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   VG Augsburg, 17.02.2004 - Au 3 K 04.20   

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https://dejure.org/2004,28349
VG Augsburg, 17.02.2004 - Au 3 K 04.20 (https://dejure.org/2004,28349)
VG Augsburg, Entscheidung vom 17.02.2004 - Au 3 K 04.20 (https://dejure.org/2004,28349)
VG Augsburg, Entscheidung vom 17. Februar 2004 - Au 3 K 04.20 (https://dejure.org/2004,28349)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Vermutung der Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen auf Grund des ungeklärten Verdachts von Drogenkonsum; Rechtfertigung der Anforderung eines Fahreignungsgutachtens durch gelegentlichen Konsum von Cannabis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Cannabis - Aufklärungsmaßnahmen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Auch passives Cannabis-Rauchen kann sanktioniert werden

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 01.08.2002 - 1 BvR 1143/98

    Entziehung der Fahrerlaubnis auf Grund eines einmalig festgestellten

    Auszug aus VG Augsburg, 17.02.2004 - Au 3 K 04.20
    Bei der Aufnahme von Cannabis durch Rauchen (der üblichen Konsumart) sind die konsumbedingten Leistungseinbußen am deutlichsten in der ersten Stunde nach Rauchbeginn festzustellen, in der zweiten bis dritten Stunde gehen die Leistungsdefizite wieder zurück und reduzieren sich nach diesem Zeitraum auf nur noch wenige Leistungseinbußen (Berghaus, Gutachtliche Äußerung zu den Fragen des Bundesverfassungsgerichts in den Verfahren 1 BvR 2062/96, 1 BvR 1143/98).

    Ab dieser Konzentration ist von einer Risikoerhöhung für den Verkehr auszugehen (Krüger, Gutachten vom 15.8.2001 zu den Verfahren 1 BvR 2062/96, 1 BvR 1143/98 des Bundesverfassungsgerichts).

  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus VG Augsburg, 17.02.2004 - Au 3 K 04.20
    Bei der Aufnahme von Cannabis durch Rauchen (der üblichen Konsumart) sind die konsumbedingten Leistungseinbußen am deutlichsten in der ersten Stunde nach Rauchbeginn festzustellen, in der zweiten bis dritten Stunde gehen die Leistungsdefizite wieder zurück und reduzieren sich nach diesem Zeitraum auf nur noch wenige Leistungseinbußen (Berghaus, Gutachtliche Äußerung zu den Fragen des Bundesverfassungsgerichts in den Verfahren 1 BvR 2062/96, 1 BvR 1143/98).

    Ab dieser Konzentration ist von einer Risikoerhöhung für den Verkehr auszugehen (Krüger, Gutachten vom 15.8.2001 zu den Verfahren 1 BvR 2062/96, 1 BvR 1143/98 des Bundesverfassungsgerichts).

  • VGH Bayern, 14.10.2003 - 11 CS 03.2433

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Führen eines

    Auszug aus VG Augsburg, 17.02.2004 - Au 3 K 04.20
    Der beim Kläger festgestellte Wert für THC-COOH von 6, 5 mg/L belegt einen wiederholten und damit gelegentlichen Konsum von Cannabis (BayVGH vom 14.10.2003, 11 CS 03.2433; NdsOVG vom 11.7.2003, DAR 2003, 480; OVG NRW vom 7.1.2003, DAR 2003, 187).

    Wäre beim Kläger ein THC-Wert von mehr als 2, 0 ng/ml festgestellt worden, wäre damit grundsätzlich ein mangelndes Trennvermögen auf Grund der Untersuchungsergebnisse ohne weiteres (§ 11 Abs. 7 FeV) erwiesen (BayVGH vom 14.10.2003, 11 CS 03.2433; NdsOVG, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2003 - 19 B 1249/02

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis, erheblicher Cannabiskonsum

    Auszug aus VG Augsburg, 17.02.2004 - Au 3 K 04.20
    Der beim Kläger festgestellte Wert für THC-COOH von 6, 5 mg/L belegt einen wiederholten und damit gelegentlichen Konsum von Cannabis (BayVGH vom 14.10.2003, 11 CS 03.2433; NdsOVG vom 11.7.2003, DAR 2003, 480; OVG NRW vom 7.1.2003, DAR 2003, 187).
  • OVG Niedersachsen, 11.07.2003 - 12 ME 287/03

    Blutwert; Cannabis; Cannabiskonsum; Droge; Entziehung; Fahreignung;

    Auszug aus VG Augsburg, 17.02.2004 - Au 3 K 04.20
    Der beim Kläger festgestellte Wert für THC-COOH von 6, 5 mg/L belegt einen wiederholten und damit gelegentlichen Konsum von Cannabis (BayVGH vom 14.10.2003, 11 CS 03.2433; NdsOVG vom 11.7.2003, DAR 2003, 480; OVG NRW vom 7.1.2003, DAR 2003, 187).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.05.2007 - 1 M 34/07

    Rechtmäßigkeit einer Gutachtensanforderung bei Verkehrsteilnahme nach

    Zwar mögen Zweifel am Trennungsvermögen auch dann bestehen, wenn ein gelegentlicher Cannabiskonsument mit einer noch nicht risikoerhöhenden THC-Konzentration am Straßenverkehr teilgenommen hat, aber (körperliche) Symptome einer postakuten Phase vorliegen, wie z.B. gerötete Augen, geweitete Pupillen, riskante Fahrweise, leichte Ablenkbarkeit und Konzentrationsschwächen (VG Augsburg, Urteil vom 17. Februar 2004 - Au 3 K 04.20 -, juris).
  • VG Augsburg, 20.02.2008 - Au 3 S 08.171

    Passivrauchen; orale Einnahme von Cannabis mittels Gebäck; bewusste Einnahme;

    Passives Mitrauchen von Cannabis hinterlässt keine messbaren Spuren im Blut, allenfalls über eine gewisse Zeitdauer im Urin (vgl. VG Augsburg vom 17.2.2004 - Au 3 K 04.20 unter Bezugnahme auf Erkenntnisse der Schweizerischen Fachstelle für Alkohol und andere Drogenprobleme vom 3.9.2002, abrufbar unter www.sfa-ispa.ch; Madea/Mußhoff/Berghaus, Verkehrsmedizin, 1. Aufl. 2006, S. 482).
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