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   LAG Hessen, 26.08.1997 - 7 Sa 535/97   

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https://dejure.org/1997,10611
LAG Hessen, 26.08.1997 - 7 Sa 535/97 (https://dejure.org/1997,10611)
LAG Hessen, Entscheidung vom 26.08.1997 - 7 Sa 535/97 (https://dejure.org/1997,10611)
LAG Hessen, Entscheidung vom 26. August 1997 - 7 Sa 535/97 (https://dejure.org/1997,10611)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtswirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung; Unentschuldiges Fernbleiben von der Arbeit bzw. eigenmächtige Urlaubsnahme als Kündigungsgrund; Voraussetzungen eines "Wichtigen (Kündigungs-) Grundes"; Voraussetzungen einer beharrlichen Arbeitsverweigerung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ArztR 1998, 146
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Thüringen, 10.04.2001 - 5 Sa 403/00

    Mobbing als Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers

    Es überwiegen die das Vorliegen von Mobbing ablehnenden oder nicht in die rechtliche Prüfung miteinbeziehenden Urteile (LAG Bremen, Urteil vom 28.4.2000, - 3 Sa 284/99 - Anspruch auf Schmerzensgeld wegen mobbingbedingter freiwilliger Aufgabe des Arbeitsplatzes; LAG Köln, Urteil vom 7.1.1998 - 2 Sa 1014/97 - Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch wegen durch Mobbing herbeigeführter psychischer Erkrankung; LAG Frankfurt, Urteil vom 26.8.1997, - 7 Sa 535/97 -, ArztR 1998 S. 146, unberechtigte Ausübung des Rechts, wegen Mobbing die Arbeitsleistung zurückzubehalten und darauf folgende fristlose Kündigung).
  • LAG Niedersachsen, 03.05.2000 - 16a Sa 1391/99

    Wirksamkeit eines Prozessvergleichs; Entfernung von Abmahnungen aus Personalakten

    Im Arbeitsverhältnis besteht ein Zurückbehaltungsrecht an der Arbeitsleistung auch, wenn der Arbeitgeber mit erheblichen Nebenpflichten nicht nachkommt (BAG, Urteil v. 08.05.1996, 5 AZR 315/95 ; Münch. Komm BGB Lorenz, § 618 BGB, Rdn. 67; Erf. Komm. Wank, § 618 BGB, Rdn. 28; LAG Frankfurt, 7 Sa 535/97, Urteil vom 26.08.97, Kreitner, DStR 1997, 1292 ff).

    Die Verletzung der Fürsorgepflicht (BAG, Urteil vom 07.06.1973, AP Nr. 28 zu § 615 BGB), LAG Baden Württemberg, 19 Sa 64/96, Urteil vom 26.09.1997, LAG Frankfurt, 7 Sa 535/97, Urteil vom 26.08.1997) bzw. der sich aus § 618 BGB ergebenden Arbeitsschutzpflichten (BAG, Urteil v. 08.05.1996, 5 AZR 315/95 , NZA 1997, S. 86 ff) können ein Zurückbehaltungsrecht an der Arbeitsleistung begründen.

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