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   LAG Düsseldorf, 18.11.1986 - 3 Sa 1387/86   

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LAG Düsseldorf, 18.11.1986 - 3 Sa 1387/86 (https://dejure.org/1986,1489)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.11.1986 - 3 Sa 1387/86 (https://dejure.org/1986,1489)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. November 1986 - 3 Sa 1387/86 (https://dejure.org/1986,1489)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 139 140 611 1004
    Abmahnung: Anspruch auf Entfernung - einzelne nicht zutreffende Vorwürfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abmahnung; Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers; Personalakte; Entfernung aus der Personalakte; Einschränkung; Korrigierte Abmahnung; Aufrechterhalten der Abmahnung; Begründung einer Abmahnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1987, 354 (Ls.)
  • ArbuR 1988, 55
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 27.11.1985 - 5 AZR 101/84

    Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.11.1986 - 3 Sa 1387/86
    In Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. zuletzt DB 1986, 489 ) geht die Kammer davon aus, daß der Arbeitnehmer nicht nur das Recht zur Gegendarstellung, sondern einen klagbaren Anspruch auf Entfernung einer missbilligenden Abmahnung aus seiner Personalakte hat: Voraussetzung hierzu ist, daß die Abmahnung unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält und darin ein objektiver rechtswidriger Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers liegt.
  • BGH, 09.02.1962 - IV ZR 90/61

    Bindung nach § 616 ZPO

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.11.1986 - 3 Sa 1387/86
    Zwingende und unabdingbare Voraussetzung ist also die Teilbarkeit des Rechtsgeschäftes, das nach Abtrennung des nichtigen Teils verbleibende Rechtsgeschäft muß als selbständiges Rechtsgeschäft Bedeutung haben können (vgl. dazu insbesondere BGH, NJW 1962, 913; Palandt, Kommentar zum BGB , § 139 Arm. 4 m.w.N.).
  • BGH, 27.02.1975 - II ZR 77/73

    Vertretung einer Gesellschaft durch die persönlich haftenden Gesellschafter -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.11.1986 - 3 Sa 1387/86
    Beispiele hierfür sind etwa die Umdeutung einer fristlosen in eine fristgerechte Kündigung oder einer Anfechtung in eine Kündigung oder einen Rücktritt (vgl. etwa BGH, NJW 1975, 1700; BAG, EzA Nr. 1 u. 7 zu § 140 BGB ).
  • ArbG Berlin, 08.06.2012 - 28 Ca 6569/12

    Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte - Pflicht zur

    Es ist dem Arbeitgeber überlassen, ob er statt dessen eine auf die zutreffenden Pflichtverletzungen beschränkte Abmahnung aussprechen will"; s. statt vieler auch LAG Hamm 9.11.2007 - 10 Sa 989/07 - (Volltext in "Juris") [Leitsatz]: "Werden in einem Abmahnungsschreiben mehrere Pflichtverletzungen gleichzeitig gerügt und beruht eine Pflichtverletzung auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung oder Tatsachenannahme, so muss das Abmahnungsschreiben vollständig aus der Personalakte entfernt werden und kann nicht teilsweise aufrechterhalten bleiben (...)".: Damit scheidet auch eine "geltungserhaltende Reduktion" 30So auch schon LAG Baden-Württemberg12.2.1987 - 3 (7) Sa 92/86 - ArbuR 1988, 55.So auch schon LAG Baden-Württemberg12.2.1987 - 3 (7) Sa 92/86 - ArbuR 1988, 55.

    30) So auch schon LAG Baden-Württemberg12.2.1987 - 3 (7) Sa 92/86 - ArbuR 1988, 55.

  • BAG, 13.03.1991 - 5 AZR 133/90

    Abmahnung wegen nur teilweise zutreffender Vorwürfe

    Wenn in einem Abmahnungsschreiben gleichzeitig verschiedene Pflichtverletzungen gerügt werden, von denen aber nur einzelne (und nicht alle) zutreffen, so kann das Abmahnungsschreiben nicht teilweise aufrechterhalten und insoweit vom Gericht neu gefaßt werden, sondern die Abmahnung muß in diesem Fall vollständig aus der Personalakte entfernt werden (ebenso LAG Köln Urteil vom 12. März 1986 - 5 Sa 1191/85 - LAGE Nr. 3 zu § 611 BGB Abmahnung; LAG Düsseldorf Urteil vom 18. November 1986 - 3 Sa 1387/86 - LAGE Nr. 7 zu § 611 BGB Abmahnung = NZA 1987, 354; LAG Hamm Urteil vom 3. November 1987 - 13 Sa 96/87 - LAGE Nr. 9 zu § 611 BGB Abmahnung).

