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   VG Augsburg, 08.12.2009 - Au 3 K 09.672   

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VG Augsburg, 08.12.2009 - Au 3 K 09.672 (https://dejure.org/2009,71802)
VG Augsburg, Entscheidung vom 08.12.2009 - Au 3 K 09.672 (https://dejure.org/2009,71802)
VG Augsburg, Entscheidung vom 08. Dezember 2009 - Au 3 K 09.672 (https://dejure.org/2009,71802)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Widerruf; Ausnahmegenehmigung; zulässiges Gesamtgewicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 10.02.1992 - 11 B 91.552
    Auszug aus VG Augsburg, 08.12.2009 - Au 3 K 09.672
    Dabei sind Gesichtspunkte der Wirtschaftlichkeit, der Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen und des Konkurrentenschutzes nicht von der gesetzlichen Ermächtigung gedeckt und haben deshalb außerhalb der Ermessenserwägungen zu bleiben (BayVGH vom 10.2.1992, 11 B 91.552, zitiert nach Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.06.2016 - 10 S 234/15

    Prüfung der Eignung eines Fahrzeuges zum Verkehr auf öffentlichen Straßen bei

    Kann die Ladung geteilt, also auf mehrere Lastkraftwagen verteilt werden, so gibt es grundsätzlich keinen Grund für eine Ausnahme (vgl. Rebler, Die Genehmigung der Durchführung von Großraum- und Schwertransporten, 2014, S. 52 ff., 100 ff. m.w.N.; siehe auch Senatsbeschluss vom 20.12.2013 a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.05.2006 a.a.O.; VG Augsburg, Urteil vom 08.12.2009 - Au 3 K 09.672 - juris; VG Aachen, Urteil vom 01.03.2005 - 2 K 1643/03 - juris).
  • VG Berlin, 09.09.2014 - 3 K 518.13

    Schulrechtliches Verwaltungsverfahren: Rechtmäßigkeit eines einem

    Er führt dazu, dass bei einer auf ihn gestützten Rücknahme des Bescheides Vertrauensschutzgesichtspunkte nicht zu berücksichtigen sind (vgl. Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 8. Dezember 2009 - Au 3 K 09.672 -, juris; Beschluss des Bayerischen Landessozialgerichts vom 18. Januar 2007 - L 4 B 955/06 KR ER -, juris); denn die Rücknahme eines eine Geldleistung betreffenden Verwaltungsakts ist grundsätzlich nicht möglich, wenn der Begünstigte auf den Fortbestand des Verwaltungsakts vertraut hat und dieses Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse schutzwürdig ist (§ 48 Abs. 2 Satz 1 VwVfG); jedoch kann er sich unter anderem dann nicht auf Vertrauensschutz berufen, wenn er die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts gekannt bzw. infolge grober Fahrlässigkeit nicht gekannt hat.
  • VG Berlin, 09.09.2014 - 3 K 519.13

    Beifügung eines Widerrufsvorbehalts für den Fall drohender Aufhebung wegen

    Er führt dazu, dass bei einer auf ihn gestützten Rücknahme des Bescheides Vertrauensschutzgesichtspunkte nicht zu berücksichtigen sind (vgl. Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 8. Dezember 2009 - Au 3 K 09.672 -, juris; Beschluss des Bayerischen Landessozialgerichts vom 18. Januar 2007 - L 4 B 955/06 KR ER -, juris); denn die Rücknahme eines eine Geldleistung betreffenden Verwaltungsakts ist grundsätzlich nicht möglich, wenn der Begünstigte auf den Fortbestand des Verwaltungsakts vertraut hat und dieses Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse schutzwürdig ist (§ 48 Abs. 2 Satz 1 VwVfG); jedoch kann er sich unter anderem dann nicht auf Vertrauensschutz berufen, wenn er die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts gekannt bzw. infolge grober Fahrlässigkeit nicht gekannt hat.
  • VG Minden, 25.10.2012 - 2 K 1334/11

    Rechtmäßigkeit der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach § 70 Abs. 1 Nr. 1

    vgl. insoweit OVG NRW, Urteil vom 17.05.2006 a.a.O.; VG Aachen, Urteil vom 01.03.2005 - 2 K 1643/03 -, Bay. VGH, Urteil vom 11.02.1992 - 11 B 91.522 - VG Augsburg, Urteil vom 08.12.2009 - Au 3 K 09.672 -, alle veröffentlicht in juris.
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