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   VG Augsburg, 29.02.2012 - Au 4 S 12.224   

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VG Augsburg, 29.02.2012 - Au 4 S 12.224 (https://dejure.org/2012,6611)
VG Augsburg, Entscheidung vom 29.02.2012 - Au 4 S 12.224 (https://dejure.org/2012,6611)
VG Augsburg, Entscheidung vom 29. Februar 2012 - Au 4 S 12.224 (https://dejure.org/2012,6611)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Anordnung aufschiebender Wirkung gegen Baugenehmigung auf Nachbargrundstück;Ausnahmsweiser Verstoß gegen Rücksichtnahmegebot bei möglicher unzumutbarer Verschattung wegen Vorrücken eines grenzständigen Baukörpers trotz Einfügens;Interessenabwägung bei offenen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 01.12.2011 - 14 CS 11.2577

    Nachbareilantrag; einfügen nach der Art der baulichen Nutzung; einfügen mit dem

    Auszug aus VG Augsburg, 29.02.2012 - Au 4 S 12.224
    Maßgeblich ist grundsätzlich das Straßengeviert - hier der Bereich zwischen ... Straße, Äußerer Einfahrt und ...- sowie die gegenüberliegende Bebauung (vgl. BayVGH vom 1.12.2011, Az. 14 CS 11.2577, juris - Rdnr. 26).

    Nach den als Auslegungshilfe heranziehbaren Vorschriften der BauNVO (VGH vom 1.12.2011, Az. 14 CS 11.2577, juris - Rdnr. 24; Ernst/Zinkahn/Bielenberg/ Krautzberger, a.a.O., Rdnr. 40 zu § 34; BVerwG vom 23.03.1994, Az. 4 C 18.92, juris - Rdnr. 7 zum Maß der baulichen Nutzung), hält sich das Vorhaben zwar hinsichtlich der Zulässigkeitskriterien Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubare Grundstücksfläche wohl an den Rahmen der näheren Umgebung.

    Ein Wohnbauvorhaben, das sich nach den genannten vier Zulässigkeitskriterien in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt ist zwar grundsätzlich nicht rücksichtslos (BayVGH vom 1.12.2011, Az. 14 CS 11.2577, juris - Rdnr. 27; BVerwG vom 11.01.1999, Az. 4 B 128.98, juris - Rdnr. 6).

  • VGH Bayern, 28.11.2001 - 26 CS 99.2592
    Auszug aus VG Augsburg, 29.02.2012 - Au 4 S 12.224
    Stellen sich die Erfolgsaussichten als offen dar, hat eine reine Interessenabwägung stattzufinden (vgl. z. B. BayVGH vom 28.11.2001, Az. 26 CS 99.2592, juris - Rdnr. 17; zum Ganzen: Kopp/Schenke, VwGO, 16. Auflage 2009, Rdnr. 152 ff zu § 80).

    Stellen sich die Erfolgsaussichten als offen dar, hat das Gericht eine reine Interessenabwägung durchzuführen (BayVGH vom 28.11.2001, Az. 26 CS 99.2592, juris - Rdnr. 17).

  • VGH Bayern, 10.12.2008 - 1 CS 08.2770

    Zu den Voraussetzungen, unter denen nach planungsrechtlichen Vorschriften an die

    Auszug aus VG Augsburg, 29.02.2012 - Au 4 S 12.224
    Auswirkungen sind unzumutbar, wenn unter Berücksichtigung der Schutzwürdigkeit der Betroffenen, der Intensität der Beeinträchtigung und der wechselseitigen Interessen das Maß dessen, was der Nachbar billigerweise hinnehmen muss, überschritten wird (BayVGH vom 10.12.2008, Az. 1 CS 08.2770, juris - Rdnr. 21).

    Es kann aber gleichwohl ausnahmsweise unzulässig sein, wenn es nicht die gebotene Rücksicht auf die Bebauung in der Nachbarschaft nimmt (BayVGH vom 10.12.2008, Az. 1 CS 08.2770, juris - Rdnr. 21).

