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   OVG Saarland, 29.10.2004 - 1 Q 9/04   

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OVG Saarland, 29.10.2004 - 1 Q 9/04 (https://dejure.org/2004,28860)
OVG Saarland, Entscheidung vom 29.10.2004 - 1 Q 9/04 (https://dejure.org/2004,28860)
OVG Saarland, Entscheidung vom 29. Oktober 2004 - 1 Q 9/04 (https://dejure.org/2004,28860)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf einer ärztlichen Approbation; Vorliegen eines erheblichen Verfahrensfehlers; Akten eines durchgeführten staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens als zu berücksichtigendes Erkenntnismittel; Zulässigkeit von auf unsubstantiierten bzw. unplausiblen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ArztR 2005, 162
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 02.11.1992 - 3 B 87.92

    Unwürdigkeitsprognose nach ärztlichem Standesrecht - Drogenverschreibung

    Auszug aus OVG Saarland, 29.10.2004 - 1 Q 9/04
    Unter Hinweis auf die gefestigte Rechtsprechung insbesondere auch des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. BVerwG, Beschlüsse vom 9.11.1991 - 3 B 75/90 -, NJW 1991, 1557 = Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 80, und vom 2.11.1992 - 3 B 87/92 -, NJW 1993, 806 = Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 83; siehe auch etwa VGH Mannheim, Beschluss vom 28.7.20003 - 9 S 1138/03 -, dokumentiert bei Juris; OVG Bremen, Urteil vom 18.6.2002 - 1 A 216/01 -, NJW 2003, 1887, ist das Verwaltungsgericht zutreffend davon ausgegangen, dass ein Arzt (eine Ärztin) zur Ausübung des ärztlichen Berufes unwürdig im Verständnis der §§ 5 Abs. 2 Satz 1, 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BÄO ist, wenn er (sie) durch sein (ihr) Verhalten nicht mehr das Ansehen und Vertrauen besitzt, das zur Ausübung des Berufes aus Sicht der Öffentlichkeit unabdingbar nötig ist.

    Ob sich jemand zur Ausübung des ärztlichen Berufes durch sein bisheriges Verhalten als unwürdig erwiesen hat, hängt indes nicht von der Prognose ab, ob er in Zukunft seine beruflichen Pflichten zuverlässig erfüllen wird, vgl. u.a. BVerwG, Beschluss vom 2.11.1992 - 3 B 87/92 - NJW 1993, 806 = Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 83.

  • OVG Bremen, 18.06.2002 - 1 A 216/01

    Entziehung der Approbation eines Zahnarztes wegen Berufsunwürdigkeit;

    Auszug aus OVG Saarland, 29.10.2004 - 1 Q 9/04
    Unter Hinweis auf die gefestigte Rechtsprechung insbesondere auch des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. BVerwG, Beschlüsse vom 9.11.1991 - 3 B 75/90 -, NJW 1991, 1557 = Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 80, und vom 2.11.1992 - 3 B 87/92 -, NJW 1993, 806 = Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 83; siehe auch etwa VGH Mannheim, Beschluss vom 28.7.20003 - 9 S 1138/03 -, dokumentiert bei Juris; OVG Bremen, Urteil vom 18.6.2002 - 1 A 216/01 -, NJW 2003, 1887, ist das Verwaltungsgericht zutreffend davon ausgegangen, dass ein Arzt (eine Ärztin) zur Ausübung des ärztlichen Berufes unwürdig im Verständnis der §§ 5 Abs. 2 Satz 1, 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BÄO ist, wenn er (sie) durch sein (ihr) Verhalten nicht mehr das Ansehen und Vertrauen besitzt, das zur Ausübung des Berufes aus Sicht der Öffentlichkeit unabdingbar nötig ist.
  • BVerwG, 22.11.1991 - 1 B 142.91

    Umfang der Zulässigkeit der Verwertung beigezogener Akten im Wege des

    Auszug aus OVG Saarland, 29.10.2004 - 1 Q 9/04
    Die Verwaltungsgerichte dürfen ihre Tatsachenfeststellungen allerdings insoweit nicht allein auf beigezogene Akten und darin enthaltene Vernehmungsprotokolle stützen, als eine Zeugenvernehmung von einem Beteiligten ausdrücklich beantragt wird oder sich aus anderen Gründen dem Gericht aufdrängen muss, vgl. u.a. BVerwG, Beschlüsse vom 22.11.1991 - 1 B 142/91 -, NJW 1992, 1186 = Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 37, und vom 13.9.1988 - 1 B 22/88 -, NVwZ 1989, 67 = Buchholz 402.24 § 24 AuslG Nr. 12.
  • BVerwG, 28.04.1998 - 3 B 174.97

