Rechtsprechung
VG Augsburg, 04.08.2009 - Au 3 K 08.1669 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Subsidiarität der Feststellungsklage; Anwendungsbereich des Personenbeförderungsgesetzes; klarer Wortlaut des Ausnahmetatbestandes; Methodik der Gesetzesauslegung; historische Auslegung; klinikeigene Beförderung minderjähriger Patienten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 21.05.1952 - 2 BvH 2/52
Wohnungsbauförderung
Auszug aus VG Augsburg, 04.08.2009 - Au 3 K 08.1669
Die subjektiven, das heißt die in den Gesetzesmaterialien verlautbarten Vorstellungen des Gesetzgebers dürfen deshalb bei der Gesetzesinterpretation nur soweit berücksichtigt werden, wie sie auch im Gesetzestext ihren Niederschlag gefunden haben (vgl. hierzu BVerfG vom 21.5.1952, BVerfGE 1, 299; vom 16.2.1983 2, BVerfGE 62, 1; BVerwG vom 8.4.2004, Buchholz 237.7 § 182 NWLBG Nr. 1).Der Entstehungsgeschichte einer Vorschrift aber kommt für deren Auslegung nur insofern Bedeutung zu, als sie die Richtigkeit einer nach den vorstehend genannten Grundsätzen ermittelten Auslegung bestätigt oder Zweifel behebt, die auf dem angegebenen Weg allein nicht ausgeräumt werden können (so ausdrücklich BVerfG vom 21.5.1952, a.a.O.).
- OVG Niedersachsen, 30.11.1995 - 7 M 6279/95
Personenbeförderung; Genehmigung; Transport von Patienten; Weg zwischen Wohnung …
Auszug aus VG Augsburg, 04.08.2009 - Au 3 K 08.1669
Wenn auch der Wortlaut dieser Vorschrift ("Gesamtentgelt") zunächst allein auf das in § 1 Abs. 1 geregelte Tatbestandsmerkmal der "Entgeltlichkeit" abstellt, gebietet es die Zielsetzung des Personenbeförderungsrechts, die Ausnahme auf die Fälle einer geschäftsmäßig unentgeltlichen bzw. geschäftsmäßig entgeltlichen Beförderung zu erstrecken (so auch VG Arnsberg vom 11.9.2003, GewArch 2004, 252; OVG Lüneburg vom 30.11.1995 GewArch 1996, 108 unter Verweis auf Fielitz/Meier/Montigel/Müller, PBefG, Stand Oktober 1995, § 1 Rdnr. 9).Einer Anwendung der Ausnahmeschrift des § 1 Abs. 2 Nr. 1 PBefG auf die hier neben den therapeutisch veranlassten Fahrten erfolgenden Abhol- und Zubringerdienste minderjähriger Patienten steht demnach kein objektiviert erklärter Wille des Gesetzgebers entgegen (a.A. OVG Lüneburg vom 30.11.1995, a.a.O. sowie VG Arnsberg vom 11.9.2003, a.a.O.).
- VG Arnsberg, 11.09.2003 - 7 K 5119/02
Straßenverkehrsrecht: Beförderung von Pflegebedürftigen als Personenbeförderung
Auszug aus VG Augsburg, 04.08.2009 - Au 3 K 08.1669
Wenn auch der Wortlaut dieser Vorschrift ("Gesamtentgelt") zunächst allein auf das in § 1 Abs. 1 geregelte Tatbestandsmerkmal der "Entgeltlichkeit" abstellt, gebietet es die Zielsetzung des Personenbeförderungsrechts, die Ausnahme auf die Fälle einer geschäftsmäßig unentgeltlichen bzw. geschäftsmäßig entgeltlichen Beförderung zu erstrecken (so auch VG Arnsberg vom 11.9.2003, GewArch 2004, 252;… OVG Lüneburg vom 30.11.1995 GewArch 1996, 108 unter Verweis auf Fielitz/Meier/Montigel/Müller, PBefG, Stand Oktober 1995, § 1 Rdnr. 9).Einer Anwendung der Ausnahmeschrift des § 1 Abs. 2 Nr. 1 PBefG auf die hier neben den therapeutisch veranlassten Fahrten erfolgenden Abhol- und Zubringerdienste minderjähriger Patienten steht demnach kein objektiviert erklärter Wille des Gesetzgebers entgegen (a.A. OVG Lüneburg vom 30.11.1995, a.a.O. sowie VG Arnsberg vom 11.9.2003, a.a.O.).
- BVerfG, 16.02.1983 - 2 BvE 1/83
Bundestagsauflösung
Auszug aus VG Augsburg, 04.08.2009 - Au 3 K 08.1669
Die subjektiven, das heißt die in den Gesetzesmaterialien verlautbarten Vorstellungen des Gesetzgebers dürfen deshalb bei der Gesetzesinterpretation nur soweit berücksichtigt werden, wie sie auch im Gesetzestext ihren Niederschlag gefunden haben (vgl. hierzu BVerfG vom 21.5.1952, BVerfGE 1, 299; vom 16.2.1983 2, BVerfGE 62, 1; BVerwG vom 8.4.2004, Buchholz 237.7 § 182 NWLBG Nr. 1).
