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   VG Augsburg, 09.09.2014 - Au 1 K 13.1276   

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VG Augsburg, 09.09.2014 - Au 1 K 13.1276 (https://dejure.org/2014,31173)
VG Augsburg, Entscheidung vom 09.09.2014 - Au 1 K 13.1276 (https://dejure.org/2014,31173)
VG Augsburg, Entscheidung vom 09. September 2014 - Au 1 K 13.1276 (https://dejure.org/2014,31173)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Niedersachsen, 07.03.2013 - 11 LB 438/10

    Polizeirechtliche Sicherstellung und zur weiteren Verwahrung auf ein Konto

    Auszug aus VG Augsburg, 09.09.2014 - Au 1 K 13.1276
    Auch Bargeld ist eine Sache und danach tauglicher Gegenstand einer Sicherstellung nach Art. 25 PAG (vgl. Oberverwaltungsgericht Lüneburg, U.v. 7.3.2013 - 11 LB 438/10 - juris Rn. 30).

    Die Kammer folgt der Auffassung nicht, welche eine analoge Anwendung des Art. 25 Nr. 1 PAG auf Forderungen bejaht (vgl. Oberverwaltungsgericht Lüneburg, U.v. 7.3.2013 - 11 LB 438/10 - juris Rn. 31 ff.).

    Es bestehe ein praktisches Bedürfnis, Bargeld auf ein durch entsprechende Sicherheitsvorkehrungen schwer zugängliches Verwahrkonto einzuzahlen (vgl. Oberverwaltungsgericht Lüneburg, U.v. 7.3.2013 - 11 LB 438/10 - juris Rn. 32).

    Dies hat zur Folge, dass die Interessenlage zwischen Bargeld und Buchgeld nicht vergleichbar ist, weil der Gefahrengrad für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bei Buchgeld geringer ist (vgl. Söllner in Anmerkung zum Urteil des Oberverwaltungsgericht Lüneburg vom 7.3.2013, DVBl 2013, 598).

    Dann entspreche es kriminalistischer Erfahrung, dass das aus Drogengeschäften gewonnene Geld in der Regel zumindest teilweise wieder in die Beschaffung von Betäubungsmitteln investiert werde (vgl. Oberverwaltungsgericht Lüneburg, U.v. 7.3.2013 - 11 LB 438/10 - juris Rn. 36 ff.; VG München, U.v. 14.8.2013 - M 7 K 13.672 - juris Rn. 21; VG Würzburg, U.v. 8.5.2014 - W 5 K 13.340 - juris Rn. 28).

  • VGH Bayern, 01.12.2011 - 10 B 11.480

    Sicherstellung von Geldnoten; Eigentumsvermutung für Besitzer; Herausgabe

    Auszug aus VG Augsburg, 09.09.2014 - Au 1 K 13.1276
    Letztlich genügen aber ein bloßer Verdacht oder nicht vollständig auszuräumende Bedenken, Unklarheiten oder Ungereimtheiten gerade bei Geldbeträgen regelmäßig nicht, die Vermutung des § 1006 BGB zu widerlegen (vgl. BayVGH, U.v. 1.12.2011 - 10 B 11.480 - juris Rn. 33).

    Das Tätigwerden der Polizei ist immer subsidiär gegenüber möglichen eigenen Schutzmaßnahmen des Privaten (vgl. Schmidbauer in Schmidbauer/Steiner, Kommentar zum Bayerischen Polizeiaufgabengesetz und Polizeiorganisationsgesetz, 3. Auflage 2011, Art. 25 PAG Rn. 21; BayVGH, U.v. 1.12.2011 - 10 B 11.480 - juris Rn. 25; BayVGH, B.v. 6.2.2014 - 10 CS 14.47 - Rn. 17).

  • VGH Bayern, 06.02.2014 - 10 CS 14.47

    Offene Erfolgsaussichten; Interessenabwägung; Sicherstellung von Buchgeld; Gefahr

    Auszug aus VG Augsburg, 09.09.2014 - Au 1 K 13.1276
    Das Tätigwerden der Polizei ist immer subsidiär gegenüber möglichen eigenen Schutzmaßnahmen des Privaten (vgl. Schmidbauer in Schmidbauer/Steiner, Kommentar zum Bayerischen Polizeiaufgabengesetz und Polizeiorganisationsgesetz, 3. Auflage 2011, Art. 25 PAG Rn. 21; BayVGH, U.v. 1.12.2011 - 10 B 11.480 - juris Rn. 25; BayVGH, B.v. 6.2.2014 - 10 CS 14.47 - Rn. 17).

    Ob dies auch dann noch gilt, wenn schon im Zeitpunkt der Sicherstellung nicht mehr damit gerechnet werden kann, den wahren Berechtigten zu ermitteln, erscheint bei einem Eingriff, der private Rechte Dritter sichern will, zumindest zweifelhaft (vgl. BayVGH, B.v. 6.2.14 - 10 CS 14.47 - Rn. 17; BayVGH, B.v. 17.3.10 - 10 C 09.3011 - juris Rn.15).

  • VG München, 14.08.2013 - M 7 K 13.672

    Sicherstellung von Bargeld

    Auszug aus VG Augsburg, 09.09.2014 - Au 1 K 13.1276
    Bloße Verdachtsmomente oder Vermutungen reichen hierzu gerade nicht aus (vgl. VG München, U.v. 14.8.2013 - M 7 K 13.672 - juris Rn. 20).

