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   VG Augsburg, 30.09.2011 - Au 2 K 10.1660   

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https://dejure.org/2011,47227
VG Augsburg, 30.09.2011 - Au 2 K 10.1660 (https://dejure.org/2011,47227)
VG Augsburg, Entscheidung vom 30.09.2011 - Au 2 K 10.1660 (https://dejure.org/2011,47227)
VG Augsburg, Entscheidung vom 30. September 2011 - Au 2 K 10.1660 (https://dejure.org/2011,47227)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Beihilfe für Hörgeräte; Höchstbeträge der beihilfefähigen Aufwendungen; Fürsorgepflicht; Darlegung der Notwendigkeit bestimmter Hörgeräte; Beeinträchtigung des amtsangemessenen Lebensunterhalts; Grundsätze der gesetzlichen Krankenversicherung im Beihilferecht nicht ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Beihilfe für Hörgeräte - Höchstbeträge der beihilfefähigen Aufwendungen - Fürsorgepflicht - Darlegung der Notwendigkeit bestimmter Hörgeräte - Grundsätze der gesetzlichen Krankenversicherung im Beihilferecht nicht anwendbar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 03.07.2003 - 2 C 36.02

    Alimentation; Beihilfe; Beihilfestandard; Eigenbeteiligung; Eigenvorsorge;

    Auszug aus VG Augsburg, 30.09.2011 - Au 2 K 10.1660
    Entscheidet sich der Dienstherr für ein Mischsystem aus Eigenleistungen des Beamten und Beihilfen, muss nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts jedoch gewährleistet sein, dass der Beamte nicht mit erheblichen Aufwendungen belastet bleibt, die er auch über eine ihm zumutbare Eigenvorsorge nicht abzusichern vermag (vgl. BVerfG vom 13.11.1990 a.a.O.; vom 7.11.2002 NVwZ 2003, 720 und vom 2.10.2007 DVBl 2007, 1493; BVerwG Urteile vom 3.7.2003 NJW 2004, 308 und vom 26.8.2009 NVwZ-RR 2010, 366).

    Daneben liegt, was weitere Voraussetzung für das Vorliegen einer Verletzung der Fürsorgepflicht in ihrem Wesenskern wäre, eine Beeinträchtigung des amtsangemessenen Lebensunterhalts des Klägers wegen der Höhe der nicht als beihilfefähig anerkannten Aufwendungen nicht vor (vgl. BVerwG, Urteil vom 3.7.2003 a.a.O. und vom 15.11.1990 DÖD 1992, 28).

  • BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R

    Krankenkasse darf Hörgeschädigte nicht auf Versorgung mit unzureichenden

    Auszug aus VG Augsburg, 30.09.2011 - Au 2 K 10.1660
    Auch dem vom Kläger zitierten Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 17. Dezember 2009 (Az.: B 3 KR 20/08 R, ) lag eine besonders schwerwiegende Beeinträchtigung zugrunde, die mit "Festbetragshörgeräten" nicht ausgeglichen werden konnte.
  • BVerfG, 07.11.2002 - 2 BvR 1053/98

    Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen I

    Auszug aus VG Augsburg, 30.09.2011 - Au 2 K 10.1660
    Entscheidet sich der Dienstherr für ein Mischsystem aus Eigenleistungen des Beamten und Beihilfen, muss nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts jedoch gewährleistet sein, dass der Beamte nicht mit erheblichen Aufwendungen belastet bleibt, die er auch über eine ihm zumutbare Eigenvorsorge nicht abzusichern vermag (vgl. BVerfG vom 13.11.1990 a.a.O.; vom 7.11.2002 NVwZ 2003, 720 und vom 2.10.2007 DVBl 2007, 1493; BVerwG Urteile vom 3.7.2003 NJW 2004, 308 und vom 26.8.2009 NVwZ-RR 2010, 366).
  • BVerwG, 24.08.1995 - 2 C 7.94

