Rechtsprechung
VG Augsburg, 08.09.2008 - Au 5 K 08.262 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Leinenzwang für Collie-Mischling
- rabüro.de
Zum Leinenzwang bei einem Collie-Mischlings-Rüden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 05.05.2008 - Au 5 K 08.262
- VG Augsburg, 08.09.2008 - Au 5 K 08.262
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- VGH Bayern, 18.02.2004 - 24 B 03.645
Negativtest nach der Kampfhundeverordnung; Vom Hund ausgehende konkrete Gefahr; …
Auszug aus VG Augsburg, 08.09.2008 - Au 5 K 08.262
Die Anwendung der sicherheitsrechtlichen Befugnisform des Art. 18 Abs. 2 LStVG setzt das Vorliegen einer konkreten Gefahr voraus, die im sicherheitsrechtlichen Sinne dann vorliegt, wenn in dem zu beurteilenden Einzelfall in überschaubarer Zukunft mit dem Schadenseintritt hinreichend wahrscheinlich gerechnet werden kann (vgl. BayVGH vom 18.2.2004 BayVBl 2004, 461; BVerwG vom 3.7.2001 BVerwGE 116, 347).Bei einem hohen Schutzgut kann je nach den Umständen des Einzelfalls auch ein konkreter Gefahrenverdacht für eine sicherheitsrechtliche Anordnung ausreichen (BayVGH vom 18.2.2004 a.a.O.).
- VGH Bayern, 13.01.2005 - 24 ZB 04.664
Auszug aus VG Augsburg, 08.09.2008 - Au 5 K 08.262
Zu (Beiß-)Zwischenfällen muss es deshalb vor dem Erlass einer entsprechenden Anordnung noch nicht notwendig gekommen sein (vgl. BayVGHG vom 13.1.2005 Az. 24 ZB 04.664). - BVerwG, 03.07.2002 - 6 CN 8.01
Hunderassen; Rasselisten; Generalermächtigung; Gefahr; Gefahrenabwehr; …
Auszug aus VG Augsburg, 08.09.2008 - Au 5 K 08.262
Die Anwendung der sicherheitsrechtlichen Befugnisform des Art. 18 Abs. 2 LStVG setzt das Vorliegen einer konkreten Gefahr voraus, die im sicherheitsrechtlichen Sinne dann vorliegt, wenn in dem zu beurteilenden Einzelfall in überschaubarer Zukunft mit dem Schadenseintritt hinreichend wahrscheinlich gerechnet werden kann (vgl. BayVGH vom 18.2.2004 BayVBl 2004, 461; BVerwG vom 3.7.2001 BVerwGE 116, 347). - BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01
Kampfhunde - Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung …
Auszug aus VG Augsburg, 08.09.2008 - Au 5 K 08.262
Dass ein Hund, dessen Ungefährlichkeit auf Grund der Wesensprüfung angenommen wurde, unter anderen Umständen anders reagiert und dabei für den Menschen zur Gefahr wird, lässt sich, zumal wenn die Unberechenbarkeit tierischen Verhaltens in Rechnung gestellt wird, nicht ausschließen (BVerfG vom 16.3.2004 BVerfGE 110, 141 ff. = NVwZ 2004, 597 ff. = DVBl 2004, 698 ff.). - VGH Bayern, 21.11.2005 - 24 CS 05.2714
Auszug aus VG Augsburg, 08.09.2008 - Au 5 K 08.262
Es besteht auch kein Erfahrungssatz dergestalt, dass ein Hund, der über längere Zeit unauffällig gewesen ist, auch zukünftig unauffällig bleibt (BayVGH vom 21.11.2005 Az. 24 CS 05.2714).
- OVG Niedersachsen, 13.08.2009 - 11 ME 287/09
Anordnung eines Leinenzwangs unabhängig von der Gefährlichkeit eines Hundes …
Zudem lassen sich bei Hunden - mag der Einzelne im Grundsatz auch ein gutartiges Naturell haben - unvorhersehbare, unberechenbare Reaktionen und Situationen, zumal mit zunehmendem Alter, nie ganz ausschließen (vgl. VG Augsburg, Urt. v. 8.9.2008 - Au 5 K 08.262 -, juris).
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VG Augsburg, 05.05.2008 - Au 5 K 08.262 |
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Verfahrensgang
- VG Augsburg, 05.05.2008 - Au 5 K 08.262
- VG Augsburg, 08.09.2008 - Au 5 K 08.262