Rechtsprechung
   VG Augsburg, 05.02.2013 - Au 3 K 12.969   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,7039
VG Augsburg, 05.02.2013 - Au 3 K 12.969 (https://dejure.org/2013,7039)
VG Augsburg, Entscheidung vom 05.02.2013 - Au 3 K 12.969 (https://dejure.org/2013,7039)
VG Augsburg, Entscheidung vom 05. Februar 2013 - Au 3 K 12.969 (https://dejure.org/2013,7039)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,7039) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Entlassung von der Realschule

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Entlassung aus der Schule - Beleidigung von Lehrern im Internet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Bayern, 13.06.2012 - 7 B 11.2651

    Entlassung eines Schülers als Ordnungsmaßnahme

    Auszug aus VG Augsburg, 05.02.2013 - Au 3 K 12.969
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. z.B. U.v. 13.6.2012 - 7B 11.2651 - BayVBl 2013, 118; B.v. 18.5.2009 - 7 ZB 08.1801 - juris) kommt es für die Wahl der Ordnungsmaßnahmen unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit (Art. 86 Abs. 1 BayEUG) vor allem darauf an, ob und in welchem Maß die Erfüllung des Schulzwecks gestört oder gefährdet und die Erziehungsverantwortung der Schule beeinträchtigt wurde, wie sie in Art. 131 der Verfassung des Freistaates Bayern (BV), Art. 1, 2 BayEUG niedergelegt ist (BayVGH, B.v. 2.9.1993 - 7 CS 93.1736 - BayVBl 1994, 346, m.w.N.).

    Dies gilt insbesondere für die Entlassung von der Schule, die empfindlich in die Rechtsstellung des betroffenen Schülers eingreift und - trotz der Möglichkeit, die Schullaufbahn an einer anderen Schule fortzusetzen - mit erheblichen Nachteilen verbunden ist (BayVGH U.v. 13.6.2012, a.a.O., Rn 19).

    Bestreitet ein Schüler die Feststellungen, auf denen die Entscheidung der Lehrerkonferenz bzw. des Disziplinarausschusses beruht, so hat das Gericht dem nachzugehen (BayVGH, U.v. 13.6.2012 - 7 B 11.2651 - a.a.O. und vom 19.2.2008 - 7 B 06.2352 - BayVBl 2009, 343 m.w.N.).

  • VG Augsburg, 20.07.2010 - Au 3 K 10.44

    Klagefrist; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (verneint); Verschulden der

    Auszug aus VG Augsburg, 05.02.2013 - Au 3 K 12.969
    Die dagegen erhobene Klage blieb als unzulässig erfolglos, weil die Klagefrist versäumt worden war (Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 20. Juli 2010 - Au 3 K 10.44).
  • VG Augsburg, 17.08.2012 - Au 3 S 12.970

    Vorläufiger Rechtsschutz; Entlassung von der Realschule

    Auszug aus VG Augsburg, 05.02.2013 - Au 3 K 12.969
    Mit Beschluss vom 17. August 2012 - Au 3 S 12.970 - lehnte das Verwaltungsgericht die Anordnung der aufschiebenden Wirkung ab.
  • VG Bayreuth, 28.09.2009 - B 3 K 08.1019

    Verbreitung von Äußerungen mit beleidigendem Inhalt über eine Studienreferendarin

    Auszug aus VG Augsburg, 05.02.2013 - Au 3 K 12.969
    Dass es sich dabei um außerschulisches Verhalten gehandelt haben mag, steht der schulischen Ordnungsmaßnahme nicht entgegen (Art. 86 Abs. 8 BayEUG); denn es besteht kein Zweifel daran, dass die Veröffentlichung beleidigender Äußerungen über eine Lehrkraft auf einer, wenn auch nur für einen begrenzten Nutzerkreis zugänglichen, Internetseite die Verwirklichung der Aufgaben der Schule gefährdet (vgl. VG Bayreuth, U.v. 28.9.2009 - B 3 K 08.1019 - juris).
  • VG Hannover, 30.05.2007 - 6 A 3372/06

