988, 50, 51; und vom 25. März 1991 - AnwZ (B) 73/90, BRAK-Mitt. 1991, 102).

  • BGH, 17.10.2005 - AnwZ (B) 73/04

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    (2) Zudem ist die Möglichkeit einer Hereinnahme von Schecks oder Bargeld, welche für die Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden spricht (vgl. BGH, Beschl. v. 18. Oktober 2004 - AnwZ(B) 70/03, BRAK-Mitt. 2005, 27), nicht hinreichend sicher ausgeschlossen.
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 20.11.2015 - 1 AGH 32/15

    Widerruf, Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, Vermögensverfall, Prüfungszeitpunkt,

    Der Rechtsanwalt kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs den Nachweis, dass eine solche Gefährdung ausgeschlossen ist, grundsätzlich nicht durch Maßnahmen führen, die in seiner Hand liegen, die er jederzeit verändern kann und die durch die Kammer nicht kontrolliert werden können (BGH NJW-RR 2006, 859 Tz.8 f; BGH BRAK-Mitt. 2005, 27 Tz.4; BGH, Beschl. v. 12.02.2001, AnwZ (B) 7/00 Tz.9; BGH BRAK-Mitt. 1988, 50 Tz.14; Henssler a.a.O., § 14 Rn.34).
  • BGH, 10.12.2007 - AnwZ (B) 11/07

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall

    Eine solche Selbstbeschränkung ist - worauf schon der Anwaltsgerichtshof zutreffend hingewiesen hat - nicht kontrollierbar und kann jederzeit aufgegeben werden (vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 12. Januar 2004 - AnwZ (B) 17/03, vom 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 70/03, BRAK-Mitt. 2005, 27; vom 14. Juli 2003 - AnwZ (B) 61/02).
  • BGH, 26.09.2005 - AnwZ (B) 64/04

    Vermögensverfall des Rechtsanwalts

    Eine solche Selbstbeschränkung ist nicht kontrollierbar und kann jederzeit aufgegeben werden (vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 18. Oktober 2004 - AnwZ(B) 70/03, BRAK-Mitt. 2005, 27; vom 12. Januar 2004 - AnwZ(B) 17/03; vom 14. Juli 2003 - AnwZ(B) 61/02).
  • BGH, 06.09.2011 - AnwZ (Brfg) 6/11

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Die Erklärung, keine Fremdgelder entgegenzunehmen, stellt eine dem Berufsbild des Rechtsanwalts fremde "Selbstbeschränkung" dar, die nach außen nicht erkennbar und deren Einhaltung nicht kontrollierbar sowie jederzeit aufgebbar ist; sie vermag eine Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden nicht mit der erforderlichen Sicherheit auszuschließen (BGH, Beschluss vom 12. Februar 2001 - AnwZ (B) 7/00, juris Rn. 7; vom 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 70/03, BRAK- Mitt.
  • BGH, 21.03.2011 - AnwZ (Brfg) 5/10

    Widerruf der Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls

    Das gilt auch hinsichtlich Erklärungen des Rechtsanwalts, keine Fremdgelder entgegenzunehmen (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 70/03 - und vom 17. Oktober 2005 - AnwZ (B) 73/04).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2007 - 4 A 1968/07

    Löschung der Eintragung in die Architektenliste; Verfehlung der Berufspflichten

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