    Es muß dem Arbeitgeber die Entscheidung darüber vorbehalten bleiben, ob er an der Abmahnung festhalten will, wenn einzelne in dem Abmahnungsschreiben enthaltene Vorwürfe unzutreffend sind (LAG Düsseldorf im Urteil vom 18. November 1986 - 3 Sa 1387/86 - LAGE, aaO).

  • ArbG Düsseldorf, 28.11.2008 - 13 Ca 4939/08

    Meldepflicht des § 5 Abs. 1 Satz 1 Entgeltfortzahlungsgestz (EFZG) als

    Die Abmahnung muss in diesem Fall vielmehr vollständig aus der Personalakte entfernt werden (BAG 13.03.1991 - 5 AZR 133/90 - NZA 1991, 768; LAG Köln, 12.03.1986 - 5 Sa 1191/85 - EzA § 611 BGB Abmahnung Nr. 1; LAG Düsseldorf 18.11.1986 - 3 Sa 1387/86 - NZA 1987, 354; LAG Hamm 03.11.1987 - 13 Sa 96/87 - EzA § 611 BGB Abmahnung Nr. 14; LAG Düsseldorf 23.02.1996 - 17 Sa 1168/95 - NZA-RR 1997, 81; LAG Köln 15.06.2007 - 11 Sa 243/07 - ArbuR 2007, 323; LAG Hamm 09.11.2007 - 10 Sa 989/07 - Juris).
  • ArbG Berlin, 12.04.2013 - 28 Ca 2357/13

    Entfernung mehrerer Abmahnungen - verweigerte Krankenvergütung - disziplinarische

    Es ist dem Arbeitgeber überlassen, ob er statt dessen eine auf die zutreffenden Pflichtverletzungen beschränkte Abmahnung aussprechen will"; s. statt vieler auch LAG Hamm 9.11.2007 - 10 Sa 989/07 - (Volltext in "Juris") [Leitsatz]: "Werden in einem Abmahnungsschreiben mehrere Pflichtverletzungen gleichzeitig gerügt und beruht eine Pflichtverletzung auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung oder Tatsachenannahme, so muss das Abmahnungsschreiben vollständig aus der Personalakte entfernt werden und kann nicht teilweise aufrechterhalten bleiben (...)".: Damit scheidet auch eine "geltungserhaltende Reduktion" 68 So auch schon LAG Baden-Württemberg12.2.1987 - 3 (7) Sa 92/86 - ArbuR 1988, 55.

    So auch schon LAG Baden-Württemberg12.2.1987 - 3 (7) Sa 92/86 - ArbuR 1988, 55.

    68) So auch schon LAG Baden-Württemberg12.2.1987 - 3 (7) Sa 92/86 - ArbuR 1988, 55.

  • ArbG Berlin, 30.10.2015 - 28 Ca 7745/15

    Arbeitsvergütung - Mindestlohn - Entfernung mehrerer verschriftlichter

    Es ist dem Arbeitgeber überlassen, ob er statt dessen eine auf die zutreffenden Pflichtverletzungen beschränkte Abmahnung aussprechen will"; s. statt vieler auch LAG Hamm 9.11.2007 - 10 Sa 989/07 - (Volltext: "Juris") [Leitsatz]: "Werden in einem Abmahnungsschreiben mehrere Pflichtverletzungen gleichzeitig gerügt und beruht eine Pflichtverletzung auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung oder Tatsachenannahme, so muss das Abmahnungsschreiben vollständig aus der Personalakte entfernt werden und kann nicht teilweise aufrechterhalten bleiben (...)".: Damit scheidet auch eine "geltungserhaltende Reduktion" 153So auch schon LAG Baden-Württemberg 12.2.1987 - 3 (7) Sa 92/86 - ArbuR 1988, 55.So auch schon LAG Baden-Württemberg 12.2.1987 - 3 (7) Sa 92/86 - ArbuR 1988, 55.
  • ArbG Berlin, 01.07.2016 - 28 Ca 38/16

    Druckkündigung - Anspruch auf Entfernung der Abmahnung - Schmerzensgeld

    [178] So auch schon LAG Baden-Württemberg 12.2.1987 - 3 (7) Sa 92/86 - ArbuR 1988, 55.
  • ArbG Berlin, 07.02.2014 - 28 Ca 16793/13

    Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte - Dispositionsvorbehalt

    Es ist dem Arbeitgeber überlassen, ob er statt dessen eine auf die zutreffenden Pflichtverletzungen beschränkte Abmahnung aussprechen will"; s. statt vieler auch LAG Hamm 9.11.2007 - 10 Sa 989/07 - (Volltext: "Juris") [Leitsatz]: "Werden in einem Abmahnungsschreiben mehrere Pflichtverletzungen gleichzeitig gerügt und beruht eine Pflichtverletzung auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung oder Tatsachenannahme, so muss das Abmahnungsschreiben vollständig aus der Personalakte entfernt werden und kann nicht teilweise aufrechterhalten bleiben (...)".: Damit scheidet auch eine "geltungserhaltende Reduktion" 132So auch schon LAG Baden-Württemberg 12.2.1987 - 3 (7) Sa 92/86 - ArbuR 1988, 55.So auch schon LAG Baden-Württemberg 12.2.1987 - 3 (7) Sa 92/86 - ArbuR 1988, 55.