    Verwendung des Inhalts staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsakten - Behördlicher

    Auszug aus OVG Saarland, 29.10.2004 - 1 Q 9/04
    Dies gilt uneingeschränkt auch für Akten eines Ermittlungsverfahrens, das - wie hier - nicht zu einer Anklageerhebung geführt hat, vgl. u.a. BVerwG, Beschluss vom 28.4.1998 - 3 B 174/97 -, Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 101.
  • BVerwG, 13.09.1988 - 1 B 22.88

    Mündliche Verhandlung - Aktenbeiziehung - Subunternehmer - Arbeitnehmer -

    Auszug aus OVG Saarland, 29.10.2004 - 1 Q 9/04
    Die Verwaltungsgerichte dürfen ihre Tatsachenfeststellungen allerdings insoweit nicht allein auf beigezogene Akten und darin enthaltene Vernehmungsprotokolle stützen, als eine Zeugenvernehmung von einem Beteiligten ausdrücklich beantragt wird oder sich aus anderen Gründen dem Gericht aufdrängen muss, vgl. u.a. BVerwG, Beschlüsse vom 22.11.1991 - 1 B 142/91 -, NJW 1992, 1186 = Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 37, und vom 13.9.1988 - 1 B 22/88 -, NVwZ 1989, 67 = Buchholz 402.24 § 24 AuslG Nr. 12.
  • BVerwG, 20.07.1998 - 9 B 10.98

    Ablehnung eines Beweisantrags; unzulässiger Beweisermittlungsantrag.

    Auszug aus OVG Saarland, 29.10.2004 - 1 Q 9/04
    Mit Blick auf die durch die Beschlagnahme der Patientenunterlagen dem objektiv entgegenstehende Beweislage hätte ein diesbezüglich gestellter Beweisantrag, weil er sich in einer unsubstantiierten und unplausiblen Behauptung erschöpft hätte, vom Verwaltungsgericht als unzulässig zurückgewiesen werden dürfen, vgl. zur Unzulässigkeit von auf unsubstantiierten bzw. unplausiblen Behauptungen beruhenden Beweisermittlungsanträgen u.a. BVerwG, Beschluss vom 20.7.1998 - 9 B 10/98 -, DVBl. 1999, 100 = NVwZ-RR 1999, 208 = Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 39.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.2003 - 9 S 1138/03

    Widerruf der ärztlichen Approbation: Unwürdigkeit - Straftat

    Auszug aus OVG Saarland, 29.10.2004 - 1 Q 9/04
    Unter Hinweis auf die gefestigte Rechtsprechung insbesondere auch des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. BVerwG, Beschlüsse vom 9.11.1991 - 3 B 75/90 -, NJW 1991, 1557 = Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 80, und vom 2.11.1992 - 3 B 87/92 -, NJW 1993, 806 = Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 83; siehe auch etwa VGH Mannheim, Beschluss vom 28.7.20003 - 9 S 1138/03 -, dokumentiert bei Juris; OVG Bremen, Urteil vom 18.6.2002 - 1 A 216/01 -, NJW 2003, 1887, ist das Verwaltungsgericht zutreffend davon ausgegangen, dass ein Arzt (eine Ärztin) zur Ausübung des ärztlichen Berufes unwürdig im Verständnis der §§ 5 Abs. 2 Satz 1, 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BÄO ist, wenn er (sie) durch sein (ihr) Verhalten nicht mehr das Ansehen und Vertrauen besitzt, das zur Ausübung des Berufes aus Sicht der Öffentlichkeit unabdingbar nötig ist.
  • BVerwG, 05.08.1997 - 1 B 144.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Darlegungserfordernis bei Grundsatzrevision,

