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   VG Augsburg, 20.09.2012 - Au 2 K 11.1082   

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https://dejure.org/2012,33397
VG Augsburg, 20.09.2012 - Au 2 K 11.1082 (https://dejure.org/2012,33397)
VG Augsburg, Entscheidung vom 20.09.2012 - Au 2 K 11.1082 (https://dejure.org/2012,33397)
VG Augsburg, Entscheidung vom 20. September 2012 - Au 2 K 11.1082 (https://dejure.org/2012,33397)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn ergibt sich ein Anspruch des Beamten auf Schutz nicht nur vor sicher erkannten, sondern auch vor ernstlich möglichen Beeinträchtigungen seiner Gesundheit am Arbeitsplatz (§ 618 Abs. 1 BGB analog).Landesbeamtenrecht;Anspruch auf ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 21.09.2000 - 2 C 5.99

    Verfahrensmangel, Darlegungsanforderungen an die Revisionsbegründung; Besetzung

    Auszug aus VG Augsburg, 20.09.2012 - Au 2 K 11.1082
    Der Anspruch leitet sich aus einer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis wurzelnden (quasi-vertraglichen) Verbindlichkeit her, auf die Normen über die Haftung aus Vertrag entsprechend angewandt werden (BVerwG vom 18.10.1966 BVerwGE 25, 138; vom 21.9.2000 BayVBl 2001, 216; VG Ansbach vom 15.12.2009 Az. AN 1 K 09.1482 RdNr. 58).

    Nach der sog. Adäquanztheorie besteht ein haftungsbegründender adäquater Zusammenhang zwischen Fürsorgepflichtverletzung und Schaden, wenn eine Tatsache im allgemeinen und nicht nur unter besonders eigenartigen, unwahrscheinlichen und nach dem regelmäßigen Verlauf der Dinge außer Betracht zu lassenden Umständen zur Herbeiführung des Schadens geeignet war (vgl. z.B. BVerwG vom 21.9.2000 NJW 2001, 1878).

  • BVerwG, 24.08.1961 - II C 165.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus VG Augsburg, 20.09.2012 - Au 2 K 11.1082
    Eine Verletzung der der Fürsorgepflicht inne wohnenden Beanstandungs- und Überwachungspflicht durch den Beklagten bzw. durch die für ihn handelnden Behörden, insbesondere das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus, hat der insoweit beweispflichtige Kläger (vgl. hierzu Konrad, a.a.O., RdNr. 51 zu § 45 BeamtStG unter Hinweis auf BVerwG vom 24.8.1961 BVerwGE 13, 17 = DVBl. 1962, 181; vom 12.2.1981 Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 78; vom 30.1.1997 BVerwGE 104, 55 = DVBl. 1997, 1004) indes nicht dargetan; eine Pflichtenverletzung vermag die Kammer insoweit nicht zu erkennen.
  • BVerwG, 18.10.1966 - VI C 39.64

    Ansprüche eines Lehrers aus Verletzung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn in

    Auszug aus VG Augsburg, 20.09.2012 - Au 2 K 11.1082
    Der Anspruch leitet sich aus einer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis wurzelnden (quasi-vertraglichen) Verbindlichkeit her, auf die Normen über die Haftung aus Vertrag entsprechend angewandt werden (BVerwG vom 18.10.1966 BVerwGE 25, 138; vom 21.9.2000 BayVBl 2001, 216; VG Ansbach vom 15.12.2009 Az. AN 1 K 09.1482 RdNr. 58).
  • BVerwG, 30.01.1997 - 2 C 10.96

    Abfindung einer Beamtin - Belehrung über befristete Rückzahlungsmöglichkeit bei

    Auszug aus VG Augsburg, 20.09.2012 - Au 2 K 11.1082
    Eine Verletzung der der Fürsorgepflicht inne wohnenden Beanstandungs- und Überwachungspflicht durch den Beklagten bzw. durch die für ihn handelnden Behörden, insbesondere das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus, hat der insoweit beweispflichtige Kläger (vgl. hierzu Konrad, a.a.O., RdNr. 51 zu § 45 BeamtStG unter Hinweis auf BVerwG vom 24.8.1961 BVerwGE 13, 17 = DVBl. 1962, 181; vom 12.2.1981 Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 78; vom 30.1.1997 BVerwGE 104, 55 = DVBl. 1997, 1004) indes nicht dargetan; eine Pflichtenverletzung vermag die Kammer insoweit nicht zu erkennen.
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