- BGH, 12.02.2015 - I ZR 213/13
Zur Zulässigkeit eines kostenlosen Fahrdiensts einer Augenklinik
Damit sind Transferfahrten, die den Patienten zur Einlieferung in das Krankenhaus hin- oder nach erfolgter Entlassung zurückbefördern, von dieser Freistellung regelmäßig nicht umfasst (vgl. VG Augsburg, Urteil vom 4. August 2009 - Au 3 K 08.1669, juris Rn. 41 ff., 43 und 47;… Bidinger, Personenbeförderungsrecht, Anhang zu B § 1, Lief. 1/12, § 1 Rn. 82;… Fromm/Fey/Sellmann/Zuck, Personenbeförderungsrecht, 3. Aufl., § 1 FreistellungsVO Rn. 10). - OVG Thüringen, 24.11.2015 - 2 KO 131/13
Personenbeförderungsrechtliche Genehmigungspflichtigkeit des Fahrdienstes eines …
Ausschlaggebend für ihr Verständnis ist daher die Normgenese (a. A. wohl VG Augsburg, Urt. v. 4. August 2009, Au 3 K 08.1669, Rn. 40 in juris). - VG Berlin, 08.01.2013 - 11 L 529.12
Parkhaustransfer zum Flughafen bedarf der Genehmigung
Es genügen wirtschaftliche Vorteile jedweder Art. Als Entgelt sind neben unmittelbaren Einnahmen nach § 1 Abs. 1 Satz 2 PBefG auch solche wirtschaftlichen Vorteile anzusehen, die mittelbar für eine durch die Personenbeförderung geförderte Erwerbstätigkeit erstrebt werden (vgl. VG Augsburg, Urteil vom 4. August 2009 - Au 3 K 08.1669 - juris, Rdnr. 25).Das Gesamt entgelt setzt sich aus von den Fahrgästen unmittelbar für die Beförderung aufzuwendenden Kosten sowie des Wertes der mittelbaren wirtschaftlichen Vorteile der Beförderung zusammen (vgl. VG Augsburg, Urteil vom 4. August 2009 - Au 3 K 08.1669 - juris, Rdnr. 34;… Bidinger, PBefR, § 1 PBefG, Rdnr. 40).
- VGH Bayern, 02.05.2016 - 11 BV 15.1895
Genehmigungsbedürftigkeit von Patiententransporten
Auch ist den Tatbeständen des § 1 Satz 1 Nr. 4 FrStllV gemein, dass die Beförderten in einem Obhutsverhältnis zu dem für die Beförderung Verantwortlichen stehen (vgl. VG Augsburg, U. v. 4.8.2009 - Au 3 K 08.1669 - juris) und die zurückgelegten Distanzen im Allgemeinen nicht allzu groß sein werden (vgl. OVG NW, B. v. 13.12.1990 - 13 A 2337/89 - VRS 81, 159). - OVG Berlin-Brandenburg, 25.11.2019 - 1 B 7.18
Senioren-Tagespflegeeinrichtung; Hol- und Bringdienst; Erfordernis der …
Das für die Beförderungen zu entrichtende Entgelt im Sinne von § 1 Satz 1 Nr. 4 letzter Halbsatz FrStllgV ist nur das unmittelbar von den Beförderten selbst entrichtete Entgelt (vgl. BVerwG…, Urteil vom 8. Mai 2019, a.a.O., juris Rn. 25 m.w.N.; VG Augsburg, Urteil vom 4. August 2009 - Au 3 K 08.1669 - juris Rn. 45;… Fromm/Sellmann/Zuck, PBefG, FrStllgV Rn. 10 und 12; OLG Hamm…, Beschluss vom 2. Mai 1991 - 3 Ss OWi 462/91 - juris Rn. 6 f.). - VGH Bayern, 20.10.2014 - 11 BV 13.1063
Personenbeförderung, Genehmigungspflicht, Übertragung, Anfechtungsklage, …
Es fehlt ihr nicht das Rechtsschutzbedürfnis nach § 42 Abs. 2 VwGO, denn es musste nicht vorrangig eine Verpflichtungsklage erhoben werden (vgl. für eine solche Konstellation VG Augsburg, U.v. 4.8.2009 - Au 3 K 08.1669 - juris). - VG München, 29.04.2015 - M 23 K 13.1162
Feststellung der Genehmigungspflicht; ambulante Rehabilitationseinrichtung; …
Im Rahmen der Prüfung der Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 PBefG ist entgegen der Auffassung der Beklagtenseite nicht auf jede einzelne Beförderung/ Fahrt abzustellen, sondern auf die Beförderungstätigkeit als Gesamtheit (so auch OVG Lüneburg, B. v. 30.11.1995, NVwZ-RR 1996, 371; VG Augsburg, U. v. 4.8.2009, Au 3 K 08.1669, juris Rn. 25 ff).