    Auszug aus OVG Saarland, 29.10.2004 - 1 Q 9/04
    Die Aufklärungsrüge kann nämlich nicht dazu dienen, Beweisanträge zu ersetzen, die eine Partei zumutbarerweise hätte stellen können, jedoch zu stellen unterlassen hat, vgl. u.a. BVerwG, Beschluss vom 5.8.1997 - 1 B 144/97 -, NJW-RR 1998, 784 m.w.N.; Beschlüsse des Senats vom 22.11.2002 - 1 Q 36/02 -, vom 29.8.2001 - 1 Q 58/00 -, vom 1.2.2000 - 1 Q 48/99 -, vom 26.8.1998 - 1 Q 95/98 - und vom 7.5.1997 - 1 Q 16/97 -.
  • BVerwG, 09.01.1991 - 3 B 75.90

    Widerruf der ärztlichen Approbation bei Unzuverlässigkeit oder Unwürdigkeit -

    Auszug aus OVG Saarland, 29.10.2004 - 1 Q 9/04
    Unter Hinweis auf die gefestigte Rechtsprechung insbesondere auch des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. BVerwG, Beschlüsse vom 9.11.1991 - 3 B 75/90 -, NJW 1991, 1557 = Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 80, und vom 2.11.1992 - 3 B 87/92 -, NJW 1993, 806 = Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 83; siehe auch etwa VGH Mannheim, Beschluss vom 28.7.20003 - 9 S 1138/03 -, dokumentiert bei Juris; OVG Bremen, Urteil vom 18.6.2002 - 1 A 216/01 -, NJW 2003, 1887, ist das Verwaltungsgericht zutreffend davon ausgegangen, dass ein Arzt (eine Ärztin) zur Ausübung des ärztlichen Berufes unwürdig im Verständnis der §§ 5 Abs. 2 Satz 1, 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BÄO ist, wenn er (sie) durch sein (ihr) Verhalten nicht mehr das Ansehen und Vertrauen besitzt, das zur Ausübung des Berufes aus Sicht der Öffentlichkeit unabdingbar nötig ist.
  • BGH, 04.09.2012 - 1 StR 534/11

    BGH hebt Freispruch im Münchener Apotheker-Fall auf

    Dafür, dass der ärztliche Verordnungswille sich regelmäßig nur auf die Verabreichung zugelassener Medikamente erstreckt, sprechen schon die Risiken, denen sich der Arzt im Fall eines Fehlgebrauchs aussetzt, etwa das Risiko des Verlusts der Approbation gemäß § 5 Abs. 2, § 3 Abs. 1 Nr. 2 BÄO (vgl. etwa OVG Saarlouis, Beschluss vom 29. Oktober 2004 - 1 Q 9/04, ArztR 2005, 162 ff.; Schelling in Spickhoff, Medizinrecht, 1. Aufl., BÄO § 5 Rn. 39 mwN).
  • VG Neustadt, 21.11.2005 - 4 K 1157/05

    Wegen Betruges und Urkundenfälschung verurteilter Arzt verliert Approbation

    Unwürdigkeit liegt vor, wenn in dem maßgeblichen Zeitpunkt ein Arzt durch sein Verhalten nicht mehr das Ansehen und das Vertrauen besitzt, das für die Ausübung seines Berufes unabdingbar nötig ist (s. z.B. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. September 2005 - 6 A 10556/05.OVG - ; OVG Saarland, ArztR 2005, 162; BVerwG, NJW 1993, 806 und Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 107).
  • OVG Saarland, 24.03.2005 - 1 Q 35/04

    Keine Beihilfe für Behandlung mittels Bioresonanztherapie

    Das Vorliegen dieses Zulassungsgrundes hängt nach überwiegender, auch vom Senat vertretener Ansicht vorrangig davon ab, ob die Angriffe in der Zulassungsbegründung gegen die Tatsachenfeststellungen und/oder gegen die rechtliche Würdigung, auf denen das erstinstanzliche Urteil beruht, dazu führen, dass es sich im Zulassungsverfahren nicht ohne weiteres klären lässt, sondern offen erscheint, ob das Verwaltungsgericht richtig oder falsch entschieden hat vgl. dazu u.a. Beschlüsse des Senats vom 29.11.2002 - 1 Q 44/02 - (Seite 6 mit weiteren Nachweisen), vom 29.10.2004 - 1 Q 9/04 - und vom 17.3.2005 - 1 Q 27/04 -.
  • VG Saarlouis, 03.06.2008 - 1 L 145/08
    -in ihrem Urteil vom 13.10.2003 -1 K 176/01-; bestätigt durch Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 29.10.2004 -1 Q 9/04-;.
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