    Dann entspreche es kriminalistischer Erfahrung, dass das aus Drogengeschäften gewonnene Geld in der Regel zumindest teilweise wieder in die Beschaffung von Betäubungsmitteln investiert werde (vgl. Oberverwaltungsgericht Lüneburg, U.v. 7.3.2013 - 11 LB 438/10 - juris Rn. 36 ff.; VG München, U.v. 14.8.2013 - M 7 K 13.672 - juris Rn. 21; VG Würzburg, U.v. 8.5.2014 - W 5 K 13.340 - juris Rn. 28).

  • OVG Niedersachsen, 02.07.2009 - 11 LC 4/08

    Sicherstellung von Bargeld i.R.d. sog. "Präventiven Gewinnabschöpfung" als

    Auszug aus VG Augsburg, 09.09.2014 - Au 1 K 13.1276
    Dieser Test weist Fehlerquoten auf und kann nicht den vollen Beweis eines Drogenkontakts erbringen (vgl. Oberverwaltungsgericht Lüneburg, U.v. 2.7.2009 - 11 LC 4/08 - juris Rn. 49).
  • VG Augsburg, 06.12.2013 - Au 1 S 13.1306

    Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes; Sicherstellungsanordnung;

    Auszug aus VG Augsburg, 09.09.2014 - Au 1 K 13.1276
    Ein polizeiliches Einschreiten sei zunächst nicht unmittelbar geboten gewesen (Blatt 199 d. Akte im Verfahren Au 1 S 13.1306).
  • VGH Bayern, 17.03.2010 - 10 C 09.3011

    Sicherstellung

    Auszug aus VG Augsburg, 09.09.2014 - Au 1 K 13.1276
    Ob dies auch dann noch gilt, wenn schon im Zeitpunkt der Sicherstellung nicht mehr damit gerechnet werden kann, den wahren Berechtigten zu ermitteln, erscheint bei einem Eingriff, der private Rechte Dritter sichern will, zumindest zweifelhaft (vgl. BayVGH, B.v. 6.2.14 - 10 CS 14.47 - Rn. 17; BayVGH, B.v. 17.3.10 - 10 C 09.3011 - juris Rn.15).
  • BVerwG, 13.12.1978 - 6 C 46.78

    Kürzungsregelung - Ortszuschlagsberechtigungen - Schließung einer Gesetzeslücke

    Auszug aus VG Augsburg, 09.09.2014 - Au 1 K 13.1276
    Eine derartige Lücke darf von den Gerichten im Wege der Analogie geschlossen werden, wenn sich aufgrund der gesamten Umstände feststellen lässt, dass der Normgeber die von ihm angeordnete Rechtsfolge auch auf den nicht erfassten Sachverhalt erstreckt hätte, wenn er diesen bedacht hätte (vgl. BVerwG, U.v. 13.12.1978 - 6 C 46.78 - juris Rn. 19).
  • VG Würzburg, 08.05.2014 - W 5 K 13.340

    Sicherstellung; gegenwärtige Gefahr; Bargeld; Anhaltspunkte für Herkunft aus

    Auszug aus VG Augsburg, 09.09.2014 - Au 1 K 13.1276
    Dann entspreche es kriminalistischer Erfahrung, dass das aus Drogengeschäften gewonnene Geld in der Regel zumindest teilweise wieder in die Beschaffung von Betäubungsmitteln investiert werde (vgl. Oberverwaltungsgericht Lüneburg, U.v. 7.3.2013 - 11 LB 438/10 - juris Rn. 36 ff.; VG München, U.v. 14.8.2013 - M 7 K 13.672 - juris Rn. 21; VG Würzburg, U.v. 8.5.2014 - W 5 K 13.340 - juris Rn. 28).
  • VG Mainz, 26.11.2021 - 1 L 887/21

    Von Polizei beschlagnahmtes Geld wieder herauszugeben

    Eine derartige Lücke darf von den Gerichten im Wege der Analogie geschlossen werden, wenn sich aufgrund der gesamten Umstände feststellen lässt, dass der Normgeber die von ihm angeordnete Rechtsfolge auch auf den nicht erfassten Sachverhalt erstreckt hätte, wenn er diesen bedacht hätte (vgl. VG Augsburg, Urteil vom 9. September 2014 - Au 1 K 13.1276 -, juris, Rn. 28 unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1978 - 6 C 46.78 -, juris, Rn. 19).
  • VG Bayreuth, 16.03.2021 - B 1 K 20.722

    Prozesskostenhilfe, Abschleppkosten, eigener Abschleppdienst,

    Gegenwärtig ist die Gefahr i.S.d. Art. 25 Abs. 1 Nr. 1a) PAG, wenn die Einwirkung des schädigenden Ereignisses bereits begonnen oder unmittelbar oder in allernächster Zeit mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit bevorsteht (VG Augsburg, U.v. 9.9.2014 - Au 1 K 13.1276 - BeckRS 2014, 57220 Rn. 43).
  • VG Augsburg, 06.12.2013 - Au 1 S 13.1306
    Der Antragsteller ließ dagegen am 23. August 2013 im Verfahren Au 1 K 13.1276 Klage erheben, über die noch nicht entschieden ist.
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