    Überweisung eines Schülers an eine andere Schule wegen Missbrauchs der Namen von

    Auszug aus VG Augsburg, 05.02.2013 - Au 3 K 12.969
    Die Geltung der Persönlichkeitsrechte der Lehrkräfte insbesondere im außerschulischen, durch den Begriff der Privatsphäre gekennzeichneten persönlichen Bereich, stellt eine Grenze dar, die von Schülern nicht überschritten werden darf (vgl. VG Hannover, U.v. 30.5.2007 - 6 A 3372/06 - NVwZ-RR 2008, 35).
  • VGH Bayern, 02.09.1993 - 7 CS 93.1736
    Auszug aus VG Augsburg, 05.02.2013 - Au 3 K 12.969
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. z.B. U.v. 13.6.2012 - 7B 11.2651 - BayVBl 2013, 118; B.v. 18.5.2009 - 7 ZB 08.1801 - juris) kommt es für die Wahl der Ordnungsmaßnahmen unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit (Art. 86 Abs. 1 BayEUG) vor allem darauf an, ob und in welchem Maß die Erfüllung des Schulzwecks gestört oder gefährdet und die Erziehungsverantwortung der Schule beeinträchtigt wurde, wie sie in Art. 131 der Verfassung des Freistaates Bayern (BV), Art. 1, 2 BayEUG niedergelegt ist (BayVGH, B.v. 2.9.1993 - 7 CS 93.1736 - BayVBl 1994, 346, m.w.N.).
  • VGH Bayern, 19.02.2008 - 7 B 06.2352

    Feststellungsinteresse bei Entlassung aus dem Gymnasium; Amokdrohungen eines

    Auszug aus VG Augsburg, 05.02.2013 - Au 3 K 12.969
    Bestreitet ein Schüler die Feststellungen, auf denen die Entscheidung der Lehrerkonferenz bzw. des Disziplinarausschusses beruht, so hat das Gericht dem nachzugehen (BayVGH, U.v. 13.6.2012 - 7 B 11.2651 - a.a.O. und vom 19.2.2008 - 7 B 06.2352 - BayVBl 2009, 343 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 18.05.2009 - 7 ZB 08.1801

    Entlassung von der Schule wegen Filmens sexueller Handlungen

    Auszug aus VG Augsburg, 05.02.2013 - Au 3 K 12.969
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. z.B. U.v. 13.6.2012 - 7B 11.2651 - BayVBl 2013, 118; B.v. 18.5.2009 - 7 ZB 08.1801 - juris) kommt es für die Wahl der Ordnungsmaßnahmen unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit (Art. 86 Abs. 1 BayEUG) vor allem darauf an, ob und in welchem Maß die Erfüllung des Schulzwecks gestört oder gefährdet und die Erziehungsverantwortung der Schule beeinträchtigt wurde, wie sie in Art. 131 der Verfassung des Freistaates Bayern (BV), Art. 1, 2 BayEUG niedergelegt ist (BayVGH, B.v. 2.9.1993 - 7 CS 93.1736 - BayVBl 1994, 346, m.w.N.).
  • VGH Bayern, 04.12.2012 - 7 CS 12.1982

    Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen Entlassung von der Schule

    Auszug aus VG Augsburg, 05.02.2013 - Au 3 K 12.969
    Die vom Kläger dagegen erhobene Beschwerde wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 4. Dezember 2012 - 7 CS 12.1982 - zurück.
  • VG Augsburg, 14.05.2001 - Au 9 S 01.701
    Auszug aus VG Augsburg, 05.02.2013 - Au 3 K 12.969
    Sie stellen daher ein schweres Fehlverhalten im Sinne des Art. 86 Abs. 7 Alt. 2 BayEUG dar, das nach Ausschöpfung des dem Disziplinarausschuss eingeräumten pädagogischen Entscheidungsspielraums auch die Entlassung von der Schule rechtfertigt (vgl. VG Augsburg, B.v. 14.5.2001 - Au 9 S 01.701 - und nachfolgend BayVGH, B.v. 26.6.2002 - 7 ZB 02.418 - beide juris).
  • VGH Bayern, 26.06.2002 - 7 ZB 02.418
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2014 - 19 B 985/14

    Stützung einer schulischen Ordnungsmaßnahme auf generalpräventive Gründe gemäß §

    dazu VG Augsburg, Urteil vom 5. Februar 2013 - Au 3 K 12.969 -, juris, Rdn. 41 (Schulentlassung wegen Facebook-Eintrag).
  • VG Ansbach, 23.05.2017 - AN 2 K 16.01663

    Schulische Ordnungsmaßnahmen wegen Alkoholkonsums während einer schulischen

    Gleiches gilt dafür, dass das Ansehen der Schule gegenüber der Stadtverwaltung in Mitleidenschaft gezogen wurde, was ebenfalls Auswirkungen auf die Aufgabenwahrnehmung der Schule hat (vgl. VG Augsburg, U.v. 5.2.2013 - Au 3 K 12.969 - juris).
  • VG Augsburg, 17.08.2012 - Au 3 S 12.970
    5 Am 23. Juli 2012 ließ der Antragsteller, gesetzlich vertreten durch seine Eltern, zum Verwaltungsgericht Augsburg Klage erheben, die unter dem Aktenzeichen Au 3 K 12.969 geführt wird und über die noch nicht entschieden wurde.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht