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   VG Augsburg, 01.10.2013 - Au 1 K 13.767   

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https://dejure.org/2013,35239
VG Augsburg, 01.10.2013 - Au 1 K 13.767 (https://dejure.org/2013,35239)
VG Augsburg, Entscheidung vom 01.10.2013 - Au 1 K 13.767 (https://dejure.org/2013,35239)
VG Augsburg, Entscheidung vom 01. Oktober 2013 - Au 1 K 13.767 (https://dejure.org/2013,35239)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Wasserpfeifentabak ist Rauchtabak im Sinne des Vorläufigen Tabakgesetzes.Wasserpfeifentabak; zulässiger Gehalt an Glycerin; Begriff des Rauchtabaks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 30.11.2010 - 9 CE 10.2468

    Tabakfreies Shisha-Café darf vorerst weiter betrieben werden

    Auszug aus VG Augsburg, 01.10.2013 - Au 1 K 13.767
    Auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof geht im Beschluss vom 30.11.2010 (9 CE 10.2468) davon aus, dass eine vorbeugende Feststellungsklage zulässig ist, wenn der Betroffene damit rechnen muss, bereits vor Klärung einer unklaren Rechtslage mit einer Vielzahl von auf dieser Rechtslage fußenden Bußgeldbescheiden überzogen zu werden.
  • VerfGH Bayern, 13.09.2011 - 12-VII-10

    Rauchverbot in Shisha-Cafés

    Auszug aus VG Augsburg, 01.10.2013 - Au 1 K 13.767
    Zuletzt geht auch der Bayerische Verfassungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 13. September 2011 (Vf.12-VII-10) davon aus, dass der Begriff des "Rauchens" unter Berücksichtigung des Ziels der gesetzlichen Regelung, des Zusammenhangs mit anderen Vorschriften und der Entstehungsgeschichte des "hierzu entscheidenden" Gesundheitsschutzgesetzes ohne weiteres hinreichend bestimmbar ist.
  • BGH, 05.11.2014 - 5 StR 107/14

    Zum Rauchen bestimmte synthetische Cannabinoide als Tabakerzeugnisse;

    Der auch mit der Verbotsvorschrift des § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2 VTabakG verfolgte Zweck des Verbraucher- und Gesundheitsschutzes (vgl. VG Augsburg, Urteil vom 1. Oktober 2013 - Au 1 K 13.767, juris Rn. 22; Rohnfelder/Freytag in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, 195. EL 2013, Vorläufiges Tabakgesetz, Vorbemerkungen Rn. 1) würde einer Reduktion im genannten Sinn widerstreiten.
  • VG Hannover, 17.11.2016 - 7 A 2528/16

    Benutzungspflicht; Fahrbahn; Interesse; nichtig; Nichtigkeitsfeststellungsklage;

    Die Feststellung ist im Hinblick darauf, dass dem Betroffenen nicht zuzumuten ist, die Klärung verwaltungsrechtlicher Zweifelsfragen auf der Anklagebank erleben zu müssen, sondern vielmehr diesbezüglich der Verwaltungsrechtsweg die fachspezifischere Rechtsschutzform ist, auch dann zu bejahen, wenn dem Kläger eine Strafanzeige oder ein Ordnungswidrigkeitsverfahren drohen, oder wenn ein strafgerichtliches Verfahren oder ein Ordnungswidrigkeitsverfahren bereits anhängig ist (Kopp/Schenke, a.a.O., Rn. 24; ebenso VG Augsburg, Urt. v. 01.10.2013 - Au 1 K 13.767 -, juris Rn. 15); und sogar dann, wenn eine strafgerichtliche Verurteilung bereits erfolgt bzw. ein Bußgeldbescheid bereits ergangen ist und damit auch eine Klärung durch den Strafrichter möglich ist oder möglich gewesen wäre (Kopp/Schenke, a.a.O., § 43 Rn. 24 m.w.N.).
  • BGH, 27.07.2016 - 1 StR 19/16

    Gewerbsmäßiger Schmuggel; Steuerhinterziehung (Entnahme aus einem Steuerlager;

    Entscheidend ist lediglich, ob der nach Hitzeeinwirkung entstehende Rauch durch Einziehen in den Mundraum bzw. Inhalation genossen, also "geraucht' wird (vgl. näher VGH München, Beschluss vom 5. März 2014 - 20 ZB 13.2439 mwN; VG Augsburg, Urteil vom 1. Oktober 2013 - Au 1 K 13.767).
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