  • VGH Bayern, 12.07.2010 - 14 CS 10.327

    Nachbarrechtsstreit

    Auszug aus VG Augsburg, 29.02.2012 - Au 4 S 12.224
    Die Chancen des Antragstellers, in diesem Fall späteren Obsiegens entweder mit Hilfe der Antragsgegnerin (Anspruch auf bauaufsichtsrechtliches Einschreiten nach Art. 76 Satz 1 BayBO) oder aber auch selbst auf der Grundlage eines zivilrechtlichen Anspruchs (etwa aus § 1004 BGB) den jetzigen Zustand wiederherstellen zu lassen, reichen vor dem Hintergrund der von der Rechtsprechung insoweit aufgestellten hohen Anforderungen an solche Ansprüche nicht aus, das Interesse des Antragstellers an der Verhinderung sog. vollendeter Tatsachen zu befriedigen (BayVGH vom 12.07.2010, Az. 14 CS 10.327, juris - Rdnr. 38).

    Gesetzliche Vorgaben wie hier in § 212a Abs. 1 BauGB können bei der Interessenabwägung allenfalls dann berücksichtigungsfähig sein, wenn darüber hinaus nichts an Belangen feststellbar ist (vgl. zum Ganzen BayVGH vom 12.07.2010, Az. 14 CS 10.327, juris - Rdnr. 39).

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus VG Augsburg, 29.02.2012 - Au 4 S 12.224
    Umgekehrt ist ein den Rahmen überschreitendes Vorhaben ausnahmsweise zulässig, wenn es trotz der Überschreitung keine städtebaulichen Spannungen hervorruft (BVerwG vom 26.05.1978, Az. 4 C 9.77, juris - Rdnr. 46 f).
  • BVerwG, 23.03.1994 - 4 C 18.92

    Bauplanungsrecht: Einfügen eines Dachgeschoßausbaus in den unbeplanten

    Auszug aus VG Augsburg, 29.02.2012 - Au 4 S 12.224
    Nach den als Auslegungshilfe heranziehbaren Vorschriften der BauNVO (VGH vom 1.12.2011, Az. 14 CS 11.2577, juris - Rdnr. 24; Ernst/Zinkahn/Bielenberg/ Krautzberger, a.a.O., Rdnr. 40 zu § 34; BVerwG vom 23.03.1994, Az. 4 C 18.92, juris - Rdnr. 7 zum Maß der baulichen Nutzung), hält sich das Vorhaben zwar hinsichtlich der Zulässigkeitskriterien Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubare Grundstücksfläche wohl an den Rahmen der näheren Umgebung.
  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage;

    Auszug aus VG Augsburg, 29.02.2012 - Au 4 S 12.224
    Ein Wohnbauvorhaben, das sich nach den genannten vier Zulässigkeitskriterien in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt ist zwar grundsätzlich nicht rücksichtslos (BayVGH vom 1.12.2011, Az. 14 CS 11.2577, juris - Rdnr. 27; BVerwG vom 11.01.1999, Az. 4 B 128.98, juris - Rdnr. 6).
  • VG Gelsenkirchen, 26.05.2011 - 5 K 4803/10

    Zulässigkeit der Verpflichtungsklage, Nachbarschutz, dinglich Berechtigte,

    Auszug aus VG Augsburg, 29.02.2012 - Au 4 S 12.224
    Im vorliegenden Fall ist zudem zu berücksichtigen, dass sich aus den vorliegenden Verwaltungsakten kein entsprechender Antrag auf Baueinstellung ergibt und eine entsprechende Verpflichtungsklage auf bauaufsichtliches Einschreiten insoweit unzulässig wäre (vgl. Kopp/Schenke, a.a.O., Rdnr. 51 Vor § 40, Rdnr. 5a Vor § 68 und Rdnr. 7 zu § 75; VG Gelsenkirchen vom 26.05.2011, Az. 5 K 4803/10, juris - Rdnr. 17; BVerwG vom 28.11.2007, Az. 6 C 42/06, juris - Rdnr. 23).
  • VGH Bayern, 12.04.1991 - 1 CS 91.439
    Auszug aus VG Augsburg, 29.02.2012 - Au 4 S 12.224
    Fällt die Erfolgsprognose zugunsten des Nachbarn aus, erweist sich also nach summarischer Prüfung die angefochtene Baugenehmigung gegenüber dem Nachbarn als rechtswidrig, so ist die Vollziehung der Genehmigung regelmäßig auszusetzen (BayVGH vom 12.4.1991, Az. 1 CS 91.439, BayVBl 1991, 720).
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