Rechtsprechung
VG Augsburg, 02.04.2008 - Au 4 K 07.1477 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Freizeit- und Eventcenter in einer ehemaligen Bahnhofsgaststätte stellt eine bahnfremde Nutzung dar;Für eine bahnfremde Nutzung in einer Bahnanlage ist die allgemeine Bauaufsichtsbehörde (hier: Stadt ... ) zuständig.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 02.04.2008 - Au 4 K 07.1477
- VGH Bayern, 11.03.2009 - 15 BV 08.1306
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (4)
- VGH Bayern, 20.10.1998 - 20 A 98.40022
Recht des Schienenverkehrs: Errichtung von Ladenlokalen in einem Hauptbahnhof, …
Auszug aus VG Augsburg, 02.04.2008 - Au 4 K 07.1477
Der Begriff der "Anlage des öffentlichen Verkehrs" deckt sich hinsichtlich Bahnanlagen mit dem des § 18 AEG (vgl. BayVGH, Urteil vom 20.10.1998, Az.: 20 A 98.422, BayVBl 1999, S. 147).Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof geht in seinem Urteil vom 20. Oktober 1998 (Az.: 20 A 98.422, BayVBl 1999, S. 147 ff.) davon aus, dass der Begriff der Anlage des öffentlichen Verkehrs im Sinne von Art. 1 Abs. 2 Nr. 1 BayBO hinsichtlich Bahnanlagen mit dem des § 18 AEG deckungsgleich ist mit der weiteren Feststellung, dass für beide Genehmigungsarten und Genehmigungszuständigkeiten daher ein Entweder - Oder gelte.
- BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 48.86
Beschränkung der kommunalen Planungshoheit durch Fachplanungen
Auszug aus VG Augsburg, 02.04.2008 - Au 4 K 07.1477
Über Anlagen des öffentlichen Verkehrs wird einheitlich in einer Planfeststellung allein nach den von dem jeweiligen Fachgesetz dafür aufgestellten Voraussetzungen entschieden (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.12.1988 - Az.: 4 C 48/86, NVwZ 1989, S. 655 ff.). - BVerwG, 27.11.1996 - 11 A 2.96
Recht des Schienenverkehrs - Entwidmung von Betriebsanlagen der Eisenbahn
Auszug aus VG Augsburg, 02.04.2008 - Au 4 K 07.1477
Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 27.11.1996 - Az.: 11 A 2/96 - NVwZ 1997, 920 ff.) ist gemeinsames Kriterium für die (objektive) Zuordnung zur Betriebsanlage der Eisenbahn unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse die sog. "Eisenbahnbetriebsbezogenheit", d.h. die Verkehrsfunktion und der räumliche Zusammenhang mit dem Eisenbahnbetrieb. - OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.1998 - 7 A 3818/96
Anlage; Bahnanlage; Eisenbahnbetriebsbezogenheit; Räumlicher Zusammenhang; …
Auszug aus VG Augsburg, 02.04.2008 - Au 4 K 07.1477
Umgekehrt ist aber anerkannt, dass nicht-eisenbahnbetriebsbezogene Nutzungen, d.h. eisenbahnfremde bauliche Nutzungen, dann der Zuständigkeit und Aufsicht der allgemeinen Bauaufsichtsbehörde unterliegen, wenn sie sich auf planungsrechtlich privilegiertem Bahngelände vollziehen (vgl. OVG Münster, Urteil vom 27.4.1996 - Az.: 7 A 3818/96).
- VGH Bayern, 11.03.2009 - 15 BV 08.1306
Abgrenzung der Zuständigkeit der Bauaufsichtsbehörde und des …
Der Bescheid der Beklagten vom 10. Oktober 2007, Az. VI/66-sta, wird unter Aufhebung des Urteils des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 2. April 2008, Az. Au 4 K 07.1477, aufgehoben,.es wird unter Aufhebung des Urteils des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 2. April 2008, Az. Au 4 K 07.1477, festgestellt, dass der Bescheid der Stadt ********** vom 10. Oktober 2007, Az. VI/66-sta, nichtig ist.
- VG Würzburg, 26.10.2009 - W 4 S 09.966
Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Klage gegen isolierte Anordnung eines …
Die hiergegen erhobene Klage (W 4 K 07.1477) wies das Bayer. Verwaltungsgericht Würzburg mit Urteil vom 18. November 2008 ab.Die in der Klage vorgebrachten Einwände seien mit denen der Klagebegründung in dem Verfahren W 4 K 07.1477, in welchem diese ausführlich gewürdigt worden seien, identisch.
Die vom Bevollmächtigten des Antragstellers im Klageverfahren W 4 K 09.965 vorgebrachten Einwände enthalten gegenüber denen im Verfahren W 4 K 07.1477 nichts Neues.
- VG Würzburg, 22.03.2012 - W 4 S 12.183
Sofortige Vollziehung einer Nutzungsuntersagung mit Räumungsverfügung
Die hiergegen erhobene Klage (Az.: W 4 K 07.1477) wies das Bayer. Verwaltungsgericht Würzburg mit Urteil vom 18. November 2008 ab.
- VG Augsburg, 28.10.2009 - Au 4 K 08.1164
Unzulässigkeit einer Spielhalle im Bahnhofsgebäude im Einzelfall wegen Bildung …
Hiergegen wurde mit Schreiben vom 12. November 2007 Klage zum Bayerischen Verwaltungsgericht Augsburg (Az. Au 4 K 07.1477) erhoben, weil die Bayerische Bauordnung in Anlagen des öffentlichen Verkehrs nicht anwendbar sei, selbst wenn es sich um bahnfremde Nutzungen handle. - VG Würzburg, 22.10.2013 - W 4 K 13.611
Anfechtungsklage; Kosten der Ersatzvornahme; Höhe der Kosten bestritten; …
Die hiergegen erhobene Klage (Az. W 4 K 07.1477) wies das Bayer. Verwaltungsgericht Würzburg mit Urteil vom 18. November 2008 ab. - VG Würzburg, 08.03.2013 - W 4 K 12.947
Anfechtungsklage; Aufhebung wegen weiterer Sachaufklärung; Kosten der …
Die hiergegen erhobene Klage (Az. W 4 K 07.1477) wies das Bayer. Verwaltungsgericht Würzburg mit Urteil vom 18. November 2008 ab. - VG Augsburg, 28.10.2009 - Au 4 K 08.1163
Zulässigkeit einer Spielhalle im Bahnhofsgebäude
Die Klägerin erhob hiergegen mit Schreiben vom 12. November 2007 Klage zum Bayerischen Verwaltungsgericht Augsburg (Az. Au 4 K 07.1477), weil die Bayerische Bauordnung in Anlagen des öffentlichen Verkehrs nicht anwendbar sei, selbst wenn es sich um bahnfremde Nutzungen handle.