    Beihilfe nur für die 'Unterbringung geistig Kranker in Pflegeeinrichtungen'

    Auszug aus VG Augsburg, 30.09.2011 - Au 2 K 10.1660
    Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn sonst die Fürsorgepflicht in ihrem Wesenskern verletzt wäre (BVerwG Urteil vom 10.6.1999 NVwZ-RR 2000, 99 und vom 24.8.1995 ZBR 1996, 46).
  • BVerwG, 26.08.2009 - 2 C 62.08

    Alimentation; Arzneimittel; Arzneimittelrichtlinien; Beihilfe; Beihilfefähigkeit;

    Auszug aus VG Augsburg, 30.09.2011 - Au 2 K 10.1660
    Entscheidet sich der Dienstherr für ein Mischsystem aus Eigenleistungen des Beamten und Beihilfen, muss nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts jedoch gewährleistet sein, dass der Beamte nicht mit erheblichen Aufwendungen belastet bleibt, die er auch über eine ihm zumutbare Eigenvorsorge nicht abzusichern vermag (vgl. BVerfG vom 13.11.1990 a.a.O.; vom 7.11.2002 NVwZ 2003, 720 und vom 2.10.2007 DVBl 2007, 1493; BVerwG Urteile vom 3.7.2003 NJW 2004, 308 und vom 26.8.2009 NVwZ-RR 2010, 366).
  • VG Magdeburg, 05.10.2010 - 5 A 342/09

    Beihilferechtlicher Ausgleich von über dem Festbetrag liegenden Hörgeräten

    Auszug aus VG Augsburg, 30.09.2011 - Au 2 K 10.1660
    Soweit der Kläger auf ein Urteil des VG Magdeburg vom 5. Oktober 2010 (Az. 5 A 342/09, ) verweist, wonach Beihilfe für Hörgeräte über den Höchstbetrag hinaus im Einzelfall zu gewähren sei, ist der dort entschiedene Fall mit dem des Klägers nicht vergleichbar; die Entscheidung betraf einen Beihilfeberechtigten aus der Gruppe der Schwersthörgeschädigten mit vollständigem einseitigen Hörverlust und mittelgradiger Schwerhörigkeit auf der anderen Seite.
  • BVerfG, 02.10.2007 - 2 BvR 1715/03

    Verfassungsbeschwerden gegen niedersächsische Kostendämpfungspauschale ohne

    Auszug aus VG Augsburg, 30.09.2011 - Au 2 K 10.1660
    Entscheidet sich der Dienstherr für ein Mischsystem aus Eigenleistungen des Beamten und Beihilfen, muss nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts jedoch gewährleistet sein, dass der Beamte nicht mit erheblichen Aufwendungen belastet bleibt, die er auch über eine ihm zumutbare Eigenvorsorge nicht abzusichern vermag (vgl. BVerfG vom 13.11.1990 a.a.O.; vom 7.11.2002 NVwZ 2003, 720 und vom 2.10.2007 DVBl 2007, 1493; BVerwG Urteile vom 3.7.2003 NJW 2004, 308 und vom 26.8.2009 NVwZ-RR 2010, 366).
  • BVerwG, 15.12.2005 - 2 C 35.04

    Beihilfevorschriften des Bundes und Gesetzesvorbehalt; beihilfeberechtigter

    Auszug aus VG Augsburg, 30.09.2011 - Au 2 K 10.1660
    Insbesondere sind die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich einheitlich auf volle Absicherung für den Krankheitsfall ausgelegt (vgl. BVerwG Urteil vom 15.12.2005 DÖD 2006, 256).
  • BVerwG, 16.12.1976 - VI C 24.71

    Beihilfe - Erhöhung des Bemessungssatzes - Fürsorgepflicht - Finanzielle

    Auszug aus VG Augsburg, 30.09.2011 - Au 2 K 10.1660
    Wegen des nur ergänzenden und in starkem Maße Angemessenheitserwägungen unterliegenden Charakters der Beihilfe muss der Beamte und Versorgungsempfänger auch gewisse Härten und Nachteile hinnehmen, die sich aus der am Alimentationsgrundsatz orientierten pauschalierenden und typisierenden Konkretisierung der Fürsorgepflicht ergeben, soweit sie keine unzumutbaren Belastungen darstellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.12.1976 ZBR 1977, 194).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.11.2015 - 2 S 1075/14

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für ein Hörgerät - Höchstbetrag

    Es obliegt ihm als Mitwirkungshandlung, in geeigneter Weise, zum Beispiel durch Vorlage von Bescheinigungen des/der Hörgeräteakustikers/Hörgeräteakustikerin und/oder des/der behandelnden Arztes/Ärztin substantiiert vorzutragen, dass ein vergleichbar geeignetes preisgünstigeres Hörgerät nicht zur Verfügung steht bzw. gestanden hat (OVG Nordrh.-Westf., Beschlüsse vom 03.02.2012 - 1 A 1249/10 -juris Rn. 17 sowie vom 31.08.2011 - 1 A 1958/09 - juris Rn. 7 ff. m. w. N.; VG Augsburg, Urteil vom 30.09.2011 - Au 2 K 10.1660 - juris Rn. 18; vgl. VG Hannover, Urteil vom 11.08.2009 - 13 A 6152/08 - juris Rn. 29: Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung; VG Magdeburg, Urteil vom 05.10.2010 - 5 A 342/09 - juris Rn. 28: Stellungnahmen des Facharztes und des Hörgeräteakustikers).
  • VG Bayreuth, 12.05.2015 - B 5 K 14.710

    Hörgerät; Beihilfeanspruch; Höchstsatz

    Hierbei kann nicht unberücksichtigt bleiben, dass der Verordnunggeber mit der mit Änderung der Bayer. Beihilfeverordnung vom 11. März 2011 (GVBl S. 130) vorgenommenen deutlichen Erhöhung des Höchstbetrags für die Versorgung mit Hörgeräten von 1.025 Euro auf 1.500 Euro je Ohr gerade darauf abgezielt hat, die Beihilfestelle von einer aufwendigen Überprüfung der medizinischen Notwendigkeit einer besonders teuren Ausführung bzw. der digitalen Technik im Einzelfall zu entlasten (so VG Augsburg, U.v. 30.9.2011 - Au 2 K 10.1660 - juris Rn. 15 f.).

    Insoweit ist zu berücksichtigen, dass die verfassungsrechtliche Fürsorgepflicht weder verlangt, dass Aufwendungen der Beamten in Krankheitsfällen durch Leistungen einer beihilfekonformen Krankenversicherung und ergänzende Beihilfen vollständig gedeckt werden, noch dass die von der Beihilfe nicht erfassten Kosten in vollem Umfang versicherbar sind (vgl. nur VG Würzburg, U.v. 21.3.2012 - W 1 K 11.778 - juris Rn. 13; VG Augsburg, U.v. 30.9.2011 - Au 2 K 10.1660 - juris Rn. 16 f.; VG Ansbach, U.v. 18.8.2010 - AN 15 K 10.386 - juris Rn. 18 f.).

  • VG Köln, 15.06.2012 - 9 K 3014/10

    Keine Anspruch auf Beihilfe für Hörgeräte über den Höchstbetrag hinaus

    vgl. VG Würzburg, Urteil vom 21. März 2012 - W 1 K 11.778 -, nachgewiesen bei juris; VG Hannover, Urteil vom 02. Februar 2011 - 13 A 3196/10 -, nachgewiesen bei juris; für die bayrische Beihilfeverordnung VG Augsburg, Urteil vom 30. September 2011 - Au 2 K 10.1660 -, nachgewiesen bei juris.
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