    132) So auch schon LAG Baden-Württemberg 12.2.1987 - 3 (7) Sa 92/86 - ArbuR 1988, 55.

  • ArbG Berlin, 04.11.2011 - 28 Ca 11553/11

    Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte - Widerruf des Vorwurfs

    Es ist dem Arbeitgeber überlassen, ob er statt dessen eine auf die zutreffenden Pflichtverletzungen beschränkte Abmahnung aussprechen will"; s. statt vieler auch LAG Hamm 9.11.2007 - 10 Sa 989/07 - (Volltext in "Juris") [Leitsatz]: "Werden in einem Abmahnungsschreiben mehrere Pflichtverletzungen gleichzeitig gerügt und beruht eine Pflichtverletzung auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung oder Tatsachenannahme, so muss das Abmahnungsschreiben vollständig aus der Personalakte entfernt werden und kann nicht teilsweise aufrechterhalten bleiben (...)".: Damit scheidet auch eine "geltungserhaltende Reduktion" 57So auch schon LAG Baden-Württemberg 12.2.1987 - 3 (7) Sa 92/86 - ArbuR 1988, 55.So auch schon LAG Baden-Württemberg 12.2.1987 - 3 (7) Sa 92/86 - ArbuR 1988, 55.

    57) So auch schon LAG Baden-Württemberg 12.2.1987 - 3 (7) Sa 92/86 - ArbuR 1988, 55.

  • BAG, 13.03.1991 - 5 AZR 113/90
    Wenn in einem Abmahnungsschreiben gleichzeitig verschiedene Pflichtverletzungen gerügt werden, von denen aber nur einzelne (und nicht alle) zutreffen, so kann das Abmahnungsschreiben nicht teilweise aufrechterhalten und insoweit vom Gericht neu gefaßt werden, sondern die Abmahnung muß in diesem Fall vollständig aus der Personalakte entfernt werden (ebenso LAG Köln Urteil vom 12. März 1986 -- 5 Sa 1191/85 -- LAGE Nr. 3 zu § 611 BGB Abmahnung; LAG Düsseldorf Urteil vom 18. November 1986 -- 3 Sa 1387/86 -- LAGE Nr. 6 zu § 611 BGB Abmahnung = NZA 1987, 354; LAG Hamm Urteil vom 3. November 1987 -- 13 Sa 96/87 -- LAGE Nr. 9 zu § 611 BGB Abmahnung).

    Es muß dem Arbeitgeber die Entscheidung darüber vorbehalten bleiben, ob er an der Abmahnung festhalten will, wenn einzelne in dem Abmahnungsschreiben enthaltene Vorwürfe unzutreffend sind ( LAG Düsseldorf im Urteil vom 18. November 1986 - 3 Sa 1387/86 - LAGE, a. a. O.).

  • ArbG Berlin, 15.08.2003 - 28 Ca 12003/03
    32So auch schon LAG Baden-Württemberg 12.2.1987 - 3(7) Sa 92/86-ArbuR 1988, 55.
  • LAG Schleswig-Holstein, 13.07.1988 - 3 Sa 38/88

    Frage der Anhörungpflicht des zuständigen Personalrats bei einer Kündigung

  • ArbG Berlin, 30.10.2015 - 28 Ca 7745/15 28 Ca 12279/15

    Arbeitsvergütung - Mindestlohn - Entfernung mehrerer verschriftlichter

  • LAG Hamm, 03.11.1987 - 13 Sa 96/87

    Abmahnung; Amtspflichtverletzung; Betriebsratsmitglied; Anspruch auf Beseitigung

  • ArbG Solingen, 23.04.2008 - 5 Ca 179/08

    Verhaltensbedingte Kündigung, Schlechtleistung, fehlerhafte Abmahnungen

  • ArbG Wetzlar, 09.05.1988 - 1 Ca 434/87

    Unwirksamkeit einer Abmahnung nach Ankündigung einer Krankheit

  • ArbG Karlsruhe, 07.05.1987 - 6 Ca 543/86

    Abmahnung; Inhaltliche Bestimmtheit; Rücknahme einer Abmahnung

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